Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 3280
Vorher
Funkmietwagen Hatscher GmbH
Eingetragen
28.4.1994
Branche
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufPersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Personen- und Sachbeförderung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans Henning Hartung
seit 24.7.2025
Geschäftsführer
Jan Winkler
seit 14.9.2023
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Wojciech Plader
Großenkneten
51.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ACHT-ELF-ELF DAS TAXI GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 392.394,85 443.657,75
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.432,34 15.782,34
II. Sachanlagen 376.898,70 427.811,60
III. Finanzanlagen 63,81 63,81
B. Umlaufvermögen 366.492,77 398.252,60
I. Vorräte 34.584,70 33.186,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 320.507,91 301.492,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.400,16 63.573,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.664,60 8.640,41
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 501.757,29 507.145,13
Summe Aktiva 1.270.309,51 1.357.695,89

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 527.321,88 532.709,72
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 501.757,29 507.145,13
B. Rückstellungen 18.000,00 22.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.252.309,51 1.335.695,89
Summe Passiva 1.270.309,51 1.357.695,89

Anhang für das Geschäftsjahr

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Es handelt sich um einen Genossenschaftsanteil der Volksbank Oldenburg.

Der Buchwert beträgt € 63,81.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von € 501.757,29. Folglich liegt zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung vor.

Bei der Betrachtung der Überschuldung ist zu berücksichtigen, dass folgende Maßnahmen durchgeführt worden sind, um den Überschuldungstatbestand zu beseitigen:

Zur Beseitigung der Überschuldung sind Darlehen mit qualifizierten Rangrücktrittserklärungen aufgenommen worden. Die Rangrücktrittserklärungen haben überschuldungsabwendende Wirkung, folglich sind die Verbindlichkeiten im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus nicht anzusetzen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Wojciech Plader, Oldenburg

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Oldenburg, 03. April 2024

Gez. Wojciech Plader

___________________________

Wojciech Plader

- Geschäftsführer -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.4.2024.

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