Bau Profis GmbH
Schreinerweg 2, 86676 Ehekirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Lenz seit 3.6.2004 | Geschäftsführer |
Peter jun. Ottillinger seit 3.6.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 6 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bau Profis GmbHEhekirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden brauchten nicht angepasst zu werden. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Der zum 01.01.2010 erforderliche Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG hatte keine Ergebnisauswirkung. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Formvorschriften. Abweichungen in der Form der Darstellung gegenüber dem Vorjahr (§ 265 I HGB) ergaben sich nicht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter der Fortführungsprämisse aufgestellt. Soweit nachstehend nichts anderes erwähnt, wendet die Gesellschaft folgende Bewertungs-methoden an: Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Abschreibung erfolgt linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge sind entsprechend des jeweiligen Fertigstellungsgrades am Abschlussstichtag zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten sowie planmäßige Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Eine verlustfreie Bewertung wurde vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Die steuer- und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sofern die Laufzeit länger als ein Jahr ist, wurde eine Abzinsung vorgenommen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Angaben zur Bilanz Unverzinsliche, jederzeit fällige Verbindlichkeiten an Gesellschafter, zugleich Geschäftsführer, lagen in Höhe von T€ 1 vor (im Vorjahr: T€ 0). Sonstige Angaben zum Jahresabschluss Einzelvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer sind Herr Jürgen Lenz und Herr Peter Ottillinger. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten des vorgenannten Personenkreises im Sinne des § 285 Nr. 9 c HGB waren nicht zu verzeichnen. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Jürgen Lenz Der Jahresabschluss wurde bisher nicht festgestellt. |
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