PGH
Hildesheim GmbH
Hildesheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
384,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
384,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
159.534,27 |
421.624,56 |
| I.
Vorräte |
37.000,00 |
155.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.454,09 |
238.661,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.080,18 |
27.962,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.200,00 |
0,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
40.004,39 |
30.693,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
201.122,66 |
452.318,12 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
75.365,99 |
117.547,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
50.365,99 |
92.547,55 |
| B.
Rückstellungen |
116.109,18 |
273.437,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.647,49 |
61.333,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
201.122,66 |
452.318,12 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PGH GmbH wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Gemäß § 326 HGB wird für die
Offenlegung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht,so dass nur
die Bilanz und der Anhang beim elektronischen
Bundesanzeiger einzureichen sind. Der Anhang enthält
daher keine Angaben über die Gewinn- und
Verlustrechnung. Die Erstellung des Lageberichts ist
gemäß § 264 HGB nicht erforderlich.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme handelsrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt handelsrechtliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist die
Pensionsrückstellung in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Die Bewertung
beruht auf der Methode der laufenden Einmalprämien
(projected unit credit method). Grundlagen des Gutachtens
sind die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebenen
Rechnungszinsfuß von 5,15%, der dem
durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht.Zudem ist ein
Rententrend von 1,5 % p.a. berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Eine Rückstellung für
Gewährleistung wird ratierlich gebildet und,
entsprechend ihrer Restlaufzeit, mit dem von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Informationen zur Bilanz
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 01.
Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 50.856 EUR, der
gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr 2014 wird ein
Teilbetrag von 3.390,40 EUR zugeführt, die nicht in
der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für
Pensionen betragen zum Bilanzstichtag noch 33.904,00 EUR.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Jörg
Stachel, Dipl.-Ingenieur
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in der
Bilanz ausgewiesen.
Hildesheim, im März 2015
PGH Hildesheim GmbH
gez. Dipl.-Ing. Jörg Stachel,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2015 festgestellt.
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