VISION Frankfurt GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kaspar Mathias Eisenhut seit 17.12.2025 | Prokura |
Carlos Schaufelberger seit 20.10.2023 | Prokura |
Ireneusz Marian Zybinski seit 26.9.2017 | Prokura |
Emmanuel Anang Nmai seit 2.2.2016 | Prokura |
Anja Graf seit 12.6.2013 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VISIONAPARTMENTS Berlin GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der VISIONAPARTMENTS Berlin GmbH, mit Sitz in 10178 Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, Abteilung B 150566), auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Bewertung wird trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die Gesellschaft in einem auf den Bilanzstichtag aufzustellenden Vermögensstatus aufgrund eines Rangrücktritts der Gesellschafterin in Höhe von EUR 15.000.00,00 Verbindlichkeiten in entsprechender Höhe nicht auszuweisen hätte. Die Covenant-Bedingungen in Zusammenhang mit dem Rahmenkreditvertrag in Höhe von EUR 15.000.000 wurden zum wiederholten Mal am Bilanzstichtag teilweise nicht erfüllt. Diese gewährt dem Darlehensgeber ein Sonderkündigungsrecht des Darlehens. Da der Covenantsbruch zum wiederholen Mal erfolgt und der Finanzierer in der Vergangenheit von seinem Sonderkündigungsrecht nie braucht gemacht hat, geht die Geschäftsführung davon aus, dass er dies auch keinen Gebrauch davon machen wird. Für den positiven Fortbestand der Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft weiterhin auf Liquiditätszuführungen, der Fortführung des Darlehens sowie Stundungen der Gesellschafterin angewiesen. Die Vision AG hat der Gesellschaft zugesichert diese mit ausreichend Liquidität auszustatten. Ohne dies wäre der Fortbestand der Gesellschaft nicht gesichert (wesentliche Unsicherheit). Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. II. Spezielle Ausführungen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das Gebäude wird über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattunen werden über 3 bis 10 Jahre abgeschrieben. Die Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit unter einem Jahr wurden gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Ausführungen zur Bilanz Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände hat wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der Betrag der Verbindlichkeiten gliedert sich für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
Der Betrag der Verbindlichkeiten gliedert sich für das Geschäftsjahr 2022 wie folgt:
Ein in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenes Darlehen ist mit einer Briefgrundschuld in Höhe von EUR 8.000.000,00 und ein zweites Darlehen in Höhe von EUR 4.032.000,00 besichert.
III. Sonstige Ausführungen
Die Gesellschaft wird vertreten durch (§ 285 Nr. 10 HGB): · Anja Graf, Mitglied des Verwaltungsrats der Vision AG · Felix Graf, Informatiker (bis 20. Oktober 2023)
Die Gesellschaft beschäftigte 2023 durchschnittlich 7 Arbeitnehmer/-innen.
Berlin, den 30. Juni 2024 gez. die Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. September 2024 |
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