Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 12530
Eingetragen
9.12.2013
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Gegenstand
Import und Handel von LED-Lampen und Leuchtmitteln

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eugen Maier
seit 9.12.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

47506 Neukirchen-Vluyn
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lichtblick GmbH

Neukirchen-Vluyn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 5.048,00 6.299,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 5.046,00 6.297,00
B. Umlaufvermögen 1.033.265,35 504.966,65
I. Vorräte 181.825,46 226.962,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 850.486,44 224.623,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 953,45 53.380,45
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   95.391,97
Aktiva 1.038.313,35 606.657,62

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 44.604,56 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 120.391,97 254.985,77
III. Jahresüberschuss 139.996,53 134.593,80
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag   95.391,97
B. Rückstellungen 18.491,07 9.000,00
C. Verbindlichkeiten 975.217,72 597.657,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 775.217,72 330.157,62
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 200.000,00 267.500,00
davon gegenüber Gesellschaftern 329.149,51 268.687,79
Passiva 1.038.313,35 606.657,62

Anhang

LICHTBLICK GMBH
Anhang 2022

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Lichtblick GmbH hat ihren Sitz in Neukirchen-Vluyn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12530 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie des GmbHG aufgestellt. Er ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.1 S. 2, 266 ff. HGB)

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

a) Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind sofern nicht anders bestimmt nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

b) Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben.
So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 800,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel





 
 
Restlaufzeit
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber
1 Jahr T€
1 - 5 Jahre T€
> 5 Jahre T€
durch Pfandrecht od. ä gesichert T€
Art, Form der Sicherheit
2. aus Lieferung und Leistungen
    245




3. sonstige Verbindlichkeiten
    530
      200
     0
0
 
davon gegenüber Gesellschaftern
    329                     
         0                     
     0
0

davon aus Steuern
    128               
         0                
     0 

 
davon iR sozialer Sicherheit
       0
         0
     0
0
 
4. Kreditinstituten 
         1

 
 
 
Gesamtbetrag Verbindlichkeiten
     776                   
      200
     0
0
 


2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Art
Gesamtbetrag
Laufzeit < 1 Jahr
Laufzeit 1 - 5 Jahre
Laufzeit > 5 Jahre
Mietverträge Immobilien
10.000,00 €
10.000,00 €




V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Es sind keine besonders zu erläuternde GuV-Posten vorhanden

VI. Sonstige Pflichtangaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer 1,00   (Vorjahr 1,00)

2. Angabe zu den Organmitgliedern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von dem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Eugen Maier geführt.
Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
3. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

sonstige Berichtsbestandteile


Neukirchen-Vluyn, den 15. März 2024

___   ___________
Unterz. Geschäftsführer Lichtblick GmbH
(§ 245 HGB)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2024 festgestellt.

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