elbarlament GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Börries seit 25.7.2013 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HugoiLabs GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011HugoiLabs GmbH, HamburgInhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG III. Haftungsverhältnisse D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz II. Geschäftsführungsorgane III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB) 9. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB). 6. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mit berücksichtigt. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 4. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 5. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 7. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert von bis zu 410 € werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) vorgenommen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen haben 15.546,10 € (Vorjahr: 12.857,03 €) betragen. 8. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 9. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 10. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 12. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der Betrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten können dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden:
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG 1. Die Gesellschaft schuldete dem Gesellschafter Marco Börries insgesamt 31.615,02 €. Eine Verzinsung erfolgt vertragsgemäß nicht. 2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. III. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Fehlanzeige E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen:
II. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Marco Börries geführt. Er war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auch im Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung war Herr Börries Geschäftsführer der Gesellschaft. Unter Hinweis auf die Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB werden keine Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung gemacht. III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Fehlanzeige
Hamburg, den 17. August 2012 Marco Boerries sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2012 festgestellt. |
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