Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 8394
Eingetragen
16.7.2009
Branche
Erzeugung und erste Bearbeitung von AluminiumHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Systemen aus Aluminiumhalbzeugen, Metallen und anderen Materialien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sascha Behrendt
seit 5.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
GuTe GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

GuTe GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALUFOR Schildersysteme GmbH

Forst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 123.177,79 122.754,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 7,00
II. Sachanlagen 123.172,79 122.747,00
B. Umlaufvermögen 973.485,59 879.812,36
I. Vorräte 677.984,81 686.826,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 142.981,62 89.476,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 152.519,16 103.509,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.388,12 15.321,83
Summe Aktiva 1.113.051,50 1.017.888,19

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 974.303,70 882.322,60
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 138.247,65 138.247,65
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 358.041,24 358.041,24
IV. Bilanzgewinn 453.014,81 361.033,71
B. Rückstellungen 100.835,83 113.478,95
C. Verbindlichkeiten 37.911,97 22.086,64
Summe Passiva 1.113.051,50 1.017.888,19

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die ALUFOR Schildersysteme GmbH hat ihren Sitz in Forst (Lausitz) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Cottbus (Reg.Nr. HRB 8394 ).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 6% bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel und Abschreibungsverzeichnis ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (EUR 83.592,21) haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden in Höhe von EUR 32.865,77.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind abgegrenzte Versicherungsbeiträge enthalten. Der Betrag wird planmäßig aufgelöst.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB im Rahmen der Pensionsverpflichtung beträgt EUR2.950. Die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen (Erfüllungsbetrag EUR 246.985) mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Zeitwert EUR 176.546,71) wurde unter Berücksichtigung von Zinsaufwand (EUR 4.330) durchgeführt.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In der Gesellschaft waren im Berichtsjahr durchschnittlich 14 Arbeitnehmer beschäftigt.

In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR-700,89 enthalten.

Es bestehen Mietverpflichtungen in Höhe von jährlich EUR 123.240 die als finanzielle Verpflichtungen nicht in der Bilanz auszuweisen sind.

 

Forst (Lausitz), 26.03.2024

gez. Sascha Behrendt, ALUFOR Schildersysteme GmbH

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2024.

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