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Cottbus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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12.500,00
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B. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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400,00
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601,00
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C. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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19.186,40
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35.796,24
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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48.561,71
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86.623,03
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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5.280,49
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15.849,78
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Summe Aktiva
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73.428,60
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151.370,05
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-8.668,17
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-9.321,90
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III. Jahresüberschuss
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8.788,97
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653,73
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IV. buchmäßiges
Eigenkapital
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12.620,80
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16.331,83
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B. Rückstellungen
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3.000,00
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2.000,00
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C. Verbindlichkeiten
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57.807,80
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133.038,22
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Summe Passiva
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73.428,60
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|
151.370,05
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ANHANG
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB) und den
ergänzenden Vorschriften für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung erstellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die
GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 266 und 275 HGB.
Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form
des Jahresabschlusses gewählt worden. Die
Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Bilanz und in
der Gewinn- und Verlustrechnung den Zahlen des
Geschäftsjahres gegenübergestellt worden.
Die größenabhängige Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen der
Satzung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die
ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden für GmbH zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear. Grundlage dabei
ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 410,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Der Ansatz der Vorräte erfolgte einzeln nach den
Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden
bewertet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen und werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Über die genannten Bewertungsverfahren
hinausgehend wurden keine Bewertungsvereinfachungen
vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.
Abweichungen in der Form der Gliederung der
aufeinander folgenden Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs.
1 HGB).
Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der
Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu
verzeichnen (§ 265 Abs. 2 HGB).
Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen
(§ 265 Abs. 4 HGB)
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1
HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
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