Lichtblick
GmbH
Neukirchen-Vluyn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.048,00 |
6.299,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.046,00 |
6.297,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.033.265,35 |
504.966,65 |
| I.
Vorräte |
181.825,46 |
226.962,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
850.486,44 |
224.623,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
953,45 |
53.380,45 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
95.391,97 |
| Aktiva |
1.038.313,35 |
606.657,62 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.604,56 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
120.391,97 |
254.985,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
139.996,53 |
134.593,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
95.391,97 |
| B.
Rückstellungen |
18.491,07 |
9.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
975.217,72 |
597.657,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
775.217,72 |
330.157,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
200.000,00 |
267.500,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
329.149,51 |
268.687,79 |
| Passiva |
1.038.313,35 |
606.657,62 |
Anhang
LICHTBLICK GMBH
Anhang 2022
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Lichtblick GmbH hat ihren Sitz in
Neukirchen-Vluyn. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Kleve unter HRB 12530 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie des GmbHG aufgestellt. Er
ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt (§§ 265 Abs.1 S. 2, 266 ff. HGB)
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
a) Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind sofern nicht anders bestimmt
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
b) Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es
wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden linear abgeschrieben.
So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 800,00
€ wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Risiken wurden
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
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|
Restlaufzeit
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Verbindlichkeiten
gegenüber
|
1 Jahr T€
|
1 - 5 Jahre T€
|
> 5 Jahre T€
|
durch Pfandrecht od.
ä gesichert T€
|
Art, Form der
Sicherheit
|
2. aus Lieferung und
Leistungen
|
245
|
|
|
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|
3. sonstige
Verbindlichkeiten
|
530
|
200
|
0
|
0
|
|
davon gegenüber
Gesellschaftern
|
329
|
0
|
0
|
0
|
|
davon aus Steuern
|
128
|
0
|
0
|
0
|
|
davon iR sozialer
Sicherheit
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
4.
Kreditinstituten
|
1
|
|
|
|
|
Gesamtbetrag
Verbindlichkeiten
|
776
|
200
|
0
|
0
|
|
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Art
|
Gesamtbetrag
|
Laufzeit < 1 Jahr
|
Laufzeit
1 - 5 Jahre
|
Laufzeit > 5 Jahre
|
Mietverträge
Immobilien
|
10.000,00 €
|
10.000,00 €
|
|
|
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Es sind keine besonders zu erläuternde
GuV-Posten vorhanden
VI. Sonstige Pflichtangaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer 1,00 (Vorjahr 1,00)
2. Angabe zu den Organmitgliedern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft von dem
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Eugen Maier geführt.
Von der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf
§ 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
3. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
sonstige Berichtsbestandteile
Neukirchen-Vluyn, den 15. März 2024
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Unterz. Geschäftsführer Lichtblick GmbH
(§ 245 HGB)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2024
festgestellt.
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