Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 4723
Vorher
Schütz GmbHZAPF KLARO GmbH
Eingetragen
21.8.2008
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von TurbinenBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
ist die Herstellung und der Vertrieb von Kläranlagen und Regenwasser-Nutzungsanlagen sowie Abscheideanlagen

Historie

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Management

NameRolle
Michael Krone
seit 29.1.2026
Prokura
Prokura
Stephan Schmidt
seit 28.2.2024
Prokura
Tobias Pankse
seit 21.7.2022
Geschäftsführer
Alexander Kaufmann
seit 22.8.2018
Prokura
Jörg Thomas Kury
seit 19.2.2018
Prokura
Otto Peter Graf
seit 2.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
GRAF Holding GmbH
Germany
500.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KLARO GmbH

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 316.505,93 339.678,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17.865,19 20.875,50
II. Sachanlagen 296.560,74 318.803,13
III. Finanzanlagen 2.080,00 0,00
B. Umlaufvermögen 2.103.861,01 1.402.367,52
I. Vorräte 1.761.603,77 1.131.067,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 312.335,92 239.541,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.921,32 31.757,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 27.467,33 2.712,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.447.834,27 1.744.758,45

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 1.205.411,14 959.093,96
I. gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Bilanzgewinn 705.411,14 459.093,96
B. Rückstellungen 594.966,04 286.731,62
C. Verbindlichkeiten 647.457,09 498.932,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 618.950,01 498.932,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.447.834,27 1.744.758,45

Ergebnisverwendung

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der Geschäftsleitung

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Gewinnverwendung erstellt.

Anhang Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

KLARO GmbH, Bayreuth

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Anwendung gesetzlicher Vorschriften

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.1 HGB.

Der Jahresabschluss der KLARO GmbH, Bayreuth wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die für Kapitalgesellschaft geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Entgeltlich erworbenen immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Sämtliche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 1.000,00 werden entsprechend den steuerlichen Regelungen im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten erfasst und linear mit 20% abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktpreis am Bilanzstichtag angesetzt. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Fertige Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten entsprechend den steuerlichen Regelungen ohne Ansatz von allgemeinen Verwaltungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden für erkennbare Einzelrisiken Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Der Ausweis der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Bilanz

Anlagevermögen Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagespiegel welcher als gesonderte Anlage dem Anhang beigefügt ist.

Weitere Aktivposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 500.000,00 und ist voll eingezahlt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit davon Besicherung
EUR bis 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahre
EUR
mehr als 5 Jahre
EUR
gesichert
EUR
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.507,1 28.507,1 0,00 0,00 28.507,1 Sicherungsüber-
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 260.330,0 260.330,0 0,00 0,00 0,0 keine
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 319.005,2 319.005,2 0,00 0,00 0,00 z. T. Eigentumsvorbehalte
sonstige Verbindlichkeiten 39.614,9 39.614,9 0,00 0,00 0,00 keine
gesamt 647.457,09 647.457,09 0,00 0,00 28.507,08  

III. SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer

Geschäftsführer der Firma KLARO GmbH in Bayreuth war im Berichtszeitraum:

- Herr Waldemar Schütz

- Herr Otto Peter Graf, Freiburg

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Bayreuth, 15. Juni 2016

Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bayreuth, 15. Juni 2016

Otto Peter Graf

Waldemar Schütz

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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