Fliesenleger Lebelt GmbH
Heinrich-Heine-Straße 11, 01877 Demitz-Thumitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roy Lebelt seit 17.12.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fliesenleger Lebelt GmbHDemitz-ThumitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20141. Allgemeine Angaben 1.1. Firma Die Firma Fliesenleger Lebelt GmbH Heinrich-Heine-Str.11 01877 Demitz-Thumitz wurde am 14.12.1997 gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 23.11.1998 in die HR-Abteilung B des Amtsgerichtes Dresden unter der Nummer 16582. 1.2. Sitz und Betriebsstätte Firmensitz und Ort der Betriebsstätte ist Heinrich-Heine-Str.11 01877 Demitz-Thumitz 1.3. Geschäftsführung Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt: Herr Roy Lebelt Der vorgenannte Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist von der Beschränkung nach § 181 BGB befreit. 1.4. Gesellschafter Durch Erwerb der Gesellschafteranteile von Herrn Rico Lebelt und Frau Brigitte Lebelt ist Herr Roy Lebelt seit Dezember 2005 alleiniger Gesellschafter der GmbH. Beteiligung per 31.12.2014
1.5. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden die betriebliche Erfahrung und geltende Abschreibungssätze zugrunde gelegt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zu den Anschaffungskosten ( Nennwert ) bewertet. Rückstellungen wurden für den Jahresabschluss 2014 sowie für Gewährleistungsansprüche gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind mit dem Rechnungsbetrag ( Rückzahlungsbetrag ) ausgewiesen.
Demitz-Thumitz , den 30.11.2015 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2015. |
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