Sparkasse Prignitz
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Reinhard Volke seit 21.10.2024 | Vorstandsmitglied |
Frank Nauruhn seit 21.10.2024 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse PrignitzPritzwalkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 20230. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Sparkasse Prignitz wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. 1. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der§§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften(§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlust des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. WertpapiereBei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Während die Bewertung der verzinslichen Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie die Spezialfonds zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die verzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei Teilen der Wertpapiere des Anlagevermögens wurden vor dem Hintergrund der Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert. Bei im Bestand gehaltenen Spezial- und Immobilienfonds ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei Anteilen an Immobilienfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Dieser Rückgabeabschlag war nicht bei der Bewertung zu berücksichtigen, da keine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. BeteiligungenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden in den Vorjahren aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Derzeitig liegen keine Gründe für eine Wertaufholung vor. Die Beteiligungsbewertung erfolgte auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. SachanlagevermögenDie planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG, erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen gemäß § 7h EStG, erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß§ 7i EStG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 4 EGHGB im vorliegenden Jahresabschluss in deutlich niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt. Dadurch wurde das Jahresergebnis um 0,44 % erhöht. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. RückstellungenRückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck abweichend vom Vorjahr entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt. Die Änderung der Bewertungsmethode wurde vorgenommen, da das degressiv-ratierliche Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß herrschender Meinung in jedem Fall zu einem angemessenen Bewertungsergebnis führt. Die Verfahrensänderung hat gemäß Aktuar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine Auswirkungen gehabt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %; der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,75 %. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden mit Erträgen aus der Änderung des Abzinsungssatzes saldiert und im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. Für eine Altersversorgungszusage, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs (geschäftsplanmäßiges Deckungskapital) bestimmt, wurde eine Rückstellung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung gebildet. Die Altersversorgungsverpflichtung mit einem beizulegenden Zeitwert zum 31.12.2023 in Höhe von 60 TEUR und die dazu kongruente Rückdeckungsversicherung wurden mit dem steuerlichen Aktivwert angesetzt und werden unter Anwendung der sogenannten Durchbuchungsmethode als Bewertungseinheit nach § 254 HGB (Micro - Hedge) zusammengefasst. Aufgrund der fehlenden Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten wird die Rückdeckungsversicherung nicht mit den Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen in der Bilanz nach § 246 Abs. 2 HGB verrechnet, sondern separat in der Bilanz (Aktiva Posten 13) ausgewiesen. Der Ausweis der Altersversorgungsverpflichtungen erfolgt unter Passiva Posten 7a. Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Prignitz Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Brandenburg. Die Zusatzversorgungskasse Brandenburg finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,1 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. bis zum 31.12. 4,8%. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Zusatzversorgungskasse Brandenburg, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse Brandenburg im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 6.009 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 214 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 9.850 TEUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i.V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen 10 Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse Brandenburg die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse Brandenburg in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg. Sonstige RückstellungenDer Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 2,06 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,05 % abgezinst. Die übrigen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz für S-Prämiensparverträge hat die Sparkasse aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellung unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Somit erfolgte eine Auflösung der bisherigen Rückstellung in Höhe von 292 TEUR. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Weiterhin wurden die anderen Rückstellungen fortgeschrieben. Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden mit Erträgen aus der Änderung des Abzinsungssatzes saldiert und im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen. Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden im Jahr 2015 Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 320 TEUR (Barwert) ausgewiesen. Außerdem wurden erstmals Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet und erforderliche Anpassungen im laufenden Ergebnis des Geschäftsjahres erfasst. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.219 TEUR (Barwert) dotiert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Fonds für allgemeine BankrisikenEs besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, der im Geschäftsjahr dotiert wurde. Strukturierte FinanzinstrumenteDie strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 z. B. variabel verzinsliche Darlehen mit vereinbarter Zinsuntergrenze sowie Darlehen mit Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der Kunden wurden einheitlich ohne Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. II. Erläuterungen zur JahresbilanzAktivseite:Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um verzinsliche Schuldverschreibungen des Anlagevermögens, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund der bestehenden Marktlage ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereIn diesem Posten sind enthalten: Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Immobilienfonds. Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:
Die dargestellten Investmentvermögen unterlagen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Die Sparkasse hat Spezialfonds, die überwiegend in Rentenpapiere investieren. Der Aktienanteil ist mit ca. 6 % sehr gering. Posten 7: BeteiligungenIm Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß §285 Nr. 11 HGB i. V. m. §286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 15: Aktive latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren im Wesentlichen aus der Bewertung der Forderungen an Kunden sowie aus den Aktien und anderen nichtfestverzinslichen Wertpapieren. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 27,1 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer inkl. Solidaritätszuschlag). AnlagenspiegelHorizontale Darstellung des AnlagenspiegelsEntwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des §34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Die quantitativen Angaben erfolgen in TEUR, mögliche Differenzen resultieren aus Rundungen. Passivseite:Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7: RückstellungenDer bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 5.158 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 5.093 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. ö Satz 1 HGB in Höhe von 50 TEUR. Ausschüttungsgesperrt nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB sind unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen 209 TEUR. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden. Passiva unter dem Strich:1. EventualverbindlichkeitenIm Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. 2. Andere VerpflichtungenNicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden Abnahmeverpflichtungen (Zeichnungszusagen) auf Immobilienfondsanteile i. H. v. 3 TEUR. Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Ein1agensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR (.,Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (,,Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 326 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für den Betrag i. H. v. 326 TEUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR (,,Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.305 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 1.305 TEUR wurden erstmals aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten: Rückstellungen wird verwiesen. RestlaufzeitengliederungDie gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 13.274 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 5: ProvisionserträgeDie wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner Deka Bank Deutsche Girozentrale, LBS Immobilien GmbH, LBS Landesbausparkasse Nordost AG, Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG sowie die Bayern-Versicherung AG. Posten 25: JahresüberschussEs wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen. IV. Sonstige AngabenVorgänge von besonderer BedeutungDer Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 entschieden, den bisherigen Vorstand, Herrn Andre Wormstädt und Herrn Stephan Zunke, mit Ablauf des 30. Juni 2024 abzuberufen. Gleichzeitig wurde mit Wirkung ab dem 01. Juli 2024 ein neuer Vorstand bestellt. Der neue Vorstand setzt sich aus Herrn Markus Volke als Vorstandsvorsitzendem und Herrn Frank Nauruhn als Vorstandsmitglied zusammen. Verwaltungsrat:Den Organen der Sparkasse gehören an: VorsitzenderMüller, Christian Landrat Stellvertretender VorsitzenderPohle, Harald Mitglied des Landtages Brandenburg Keim, Siegmar Kreisgeschäftsführer einer Bundespartei i. R. MitgliederAndresen, Gordon Sparkassenangestellter Lange, Hans Landrat a. D. / Pensionär Jaenicke, Heino Malermeister (selbstständig) Neumann, Carmen Sparkassenangestellte Pfeifer, Christa Unternehmensberaterin (selbstständig) Polte, Bernd Verkaufsleiter i. R. Schneider, Hartmut Schulleiter i. R. Schreyl, Gabriele Sparkassenangestellte Weber, Annegret Sparkassenangestellte Stellvertretende MitgliederAdamaschek, Helmut Geschäftsführer gemeinn. Verein i. R. Glaeser, Dirk Vorstandsvorsitzender Agrargenossenschaft Schmarzinski, Dagmar Sparkassenangestellte Vorstand:VorsitzenderWormstädt, André MitgliederZunke, Stephan Die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats betrugen 54 TEUR. An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 261 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 5.158 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 3 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 190 TEUR gewährt. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Pritzwalk, 24.06.2024 Sparkasse Prignitz Der Vorstand Wormstädt Zunke Anlage zum Jahresabschluss
gemäß§ 26a Abs. 1 Satz 2
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Risiko für den Jahresabschluss
b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.
b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.
c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse nahezu vollständig als beizulegenden Wert einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für eine Schuldverschreibung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BbgSpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Sonja Loy.
Berlin, 27. Juni 2024
Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat
Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher
Sparkassenverband)
Prüfungsstelle
Sonja Loy, Wirtschaftsprüferin
Lagebericht für das Jahr 2023
der Sparkasse Prignitz
Hinweis:
Durch Rundung von Zahlen können innerhalb einer Tabelle Rundungsdifferenzen bei der Summe der Zahlen auftreten. Zur leichteren Lesbarkeit wurde i. d. R. die männliche Form personenbezogener Hauptwörter gewählt. Frauen und Männer sind jedoch mit den Texten gleichermaßen angesprochen.
1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit
Die Sparkasse Prignitz ist gemäß§ 1 Abs. 1 BbgSpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV), Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Neuruppin unter der Nummer A 1010 NP im Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse ist der Landkreis Prignitz. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist als Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbands über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann (,,gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten (,,diskretionäre Institutssicherung").
Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Brandenburgische Sparkassengesetz bzw. die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. S\e erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.
Die Sparkasse stellt weiterhin mit insgesamt 12 mitarbeiterbesetzten Geschäftsstellen, einer Direktfiliale sowie Kundencentern für Firmenkunden und Immobilien die Infrastruktur für die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Kommunen in der Prignitz bereit.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Gesamtwirtschaftliche Situation
Die nachfolgenden gesamtwirtschaftlichen Daten für Deutschland im Jahr 2023 sind der Einschätzung der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe vom 30.01.2024 entnommen.
Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage -ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.
Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Deutschland ist am unteren Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen, hier ist die Stagnation schon länger offenkundig.
Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzen würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht.
Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise.
Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.
Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat.
Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Auch der Außenhandel leistete einen positiven Wachstumsbeitrag.
Auf dem Arbeitsmarkt kann derzeit nicht von einer Rezession gesprochen werden. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.
Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden.
Die Bewegungen der Leit- und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.
Eine wesentliche Stütze des europäischen Immobilienmarktes stellen die Konjunktur und die Arbeitsmärkte dar. Trotz der historischen Zinswende kam es in Europa nur zu einer konjunkturellen Abkühlung. Auch die Arbeitsmärkte sind extrem robust, in Euroland herrscht seit Frühjahr 2023 Vollbeschäftigung. Beides stützt die Nachfrage nach Büroraum auf einem Markt, der durch einen Strukturwandel geprägt ist. Die veränderte Arbeitswelt mit dauerhaft mehr mobiler Tätigkeit lässt die Unternehmen ihre räumliche Situation anpassen. (vgl. Volkswirtschaft im Fokus. Immobilienmärkte. Aus dem Makro Research der Deka-Gruppe - Januar 2024).
Der allgemeine Aufwärtstrend bei den Preisen fand 2023 auf den europäischen Wohnungsmärkten ein jähes Ende aufgrund der gestiegenen Finanzierungskosten. Die Wohnungsmieten sind wegen der anhaltend hohen Nachfrage vor allem in den Ballungsräumen weiter gestiegen. Der Mietwohnungsmarkt steht nicht nur durch die demografische Entwicklung und die starke Zuwanderung unter Druck, sondern auch durch die Verlagerung von Nachfrage aus dem Eigentumssegment (vgl. Deka Immobilien Monitor aus dem Makro Research der Deka-Gruppe, Ausgabe 2024).
Gemäß vdp Immobilienpreisindex gaben die Preise auf dem deutschen Immobilienmarkt in 2023 um 7,2 % nach.
Die Wohnimmobilienpreise gingen um 6,1 % im Jahresvergleich zurück. Dabei folgten die Preise sowohl für selbst genutztes Wohneigentum als auch für Mehrfamilienhäuser diesem Trend.
Auf dem Gewerbeimmobilienmarkt war die Korrektur mit einem Rückgang von 12,1 % im Jahresvergleich deutlicher ausgeprägt als auf dem Wohnimmobilienmarkt.
Rahmenbedingungen im regionalen Markt
Die nachfolgenden Einschätzungen sind dem Konjunkturbericht Jahresbeginn 2024 der Industrie- und Handelskammern in Berlin-Brandenburg entnommen.
Das konjunkturelle Klima Berlin-Brandenburgs ist gemäß Konjunkturklimaindex der Industrie-und Handelskammer Potsdam zu Jahresbeginn 2024 leicht angestiegen.
Die Berlin-Brandenburger Wirtschaft folgt zu Jahresbeginn nicht dem bundesweit weiterhin abnehmenden Konjunkturtrend.
In Berlin schätzen die Unternehmen auch die laufenden Geschäfte besser ein als noch zuletzt, während die Brandenburger die aktuelle Lage verhaltener beurteilen. Insgesamt ist die Konjunktur in Berlin etwas mehr ausgeprägt als in Brandenburg.
Die Konjunktur der Metropolregion formt sich also zu einem vielschichtigen Bild. Positiv fällt auf, dass der seit dem Frühsommer 2023 zu beobachtende Rückgang der Konjunkturindikatoren in den meisten Branchen einer Bodenbildung, teils auch einer moderaten Aufhellung gewichen ist.
Für eine Erholung in der Breite fehlen aktuell weitgehend die Voraussetzungen. Viele Konsumenten sind weiterhin zögerlich, bisher kompensieren Lohnerhöhungen die seit 2020 erlittenen Kaufkraftverluste nur punktuell.
Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Prignitz gehört zu den wirtschaftlich schwächeren Regionen in Brandenburg. Die Wirtschaftsstruktur im Landkreis Prignitz ist durch kleine und mittelständische Betriebe geprägt. Branchencluster bestehen in den Bereichen Verkehr/Mobilität/ Logistik, Kunststoffe und Chemie, Ernährungswirtschaft sowie Metall. Des Weiteren sind die Landwirtschaft, das Handwerk und zahlreiche Dienstleistungsunternehmen zu nennen. Die räumlich wirtschaftlichen Schwerpunkte sind der Regionale Wachstumskern Prignitz (Wittenberge, Perleberg und Karstädt) und die Stadt Pritzwalk mit dem Gewerbepark Prignitz im Ortsteil Falkenhagen. Das Gesundheits- und Sozialwesen und das Verarbeitende Gewerbe sind die beschäftigungsstärksten Wirtschaftszweige im Landkreis (vgl. Wirtschaftsprofil und Gewerbeflächengutachten 2025 Prignitz der Industrie- und Handelskammer Potsdam).
Der Rückgang der Immobilienpreise für Häuser im Landkreis Prignitz betrug -4,5 % lt. lmmobilienscout 24 in 2023 und erreichte damit nicht die Werte Deutschlands insgesamt. Die Anzahl der Transaktionen im Immobilienmarkt im Hauptsegment "Wohnimmobilien" (Ein- und Mehrfamilienhaus) war im Jahr 2023 lt. Grundstücksmarktbericht 2023 um 14,1 % rückläufig. Die Darlehenszusagen gingen insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 24,0 % zurück.
Nach Angaben des Landkreises Prignitz lebten per 31.10.2023 75.945 Einwohner im Landkreis und somit etwas weniger als noch zum Jahresende 2022 (per 31.12.2022: 76.045 Einwohner). Insgesamt entwickelt sich die Einwohnerzahl seit Jahren rückläufig. Bezogen auf das Land Brandenburg (86,8 Einwohner je km 2 ) hat der Landkreis Prignitz mit 36 Einwohnern je km 2 1t. dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eine unterdurchschnittliche Dichte aufzuweisen.
Die Arbeitslosenquote im Landkreis Prignitz erhöhte sich auf 7,9 % (2022: 7,6 %). Sie lag damit weiterhin über dem Brandenburger Wert von 5,9 % (Vorjahr 5,7 %).
Insbesondere die Zinssituation, aber auch die hierdurch ausgelösten Konsequenzen für den Immobilienmarkt hatten deutlichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf und die Lage der Sparkasse.
2.2 Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen mittels Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanzierten Steuerungsgrößen im Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:
| Jahresdurchschnittsbestände | Plan 2023 | 2023 | 2022 | Veränderungen 2023 zu Plan 2023 | Anteil an der DBS 2023 | |
| Mio. Euro | Mio. Euro | Mio. Euro | Mio. Euro | % | % | |
| Bilanzsumme (DBS) | 1.051,5 | 1.022,5 | 1.025,0 | -29,0 | -2,8% | 100,0% |
| Kundenkreditgeschäft | 385,6 | 371,8 | 361,6 | -13,8 | -3,6% | 36,4% |
| Wertpapiereigenanlagen | 460,4 | 446,2 | 445,7 | 14,2 | 3,1% | 43,6% |
| Kundeneinlagengeschäft | 911,6 | 875,6 | 876,0 | -36,0 | -3,9% | 85,6% |
Die Sparkasse Prignitz schloss das Geschäftsjahr mit einer Durchschnittsbi1anzsumme (Betrag der monatlichen Summen aller Vermögensgegenstände bzw. Summe des Gesamtkapitals, kurz DBS genannt) von 1.022,5 Mio. EUR ab. Damit wurde das Ziel von 1.051,5 Mio. EUR um 29,0 Mio. EUR verfehlt (-2,8 %). Die Durchschnittsbilanzsumme der Sparkasse in 2023 geht geringfügig um 2,5 Mio. EUR (-0,2 %) im Vergleich zum Vorjahr zurück. Dies resultiert aus dem ausgebliebenen Wachstum der Kundeneinlagen. Diese reduzierten sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahreswert minimal um 0,4 Mio. EUR (-0,0 %) auf 875,6 Mio. EUR, blieben damit 36,0 Mio. EUR unter dem geplanten Wert (-3,9 %).
Die Entwicklung der Kundeneinlagen insgesamt sowie die Struktur der von den Kunden nachgefragten Produkten sind weiterhin stark beeinflusst vom aktuellen Zinsumfeld. Es dominiert der Wunsch nach vorrangig flexibler oder kurzer Anlagedauer.
Bei insgesamt fast unveränderten Gesamtbeständen im Kundeneinlagengeschäft erhöhten sich die Termingelder um 7,2 Mio. EUR und die Sichteinlagen um 3,4 Mio. EUR. Daneben sanken die Spareinlagen um insgesamt 11,4 Mio. EUR. Das erwartete Kundeneinlagenwachstum, das zu 2/3 durch die Entwicklung der Sichteinlagen und zu 1/3 durch die Spareinlagen erreicht werden sollte, konnte durch die Konditionenpolitik im wieder verschärften Wettbewerb nicht erzielt werden.
Die Darlehenszusagen gingen im Vergleich zum Vorjahr um 24,0 % zurück (Privatkunden -22,9 %, Unternehmen und Selbständige -24,8 %). Entsprechend wurde im Kundenkreditgeschäft das gesetzte Volumenziel von 385,6 Mio. EUR mit 13,8 Mio. EUR unterschritten. Die geplante Steigerung von 24,0 Mio. EUR sollte zu gleichen Teilen im Privatkundenbereich und bei Geschäftskunden sowie einem leichten Abbau bei öffentlichen Haushalten erreicht werden. Tatsächlich stiegen die Forderungen an Privatkunden um 8,9 Mio. EUR, die an Geschäftskunden um 3,8 Mio. EUR. Die Forderungen an die öffentlichen Haushalte waren mit 1,7 Mio. EUR leicht rückläufig.
Die Wertpapiereigenanlagen mit einem Durchschnittsbestand von 446,2 Mio. EUR erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr minimal um 0,5 Mio. EUR und blieben deutlich unter dem Planwert von 460,4 Mio. EUR (-3,1 %). In dem veränderten Zinsumfeld wurde der Durchschnittsbestand an festverzinslichen Wertpapieren um 28,2 Mio. EUR erhöht. Der Durchschnittsbestand an Floatern erhöhte sich um 10,2 Mio. EUR. Die Bestände an Immobilienfonds und Spezialfonds reduzierten den entsprechenden Durchschnittsbestand um 37,9 Mio. EUR. Der Durchschnittsbestand der Forderungen an Kreditinstitute reduzierte sich um 17,3 Mio. EUR.
Darüber hinaus spielen Dienstleistungsgeschäfte (beispielsweise die Abwicklung des Zahlungsverkehrs) ebenso eine nicht unwesentliche Rolle in der Sparkasse. Das Ergebnis aus den Kontoführungsgebühren bzw. Kontoentgelten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 47 TEUR auf 3,5 Mio. EUR blieb jedoch 270 TEUR unter dem Planwert für 2023.
Der Vorstand ist unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen mit der Geschäftsentwicklung insgesamt noch zufrieden.
2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage
2.3.1 Vermögenslage
Nach Zuführung des Bilanzgewinnes aus dem letzten Geschäftsjahr weist die Sicherheitsrücklage der Sparkasse zum Bilanzstichtag einen Bestand von 33,8 Mio. EUR aus. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach§ 340g HGB beträgt zum 31.12. des abgelaufenen Geschäftsjahres 62,5 Mio. EUR. Daneben bestehen aus den Vorjahren gebildete Vorsorgereserven gemäß § 26a KWG (alte Fassung). Weiterhin sind Vorsorgereserven nach§ 340f HGB vorhanden.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 20,9 % (im Vorjahr: 22,9 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,8 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,0 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 437,5 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 91,2 Mio. EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 ebenfalls auf 20,9 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.
Die für 2023 prognostizierten Zuführungen zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, den Zuführungen zum Fonds für allg. Bankrisiken gemäß § 340g HGB und dem Bilanzgewinn von insgesamt 8,5 Mio. EUR konnten um 1,2 Mio. EUR übertroffen werden.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,9 % nach 11,8 % im Vorjahr und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage der Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.
2.3.2 Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Hauptrefinanzierungsquellen sind u.a. das Eigenkapital und die Kundeneinlagen.
Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 196,2 % bis 958,1 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 603,3 %.
Die strukturelle Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 137,4 % bis 141,4 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % durchgängig eingehalten. Die NSFR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 138,3 %.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Landesbank Hessen-Thüringen.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach der Finanzplanung gewährleistet.
2.3.3 Ertragslage
Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:
| Ausgewählte Ergebniskomponenten | Plan 2023 | 2023 | 2022 | Veränderungen 2023 zu Plan 2023 | ||
| Mio. Euro | Mio. Euro | % | Mio. Euro | % | Mio. Euro | |
| Zinsüberschuss | 17,6 | 202 | 1.98% | 14,7 | 1,43% | 2.6 |
| Provisionsüberschuss | 6,4 | 62 | 0,61% | 5,8 | 0.57% | -02 |
| Verwaltungsaufwand | -14,2 | -14,8 | -1,44% | -13,0 | -1,27% | -0,6 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 9.9 | 11,8 | 1,15% | 7,7 | 0,75% | 1.9 |
| Bewertungsergebnis | -5,8 | -7.6 | -0,74% | -8.1 | -0,79% | -1.8 |
| neutrales Ergebnis | -0.2 | -0,7 | -0,07% | 0,5 | 0,05% | 0.5 |
| Ergebnis vor Steuern | 3,9 | 3,4 | 033% | 0,0 | 0,00% | -0,5 |
| Jahresergebnis | 1,0 | 0.6 | 0,06% | 0,6 | 0,06% | -0,4 |
| Cost-Income-Ratio (CIR) in % | 58,9 | 55.6 | - | 63,0 | - | 3,3 %-Punkte |
| DBS | 1.051.5 | 1.022,5 | - | 1.025,0 | - | -29,0 |
| Ausgewählte Ergebniskomponenten |
Veränderungen 2023 zu Plan 2023
% |
| Zinsüberschuss | 14,8% |
| Provisionsüberschuss | -3,1% |
| Verwaltungsaufwand | 4.2% |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 19,2% |
| Bewertungsergebnis | 31,0% |
| neutrales Ergebnis | 250,0% |
| Ergebnis vor Steuern | -12,8% |
| Jahresergebnis | -40,0% |
| Cost-Income-Ratio (CIR) in % | 3,3 %-Punkte |
| DBS | -2.8% |
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Der Planwert von 17,6 Mio. EUR wurde um 2,6 Mio. EUR überschritten. Er erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 37,5% auf 20,2 Mio. EUR. Die Zinsaufwendungen stiegen um 1,0 Mio. (100,0 %) auf 2,0 Mio. EUR. Der Anstieg der Zinserträge um 6,5 Mio. EUR (+ 41,1 %) übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen deutlich.
Die Erhöhung der Zinserträge resultierte mit 5,3 Mio. EUR insbesondere zinsbedingt aus den Eigenanlagen der Sparkasse. Die Zinserträge aus dem Kundenkreditgeschäft stiegen um 1,1 Mio. EUR. Die Erhöhung des Zinsaufwandes entfällt auf Spareinlagen, verzinsliche Sichteinlagen und Termingelder.
Der Provisionsüberschuss steigerte sich um 0,4 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR, insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Zahlungsverkehr den Kontoführungsentgelten und dem Wertpapiergeschäft. Er liegt mit 0,2 Mio. EUR unter dem Planwert. Die gesetzten Ziele konnten insbesondere bei den privaten Kontoführungsentgelten nicht erreicht werden.
Der Verwaltungsaufwand liegt mit 14,8 Mio. EUR um 1,7 Mio. EUR über dem Vorjahreswert und 0,6 Mio. EUR über dem Planwert.
Der Personalaufwand stieg deutlich von 7,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 9,0 Mio. EUR im Berichtsjahr und lag damit 0,2 Mio. EUR über dem Planwert. Ursächlich sind Tarifsteigerungen und die Besetzung neuer Stellen.
Der geplante Sachaufwand sollte trotz Wegfall einmaliger erhöhter Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden durch Mehraufwendungen für Energie, Aus- und Fortbildung sowie Werbung um 0,2 Mio. EUR steigen. Bei annähernd wie geplanten Kosten für Werbung und Ausbildung waren die Energieaufwendungen deutlich niedriger und die Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden höher. Für diese Positionen insgesamt aber rd. 0,1 Mio. EUR niedriger als geplant. Dennoch erhöhte sich der Sachaufwand um 0,6 Mio. EUR auf 5,7 Mio. EUR (Planwert von 5,3 Mio. EUR), da die EDV-Aufwendungen (+0,2 Mio. EUR), u.a. für das Rechenzentrum, die Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter (+0,3 Mio. EUR), u.a. (Projekt-)Beratungsleistungen sowie die Kartenkosten (+0,2 Mio. EUR) die jeweiligen Planansätze wie angegeben übertrafen.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,15 % (Vorjahr 0,75 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 9,9 Mio. EUR bzw. 0,94 % wurde aufgrund der Entwicklung des Zinsüberschusses deutlich übertroffen.
Der Bewertungsaufwand inkl. der Veränderung von Vorsorgereserven und des Fonds für allgemeine Bankrisiken liegt mit 7,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 8,1 Mio. EUR und über dem Planwert von 5,8 Mio. EUR. Nachdem das Bewertungsergebnis des Vorjahres maßgeblich durch Veränderungen an den Zins- und Aktienmärkten und den in der Folge notwendigen Bewertungsanpassungen geprägt war, ergaben sich im Berichtsjahr Zuschreibungen/Einlösungsgewinne von 3,9 Mio. EUR und 1,7 Mio. EUR Abschreibungen auf Immobilienfonds (Planwert 2,2 Mio. EUR). Das Bewertungsergebnis im Kundenkreditgeschäft ist mit -0,7 Mio. EUR höher als geplant (-0,5 Mio. EUR) und höher als der Vorjahreswert (-0,2 Mio. EUR). Enthalten sind weiterhin 9,1 Mio. EUR Bildung von Reserven nach§ 340f und 340g HGB statt der geplanten 7,5 Mio. EUR.
Das neutrale Ergebnis im Berichtsjahr beträgt -0,7 Mio. EUR nach +0,5 Mio. EUR im Vorjahr und geplanten -0,2 Mio. EUR. Am 26.06.2023 hat die DSGV-Mitgliederversammlung die neue Rahmensatzung des Einlagen- und Institutssicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe beschlossen. Hieraus ergab sich die Möglichkeit zur Befüllung eines Zusatzfonds in 2023 mit 1,3 Mio. EUR. Außerdem konnten bestehende Rückstellungen für 5-Prämiensparen, AGB-Änderungsmechanismus und Beihilfen in Höhe von 0,4 Mio. EUR aufgelöst werden.
Der Bilanzgewinn beträgt wie im Vorjahr 0,6 Mio. EUR und liegt damit 0,4 Mio. EUR unter dem Niveau der Planung. Das Ergebnis ermöglicht eine weitere Stärkung des Eigenkapitals der Sparkasse.
Die operative Aufwands-/Ertragsrelation, die sogenannte Cost-lncome-Ratio (ordentlicher Aufwand je 1,00 EUR ordentlicher Ertrag), bewegt sich im Geschäftsjahr 2023 mit 55,6 % unter dem Niveau des Vorjahres (63,0 %) und unter dem Planwert von 58,9 %.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden, auch wenn die Prognosen des Wirtschaftsplanes nicht immer eingetroffen sind. Die Folgen der Zinsentwicklung waren positiver als angenommen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt der Vorstand die Ertragslage als zufriedenstellend.
Die gemäß§ 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,1 %.
2.3.4 finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Die Kennzahlen Kundenkreditgeschäft, das Kundeneinlagengeschäft, das Betriebsergebnis vor Bewertung, die Cost-lncome-Ratio (CIR) und das Jahresergebnis, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, hat der Vorstand als bedeutende finanzielle Leistungsindikatoren definiert. Über die Entwicklung des Kundenkreditgeschäftes und des Kundeneinlagengeschäftes wurde im Kapitel 2.2 berichtet, über das Betriebsergebnis vor Bewertung, die Cost-lncome-Ratio (CIR) und das Jahresergebnis in Kapitel 2.3.3.
Um dem Anspruch eines Qualitätsanbieters gerecht zu werden, muss die Beratungsqualität weiter gesteigert werden. Dies geschieht durch gezielte Schulungs- und Coachingmaßnahmen zur Steigerung der Fach- und Vertriebskompetenz, insbesondere auch zum Einsatz des Sparkassen-Finanzkonzeptes. Darauf aufbauend bildet für den Bereich der Vermögensanlagen der DSGV-Beratungsprozess einen weiteren wichtigen Baustein, der stärker auf die Portfolioberatung zielt. Hierzu hat die Sparkasse nichtfinanzielle Leistungsindikatoren definiert.
Ziel der Sparkasse ist es, nach Einführung des Finanzkonzeptes 3.0 ab 2024 jährlich mit Privatkunden (einschließlich vermögender Kunden) mindestens 3.400 Finanzkonzeptgespräche zu führen. Im Umstellungsjahr 2023 wurde von einer strategischen Zielvorgabe abgesehen.
Mit Firmenkunden sollten in 2023 mindestens 80 Finanzkonzeptgespräche geführt werden. Erreicht wurden 89.
Aufbauend auf dem Sparkassen-Finanzkonzept wurde für den Bereich der Vermögensanlage der DSGV-Beratungsprozess eingeführt und es werden hier mindestens 500 Beratungsgespräche jährlich angestrebt. In 2023 wurde mit 785 Beratungsgesprächen das Ziel erreicht.
2.3.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr ist der Vorstand insgesamt noch zufrieden.
Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden.
Die wirtschaftliche Lage und die Eigenkapitalausstattung der Sparkasse Prignitz sind stabil und bieten auch vor dem Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ausreichendes Potential für angemessenes Wachstum.
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krise außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
3.1 Prognosebericht
3.1.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024
Gesamtwirtschaftliche Situation
Die Ausblicke für das Jahr 2024 orientieren sich quantitativ an der aktuellen "Gemeinsamen Prognose" von neun Chefvolkswirten der Sparkassen-Finanzgruppe vom 30.01.2024.
Die Chefvolkswirte der Finanzgruppe halten 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum.
Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus.
Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.
Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI} von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark.
Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden.
Die Leitzinsen wurden im ersten Halbjahr um 25 Basispunkte gesenkt. Im Mittel gehen die Einschätzungen der Chefvolkswirte von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus.
Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen.
An den Immobilienmärkten hat die historische Zinswende lt. der DekaBank Deutsche Girozentrale (Deka} eine Schockstarre ausgelöst und zu stark rückläufigen Umsätzen am Immobilienmarkt geführt. Verkäufer waren nicht bereit, den deutlich niedrigeren Preisvorstellungen potenzieller Käufer entgegenzukommen. Der extreme Zinsanstieg traf hoch fremdfinanzierte Investoren besonders stark und hat eine Marktbereinigung bei Projektentwicklern ausgelöst.
In Europa erwartet die Deka 2024 eine erste Marktbelebung, begünstigt durch den aktuellen Zinsausblick, dass sich damit aufhellende Finanzierungsumfeld sowie die Akzeptanz des neuen nachhaltigeren Preisgefüges.
Die Sparkasse rechnet jedoch mit einer schwächeren Wertentwicklung der Immobilienfonds, auch wenn das Portfolio diversifiziert und nach investmentrechtlichen Grundsätzen bewertet ist. Steigenden Ankaufsrenditen stehen steigende, da indexierte Mieten gegenüber. Es wird weiterhin von stabilen Erträgen ausgegangen.
Rahmenbedingungen im regionalen Markt
Daneben sind die Entwicklungspotenziale des Landkreises Prignitz für die Entwicklung der Sparkasse von entscheidender Bedeutung. Lt. dem Bericht "Prognos Zukunftsatlas 2022", der turnusmäßig alle drei Jahre erscheint, ist der Landkreis Prignitz auf dem drittschlechtesten Platz der Landkreise und Städte in Deutschland (Platz 398 von 400) hinsichtlich der Zukunftschancen und -risiken. Ihm werden damit sehr hohe Risiken (geringe Chancen) zugeschrieben.
Der Rang ergibt sich aus insgesamt 29 makro- und sozioökonomischen Indikatoren aus den vier Bereichen: Demografie, Arbeitsmarkt, Wettbewerb und Innovation sowie Wohlstand und soziale Lage. Diese lassen sich zudem in Stärke- (Ist-Zustand) und Dynamikindikatoren (Entwicklung im laufe der Zeit) unterteilen. Ursächlich für den Gesamtrang ist die momentan geringe Standortstärke auf Basis der Stärkeindikatoren in den Bereichen Demografie, Arbeitsmarkt, Wettbewerb und Innovation. Hier erreicht der Landkreis nur den letzten Platz. Die untersuchten Dynamikindikatoren zeigen mit Platz 220 eine mittlere Dynamik.
Gemäß Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wird für den Landkreis Prignitz von einem kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang bis zum Jahr 2030 ausgegangen.
Der regionale Arbeitsmarkt entwickelte sich in den vergangenen Jahren leicht schwächer, die Arbeitslosenzahlen sind leicht gestiegen. Für das Jahr 2024 geht die Sparkasse davon aus, dass die Arbeitslosenquote annähernd konstant hoch,jedoch weiterhin über dem Landes- und Bundesdurchschnitt bleiben wird.
Erwartet wird im Immobilienmarkt im Hauptsegment "Wohnimmobilien" (Ein- und Mehrfamilienhaus) aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen weiterhin eine verhaltene Nachfrage mit leichten Preisrückgängen.
Das Wachstumspotenzial im Kundengeschäft ist vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung und der geringen Kaufkraft eingeschränkt. Der Rückgang und die Überalterung der Bevölkerung in der Prignitz setzen sich fort.
Die Sparkasse geht davon aus, dass sich auch die Kunden der Sparkasse Prignitz den grundsätzlichen gesamtwirtschaftlichen und strukturellen Entwicklungen nicht werden entziehen können. Wesentliche Auswirkungen auf die Entwicklung der vertrieblichen Ziele werden nicht erwartet.
3.1.2 Geschäftsentwicklung
Die von der Sparkasse im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Darstellungen beziehen sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:
| Jahresdurchschnittsbestände | 2023 | Plan 2024 | Veränderungen | Anteil an der DBS2024 | |
| Mio. Euro | Mio. Euro | Mio. Euro | % | % | |
| Bilanzsumme (DBS) | 1.022,5 | 1.005,2 | -17,3 | -1.7% | 100,0% |
| Kundenkreditgeschäft | 371,8 | 378,1 | 6,3 | 1,7% | 37 ,6% |
| Wertpapiereigenanlagen | 446,2 | 456,1 | 9,9 | 2,2% | 45,4% |
| Kundeneinlagengeschäft | 875,6 | 857.4 | -18,2 | -2,1% | 85,3% |
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 wird damit gerechnet, dass das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum für das Kundenkreditgeschäft endet, vorrangig aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft mit den Privatkunden.
Für die Wertpapiere des Eigengeschäfts wird von steigenden Beständen in 2024 aufgrund von Umschichtungen aus Forderungen an Kreditinstitute in diese Assetklasse ausgegangen.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Es wird für 2024 ein leichter Rückgang der Kundeneinlagen und Umschichtungen in höherverzinsliche Produkte erwartet.
Bei der Durchschnittsbilanzsumme wird aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Einlagengeschäft für das Folgejahr ein leichter Rückgang von 18,2 Mio. EUR geplant.
3.1.3 Vermögenslage
Für das wirtschaftliche Eigenkapital (Sicherheitsrücklage zzgl.§ 340f und§ 340g HGB) erwartet die Sparkasse für das Jahr 2024 eine Steigerung um rd. 7,4 Mio. EUR, die deutlich unter dem Vorjahreswert liegen wird. Hauptursachen hierfür sind die erwartete Normalisierung des Bewertungsergebnisses für Wertpapiere insbesondere im Bereich der Spezialfonds und der erwartete Anstieg des Personalaufwandes.
Für die Gesamtkapitalquote wird für das Jahr 2024 eine Steigerung auf rd. 22,7 % erwartet.
Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 12,1 % prognostiziert.
3.1.4 Finanzlage
Auf Basis der Finanzplanung geht die Sparkasse davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR vom jeweils 100,0 % eingehalten werden können.
3.1.5 Ertragslage
In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.
| Ausgewählte Ergebniskomponenten | 2023 | Plan 2024 | Veränderungen | |
| Mio. Euro | Mio. Euro | Mio. Euro | % | |
| Zinsüberschuss | 20,2 | 21,8 | 1,6 | 7,9% |
| Provisionsüberschuss | 6,2 | 6,2 | 0,0 | 0,0% |
| Verwaltungsaufwand | -14,8 | -15,6 | -0,8 | 5,4% |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 11,8 | 12,6 | 0,8 | 6,8% |
| Bewertungsergebnis 1 | -7,6 | -8,7 | -1,1 | 14,5% |
| Neutrales Ergebnis | -0,7 | -0,1 | 0,6 | -85,7% |
| Ergebnis vor Steuern | 3,4 | 3,8 | 0,4 | 11,8% |
| Jahresergebnis | 0,6 | 0,6 | 0,0 | 0,0% |
| Cost-lncome-Ratio (CIR} in % | 55,6 | 55,4 | -0,2 | %-Punkte |
| DBS | 1.022,5 | 1.005,2 | -17,3 | -1,7% |
1 inkl. Veränderung Reserven nach 340f und
340g HGB
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnet die Sparkasse, unter der Annahme eines unveränderten Zinsniveaus sowie konstanter Spreads, mit einem um 1,6 Mio. EUR höheren Zinsüberschuss. Erwartet werden höhere Erträge aus den Wertpapiereigenanlagen inkl. Aktien-und lmmobilienfondserträgen und dem Kundenkreditgeschäft, die durch höhere Zinsaufwendungen im Kundeneinlagengeschäft deutlich gemindert werden.
Beim Provisionsüberschuss wird für das nächste Jahr unverändert von 6,2 Mio. EUR ausgegangen.
Trotz des stringenten Kostenmanagements ist eine Steigerung des Verwaltungsaufwand um 0,8 Mio. EUR geplant. Davon entfallen 1,1 Mio. EUR auf die Personalkosten. Ursache sind Tarifsteigerungen und ein weiterer Personalaufbau. Die Sachkosten sind mit 0,3 Mio. EUR niedriger geplant.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung von ca. 12,6 Mio. EUR (ca. 1,25 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme).
Das Bewertungsergebnis wird mit -8,7 Mio. EUR höher geplant als das Bewertungsergebnis in 2023 (-7,6 Mio. EUR).
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge werden für das Kreditgeschäft Zuführungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen in Höhe von 0,2 Mio. EUR erwartet (im Vorjahr wurde ein Wert von 0,7 Mio. EUR ausgewiesen).
Nach den Einlösungsgewinnen fälliger Wertpapiere in 2023 wird von einer Normalisierung des Bewertungsergebnisses für Wertpapiere mit -1,7 Mio. EUR in 2024 ausgegangen. Maßgeblich sind Aufwendungen für Immobilienfonds.
Die Vorsorgereserven nach § 340g HGB sollen in gleicher Größenordnung wie im Vorjahr erhöht werden. Die geplante Erhöhung der Vorsorgereserven nach§ 340f HGB reduziert sich entsprechend.
Für 2024 wird ein neutrales Ergebnis von 0,1 Mio. EUR geplant.
Erwartet wird ein Ergebnis vor Steuern von 3,8 Mio. EUR nach 3,4 Mio. EUR im Vorjahr.
Das Jahresergebnis plant die Sparkasse mit 0,6 Mio. EUR leicht steigend im Vergleich zu 2023.
Die erwartete Quote nach§ 26a Abs. 1 KWG (Gesamtkapitalverzinsung) soll somit 0,1 % betragen.
Bei der CIR wird für 2024 ein Verhältnis von 55,4 % geplant.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
3.1.6 Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die geplante Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024 folgendermaßen dar:
| 2023 | Plan 2024 | Veränderung | ||
| Kundenkreditgeschäft | Mio. Euro | 371,8 | 378,1 | 6,3 |
| Kundeneinlagengeschäft | Mio. Euro | 875,6 | 857,4 | -18,2 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | Mio. Euro | 11,8 | 12,6 | 0,8 |
| Jahresergebnis | Mio. Euro | 0,6 | 0,6 | 0,0 |
| Cost-lncome-Ratio (CIR) | % | 55,6 | 55,4 | -0,2 %-Punkte |
| Finanzkonzeptgespräche Privatkunden | Stück | kein Ziel | 3.400 | |
| Finanzkonzeptgespräche Firmenkunden | Stück | 80 | 80 | 0 |
| DSGV Beratungsprozess: Beratungsgespräche | Stück | 500 | 500 | 0 |
Die Indikatoren Kundenkreditgeschäft, Kundeneinlagengeschäft, Betriebsergebnis vor Bewertung, Cost-lncome-Ratio (CIR) und Jahresergebnis, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, hat die Sparkasse als bedeutende finanzielle Leistungsindikatoren definiert. Über deren geplante Entwicklung wurde im Kapitel 3.1.2 und 3.1.5 berichtet.
Ziel der Sparkasse ist es, nach Einführung des Finanzkonzeptes 3.0 ab 2024 jährlich mit Privatkunden (einschließlich vermögender Kunden) mindestens 3.400 Finanzkonzeptgespräche zu führen. Im Umstellungsjahr 2023 wurde von einer strategischen Zielvorgabe abgesehen. Mit Firmenkunden sollen in 2024 mindestens 80 Finanzkonzeptgespräche geführt werden. Aufbauend auf dem Sparkassen-Finanzkonzept wurde für den Bereich der Vermögensanlage der DSGV-Beratungsprozess eingeführt und es werden hier mindestens 500 Beratungsgespräche jährlich angestrebt.
3.1.7 Gesamtaussage zum Prognosebericht
Die Auswirkungen des veränderten Zinsniveaus lassen sich für die Sparkasse schwer abschätzen. Neben den Auswirkungen auf die Preisbildung auf den Immobilienmärkten und der davon abhängigen Nachfrage nach Finanzierungen ist auch das Einlagengeschäft durch intensiven Wettbewerb und ertragsorientierte Umschichtungen zwischen den Einlagenarten betroffen. In Verbindung mit der zunehmenden Regulierung sowie dem zunehmenden Fachkräftemangel stellen diese Rahmenbedingungen die Sparkasse weiterhin vor große Herausforderungen.
Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich, die Planwerte zu erreichen, die eine weitere Stärkung des Eigenkapitals sowie des Fonds für allgemeine Bankrisiken der Sparkasse ermöglichen sollen.
Aufgrund der vorausschauenden Finanzplanung wird damit gerechnet, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.
3.2 Chancenbericht
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichtes versteht die Sparkasse mögliche positive Abweichungen zu den dargestellten Erwartungen.
Chancen werden vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet gesehen. Weiterhin wird der Chance einer erhöhten Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert anregen könnte, zuversichtlich entgegengesehen. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.
Mehrerträge können sich abhängig von der Entwicklung der Zins- und Kapitalmärkte auch aus der Fristentransformation und der breiten Streuung der Anlagen ergeben.
Die konsequente und systematische Umsetzung der Betreuungskonzeptionen, eine stärkere Fokussierung auf Beratung sowie die Steigerung der Qualitätskultur in Service und Beratung könnten zu besseren Vertriebsergebnissen führen.
Unabhängig von positiven externen Einflüssen könnten auch interne Projekte und Maßnahmen in der Sparkasse wie z.B. die verstärkte Nutzung von Standard-Prozessen eine stärkere positive Wirkung entfalten.
Weitere Chancen verspricht sich die Sparkasse auf dem Weg zur Multikanalsparkasse. Das veränderte Kundenverhalten sieht die Sparkasse als Chance, da freiwerdende Servicetätigkeiten für mehr Beratung genutzt werden können, mit dem Ziel einer stärkeren Kundenbindung. Im Ergebnis könnten auch die Provisionseinnahmen steigen.
3.3 Risikobericht
3.3.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit
Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leit1inien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und orientiert sich an den Empfehlungen der S Rating und Risikosysteme GmbH (SR).
Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie wurden die Ziele der Sparkasse für jede wesent1iche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Das Risiko in der ökonomischen Perspektive stellt auf das Risiko als Verlust ab, d. h. als Quantil der Wertänderungsverteilung auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %. In der normativen Perspektive liegt das Risiko in einer negativen Abweichung vom Planszenario.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | Kundengeschäft Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko Spreadrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Operationelles Risiko |
Darüber hinaus sind keine Risiken in der normativen Perspektive wesentlich.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 132,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 82,0 Mio. EUR wurde auf die Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads keine risikomindernden Diversifikationseffekte.
Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart | Limit | Limitauslastung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Adressenrisiko | 10,0 | 5,1 | 51,3 |
| Marktoreisrisiko | 59,0 | 46,7 | 79,1 |
| Liquiditätsrisiko | 5,0 | 3,3 | 66,6 |
| Operationelles Risiko | 8,0 | 3,7 | 46,5 |
| Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko | 82,0 | 58,9 | 71,8 |
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei den betrachteten unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie zwei adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 1 -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 4 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird der Wegfall der Option zur Nullanrechnung von Forderungen gegenüber Instituten des Sicherungssystems der Sparkasse-Finanzgruppe gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR in Kombination mit signifikanten Abzügen von Kundenspar- und -sichteinlagen, die zur Geldaufnahme bei anderen Kreditinstituten (lnterbankenrefinanzierung) führen, betrachtet. Ein weiteres adverses Szenario betrachtet den Eintritt eines sehr großen Schadenereignisses (OpRisk) bei gleichzeitiger deutlicher Verschlechterung von Ratingnoten und Ausfallraten im Kundenkreditgeschäft. In beiden adversen Szenarien erfolgt keine Unterschreitung der kombinierten Kapitalpufferanforderungen nach§ l0i KWG (10 %; Gesamtkapitalanforderung OCR).
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist wesentlich, aber nicht in der Risikotragfähigkeit enthalten, da es aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll integriert werden kann. Die Risiken werden in der Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt.
Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.
Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.
Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.
Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht zu den wesentlichen Risikoarten. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Fachkreis Risikomanagement wahrgenommen.
Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.
Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
3.3.2 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv (Verzicht auf Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).
3.3.2.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben bestehen Vorgaben zur Begrenzung von Konzentrationsrisiken für:
| ― |
Die maximale Engagementsgröße auf Kreditnehmerebene (GvK). |
| ― |
Das Mindestrating ab einem Kundenkreditvolumen größer 5,0 Mio. EUR. |
| ― |
Den maximalen Anteil am Gesamtportfolio für Kundenkredite größer 2,5 Mio. EUR. |
| ― |
Den Anteil der Unternehmenskredite insgesamt an den gesamten Kundenkrediten. |
| ― |
Den Mindestanteil der Kundenkredite mit Bonitätsnoten 1 bis 9 an den gesamten Kundenkrediten. |
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung |
| ― |
regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die lntensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2) |
| ― |
Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze |
| ― |
turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich wie folgt:
| Forderungen an Kunden | Buchwerte gemäß Bilanzstatistik | |
|
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2022
Mio. EUR |
|
| Unternehmen/ Selbständige | 149,1 | 145,9 |
| Privatpersonen | 219,4 | 214,3 |
| Öffentliche Haushalte | 7,4 | 9,7 |
| Sonstige Kreditnehmer | 7,1 | 6,3 |
| Gesamt | 383,0 | 376,2 |
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 38,9 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 57,3 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte im diversifizierten Kundenkreditportfolio bilden mit 5,7 % die Ausleihungen und offenen Zusagen an das Baugewerbe sowie mit 4,4 % an das Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 4,2 % auf Gesundheit / Soziales.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens.
67,1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,3 Mio. EUR. Auf weitere Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 2,5 Mio. EUR entfallen 23,8 %.
Die Geschäftsstrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Rating- / Scoringnote | Volumenanteile in % (Inanspruchnahmen und offene Zusagen) ohne Kommunalkredite |
| 1 bis 9 | 94,2 |
| 10 bis 15 | 3,9 |
| 16 bis 18 | 1,9 |
| ohne | 0,0 |
Das Länderrisiko im Kundenkreditgeschäft ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen betrug am 31. Dezember 2023 0,2 Mio. EUR.
Risikokonzentrationen bestehen im Kreditportfolio nicht.
Zusammenfassend ist die Sparkasse der Auffassung, dass das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Das Kundenkreditgeschäft konnte in 2023 nur um 10,3 Mio. EUR (2,8 %) ausgeweitet werden. Die Risikovorsorge in 2023 beträgt -0,7 Mio. EUR nach -0,2 Mio. EUR im Vorjahr um erkannte Risiken aus zwei Kundenkreditengagements abzuschirmen.
3.3.2.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.
Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen. Die Limitierung von Emittenten innerhalb der Spezialfonds erfolgt oberhalb einer Risikorelevanzgrenze. |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2) |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 652,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (214,8 Mio. EUR), Tages- und Termingelder (207,3 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (157,5 Mio. EUR) und sonstige Investmentfonds (73,1 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung (Buchwerte ohne Aktien und Immobilienbestand):
| Rating- / Scoringnote |
Volumenanteile
in % |
| 1 bis 5 (Investment Grade) | 99,9 |
| 6 bis 9 | 0,1 |
| 10 bis 18 | 0,0 |
| ohne | 0,0 |
Die durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute verfügen zu 99,9 % über ein Rating im Bereich des Investment Grades. Keine Ratings liegen bei Aktien und den über Investmentfonds gehaltenen Immobilien vor.
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 84,6 Mio. EUR. mit einem aktuellem DSGV-Rating 1-5 (Investment Grade).
Risikokonzentrationen bestehen im Eigengeschäft nicht.
3.3.3 Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).
Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für die Spezialfonds. Die vom Vorstand benannten Fachkreise Risikomanagement und Eigenanlagen der Sparkasse haben die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
3.3.3.1 Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.
In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR |
| ― |
Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an keiner definierten Benchmark, sondern orientiert sich an der Risikoausprägung. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt durch Durationsanpassung in den Spezialfonds. |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
| ― |
Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet. |
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite.
Die Steuerung von Zinsänderungsrisiken erfolgt derzeit nur mit bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen oder durch Durationsanpassungen in den Wertpapieren der Eigenanlage. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente in Form von z.B. Zinsswaps kann nach Prüfung erfolgen.
Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | Barwertveränderung | |
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| TEUR | -9.554 | 11.555 |
| in o/o der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) | -10,5 % | 12,7% |
Risikokonzentrationen bestehen im Zinsänderungsrisiko nicht.
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte nur zu einem geringen Rückgang des Barwertüberhanges gemäß IDW RS BFA 3 n. F. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses. Von der Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen wird derzeit nicht ausgegangen.
3.3.3.2 Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in EUR behandelt.
Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension |
| ― |
ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR |
Risikokonzentrationen bestehen im Spreadrisiko nicht.
3.3.3.3 Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.
Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Die Anlagerichtlinien der Spezialfonds regeln zusätzlich das Investitionsvolumen, das Aktienuniversum und die Diversifizierung.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien, die durch die mandatierten Kapitalverwaltungsgesellschaften erstellt werden |
| ― |
ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
| ― |
Beratung der Kapitalanlagegesellschaft durch den Anlageausschuss |
| ― |
Überwachung der Einhaltung der Anlagerichtlinien |
Aktien werden zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten.
Risikokonzentrationen bestehen im Aktienrisiko nicht.
3.3.3.4 Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Die Anlagerichtlinien der Immobilienfonds regeln zusätzlich die Objektarten und Investitionsländer.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels standardisierter IT-Anwendungen |
| ― |
ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden |
| ― |
Beratung der Kapitalanlagegesellschaft durch den Anlageausschuss |
| ― |
Überwachung der Einhaltung der Anlagerichtlinien |
Immobilien im Eigenbestand sind weit überwiegend betrieblich genutzte Immobilien. Über Immobilienfonds wird ein gut diversifiziertes Immobilienportfolio mit Anlageschwerpunkt in Deutschland, ergänzt um europäische Objekte, gehalten. Aufgrund der generellen Immobilienmarktentwicklung gab es bereits Wertanpassungen bei Objekten in den Fonds. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.
Risikokonzentrationen bestehen im Immobilienrisiko in den Land-Nutzungsarten-Kombinationen Deutschland/Büro und Deutschland/Wohnen. Bei den Anlageentscheidungen für die Immobilienfonds erfolgte eine ausführliche Betrachtung der Land-Nutzungsarten, denn wesentliche Bestandsveränderungen oder Umwidmungen von bestehenden Nutzungsarten sind schwierig möglich.
3.3.4 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Planszenario der Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von 125,0 % bzw. 110,0 %.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR |
| ― |
Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung des Überlebenshorizont und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.
Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 29 Monate.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in den kurzfristigen Laufzeitbändern durch den hohen Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle.
Diese Konzentration sind geschäftsmodelltypisch und werden akzeptiert.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
3.3.5 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien und die Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und Transfer. Den operationellen Risiken wird auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
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Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien" |
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systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank |
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Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario |
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Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" |
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Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT |
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Risikokonzentrationen bestehen im Operationellen Risiko nicht.
Obwohl der Personalbestand im Berichtsjahr gestiegen ist, konnten wie in den Vorjahren nicht alle ausgeschriebenen Stellen zeitnah erfolgreich besetzt werden. Der Fachkräftemangel macht sich schon heute bemerkbar. Vor dem Hintergrund, dass 38,8 % der Mitarbeiter der Sparkasse voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen, bestehen Risiken hinsichtlich der quantitativen und qualitativen Sicherstellung der notwendigen Personalausstattung.
Im Hinblick auf den demografischen Wandel, den benötigten wettbewerbsfähigen Arbeitnehmerprofilen und den Standort des Unternehmens im ländlichen Raum, ist mit wachsenden Anforderungen, sowohl in Bezug auf die Bindung als auch auf die Rekrutierung neuer Mitarbeiter zu rechnen. Die Sparkasse bereitet sich hierauf vor. Um langfristig den Personalbedarf sicherzustellen, wurde im Berichtsjahr ein Personalprojekt initiiert. Die Umsetzung wird sich über mehrere Jahre erstrecken.
3.3.6 Gesamtbeurteilung der Risikolage
Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich in der zweiten Jahreshälfte im Marktpreisrisiko aufgrund von neuen Risikoparametern. Für das Zinsänderungs-, Spread- und Aktienkursrisiko waren Limiterhöhungen notwendig. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 71,8 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar.
Die geplanten geschäftlichen Aktivitäten führen aus Sicht des Vorstandes zu keiner Änderung der bestehenden stabilen Risikolage, sodass die Risikotragfähigkeit auch im kommenden Geschäftsjahr gegeben ist. Die Kapitalplanung zeigt im Planungszeitraum leicht ansteigende Gesamtkapitalquoten.
Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen, im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur und dem intensiven Wettbewerb. Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit zeichnen sich aktuell nicht ab.
Insgesamt wird die Risikolage unter Berücksichtigung der von der Sparkasse erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen noch als günstig beurteilt.
Pritzwalk, 24.06.2024
Sparkasse Prignitz
Der Vorstand
Wormstädt
Zunke
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes
Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von EUR 1.037.580.768,51 und einem Jahresüberschuss von EUR 614.261,01 wird gemäß § 26 Abs. 3 BbgSpkG festgestellt.
Der Lagebericht zum Jahresabschluss 2023 wird gebilligt.
Pritzwalk, den 18. Juli 2024
Der Verwaltungsrat
Müller, Vorsitzender
Pohle, Mitglied
Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2023 beträgt EUR 614.261,01. Der Verwaltungsrat beschließt, den Jahresüberschuss gemäß § 27 Abs. 4 BbgSpkG vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Pritzwalk, den 18. Juli 2024
Der Verwaltungsrat
Müller, Vorsitzender
Pohle, Mitglied
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