DIVA Werbung GmbHLiquidiert

34117 Kassel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 14780
Vorher
DIVA Medien GmbH
Eingetragen
1.4.2009
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten von WerbeagenturenVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
Die Herausgabe, Vermarktung und der Vertrieb von Druck-, Online-, Fernseh- und Rundfunkmedien sowie die Konzeption und Durchführung von Werbeaktivitäten für gewerbliche und private Kunden, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen zu Land, auf dem Wasser und in der Luft.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Fubel
seit 1.4.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DIVA Werbung GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 9.763,00 6.933,00
B. Umlaufvermögen 55.133,39 78.585,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 351,07 1.368,94
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.943,42 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 74.190,88 86.886,96

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 6.686,63
B. Rückstellungen 4.880,00 4.880,00
C. Verbindlichkeiten 69.310,88 75.320,33
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4.996,80 6.834,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 69.310,88 75.320,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 74.190,88 86.886,96

Anhang


 
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.  2 HGB) aufgestellt.

Die DIVA Werbung GmbH weist zum 31.12.2017 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 8.943,42 aus. Die Geschäftsleitung geht von einer positiven Unternehmensfortsetzung aus (§ 252 Abs. 1 Nr.  2 HGB), da die Unternehmensfortführungsprognose grundsätzlich für einen 12-monatigen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag zu treffen ist und wir die Erstellung des Jahresabschlusses erst nach dem 12-monatigen Zeitraum vorgenommen haben, ist die Voraussetzung zur Bewertung unter Annahme der Unternehmensfortführung als gegeben anzusehen, da die Gesellschaft insoweit tatsächlich fortbestanden hat.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Handelsregistereintragung

Firmierung laut Handelsregistereintragung: DIVA Werbung GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Kassel
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: 14780

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie des Ausweises gegenüber dem Vorjahr lagen nicht vor.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben.

Die Nutzungsdauer entspricht den steuerlichen Werten, sofern handelsrechtlich zulässig und beträgt 5 Jahre. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen­stände werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Die Nutzungsdauer für die Abschreibung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes beträgt 10 Jahre (§ 285 Nr. 13 HGB).

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zulässig.

Die Nutzungsdauer beträgt für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 5 Jahren.

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen  wurde allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungs­betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsver­pflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). 

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
4.996,80


Angaben zu den Restlaufzeiten

Sofern nicht anders in der Bilanz ausgewiesen, lagen keine wesentlichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem  Jahr vor (§ 268 Abs. 4 HGB).

Die Angabe der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag erfolgt in der Bilanz als davon-Vermerk (§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1 HGB). Ist kein entsprechender davon-Vermerk in der Bilanz enthalten, betragen die Restlaufzeiten der wesentlichen Verbindlichkeiten weniger als ein Jahr.

Sonstige Angaben

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Im Geschäftsjahr 2017 wurden 23,00 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 23,00).

Mitglieder der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte durch folgende Geschäftsführer geführt:
  

Name
Wohnort
Beruf
Fubel, Michael
Kassel
Geschäftsführer


Unterschrift der Geschäftsführung
  

 
 
gez. Michael Fubel
(Kassel, 04.01.2019)
 
(Unterschrift Geschäftsführung Michael Fubel)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.01.2019 festgestellt.

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