CHAINMASTER
GmbH
Eilenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.093.762,62 |
2.002.441,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
206.426,50 |
75.443,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.887.336,12 |
1.926.997,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.208.020,18 |
3.455.642,54 |
| I.
Vorräte |
1.269.235,54 |
1.336.803,41 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
577.469,68 |
204.196,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
332.859,80 |
125.932,01 |
| davon
gegen Gesellschafter |
12.609,03 |
4.449,80 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
1.605.924,84 |
1.992.907,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.358,36 |
6.418,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.336.141,16 |
5.464.502,45 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.784.392,86 |
2.784.392,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.758.792,86 |
2.758.792,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
263.830,00 |
116.130,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.287.918,30 |
2.563.979,59 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
2.046.760,66 |
2.439.819,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.336.141,16 |
5.464.502,45 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2021
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die CHAINMASTER GmbH hat ihren Sitz in 04838
Eilenburg, Uferstraße 23. Sie ist unter HRB 12246 im
Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 und 4 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des HGB unter Berücksichtigung des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in
Anspruch.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird von dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen.
Es wird vom Wahlrecht der Aktivierung von
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens entsprechend § 248 Abs. 2 HGB
Gebrauch gemacht. Diese werden mit den Entwicklungskosten
(§ 255 Abs. 2a HGB) angesetzt und planmäßig
linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
des Sachanlagevermögens erfolgte gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB in Verbindung mit
§ 253 Abs. 3 HGB zu (fortgeführten)
Anschaffungskosten. Es wird die lineare
Abschreibungsmethode nach Maßgabe der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewandt. In Bezug
auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern/Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Geschäftsjahr der
Anschaffung in voller Höhe als
Betriebsausgaben/Aufwendungen erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das/den
einzelne(n) Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand
EUR 800,00 nicht übersteigen.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit
Anschaffungskosten gemäß § 255
Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung von
§ 253 Abs. 4 HGB bewertet. Die Ermittlung
erfolgt mit den Anschaffungskosten bzw. zu einem
niedrigeren anzusetzenden Marktpreis (Einkaufspreis) am
Bilanzstichtag.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3
HGB unter Berücksichtigung von § 253
Abs. 4 HGB angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip
wurde beachtet.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden
gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2
HGB offen vom Vorratsvermögen abgesetzt und mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Bewertung der
Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände
und liquiden Mittel ist zum Nominal- oder Nennwert bzw.
zum niedrigeren beizulegenden Wert erfolgt. Liquide Mittel
in fremder Währung werden entsprechend § 256a HGB
mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag
umgerechnet.
Als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen und
fällige Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
die Aufwand für das folgende Geschäftsjahr
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, soweit
diese nicht unter anderen Bilanzposten erfasst
sind, und werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
abgezinst. Für Gewährleistungsansprüche
wurde das Risiko pauschal mit 0,5 % des
gewährleistungsbehafteten Umsatzes abgebildet.
Die
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden entsprechend
§ 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Für die
Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang
branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
4. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens, ausgehend von den historischen
Anschaffungskosten und der Entwicklung der Abschreibungen,
ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter resultieren
ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen und
sind innerhalb des dem Bilanzstichtag folgenden
Geschäftsjahres fällig.
Alle
Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
stellen in Höhe von TEUR 334 (Vorjahr TEUR 1)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar. Die
restlichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betreffen sonstige Verbindlichkeiten.
5. Sonstige Pflichtangaben
Im aktuellen Geschäftsjahr wurde Herr Benjamin
Göldner am 12. November 2021 zum weiteren
Geschäftsführer der CHAINMASTER GmbH bestellt.
Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 8. Dezember
2021. Die Prokura für Frau Susanne Hartung und Herrn
Alexander Hartung ist im Geschäftsjahr erloschen. Die
Eintragung im Handelsregister erfolgte am 14. Mai 2021.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum
31. Dezember 2021 TEUR 27 und resultieren aus
zukünftigen Leasingaufwendungen.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des
Mutterunternehmens, der LIFTKET Hoffmann GmbH, Wurzen,
einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger
offengelegt.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten:
Für Verbindlichkeiten der LIFTKET Hoffmann GmbH
gegenüber einem Kreditinstitut hat die Gesellschaft
eine Buchgrundschuld in Höhe von TEUR 1.500 bestellt.
Risiken einer Inanspruchnahme waren zum Bilanzstichtag auch
aufgrund des Zahlungsverhaltens des verbundenen
Unternehmens nicht ersichtlich.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021
durchschnittlich 25 (Vorjahr 27) Mitarbeiter
beschäftigt.
Eilenburg,17. März 2022
CHAINMASTER GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Thomas Birke gez. Benjamin
Göldner
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2022
festgestellt.
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