Fecht &
Helmig GmbH
Aurich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.964,00 |
14.218,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.964,00 |
14.217,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
266.471,43 |
115.368,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
210.631,50 |
90.599,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.839,93 |
24.768,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
880,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
279.435,43 |
130.466,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
98.705,16 |
68.176,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
58.705,16 |
28.176,36 |
| B.
Rückstellungen |
17.899,30 |
4.930,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
162.830,97 |
57.358,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
279.435,43 |
130.466,18 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde unter
Berücksichtigung der handels- und
gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB.
Die maßgeblichen Grundsätze der
Jahresabschlusserstellung zum Bilanzansatz, -ausweis oder
-gliederung sind im Vergleich zum Vorjahr eingehalten
worden. In der Bilanz wurde zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
Zusätzliche Angaben wegen der fehlenden
Vergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses
mit den Vorjahrespositionen sind nicht notwendig. Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
verzichtet, da es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 Abs.1 HGB handelt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dieser Annahme
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln nach dem Vorsichtsprinzip bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im
Jahresabschluss erfasst worden.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet.
Die Vermögensgegenstände des materiellen
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen
und degressiven Methode abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 € wurden im Berichtsjahr
aktiviert und gemäß § 6 Abs. 2 EStG
vollständig abgeschrieben.
Selbständig nutzbare und bewertbare
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Einzelanschaffungskosten von 150,00 € bis zu 1.000,00
€ wurden zu einem Sammelposten zusammengefasst und
über 5 Jahre abgeschrieben.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Abschlusserstellung bekannt gewordenen ungewissen
Verbindlichkeiten. Für Risiken, insbesondere für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, war
keine Vorsorge zu treffen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Zum Abschlussstichtag bestanden gemäß
§ 251 HGB keine sonstige finanziellen Verpflichtungen.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft
durch folgende Geschäftsführer:
Dr. Udo Fecht Albert Helmig
26603 Aurich 48477
Hörstel
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und
alleinvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2011 festgestellt.
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