Schmidt Agrar GmbHLiquidiert

99610 Sömmerda, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 515261
Eingetragen
8.2.1991
Branche
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
Gegenstand
Betrieb eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen und deren Ersatzteilen

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt Agrar GmbH

Sömmerda (vormals: Stein-Bockenheim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 1.103.705,00
I. Sachanlagen 0,00 1.103.705,00
B. Umlaufvermögen 1.027.467,34 428.789,65
I. Vorräte 0,00 16.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 990.213,47 257.807,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.253,87 154.481,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.472,20 12.307,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.028.939,54 1.544.802,32

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 544.364,18 495.491,15
I. gezeichnetes Kapital 25.565,00 25.565,00
II. Gewinnrücklagen 369.926,15 469.926,15
III. Bilanzgewinn 148.873,03 0,00
B. Rückstellungen 156.574,00 53.848,58
C. Verbindlichkeiten 328.001,36 885.381,59
D. Passive latente Steuern 0,00 110.081,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.028.939,54 1.544.802,32

Anhang 2018

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Schmidt Agrar GmbH hat ihren Sitz in Stein-Bockenheim und ist unter der Reg. Nr. 32213 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mainz, Abt. B eingetragen.

Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des Gesellschaftsvertrages sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung aufgestellt.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Es wird die lineare Abschreibungsmethode verwendet.
Die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150 Euro und nicht mehr als 410 Euro werden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit einem Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen werden grundsätzlich mit dem Nominalbetrag angesetzt. Das latente Kreditrisiko wurde durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Ausfallrisiken, für die Einzelwertberichtigungen zu bilden gewesen wären, bestehen nicht. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz enthaltenen Positionen des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlageverzeichnis.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von 0,00 Euro.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 0,00 Euro eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. 0,00 Euro der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von über einem bis zu fünf Jahren. 

Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

I V. Sonstige Angaben

Geschäftsführer sind: 
Herr Bernd Schmidt, KFZ-Mechaniker, Stein-Bockenheim
Herr Lothar Schmidt, Bürokaufmann, Sömmerda

Von der Schutzklausel des § 268 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 7.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

sonstige Berichtsbestandteile

Stein-Bockenheim, den 27. Juni.2019

Birgit Schmidt    
(Liquidatorin)      

 
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2019 festgestellt.

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