Stadtentwässerung Forchheim
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Reznik seit 27.2.2019 | Geschäftsführer |
Christian Sponsel seit 27.2.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Forchheim | 75.10% |
| 24.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EFG Erdgas Forchheim GmbHForchheimJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023der EFG Erdgas Forchheim GmbHAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023EFG Erdgas Forchheim GmbH, Forchheim
AnhangA. Allgemeine AngabenDie EFG Erdgas Forchheim GmbH mit Sitz in Forchheim ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg, Abteilung B unter Nr. 4258 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Gliederungsschema der Bilanz nach § 266 HGB wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB um folgende Posten erweitert:
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Zugänge im laufenden Geschäftsjahr wurden unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten bei den selbst erstellten Anlagen wurden neben den direkt zuzuordnenden Kosten auch anteilige Gemeinkosten eingerechnet. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Im Zeitraum 2003-2019 wurden die empfangenen Baukostenzuschüsse als Investitionszuschüsse gesehen, welche die Kunden für den erstellten Hausanschluss und die Netzverstärkung geleistet haben. Diese wurden direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands abgesetzt und über die verminderte Abschreibung erfolgswirksam erfasst. Im Anlagennachweis wurden die Baukostenzuschüsse unter dem Posten Fördermittel gesondert ausgewiesen. Ab dem Jahr 2020 werden die Entgelte für den Anschluss der Kunden an die Gasversorgung wieder unter empfangenen Ertragszuschüsse passiviert. Die Auflösung erfolgt über die wirtschaftliche Nutzungsdauer zugunsten der Umsatzerlöse. Eine Kürzung im Anlagespiegel erfolgt nicht mehr. Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen und erfolgen linear. Branchenübliche Besonderheiten werden berücksichtigt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Wert 800 € nicht übersteigen, wurde die Sofortabschreibung in Anspruch genommen. Es wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten sowie das Guthaben bei Kreditinstituten mit dem Nennwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und werden, soweit die Laufzeit größer ein Jahr ist, mit einem durchschnittlichen laufzeitadäquaten Zins abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur BilanzDie Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagennachweis hervor. Die Anteile an Genossenschaften betreffen die Beteiligung an der enPlus eG. Als Vorräte sind die Flüssiggasbestände sowohl für Tankstellen als auch für Contractinganlagen ausgewiesen. Außerdem sind CO 2 -Zertifikate für Emissionsrechte bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stammen überwiegend aus Erdgaslieferungen. Gutschriften von Lieferanten werden als debitorische Kreditoren unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 22 T€ (Vj.: 79 T€) ausgewiesen. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden zudem noch Forderungen aus noch nicht fälliger Umsatzsteuer ausgewiesen. Das Guthaben bei Kreditinstituten besteht aus den laufenden Bankkonten 8.063 T€ (Vj.: 2.872 T€). Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Ansätzen der Bilanzpositionen sonstige Rückstellungen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes der EFG i. H. v. 28,07 %. Im Jahr 2023 ist zum Bilanzstichtag ein Aktivüberhang der latenten Steuern entstanden. Von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Am Stammkapital der Gesellschaft (200 T€) sind die Stadtwerke Forchheim GmbH mit 150.200 € und die Bayernwerk AG mit 49.800 € beteiligt. Die Kapitalrücklage enthält Gesellschaftereinlagen. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 1.170.026,83 € wurde nach Abzug der Kapitalertragssteuer mit 73.330,50 € an die Bayernwerk AG und 221.169,50 € an die SWF GmbH ausgeschüttet. Das Finanzamt Erlangen hat im Zuge der Kapitalertragsteuer-Anmeldung zur Gewinnausschüttung 105.500,00 € erhalten. Der verbliebene Jahresüberschuss in Höhe von 770.026,83 € wurde den Gewinnrücklagen zugeführt. Sonstige Rückstellungen wurden für die Abschlussprüfung, für energiewirtschaftliche Risiken und für die Beschaffung von CO 2 -Zertifikaten gebildet. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen (Vorjahreswerte in Klammern):
Die Abgrenzung zum Bilanzstichtag von Zins- und Tilgungsleistungen wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Als erhaltene Anzahlungen werden empfangene Vorauszahlungen auf den noch nicht berechneten Verbrauch ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im laufenden Jahr Verbindlichkeiten gegen die Stadt Forchheim aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehensverbindlichkeiten aus der Ausgründung. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden kreditorische Debitoren in Höhe von 2.146 T€ (Vj.: 2.601 T€) ausgewiesen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungAls Umsatzerlöse werden die Gesamterlöse abzüglich Erdgassteuer ausgewiesen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 789 T€ (Vj.: 1.453 T€) beinhalten im Wesentlichen 652 T€ (Vj.: 1.051 T€) aus der Kostenwälzung zur Biogaseinspeisung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.361 T€ (Vj.: 2.450 T€) beinhalten:
Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Darlehenszinsen in Höhe von 53 T€, im Vorjahr 84 T€ ausgewiesen. Darin sind 2 T€ (Vj. 3 T€) Zinsen gegenüber Gesellschafter enthalten. E. Angaben gemäß § 6 b EnWGDie Verrechnung von vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages für laufende kaufmännische Betriebsführung in Höhe von 796 T€ und für die technische/gewerbliche Leistung von 587 T€ mit der Stadtwerke Forchheim GmbH, führte zu Abrechnungsbeträgen von insgesamt 1.383 T€ (Vj. 1.557 T€). F. SonstigesOrgane der GesellschaftGeschäftsführungChristian Sponsel, Geschäftsführer, Pinzberg Mathias Reznik, Geschäftsführer, Pretzfeld AufsichtsratDr. Uwe Kirschstein Oberbürgermeister der Stadt Forchheim, Vorsitzender Reinhold Kellner, Steuerung Kommunen/Kooperationen Bayernwerk AG, Regensburg, Stellvertretender Vorsitzender
An die Aufsichtsräte wurden im Jahr 2023 Sitzungsgelder in Höhe von 813,12 € (Vj. 803,87 €) bezahlt. BeschäftigteDie Gesellschaft beschäftigt neben den Geschäftsführern kein eigenes Personal. Die Betriebsführung ist den Stadtwerken Forchheim GmbH übertragen. KonzernabschlussDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Forchheim GmbH, Forchheim, als Tochtergesellschaft einbezogen. Die Stadtwerke Forchheim GmbH stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Vorschlag zur GewinnverwendungEs wird vorgeschlagen, vom Jahresüberschuss 2023 einen Betrag von 500 T€ auszuschütten und den Rest den Gewinnrücklagen zuzuführen. Honorar des AbschlussprüfersDas von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar in Höhe von 23 T€ beinhaltet mit 8 T€ Abschlussprüfungsleistungen und mit 15 T€ sonstige Bestätigungsleistungen. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus dem Betriebsführungsvertrag bestehen Verpflichtungen von jährlich rd. 1,4 Mio.€. Aus Gasbezugsverträgen lag die Verpflichtung zum 31.12.2023 bei rd. 13,2 Mio. €. NachtragsberichtEreignisse nach dem Bilanzstichtag mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nicht ereignet. Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB
Forchheim, 14. Juni 2024 EFG Erdgas Forchheim GmbH Christian Sponsel, Geschäftsführer Mathias Reznik, Geschäftsführer Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023der EFG Erdgas Forchheim GmbH
Lagebericht 2023I. Grundlagen des UnternehmensGesellschafter der EFG Erdgas Forchheim GmbH (kurz: EFG), Forchheim, sind die Stadtwerke Forchheim GmbH (kurz: SWF GmbH), Forchheim, und die Bayernwerk AG (vormals: E.ON Bayern AG), Regensburg. Aufgabe der EFG ist die sichere, preisgünstige und auf Dauer angelegte Lieferung von Erdgas zu Heizzwecken sowie von Wärme im Rahmen von Contractinganlagen. Weiterhin obliegt der EFG der Betrieb einer Erdgas- und einer Flüssiggastankstelle. Dabei versorgt die EFG über 2.800 Kunden im Stadtgebiet Forchheim und außerhalb. Der zugrundeliegende Konzessionsvertrag über die Versorgung der Bevölkerung mit Erdgas mit der Stadt Forchheim läuft über 20 Jahre. Da die EFG über kein eigenes Personal verfügt werden sowohl die mit der Energielieferung anfallenden Arbeiten als auch die Dienstleistungen für die Bürger von der SWF GmbH erbracht und gemäß dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag abgerechnet. Seit Oktober 2008 besteht ein Bezugsvertrag mit einer festgelegten Einkaufsstrategie mit der enPlus eG. Grundlage der Unternehmenssteuerung ist der Wirtschaftsplan, der sich aus einem Erfolgs- und Investitionsplan zusammensetzt. Wesentliche Eingangsgrößen sind hier die geplanten Energieverkaufsmengen, der hierfür notwendige Beschaffungsaufwand sowie die notwendigen Investitionen im Netzbereich, um dem Wachstum der Stadt Forchheim, aber auch den technischen Notwendigkeiten gerecht zu werden. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene RahmenbedingungenDas preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe ging zurück, die meisten Dienstleistungsbereiche stützten die Wirtschaft. 1 Der Erdgasverbrauch in Deutschland nahm 2023 um 2,4 % auf ca. 737 Mrd. kWh ab. Die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine zeigen sich in deutlich veränderten Importstrukturen. Stammten 2021 insgesamt ca. 55 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland, gingen die Importe 2022 sichtbar zurück; seit September 2022 importiert Deutschland kein Erdgas mehr direkt aus Russland. Aufgefangen wurde der Wegfall dieser Lieferungen durch stärkere Importe aus Norwegen und den Niederlanden sowie über Leitungen aus weiteren Nachbarstaaten. Zudem wurde die Gasinfrastruktur um Terminals zur Aufnahme von Liquified Natural Gas (LNG) erweitert. Im Dezember 2023 befanden sich drei Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin im Regelbetrieb. Unter den sechs LNG-Bezugsländern dominierten 2023 die USA mit einem Anteil von 84 % an den gesamten Lieferungen. Die weiteren Herkunftsregionen (Norwegen, Angola, Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate sowie Trinidad und Tobago) wiesen 2023 Lieferanteile zwischen 1 und 5 % auf. Zum Jahresbeginn 2023 starteten die an das deutsche Erdgasnetz angeschlossenen Untergrundspeicher mit einem Füllstand von 90,5 %. Die Erdgasnachfrage der Industrie sank 2023 um ca. 10 % auf 246,6 Mrd. kWh. Der Rückgang ist zum einen auf preisinduzierte Substitutionen und Einsparmaßnahmen, zum anderen auf Produktionseinschränkungen infolge der nach wie vor hohen Erdgas- bzw. Energiepreise, die die erdgasintensiven Wirtschaftszweige besonders getroffen haben, zurückzuführen. Der Erdgasverbrauch der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen nahm ebenfalls spürbar ab. Im Gegensatz zur Industrie wird Erdgas in diesem Verbrauchssegment zu gut vier Fünfteln (2022 etwa 89 %) für Raumwärmezwecke eingesetzt. Die milderen Witterungsverhältnisse des Jahres 2023 ließen die Erdgasnachfrage der Betriebe und Unternehmen im GHD-Sektor somit sinken. Investive und verhaltens- bzw. preisbedingte Einsparmaßnahmen verstärkten den Effekt. Insgesamt kann für das Jahr 2023 im GHD-Sektor mit einem Verbrauchsminus von fast 5,5 % gerechnet werden. Bei den privaten Haushalten (einschließlich der sie mit Raumwärme und Warmwasser versorgenden Wohnungsgesellschaften) ist aufgrund der milderen Außentemperaturen in Kombination mit hohen Erdgaspreisen im Jahr 2023 ebenfalls ein kräftiger Verbrauchsrückgang zu erwarten. Aktuelle Daten zeigen für das Jahr 2023 eine Verringerung des Erdgasverbrauchs um 7,8 % auf 229 Mrd. kWh. 2
1 Quelle: www.destatis.de
2. GeschäftsverlaufDie Entwicklung in der Erdgasbranche führte in der EFG zu einer Senkung der Gasmenge (Netz und Vertrieb) im Gesamtunternehmen auf ca. 247 Mio. kWh. Aufgrund der Preissteigerung wurden höhere Umsatzerlöse (ca. 24,5 Mio. €) erzielt. Die Netzmenge lag insgesamt bei rd. 190 GWh und damit um rd. 35 GWh unter dem Vorjahreswert von rd. 225 GWh. Wesentlich für diese Entwicklung waren preisinduzierte Substitutionsmaßnahmen von Industrie- und Gewerbekunden. 2023 wurden 20 neue Netzanschlussverträge geschlossen. Die Vertriebsmenge sank im Vergleich zu 2022 von 257 GWh auf 205 GWh. Auch hier lag der Grund in preisinduzierte Substitutionsmaßnahmen von Industrie- und Gewerbekunden. Der Absatz im Gasvertrieb sank insgesamt, hat aber gestiegene Beschaffungskosten. Das Jahresergebnis liegt über dem Vorjahr. 3. Lagea) ErtragslageDie Umsatzerlöse (ca. 24,5 Mio. €) haben sich preisbedingt erhöht. Der Materialaufwand (ca. 19,6 Mio. €) ist in ähnlichem Verhältnis wie die Umsatzerlöse gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unverändert Kostenerstattungen für die technische und wirtschaftliche Abwicklung der Biogaseinspeisung. Die Abschreibungen (ca. 963 T€) sind leicht gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (ca. 1.361 T€) sind um 1.088 T€ gesunken. Diese Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Abrechnung für Verwaltungskosten und Wartungsgebühren, Kosten für Prüfung und Beratung sowie Versicherungen und Verbandsbeiträgen. Die Tilgungen von Darlehen führen zu einer Zinsentlastung. Die Ertragsteuern sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, wobei das Jahresergebnis handelsrechtlich gestiegen ist. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr beträgt 1.311 T€ (Vorjahr 1.170 T€). Das Planergebnis in Höhe von 550 T€ wurde damit stark übertroffen. Diese Planabweichung resultiert aus geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen. b) FinanzlageDas Eigenkapital beträgt 9.958 T€ und macht zum Stichtag 33,7 % der Bilanzsumme aus. Investitionen wurden in der Höhe von 872 T€ getätigt. Die EFG war jederzeit in der Lage ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die flüssigen Mittel betragen zum Bilanzstichtag 8.063 T€ (Vorjahr 2.872 T€):
Das Eigenkapital einschließlich eigenkapitalähnlicher Mittel deckt 37,0 % der Bilanzsumme bzw. 85,1 % des Sachanlagevermögens. c) VermögenslageDie Zunahme der Bilanzsumme von 23,1 Mio. € auf 29,6 Mio. € ist auf der Aktivseite zum einen auf die stichtags- und abrechnungsbedingten erhöhten Forderungen aus Lieferung Leistung (+ 3,1 Mio. €) zu erklären. Zudem sind die Guthaben bei Kreditinstituten gestiegen (+ 5,2 Mio. €). Die Investitionen in Sachanlagen waren leicht rückläufig (- 0,1 Mio. €). Das geplante Investitionsbudget konnte aufgrund der Verzögerung von Baumaßnahmen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden. Die sonstigen Vermögensgegenstände sanken aufgrund von niedrigeren Umsatzsteuerforderungen (- 1,3 Mio. €). Zudem sank das Vorratsvermögen (- 0,3 Mio. €) im Wesentlichen durch weniger beschaffte CO 2 -Zertifikate. Auf der Passivseite erhöhen sich das Eigenkapital (+ 0,9 Mio. €) und gleichzeitig erhöhen sich die empfangenen Ertragszuschüsse (+ 0,1 Mio. €). Stichtags- und abrechnungsbedingt ergibt sich ein Aufbau der Verbindlichkeiten (+ 2,9 Mio. €). Außerdem kommt es zum Aufbau der Rückstellungen (+ 2,6 Mio. €). III. PrognoseberichtDer andauernde Krieg in der Ukraine und der Konflikt im Nahen Osten stellen erhebliche Risikofaktoren für die Weltwirtschaft dar. Neben der Gefahr, dass die Energiepreise erneut steigen, ist die weitere geld- und fiskalpolitische Ausrichtung unsicher. Sollte sich der Rückgang der Inflation im Euro-Raum am aktuellen Rand verlangsamen, könnte dies die EZB veranlassen, die ersten Leitzinssenkungen zu verschieben. Gleichzeitig könnten bei der Planung der öffentlichen Haushalte zusätzliche Konsolidierungen für das Jahr 2025 notwendig sein. In beiden Fällen dürfte sich die wirtschaftliche Erholung erneut verzögern, nicht zuletzt, da ein weiterer Anstieg der wirtschaftlichen Unsicherheit das Investitionsklima zusätzlich belasten dürfte. Nachdem das Bruttoinlandsprodukt der deutschen Volkswirtschaft im vergangenen Jahr preisbereinigt um 0,3 % zurückgegangen ist, wird für dieses Jahr nur ein geringes BIP-Wachstum von 0,2 % erwartet. Allerdings ist davon auszugehen, dass die deutsche Wirtschaft im Jahresverlauf etwas an Fahrt gewinnt. So dürften die Inflation zurückgehen und die Nominallöhne steigen, sodass ein anhaltendes Wachstum der Realeinkommen im Verlauf des Jahres 2024 zu einer moderaten Belebung der privaten Konsumausgaben führt. Im Jahr 2025 ist darüber hinaus damit zu rechnen, dass die Investitionen das Wachstum stützen und die deutsche Volkswirtschaft um 0,9 % wachsen dürfte. Die Verbraucherpreisinflation in Deutschland hat sich weiter verlangsamt. Vor allem die Energie- und Importpreise sind deutlich gesunken, und die Geldpolitik wirkt restriktiv auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Es wird beim nationalen Verbraucherpreisindex in den Jahren 2024 und 2025 mit Steigerungsraten von 2,4 % bzw. 2,1 % gerechnet, nachdem die Inflation im vergangenen Jahr noch bei 5,9 % lag. Der erhöhte heimische Preisdruck infolge gestiegener Arbeitskosten verhindert allerdings eine schnellere Normalisierung der Inflationsraten. Bei der Kerninflation ist mit Raten von 3,0 % im Jahr 2024 und 2,4 % im Jahr 2025 zu rechnen. Die Inflation im Euro-Raum ist ebenfalls deutlich zurückgegangen. Daher ist davon auszugehen, dass die geldpolitische Straffung ihren Höhepunkt erreicht hat und es im Jahresverlauf zu ersten Zinssenkungen kommen wird. Damit dürften sich die Finanzierungsbedingungen im Prognosehorizont verbessern. 3 Im Investitionsplan wurde ein Volumen von ca. 0,6 Mio. € berücksichtigt. Der Erfolgsplan basiert auf dem vertraglich fixierten Gasabsatz bzw. der zu erwartenden Gasabsatzmenge an Tarifkunden, die sehr stark temperaturabhängig sein kann. Grundlage ist hier die aktuelle Kundenanzahl unter Berücksichtigung von Kundenwechselprozessen. Sofern erforderlich muss auf veränderte Beschaffungskosten mit möglichen Preisanpassungen reagiert werden. Im Gasnetz wird auf Basis der Netzentgelte und der genehmigten Erlösobergrenze mit einem höheren, positiven Ergebnis geplant. Im Contracting wird ein positives Ergebnis erwartet. Insgesamt wird aufgrund erheblicher Risiken aus geopolitischen Vorgängen und adäquaten Vorsorgen mit einem geringeren Ergebnis gegenüber den Vorjahren gerechnet. Insgesamt erwarten wir ein Jahresergebnis von 996 T€. Erhebliche wirtschaftliche Belastungen können sich unverändert aus dem anhaltenden Ukraine-Krieg ergeben - abhängig von der Tragweite der russischen Gegenreaktionen auf schärfere westliche Sanktionen. Diese können signifikante Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und die Leistungsfähigkeit der EFG haben. Erhebliche Plananpassungen (Investitionen, Aufwand, Ergebnis) und substantielle Auswirkungen auf Ergebnis, Kapitalstruktur und Liquidität können in Worst-Case Szenarien nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Risikomanagements überwacht und analysiert die Geschäftsführung der EFG laufend die aktuellen Entwicklungen und richtet die Strategie entsprechend aus. Zum aktuellen Zeitpunkt sieht die Geschäftsführung keine den Bestand gefährdenden Risiken.
3 Quelle: www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de
IV. Chancen- und RisikoberichtDie Identifikation, Bewertung, Steuerung und Kontrolle von wesentlichen Risiken erfolgt über ein Risikomanagementsystem. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes. Die Berechnung der Schadenshöhe berücksichtigt mittel- und unmittelbare Folgewirkungen. Die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen und die zunehmende fachliche Komplexität stellen Herausforderungen dar, denen wir mit digitalen Prozessoptimierungen und Fort- und Weiterbildungen begegnen. Die regulatorischen Vorgaben belasten neben politischen Entscheidungen Investitions- und Kostenstrategien. Für die nächsten Monaten rechnen wir mit einem sich weiter verschärfenden Wettbewerb und einer konstant hohen Wechselbereitschaft von Kunden. Hier ist eine weiterhin ausgewogene Preispolitik entscheidend. Die Beschaffung erfolgt im Verbund mit mehreren Stadtwerken. Latente Risiken bestehen aus Versorgungs- oder Betriebsunterbrechungen. Ein enges Monitoring reduziert geschäftsinhärente Forderungsausfall- und Liquiditätsrisiken. Investitionsentscheidungen werden unter Berücksichtigung strategischer Überlegungen restriktiv getroffen. Risiken aus dem Ukraine-Krieg werden gemonitort. Die Veränderungen in der Welt und die begleitenden politischen Entscheidungen in Deutschland haben das Chancenpotential neuer Gashausanschlüsse für die EFG signifikant reduziert. Die zukünftige nachhaltige strategische Ausrichtung wird fortlaufend entwickelt. Moderate Entwicklungschancen sehen wir daneben noch in spartenübergreifenden Kundenbindungsinstrumenten, intelligenten Wärmelösungen, dem hohen Kundenvertrauen (gerade in Krisenzeiten) und unserer Kompetenz als hochwertiger regionaler Energiedienstleister vor Ort. 4
Forchheim, den 14. Juni 2024 EFG Erdgas Forchheim GmbH Christian Sponsel, Geschäftsführer Mathias Reznik, Geschäftsführer Tätigkeiten - Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Tätigkeiten Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine AngabenDie EFG Erdgas Forchheim GmbH, Forchheim, hat gemäß § 6b Abs. 3 EnWG einen Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung aufzustellen. Daneben werden mit dem Gasvertrieb und der Tankstelle andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors ausgeführt sowie mit der Lieferung von Wärme andere Tätigkeiten außerhalb des Strom- und Gassektors, für die jeweils getrennte Konten geführt werden. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH Gesetzes als auch des EnWG nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die Erstellung der Bilanz erfolgte nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren. Eine Erweiterung des Umfanges der Tätigkeitsabschlüsse durch die Festlegung der Landesregulierungskammer Bayern gemäß § 6b Abs. 6 i. V. m. § 29 EnWG und den dort festgelegten "Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen im Strom- und Gasbereich" (Az. GR-5940/7/5: "Festlegung Strom" sowie Az. GR-5940/8/5: "Festlegung Gas) ergibt sich nicht. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss des Gesamtunternehmens angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses des Gesamtunternehmens angewandten Methoden. C. Angabe über die ZuordnungsregelnDer Tätigkeitsabschluss für die Gasverteilung wird aus der Kostenstellenrechnung abgeleitet. Für den Geschäftsbereich "Gas Netz" wird eine Hauptkostenstelle mit Unterkostenstellen geführt. Die Aufteilung der Aktiv- und Passivposten erfolgte weitestgehend direkt über die jeweiligen Sachverhalte. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, erfolgte eine Aufteilung dieser Positionen unter Verwendung von branchenüblichen Verteilungsschlüsseln (Umsatzschlüssel, Aufwandsschlüssel). Die Abschreibung erfolgt wie im Anhang angegeben nach den gleichen Vorgaben wie für die Gesamtgesellschaft. Hierbei wurden die Vermögensgegenstände über Kostenstellen den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugerechnet. Der notwendige Bilanzausgleich zwischen den einzelnen Bereichen erfolgt über den Ansatz eines gesonderten Postens in der Bilanz als "Forderungen gegenüber anderen Unternehmensbereichen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmensbereichen". Folgende Umlageschlüssel für nicht direkt zuordenbare Sachkonten werden angesetzt:
D. Erläuterungen zur BilanzD. 1 AnlagevermögenDas ausgewiesene Anlagevermögen ist direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem beigefügten Anlagespiegel für die Tätigkeit Gas Netz zu entnehmen. Anteilige gemeinsame Anlagen wurden mit dem Allgemeinschlüssel entsprechend der Vorjahre zugerechnet. D. 2 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDer Aufteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen Saldenlisten der einzelnen Tätigkeiten zu Grunde. Im Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt, soweit möglich, eine direkte Zuordnung. Die Restlaufzeiten sämtlicher Forderungen liegen unter einem Jahr. Der Ausgleich der Bilanz erfolgt, soweit nötig, über die Bildung der internen Forderungen. D. 3 Liquide MittelDie Aufteilung der Bankbestände erfolgte nach dem Kapitalschlüssel. D. 4 EigenkapitalDie Aufteilung des Eigenkapitals erfolgte unter Berücksichtigung des Netzschlüssels. Das aktuelle Jahresergebnis wurde direkt zugerechnet. D. 5 ZuschüsseEmpfangene Ertragszuschüsse sind direkt dem Netzbereich zugeordnet. D. 6 RückstellungenDie Zuordnung der Rückstellungen sowie deren Fortschreibung erfolgten weitestgehend direkt mit Ausnahme der Steuerrückstellungen. Diese wurden anhand des Ergebnisschlüssels verteilt. D. 7 VerbindlichkeitenDie Aufteilung der Verbindlichkeiten erfolgte weitestgehend direkt unter Berücksichtigung der jeweiligen Saldenlisten. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten geht aus dem beiliegenden Verbindlichkeitsspiegel hervor. E. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungE. 1 Umsatzerlöse und sonstige betriebliche ErträgeDie Zuordnung der Erlöse erfolgte auf Basis von Auswertungen aus der Abteilung Marktkommunikation / Abrechnung. Die übrigen Erlöse und Erträge wurden gemäß Ihrer Entstehung und dem bilanziellen Ausweis zugeordnet. E. 2 Materialaufwand und sonstige betriebliche AufwendungenDie Aufteilung der Aufwendungen erfolgte unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung zu den Kostenstellen. Wesentliche Positionen, die nicht direkt zuordenbar waren, wurden mit sachgerechten Schlüsseln zwischen den Tätigkeiten aufgeteilt (Allgemeinschlüssel). E. 3 AbschreibungenDie Abschreibungen wurden entsprechend der Bilanzierung des Anlagevermögens direkt zugeordnet. Für einen geringen Anteil erfolgte die Aufteilung nach dem Allgemeinschlüssel. E. 4 ZinsergebnisDie Zuordnung der Zinserträge erfolgte durch den Allgemeinschlüssel. Die Zinsaufwendungen wurden direkt dem Netz, dem Vertrieb und den Sonstigen Aktivitäten (Contracting) zugeordnet. E. 5 SteuernDie Steuern aus dem laufenden Jahr wurden unter Berücksichtigung des Ergebnisschlüssels verteilt.
Forchheim, 14. Juni 2024 EFG Erdgas Forchheim GmbH Christian Sponsel, Geschäftsführer Mathias Reznik, Geschäftsführer Geschäftsbereich Gas Netz Gesamt mit anteiligen gemeinsamen Anlagen 2023
Durch Neuordnung von Schlüsselungen und Zuordnungen ist grundsätzlich eine Überleitung der Restbuchwerte zu Beginn des Wirtschaftsjahres notwendig. Diese wurde in der Spalte Überleitung Restbuchwerte dargestellt. Die Schlüssel blieben gegenüber dem Vorjahren unverändert. Tätigkeits - Verbindlichkeitsspiegel zum 31. Dezember 2023Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gehen aus nachstehendem Verbindlichkeitsspiegel hervor:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EFG Erdgas Forchheim GmbH, Forchheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der EFG Erdgas Forchheim GmbH, Forchheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EFG Erdgas Forchheim GmbH, Forchheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPrüfungsurteileWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 14. Juni 2024 PKF
Fasselt
Jahn, Wirtschaftsprüfer Deuerlein, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gesellschafterversammlung vom 25. Juni 2024der EFG Erdgas Forchheim GmbHDie Gesellschafterversammlung der EFG Erdgas Forchheim GmbH fasst einstimmig folgenden Beschluss:TOP 4Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor, vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.311.071,48 € für das Geschäftsjahr 2023 einen Betrag von 500.000 € auszuschütten und den Rest in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Ausschüttung soll am 16. September 2024 erfolgen. Beschluss:Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Gewinnverwendungsvorschlag zu und beschließt, vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.311.071,48 € für das Geschäftsjahr 2023 einen Betrag von 500.000 € auszuschütten und den Rest in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Ausschüttung wird am 16. September 2024 erfolgen. TOP 5 Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023Nachdem die Prüfung des Geschäftsjahres 2023 abgeschlossen ist, schlägt die Geschäftsführung vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen. Beschluss:Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Aufsichtsrat der EFG Erdgas Forchheim GmbH unter Enthaltung der eigenen Person für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
Forchheim, 03.09.2024 F. d. R. d. A.: gez. Mathias Reznik, Geschäftsführer, Schriftführer |
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