Hilite Europe GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Junhao Shen seit 20.8.2025 | Geschäftsführer |
Michael Eckert seit 24.4.2023 | Geschäftsführer |
Thorsten Latsch seit 24.4.2023 | Prokura |
Thomas Becker seit 26.4.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Eco US Holding, Inc. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 15.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVICEM HILITE GMBH & CO. KGMarktheidenfeldKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AVICEM Hilite GmbH & Co. KG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der AVICEM Hilite GmbH & Co. KG, Marktheidenfeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AVICEM Hilite GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, 31. Mai 2022 Ernst
& Young GmbH
Günnewig, Wirtschaftsprüfer Hällmeyer, Wirtschaftsprüfer 1. KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021AVICEM HILITE GMBH & CO. KG, MARKTHEIDENFELDAktiva
Passiva
2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
3. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG AVICEM HILITE GMBH & CO. KG, MARKTHEIDENFELD FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021
4. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG AVICEM HILITE GMBH & CO. KG, MARKTHEIDENFELD FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021
5. KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG AVICEM HILITE GMBH & CO. KG, MARKTHEIDENFELD FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021
Siehe die erläuternden Angaben im Konzernanhang in Textziffer "7.7. Eigenkapital". KONZERNANHANG GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 20211. GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG 1.1.Sitz und Rechtsform der Gesellschaft 1.2.Rechnungslegungsstandards und allgemeine Grundlagen der Darstellung 2. ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 3. KONSOLIDIERUNGSKREIS, KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG 3.1. Konsolidierungskreis 3.2. Konsolidierungsgrundsätze 3.3. Währungsumrechnung 4. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.1. Immaterielle Vermögenswerte 4.2.Sachanlagen 4.3. Leasingverhältnisse 4.4.Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Nutzungsrechten 4.5.Vorräte 4.6.Finanzielle Vermögenswerte 4.7.Finanzielle Verbindlichkeiten 4.8.Leistungen an Arbeitnehmer 4.9.Sonstige Rückstellungen 4.10.Tatsächliche und latente Steuern 4.11.Umsatzrealisierung 4.12.Finanzerträge und -aufwendungen 4.13.Zuwendung der öffentlichen Hand 5. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG SOWIE SCHÄTZUNSICHERHEITEN 6. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 6.1. Umsatzerlöse 6.2.Umsatzkosten, Vertriebskosten, Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten 6.3.Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge 6.4.Finanzergebnis 6.5.Ertragsteuern 6.6.Personalaufwand und Mitarbeiterzahl 7. Angaben zur Konzernbilanz 7.1.Immaterielle Vermögenswerte 7.2.Sachanlagen 7.3.Vorräte 7.4.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.5.Sonstige Vermögenswerte 7.6.Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.7.Eigenkapital 7.8.Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 7.9.Sonstige Rückstellungen 7.10. Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern 7.11.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.12.Finanzverbindlichkeiten 7.13. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.14.Sonstige Verbindlichkeiten 7.15.Finanzinstrumente 8. FINANZRISIKOMANAGEMENT 8.1.Finanzrisikofaktoren 8.2.Kapitalmanagement 9. SONSTIGE ANGABEN 9.1.Sonstige Verpflichtungen 9.2.Abschlussprüferhonorar 9.3.Nahestehende Personen 10. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG 1. GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG 1.1. Sitz und Rechtsform der Gesellschaft Die AVICEM HILITE GmbH & Co. KG, Marktheidenfeld ("AVICEM KG") und ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Hilite-Konzern") entwickeln und produzieren eine diversifizierte Bauserie von hochtechnisierten Fahrzeugkomponenten, -bauteilen und -Systemen, hauptsächlich für Motor- und Getriebeanwendungen in der Automobilindustrie. Diese Produkte umfassen Bremsventile (z.B. Bremskraftregler), Kraftübertragungskomponenten (z.B. elektromagnetische Kupplungen, Befestigungsbügel und Umleitrollen) sowie Spezialkomponenten und -bauteile (z.B. Stanzen, Spezialfedern und automatisierte Bauteile). Die AVICEM KG ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit beschränkt haftendem Komplementär (GmbH & Co. KG), ansässig in Marktheidenfeld und eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Würzburg unter der Nummer HRA 7364. Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes lautet: Am Schlossfeld 5, 97828 Marktheidenfeld, Deutschland. Komplementärin der AVICEM KG ist mit einem Kapitalanteil von 0% die AVICEM HILITE Management GmbH, Marktheidenfeld. Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes des Komplementärs lautet: Am Schlossfeld 5, 97828 Marktheidenfeld, Deutschland. Kommanditist der AVICEM KG ist mit einem Kapitalanteil von 100% die EMTECH Holding Ltd., Hongkong (China). Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes des Kommanditisten lautet: Nine Queen's Road Central Flat/RM 1102-3 11/F, Hongkong (China). Der Kommanditist (EMTECH Holding Ltd.) ist wiederum ein Tochterunternehmen der AVICEM HK Ltd., Hongkong (China), die auch den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, dem die AVICEM KG angehört. Dieser Konzernabschluss wird nicht veröffentlicht. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen wird von der staatlichen Unternehmensgruppe Aviation Industry Corporation of China, Peking (China) ("AVIC") aufgestellt. Der Konzernabschluss von AVIC wird auf deren Website unter dem Link http://www.chinamoney.com.cn/english/ öffentlich zugänglich gemacht. 1.2. Rechnungslegungsstandards und allgemeine Grundlagen der Darstellung Der Konzernabschluss der AVICEM KG für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr wurde unter Anwendung von § 315e HGB nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Alle für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS) und Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden berücksichtigt. Überdies wurden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden gesetzlichen Angabe- und Erläuterungspflichten des Handelsgesetzbuchs (HGB) erfüllt, insbesondere zur Aufstellung eines Konzernlageberichts. Die im Geschäftsjahr 2021 erstmals angewendeten neuen und geänderten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen können Textziffer "2. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" entnommen werden. Der Konzernabschluss der AVICEM KG umfasst die Berichtsperiode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 (Geschäftsjahr 2021). Die korrespondierende Vergleichsperiode umfasst demnach den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 (Geschäftsjahr 2020). Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Sofern zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung oder aus Wesentlichkeitsgründen Posten der Konzernbilanz und/oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzern-Gesamtergebnisrechnung zusammengefasst wurden, werden diese im Konzernanhang gesondert ausgewiesen. Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb eines längeren normalen Geschäftszyklus fällig werden. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden grundsätzlich als langfristige Posten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Berichtswährung und die funktionale Währung des Konzernabschlusses der AVICEM KG ist der Euro (EUR). Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (TEUR, % usw.) auftreten. Der Konzernabschluss der AVICEM KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 wurde am 31. Mai 2022 von der Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben. Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Annahme einer positiven Unternehmensfortführungsprognose aufgestellt. 2. ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Erstmals im Geschäftsjahr 2021 angewandte neue und geänderte Standards und Interpretationen Die im Konzernabschluss der AVICEM KG für das Geschäftsjahr 2021 angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen des Vorjahres (Geschäftsjahr 2020). Davon abweichend hat der Hilite-Konzern im Geschäftsjahr 2021 die nachfolgend aufgeführten, von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommenen, neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals angewendet. Aus deren erstmaliger Anwendung haben sich im Geschäftsjahr 2021 für die AVICEM KG keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Künftig verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Das IASB bzw. IFRS IC hat nachfolgende Verlautbarungen herausgegeben, die im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die AVICEM KG beabsichtigt keine vorzeitige Anwendung dieser neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen.
Ausweisänderung in der Konzernbilanz Seit dem Geschäftsjahr 2021 werden Jubiläumsrückstellungen im Sinne von IAS 19.153(b) in der Konzernbilanz nicht mehr in dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten", sondern stattdessen in dem Posten "Sonstige Rückstellungen" ausgewiesen. Die Vergleichszahlen für das vorhergehende Geschäftsjahr 2020 wurden gemäß IAS 1.46 in Verbindung mit IAS 8.42 angepasst. 3. KONSOLIDIERUNGSKREIS, KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG 3.1. Konsolidierungskreis In den vorliegenden Konzernabschluss werden die AVICEM KG und ihre in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, über die sie Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn die AVICEM KG eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei einem Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der (mittelbaren oder unmittelbaren) Stimmrechte zur Beherrschung führt. Die Abschlüsse von in den Konzernabschluss einzubeziehenden Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt des Beginns der Möglichkeit der Ausübung einer Beherrschung bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Möglichkeit der Ausübung einer Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurden neben der AVICEM KG als Mutterunternehmen weitere 13 Tochterunternehmen (i.Vj.: 13 Tochterunternehmen) auf Basis der Vollkonsolidierung einbezogen, die zusammen die HILITE INTERNATIONAL Gruppe bilden:
Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Die nachfolgend aufgeführten inländischen Tochterunternehmen machen von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und sind für das Geschäftsjahr 2021 von ihrer Verpflichtung zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses und eines Lageberichts nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften befreit:
3.2. Konsolidierungsgrundsätze Die Abschlüsse der AVICEM KG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden unter Beachtung einheitlich geltender Ansatz- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Ansatz-, Bewertungs-, Konsolidierungs- und Gliederungsgrundsätze werden von allen in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften stetig angewendet. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. Die Kapitalkonsolidierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode (sog. "Acquisition Method"). Danach werden die Anschaffungskosten der Beteiligung (übertragene Gegenleistung) auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualverbindlichkeiten entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt allokiert. Die Anschaffungskosten der Beteiligung (übertragene Gegenleistung) entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten diese die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung angesetzt und mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Auf im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden latente Steuern angesetzt, sofern diese Aufdeckung nicht auch steuerlich nachvollzogen wird. Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt. Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung (übertragene Gegenleistung) über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, wird erneut beurteilt, ob alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden korrekt identifiziert wurden (sog. "Reassessment"). Des Weiteren überprüft die AVICEM KG die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung noch immer die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. 3.3. Währungsumrechnung Funktionale Währung und Darstellungswährung Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Hilite-Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Die Berichtswährung des Konzernabschlusses der AVICEM KG ist der Euro (EUR). Fremdwährungstransaktionen Transaktionen in Fremdwährungen werden zum aktuellen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bzw. zum Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis ausgewiesen. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Fremdwährungsumrechnung der Abschlüsse konsolidierter Tochterunternehmen Die Umrechnung der Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, deren funktionale Währung von der Berichtswährung des Hilite-Konzerns abweicht, wird wie folgt vorgenommen: Die Vermögenswerte und Schulden werden zu dem am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurs (Mittelkurs), das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittswechselkurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die aus Wechselkursveränderungen zwischen einzelnen Geschäftsjahren entstehen, werden grundsätzlich erfolgsneutral in einem separaten Posten ("Währungsdifferenzen") innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen. Die im Posten "Währungsdifferenzen" erfassten Beträge werden beim Abgang des betreffenden ausländischen Tochterunternehmens zum gleichen Zeitpunkt wie auch der Gewinn oder der Verlust aus dessen Abgang erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wechselkurse Die wichtigsten Kurse haben sich in Relation zum Euro wie folgt entwickelt:
4. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, werden im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig sowohl in der dargestellten Berichtsperiode als auch in der Vergleichsperiode angewandt. 4.1. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte des Hilite-Konzerns umfassen im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte, aktivierte Entwicklungskosten, generische Technologie, Patente sowie noch nicht abgeschlossene Entwicklungsprojekte. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerts entsprechen dem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt. Voraussetzung für die Aktivierung eines selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerts ist, dass aus diesem Vermögenswert aller Wahrscheinlichkeit nach dem Hilite-Konzern ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und sich die Kosten verlässlich ermitteln lassen. Nach deren erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer erfolgt linear über die vertragliche bzw. geschätzte Nutzungsdauer. Geschäfts- oder Firmenwerte Entgeltlich erworbene (derivative) Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Kapitalkonsolidierung von Tochterunternehmen entstehen, werden in der Konzernbilanz des Hilite-Konzerns als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen. Für selbst geschaffene (originäre) Geschäfts- oder Firmenwerte besteht demgegenüber ein Aktivierungsverbot. Geschäfts- oder Firmenwerte stellen den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Hilite-Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Geschäfts- oder Firmenwerte werden beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung (übertragene Gegenleistung) über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten ergeben. Aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich bzw. immer dann, wenn ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts wertgemindert sein könnte, einem Werthaltigkeitstest unterzogen (sog. "Impairment Test"). Die Überprüfung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt in einem einstufigen Verfahren auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, wird eine ergebniswirksame Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Wertminderungsaufwand wird dabei zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert und für darüberhinausgehende Beträge unter Beachtung spezifischer Restriktionen anteilig auf die Vermögenswerte der CGU verteilt. Eine spätere Wertaufholung bei Wegfall der Gründe für eine in Vorperioden vorgenommene Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist nicht zulässig. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Wertansätze aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung ist der Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Die geschätzten künftigen Cashflows stellen eine Prognose auf Basis der aktuellen Planung des Hilite-Konzerns dar, deren Planungshorizont fünf Jahre umfasst. Für diese Prognose der Cashflows müssen Annahmen getroffen werden, insbesondere bezüglich der zukünftigen Erlöse und Aufwendungen. Die CGU wird zur Ermittlung des Nutzungswerts als unabhängiger Marktteilnehmer betrachtet. Nettozahlungsströme außerhalb der Planperiode werden auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen, für die individuelle Wachstumsraten verwendet werden, aus den jeweiligen Marktinformationen und Erwartungen der Geschäftsführung abgeleitet. Lizenzen Separat erworbene Lizenzen werden im Zugangszeitunkt mit den Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Lizenzen werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Lizenzen planmäßig abgeschrieben und mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über eine individuell geschätzte Nutzungsdauer von bis zu elf Jahren. Entwicklungskosten Der Hilite-Konzern führt zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch. Forschungskosten dienen der Erlangung von neuen wissenschaftlichen oder technischen Kenntnissen und werden unmittelbar im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten sind Aufwendungen für die Anwendung von Erkenntnissen aus der Forschung oder für fachliches Wissen über die Produktion, Produktionsmethoden, Dienstleistungen oder Güter, die für den Beginn der Produktion oder die Nutzung vorrangig sind. Entwicklungskosten, die dem Entwurf und dem Test von identifizierbaren und vom Hilite-Konzern kontrollierten Entwicklungsprojekten direkt zugerechnet werden können, werden nur dann als immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn die folgenden Voraussetzungen gemäß IAS 38 kumulativ erfüllt sind:
Die direkt zurechenbaren Aufwendungen, die als Teil des Entwicklungsprojekts aktiviert werden, umfassen die Personal- und Materialkosten für die an der Entwicklung beteiligten Mitarbeiter sowie einen angemessenen Teil der entsprechenden Gemeinkosten. Entwicklungskosten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden als Aufwand in der Periode ihres Anfalls erfasst. In einer Vorperiode bereits als Aufwand erfasste Entwicklungskosten dürfen in den Folgeperioden nicht aktiviert werden. Aktivierte Entwicklungskosten, die als projektbezogener bzw. projektspezifischer Vermögenswert erfasst werden, werden linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von maximal sieben Jahren planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungsbeträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Umsatzkosten ausgewiesen. Unter bestimmten vertraglichen Umständen wird dem Hilite-Konzern eine Erstattung für die gesamten oder einen Teil der anfallenden Entwicklungskosten durch den Kunden garantiert. Vorschüsse und Erstattungsbeträge von Kunden werden in dem Zeitpunkt passiviert, in dem diese in Rechnung gestellt werden. Sofern die Verfügungsgewalt anhand der Erstattung auf den Kunden übergeht, liegt eine Vertragsverbindlichkeit nach IFRS 15 vor, die zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt als Umsatz zu realisieren ist. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Entwicklungsprojekte, die nicht projektspezifischer Natur sind, werden zum beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt angesetzt. In den Folgeperioden werden die erworbenen Entwicklungsprojekte zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die individuelle wirtschaftliche Nutzungsdauer zwischen 10 und 13 Jahren, da es sich bei diesen Entwicklungsprojekten um nicht projektbezogene, allgemein verwendbare Vermögenswerte handelt. 4.2. Sachanlagen Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter linearer Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Erhaltene Investitionszuschüsse und steuerfreie Investitionszulagen werden von dem Buchwert der einschlägigen Vermögenswerte abgesetzt. Rückbau- und Entfernungsverpflichtungen sind gemäß IAS 16 als Anschaffungs- und Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts zu aktivieren. Die Anschaffungskosten von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Sachanlagen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Aktivierte Herstellungskosten für selbst erstelle Sachanlagen umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nur dann als Bestandteil der Anschaffungskosten aktiviert, wenn für die Herstellung einer Sachanlage ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um diese in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Hilite-Konzern daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Alle sonstigen Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Anfalls in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei allen anderen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens erfolgt die Abschreibung linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Gebäude und Einbauten werden über einen Zeitraum zwischen 20 und 40 Jahren abgeschrieben. Für Anlagen, Maschinen sowie Büro- und Geschäftsausstattung beträgt die wirtschaftliche Nutzungsdauer zwischen drei und 15 Jahren. Die Restbuchwerte, die Abschreibungsmethoden und die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die zugehörigen kumulierten Abschreibungen werden bei einer Verschrottung oder Veräußerung von Gegenständen des Sachanlagevermögens ausgebucht und eventuelle Buchgewinne oder -verluste erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 4.3. Leasingverhältnisse Ein Leasingverhältnis stellt gemäß IFRS 16 eine Vereinbarung dar, bei der ein Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Dies gilt auch für Vereinbarungen, in denen die Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben ist. Der Hilite-Konzern agiert im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit lediglich als Leasingnehmer. Für die als Leasingnehmer abgeschlossenen Leasingverhältnisse aktiviert der Hilite-Konzern ein Nutzungsrecht und passiviert eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit für alle über die Laufzeit des Vertrags zu leistenden Leasingzahlungen. Die aktivierten Nutzungsrechte beziehen sich hauptsächlich auf Gebäude und Einbauten, technische Anlagen und Maschinen, IT, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie KFZ. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Gemäß diesen Anwendungserleichterungen werden die geleisteten Leasingzahlungen linear über die Vertragslaufzeit verteilt als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anschaffungskosten eines aktivierten Nutzungsrechts ergeben sich im Wesentlichen aus dem Barwert aller künftigen Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger Leasingzahlungen bei oder vor Beginn des Leasingverhältnisses sowie den Kosten für die Vertragserfüllung und den geschätzten Kosten für den Rückbau oder die Wiederherstellung des Leasingvermögenswerts. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter (planmäßiger) Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die Nutzungsrechte für Leasingverhältnisse werden in der Konzernbilanz innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen. Eine dezidierte Aufgliederung dieser Nutzungsrechte erfolgt in Textziffer "7.2 Sachanlagen" des Konzernanhangs. Der Ausweis der (planmäßigen) Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen betreffend die bilanziell aktivierten Nutzungsrechte erfolgt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Funktionskosten. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Leasingvermögenswerts, sofern die zu berücksichtigenden Leasingzahlungen auch die Übertragung des Eigentums an dem zugrundeliegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses umfassen oder die Ausübung einer Kaufoption hochwahrscheinlich ist. In allen anderen Fällen werden die Nutzungsrechte planmäßig über die Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Der erstmalige Ansatz der im Bilanzposten "Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen" separat ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert einer Leasingverbindlichkeit um den jährlichen Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Der Ausweis der hieraus resultierenden Zinsaufwendungen erfolgt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des Finanzergebnisses (Finanzaufwendungen). 4.4. Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Nutzungsrechten Für Nutzungsrechte, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer prüft der Hilite-Konzern zu jedem Abschlussstichtag, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Deuten Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hin, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte, wird dieser einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus werden immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist oder die noch nicht betrieblich genutzt werden, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Im Rahmen dieses Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des zu testenden Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) ermittelt, der dieser Vermögenswert zuzuordnen ist. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, wird eine ergebniswirksame Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Wertminderungsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Funktionskosten ausgewiesen. Entfallen die Voraussetzungen für eine bereits in Vorperioden durchgeführte Wertminderung auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte oder Nutzungsrechte, wird eine ergebniswirksame Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen. 4.5. Vorräte Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse. Die Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten werden auf Basis der First-in-First-out-Methode (FIFO-Methode) bestimmt. Die Herstellungskosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse umfassen die Kosten für den Produktentwurf, Rohstoffe, direkte Personalkosten, andere direkte Kosten und der Produktion zurechenbare Gemeinkosten (basierend auf normaler Betriebskapazität). Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. 4.6. Finanzielle Vermögenswerte Die finanziellen Vermögenswerte des Hilite-Konzerns bestehen im Wesentlichen aus Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalenten, aus Forderungen gegen Anteilseigner sowie aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Hilite-Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem Dritten zu erhalten. Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert in eine der folgenden Kategorien eingestuft und bewertet:
Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells des Hilite-Konzerns zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, wenn dieser im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen und die Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeiten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Im Hilite-Konzern sind gegenwärtig sämtliche finanzielle Vermögenswerte dieser Bewertungskategorie (Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten - AC) zugeordnet. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag bilanziell erfasst, d.h. an dem Tag, an dem sich der Hilite-Konzern zum Kauf oder Verkauf verpflichtet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Guthaben bei Banken und Termineinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegen Kunden aus dem originären Geschäftsbetrieb und werden ab dem Zeitpunkt, zu dem diese entstehen, mit dem Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung (Transaktionspreis) angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich nicht abgezinst, da diese regelmäßig keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten und in der Regel innerhalb eines Jahres fällig sind. Soweit Forderungen an ein Factoring-Unternehmen verkauft werden und dieses das Delkredererisiko übernimmt (sog. "echtes Factoring"), wird die Verfügungsmacht aufgegeben und die Forderung vollständig ausgebucht. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Wertminderungen werden für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, in Höhe des erwarteten Kreditverlusts erfasst. Die Wertminderungen werden zu jedem Abschlussstichtag an das jeweils geänderte Kreditrisiko der jeweiligen Finanzinstrumente seit Ersterfassung angepasst und bemessen sich in der Regel an der Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste. Liegen objektive substanzielle Hinweise für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vor, wird dieser einzeln auf Wertminderung geprüft. Derartige Hinweise für das Vorliegen einer Wertminderung sind beispielsweise eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners und damit verbundene Zahlungsstockungen oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Für Finanzforderungen und sonstige Forderungen erfolgt die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste in Abhängigkeit von Ausfallrisiken entweder auf Basis der Ausfälle, die in den nächsten zwölf Monaten oder in der verbleibenden Restlaufzeit erwartet werden. Für die Beurteilung des jeweiligen Kreditrisikos werden quantitative und qualitative Informationen wie zum Beispiel Daten zu Credit Default Swaps, historische Erfahrungen und zukunftsorientierte Annahmen berücksichtigt. Letztere umfassen branchen- und länderspezifische Erwartungen zur Entwicklung des Kreditrisikos. Zu jedem Abschlussstichtag wird geprüft, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Derartige Hinweise, die auf eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos hindeuten, können unter anderem folgende Information oder Erwartungen sein:
Hiervon abweichend wendet der Hilite-Konzern zur Ermittlung der Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste auf Basis kalkulierter Verlustraten an (sog. "expected credit loss model"). Danach werden die Wertminderungen mittels einer Wertberichtigungsmatrix ermittelt, die auf den bisherigen Erfahrungen mit Kreditverlusten basieren und um zukunftsbezogene Faktoren anzupassen sind, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität erfolgt eine besondere Überprüfung der Ausfallrisiken auf Basis des jeweiligen Einzelfalls. Zu den Indikatoren, die eine vollständige Realisation von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausschließen, zählen insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte werden unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos erfasst und saldiert mit den Erträgen aus Wertaufholungen in einem separaten Posten ("Aufwendungen/Erträge aus Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten") in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 4.7. Finanzielle Verbindlichkeiten Die finanziellen Verbindlichkeiten des Hilite-Konzerns bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren. Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Hilite-Konzern vertraglich dazu verpflichtet ist, Zahlungsmittel oder sonstige finanzielle Vermögenswerte auf einen Dritten zu übertragen. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei deren erstmaliger Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet (ggf. abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten). Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Verbindlichkeiten entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) eingestuft. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn diese als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "FVTPL" werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Im Hilite-Konzern sind gegenwärtig sämtliche nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten dieser Bewertungskategorie (Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten - AC) zugordnet. Gebühren, die bei der Einrichtung von Kreditlinien anfallen, werden mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der entsprechenden Kreditzusage periodisiert. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die einer Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsprozess von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die Bezahlung innerhalb eines Jahres oder weniger erfolgt. 4.8. Leistungen an Arbeitnehmer Leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne Im Hilite-Konzern bestehen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Bei beitragsorientierten Plänen verpflichtet sich der Hilite-Konzern dazu, Einzahlungen in festgelegter Höhe an einen externen Versorgungsträger zu leisten, der seinerseits dem anspruchsberechtigten Mitarbeiter gegenüber leistungspflichtig ist. Die Verpflichtungen des Hilite-Konzerns sind dabei auf die festgelegten Beitragszahlungen an den externen Versorgungsträger begrenzt. Die Zahlungen für beitragsorientierte Pensionspläne werden ergebniswirksam als Personalaufwand in den einschlägigen Funktionsbereichen erfasst, wenn die Arbeitsleistung durch die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer erbracht wurde. Als leistungsorientiert gelten alle anderen Pensionspläne, die nicht als beitragsorientiert einzustufen sind. Bei leistungsorientierten Pensionsplänen ist der Hilite-Konzern dem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer gegenüber direkt leistungspflichtig, was die Passivierung einer Rückstellung begründet. Für leistungsorientierte Pensionspläne hat der Hilite-Konzern fortwährend sicherzustellen, dass stets ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung fälliger Leistungen zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen werden jährlich unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (sog. "Projected Unit Credit-Method") gemäß IAS 19 separat für jeden Plan auf Basis einer Schätzung der während der Berichtperiode sowie vergangenen Perioden von den Arbeitnehmern erarbeiteten künftigen Leistungen errechnet, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Zur Schätzung der Verpflichtungen sowie der Aufwendungen für Pensionen sind Annahmen basierend auf Markterwartungen unter Berücksichtigung von Lohn- und Gehaltssteigerungen erforderlich. Die in der Konzernbilanz passivierten "Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen" entsprechen dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (sog. "Defined Benefit Obligation" - DBO) am Abschlussstichtag abzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Planvermögens, das zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Als Planvermögen gelten sämtliche Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die ausschließlich für Zahlungen an Pensionsberechtigte und nicht zur Deckung von Ansprüchen anderer Gläubiger verwendet werden können. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst werden. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten sowohl den Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung, -kürzung oder -abgeltung) als auch den Zinsaufwand. Der Dienstzeitaufwand wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der operativen Aufwendungen ausgewiesen, der Zinsaufwand innerhalb der Finanzaufwendungen. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen oder Planabgeltungen werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Bestandteil der sonstigen Rücklagen ("Pensionsverpflichtungen") und werden in den Folgeperioden nicht mehr in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Übersteigt das Planvermögen die zugehörigen Pensionsverpflichtungen, wird der aktive Saldo aus den Pensionsbewertungen unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen, sofern ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung künftiger Beitragszahlungen bestehen. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden gezahlt, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt von einer Gesellschaft des Hilite-Konzerns freigesetzt wird oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungsleistung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Hilite-Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden oder wenn er nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig werden, werden in Höhe ihres Barwerts als Rückstellung erfasst. 4.9. Sonstige Rückstellungen Eine Rückstellung wird gemäß IAS 37 dann angesetzt, wenn eine der Gesellschaften des Hilite-Konzerns eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der als Rückstellung zu passivierende Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Rückstellungen, die nicht bereits im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Abschlussstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Kostensteigerungen angesetzt. Zur Ermittlung des Barwerts einer Rückstellung werden Zinssätze vor Steuern verwendet, welche die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigen. Im Falle einer Diskontierung wird die durch den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst. Die Schätzungen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit, ob ein Mittelabfluss stattfinden wird, für die Gruppe als Ganzes bestimmt. Eine Rückstellung wird selbst dann angesetzt, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses für einen einzelnen oder mehrere einzelne Posten eher gering ist. Rückerstattungsansprüche (z.B. aufgrund von Versicherungsverträgen) werden nur dann als gesonderter Vermögenswert aktiviert, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus der Passivierung einer Rückstellung abzüglich der Erstattungen ausgewiesen. Drohverlustrückstellungen werden passiviert, wenn die unvermeidbaren Kosten der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung den erwarteten Nutzen aus dem zu Grunde liegenden Vertrag übersteigen. Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen gebildet. Die Höhe der Gewährleistungsrückstellungen basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle. Rückstellungen für Dienstzeitjubiläen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. 4.10. Tatsächliche und latente Steuern Die Ertragsteuern bestehen aus tatsächlichen und latenten Steuern. Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten (bzw. in Kürze gelten werden), in denen der Hilite-Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, sondern unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Die Geschäftsführung beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Regelungen ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerrückstellungen gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert bzw. wahrscheinlichster Wert der Steuerunsicherheit). Latente Steuern werden gemäß IAS 12 unter Anwendung der "Liability-Methode" für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz gebildet. Temporäre Differenzen führen bei Realisierung des Vermögenswerts bzw. Erfüllung der Schuld zu steuerpflichtigen oder steuerlich abzugsfähigen Beträgen. Steuerpflichtige temporäre Differenzen führen zum Ansatz einer latenten Steuerschuld, steuerlich abzugsfähige temporäre Differenzen führen zum Ansatz von latenten Steueransprüchen. Daneben sind latente Steueransprüche grundsätzlich auf Verlustvorträge zu erfassen, sofern damit zu rechnen ist, dass diese in der Zukunft wahrscheinlich genutzt werden können. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag überprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Bei einer Änderung der Steuersätze werden die jeweiligen Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden ergebniswirksam berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden werden gemäß IAS 12 nicht abgezinst und in der Konzernbilanz stets als langfristige Vermögenswerte und Schulden klassifiziert. Tatsächliche und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dass diese im Zusammenhang mit Posten stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden. In diesem Fall werden die einschlägigen Steuerbeträge ebenfalls ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Die Kriterien für die Bilanzierung latenter Steueransprüche aus Vorträgen noch nicht steuerlich genutzter Verluste und Steuergutschriften entsprechen den Kriterien für die Bilanzierung latenter Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen. Allerdings spricht das Vorhandensein noch nicht genutzter steuerlicher Verluste deutlich dafür, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis möglicherweise nicht zur Verfügung stehen wird. Aus diesem Grund setzt der Hilite-Konzern latente Steueransprüche aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlusten oder Steuergutschriften nur in dem Umfang an, in dem sich die Verlustvorträge oder Steuergutschriften in absehbarer Zukunft voraussichtlich gegen den steuerlichen Verlust oder Gewinn ausgleichen. Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Hilite-Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auf Grund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Die Schätzungen hinsichtlich latenter Steuern auf Verlustvorträge sind in hohem Maße von der Ertragsentwicklung der betreffenden Steuersubjekte abhängig. Die sich tatsächlich in zukünftigen Perioden einstellenden Beträge können demzufolge von den Schätzungen abweichen. Sonstige Steuern, wie z.B. Verkehrssteuern oder Steuern auf Vermögen und Kapital, werden als operative Aufwendungen innerhalb der Funktionskosten ausgewiesen. 4.11. Umsatzrealisierung Der Hilite-Konzern erzielt Umsatzerlöse mit Produkten für Getriebe- ("Business Unit Transmission") und Motorenanwendungen ("Business Unit Engine") in der Automobilbranche. Die Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bewertet, die der Hilite-Konzern zu erhalten und zu realisieren erwartet, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt. Die Übertragung der Verfügungsmacht kann zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zeitraumbezogen erfolgen. Dies setzt jedoch zunächst voraus, dass auch ein Vertrag vorliegt, in dem durchsetzbare Rechte und Pflichten vereinbart wurden. Des Weiteren muss es wahrscheinlich sein, dass der Hilite-Konzern vom Kunden die Gegenleistung für die zu übertragenden Waren und Dienstleistungen erhält. Die vom Hilite-Konzern mit seinen Kunden abgeschlossenen Rahmenverträge erstrecken sich über die Laufzeit der Serienproduktion (ca. fünf bis sieben Jahre). Eine verbindliche Zusage im Sinne eines durchsetzbaren Rechts zur Lieferung einer bestimmten Menge entsteht regelmäßig erst mit der Bestellung oder den Lieferabrufen durch den Kunden. Daher stellt der Rahmenvertrag zusammen mit der jeweiligen Bestellung den Kundenvertrag im Sinne von IFRS 15.9 dar. Die Ausgestaltung der Fertigungsaufträge mit Kunden basiert hauptsächlich auf Projekten mit nur einer Leistungsverpflichtung. Enthalten Verträge mit Kunden in Einzelfällen verschiedene Leistungsversprechen (z.B. Produkte und Dienstleistungen), sind diese ggf. als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen und ist diesen in der Folge ein Teil des Vertragspreises auf Basis sog. "relativer Einzelveräußerungspreise" zuzuordnen. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des Transaktionspreises realisiert, d.h. in Höhe der Gegenleistung, die der Hilite-Konzern im Austausch für die vereinbarte Übertragung von Waren und Dienstleistungen aller Voraussicht nach zu erzielen erwartet. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung von Erlösminderungen wie Gutschriften, Handelsrabatten und ähnliches ausgewiesen. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises sind grundsätzlich signifikante Finanzierungskomponenten zu berücksichtigen, sofern Leistungs- und Zahlungszeitpunkte mehr als ein Jahr voneinander abweichen. Die gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel zwischen 30 und 90 Tagen ab Lieferung. Gegenstand von Serienlieferungen sind typischerweise kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit, die auf Bestellung innerhalb rahmenvertraglicher Regelungen hergestellt werden. Die aus Verträgen mit Kunden des Hilite-Konzerns resultierenden Leistungsverpflichtungen werden nur dann zeitraumbezogen über die Fertigungsdauer entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert (sog. "POC-Methode"), wenn ein Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird und zusätzlich (im Falle einer zu unterstellenden kundenseitigen Vertragskündigung) ein juristisch durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive eines angemessenen Gewinnaufschlags besteht. Andernfalls werden die Umsatzerlöse zeitpunktbezogen realisiert, sobald die Lieferungen oder Leistungen erbracht sind, der Gefahrenübergang erfolgt ist und keine technischen Risiken oder besonderen gegenläufigen vertragliche Regelungen vorliegen. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden grundsätzlich nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung mit Rechnungsstellung realisiert, können in Abhängigkeit der spezifischen Fakten und Umstände jedoch sowohl zeitpunkt- als auch zeitraumbezogen realisiert werden. Bei Anwendung der POC-Methode erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen entsprechend dem Leistungsfortschritt. Die erbrachte Leistung einschließlich des anteiligen Ergebnisses wird dabei zeitraumbezogen über die Fertigungsdauer in den Umsatzerlösen erfasst. Zur Bestimmung des Leistungsfortschritts wird die Methode angewendet, die am zuverlässigsten die erbrachten Leistungen misst, wobei sowohl input- als auch output-basierte Methoden konsistent auf ähnliche Leistungsverpflichtungen und in ähnlichen Umständen Anwendung finden können. Im Hilite-Konzern im Speziellen kommen zur Ermittlung des Leistungsfortschritts bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung im Wesentlichen input- basierte Methoden zur Anwendung, allen voran die sog. "Cost-to-Cost-Methode". Dabei wird der Fertigstellungsgrad entsprechend dem Verhältnis der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten ermittelt. Der Quotient dieser beiden Größen ergibt den zum Abschlussstichtag zu realisierenden Anteil des Auftragserlöses (kumulierte Leistungen). Der Ausweis der mittels POC-Methode zu erfassenden Umsatzerlöse erfolgt entweder unter dem Bilanzposten "Vertragsvermögenswerte" oder unter dem Bilanzposten "Vertragsverbindlichkeiten". Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten einschließlich Gewinnanteile) die erhaltenen Anzahlungen betreffend einen einzelnen Auftrag übersteigt, erfolgt der Ausweis aktivisch als "Vertragsvermögenswert" im Bilanzposten "sonstige Vermögenswerte". Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen ein negativer Saldo, wird dieser passivisch unter dem Bilanzposten "Vertragsverbindlichkeiten" ausgewiesen. Bereits in Rechnung gestellte und fällige (aber noch nicht geleistete) Anzahlungsrechnungen werden unter den "Vertragsvermögenswerten" und den "Vertragsverbindlichkeiten" bilanziert. Zu erwartende Auftragsverluste werden auf Basis der erkennbaren Risiken berücksichtigt und sofort in vollem Umfang in das Auftragsergebnis einbezogen. Als Auftragserlöse werden die vertraglichen Erlöse sowie in Übereinstimmung mit IFRS 15 die Vertragsmodifikationen, d.h. Vertragsänderungen und Nachträge angesetzt. Zusätzliche Kosten für die Anbahnung eines Vertrages mit einem Kunden werden nur dann innerhalb der langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte aktiviert und planmäßig über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben, wenn die betreffende Vertragslaufzeit eine ursprüngliche Laufzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. 4.12. Finanzerträge und -aufwendungen Innerhalb der Finanzerträge und -aufwendungen weist der Hilite-Konzern sämtliche Erträge und Aufwendungen aus, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren und nicht im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen. Finanzerträge und -aufwendungen werden in der Regel unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht ergebniswirksam erfasst. Außerdem beinhalten die Finanzerträge und -aufwendungen Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen, aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen und sonstigen Rückstellungen sowie aus Bankfinanzierungen. 4.13. Zuwendung der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und der Hilite-Konzern die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um diese mit den entsprechenden Aufwendungen, die durch die Erträge kompensiert werden sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts abgesetzt. 5. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG SOWIE SCHÄTZUNSICHERHEITEN Im Konzernabschluss der AVICEM KG müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und ermessensbehaftete Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Ansatz, Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen bezüglich der Annahmen werden in der Periode der Anpassung der Annahmen und in den betroffenen Folgeperioden berücksichtigt. Aufgrund der globalen Folgen der COVID-19-Pandemie unterliegen die Ermessensausübungen und Schätzungen der Geschäftsführung einer erhöhten Unsicherheit. Die voraussichtlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurden von der Geschäftsführung des Hilite-Konzerns insbesondere bei der Ermittlung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sog. "expected credit loss model") sowie bei der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung für Geschäfts- oder Firmenwerte sowie für aktivierte Entwicklungskosten eingeschätzt. Bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Geschäftsführung folgende Schätzungen vorgenommen und ermessensbehaftete Annahmen getroffen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben können: Umsatzrealisierung Wesentliche Ermessensausübungen bei der Umsatzrealisierung werden im Rahmen der Bestimmung separater Leistungsverpflichtungen, bei der Bestimmung des Erfüllungszeitpunkts der Leistungsverpflichtungen und bei der Bestimmung des Transaktionspreises vorgenommen:
Zu weiteren Erläuterungen wird auf die einschlägigen Ausführungen in Textziffer "6.1 Umsatzerlöse" verwiesen. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte Im Rahmen des Werthaltigkeitstests für die Geschäfts- oder Firmenwerte sind Schätzungen vorzunehmen und Annahmen zu treffen, um den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu ermitteln. Bei der Berechnung des erzielbaren Betrags bestehen die größten Schätzunsicherheiten in den Annahmen bezüglich der zukünftigen Zahlungsströme, den Abzinsungssätzen und der Preisentwicklung der Rohstoffe sowohl im Detailplanungszeitraum als auch im Zeitraum danach. Die Einschätzungen beziehen sich hauptsächlich auf zukünftige Marktanteile, das Marktwachstum in der Automobilbranche sowie auf die Profitabilität der Produkte. Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar. Hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Eigenkapitalgeber des Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern einen Schuldendienst zu leisten hat. Das segmentspezifische Risiko wird durch die Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Den Schätzungen der Rohstoffpreise liegen die tatsächlichen Rohstoffpreisentwicklungen der Vergangenheit als Indikator für künftige Preisentwicklungen zu Grunde. Das Management hat die Möglichkeit erwogen, dass die tatsächlichen Preissteigerungen von Rohstoffen die prognostizierten Werte übersteigen, jedoch keinen Bedarf zur Abweichung Ihrer Annahmen gesehen. Auch in Bezug auf die aktuell bestehende Ukraine-Krise und die daraus resultierenden Energiepreisentwicklungen sieht das Management keine direkte wesentliche Beeinflussung der zukünftigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Indirekte Folgen aus dieser Krise, die sowohl im Absatzbereich als auch in den Lieferketten des Hilite-Konzerns auftreten können, sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht verlässlich quantifizierbar. Daneben entwickelt sich die COVID-19-Pandemie ständig weiter. Auch vor diesem Hintergrund unterliegen die Prognosen für das Geschäftsjahr 2022 und zukünftige Jahre hinsichtlich Dauer und Ausmaß der Auswirkungen auf die Cashflows einer nicht unerheblichen Unsicherheit. Die Geschäftsführung hat die zugrundeliegenden Schätzungen und Annahmen auf Grundlage der besten verfügbaren Informationen und Erkenntnisse erstellt und das wahrscheinlichste Szenario zugrunde gelegt, in dem davon ausgegangen wird, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Pandemie keine langfristige Dauer haben. Das Management rechnet zwar damit, dass der Anteil des Konzerns am Markt im Prognosezeitraum stabil bleibt, jedoch kann ein Rückgang des Marktanteils einen weiteren Wertminderungsbedarf bedeuten. Der Hilite-Konzern erkennt an, dass der technologische Wandel und mögliche neue Wettbewerber die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Aus dem Eintritt neuer Wettbewerber in den Markt werden keine negativen Auswirkungen auf die Prognosen erwartet. Zu weiteren Erläuterungen wird auf die einschlägigen Ausführungen in Textziffer "7.1 Immaterielle Vermögenswerte" verwiesen. Aktivierung von Entwicklungskosten Bei der Ermittlung der zu aktivierenden Entwicklungskosten trifft die Geschäftsführung Annahmen bezüglich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten sowie in Bezug auf die Werthaltigkeit dieser immateriellen Vermögenswerte, wobei die zukünftigen Zahlungsströme durch die Vermögenswerte, die anzuwendenden Diskontierungssätze und der erwartete Zeitraum des Nutzenzuflusses von besonderer Bedeutung sind. Zum 31. Dezember 2021 weist der Hilite-Konzern aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 28.379 (i.Vj.: TEUR 70.670) aus. Darüber hinaus werden nicht abgeschlossene Entwicklungsprojekte i. H. v. TEUR 44.874 (i.Vj.: TEUR 27.882) ausgewiesen. Zu weiteren Erläuterungen wird auf die einschlägigen Ausführungen in Textziffer "6.2 Umsatzkosten, Vertriebskosten, Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten" sowie Textziffer "7.1 Immaterielle Vermögenswerte" verwiesen. Sachanlagen Wesentliche Ermessensausübungen im Bereich der Sachanlagen betreffen einzelne Immobilien-Leasingverträge, die Verlängerungsoptionen nach dem Ende der Grundlaufzeit (einschließlich sich daran anschließender automatisch verlängernder Mietzeiträume) enthalten, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogen wurden. Grund hierfür ist die nicht hinreichend sichere Ausübung dieser Optionen, die zu weiteren Zahlungsmittelabflüssen führen können. Zu weiteren Erläuterungen wird auf die einschlägigen Ausführungen in Textziffer "7.2 Sachanlagen" verwiesen. Pensionsverpflichtungen Der Barwert der Pensionsverpflichtungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf versicherungsmathematischen Annahmen beruhen. Die bei der Ermittlung der Nettoaufwendungen (bzw. -erträge) für Pensionen verwendeten Annahmen schließen den Diskontierungszinssatz mit ein. Jede Änderung dieser Annahmen hat Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtung. Der Hilite-Konzern ermittelt den angemessenen Diskontierungszinssatz zum Ende eines jeden Geschäftsjahres. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes legt der Hilite-Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die künftigen Pensionsleistungen ausbezahlt werden, und die den Laufzeiten der Pensionsverpflichtung entsprechen. Der Buchwert der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 9.041 (i.Vj.: TEUR 10.152). Zu weiteren Erläuterungen wird auf die einschlägigen Ausführungen in Textziffer "7.8 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen" verwiesen. 6. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 6.1. Umsatzerlöse IFRS 15 - Aufgliederung Umsatzerlöse nach Kategorien
Vertragssalden
Die Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 resultierten aus erhaltenen Kundenzahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gütern, an denen die Verfügungsgewalt noch nicht an den Kunden übertragen wurde, und sonstigen erhaltenen Anzahlungen für Verträge mit Kunden. Es werden erwartungsgemäß Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 350 (i.Vj.: TEUR 717) im Wesentlichen im Laufe der nächsten fünf Jahre realisiert. Für Verträge mit einer erwarteten Vertragslaufzeit bis zu einem Jahr verzichtet der Hilite-Konzern, unter Anwendung der praktischen Erleichterung gemäß IFRS 15.121(a), auf die Angabe der noch verbleibenden Leistungsverpflichtungen. 6.2. Umsatzkosten, Vertriebskosten, Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten
Die ausgewiesenen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten/Kaufpreisallokation bei immateriellen Vermögenswerten beinhalten Beträge in Höhe von TEUR 19.100 (i.Vj.:TEUR 18.313), die sich aus der Kaufpreisallokation aus dem Jahr 2014 und der damit verbundenen Folgekonsolidierung ergeben. Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen entwickelten sich wie folgt:
6.3. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge
6.4. Finanzergebnis Finanzerträge Die Finanzerträge beinhalten Zinserträge aus Bankguthaben in Höhe von TEUR 411 (i.Vj.: TEUR 220) sowie Erträge aus Währungsumrechnungseffekten von TEUR 101 (i.Vj.: TEUR 372). Finanzaufwendungen
6.5. Ertragsteuern Die AVICEM KG und ihre deutschen Tochterunternehmen unterliegen der inländischen Gewerbesteuer. Im Jahr 2016 wurde eine steuerliche Organschaft in Deutschland begründet, bei der die AVICEM KG als Organträger fungiert. Der für das Geschäftsjahr 2021 anzuwendende Gewerbesteuersatz beträgt unverändert zum Vorjahr 12,67%. Bei den ausländischen Tochterunternehmen werden für die Berechnung der latenten Steuern die am Abschlussstichtag gültigen oder bereits rechtskräftig beschlossenen Steuersätze verwendet.
Latente Steueransprüche/-schulden
Latente Steueraufwendungen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, betragen im Geschäftsjahr TEUR 117 (i.Vj. Steuererträge TEUR 56). Diese stehen im Zusammenhang mit versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Latente Steueransprüche wurden für nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von TEUR 33.788 (i.Vj.: TEUR 48.343), jedoch maximal in der Höhe der passiven latenten Steuern angesetzt. Nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften, für die keine latenten Steueransprüche gebildet wurden, betragen TEUR 89.200 (i.Vj.: TEUR 49.199). Die Höhe der temporären Unterschiede, die mit Investitionen in Tochterunternehmen verbunden sind, für die keine latenten Steuerschulden gebildet wurden, betrug per 31. Dezember 2021 TEUR 3.951 (i.Vj.: TEUR 8.167). Steuerliche Überleitungsrechnung In der nachfolgenden steuerlichen Überleitungsrechnung erfolgt eine Darstellung der Steuereffekte zwischen den erwarteten Ertragsteuern und den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertragsteuern. Die Berechnung im Geschäftsjahr 2021 basiert auf einem effektiven Gewerbesteuersatz des Hilite-Konzerns in Höhe von 12,67% (i.Vj.: 12,67%).
Die Unterschiede betreffend "Lokale Abweichungen/Konzernsteuersatz" in Höhe von TEUR 1.985 (i.Vj.: TEUR -2.561 TEUR) resultieren aus in den USA und China erwirtschafteten, zu versteuernden Einkommen und daraus resultierenden zu zahlenden laufenden Ertragsteuern mit deutlich vom Konzernsteuersatz abweichenden Steuersätzen. In Deutschland wurde hingegen ein negatives zu versteuerndes Einkommen erzielt, das nicht unmittelbar, sondern lediglich mit künftigem, positivem zu versteuerndem Einkommen verrechnet werden kann. 6.6. Personalaufwand und Mitarbeiterzahl Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Die Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr 2021 lag bei durchschnittlich 1.631 und damit um 0,12% über dem Vorjahreswert von 1.629. Personalaufwand
Im Rahmen der COVID 19-Pandemie kam es zum Einsatz von Kurzarbeit. Im Durchschnitt wurde seit September bis Dezember 2021 für 241 Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich keine Mitarbeiter in Kurzarbeit. Die Weiterleitung des Kurzarbeitergeldes wurde als durchlaufender Posten behandelt und in den entsprechenden Funktionsbereichen entsprechend mit den Auszahlungen an die Arbeitnehmer saldiert. Der Hilite-Konzern erhielt in diesem Zusammenhang Erstattungen von TEUR 459. Weiterhin erhielt der Hilite-Konzern in Höhe von TEUR 408 Erstattungen zur Sozialversicherung und somit eine öffentliche Zuwendung gemäß IAS 20. Bei der Darstellung wurde der Nettoausweis gewählt und die Erstattungen in den entsprechenden zugehörigen Funktionsbereichen erfasst. Zum 31. Dezember 2021 standen noch Erstattungen aus Kurzarbeitergeld und Sozialversicherung von TEUR 542 gegenüber der Bundesagentur für Arbeit aus. Für die in Kurzarbeit befindlichen Mitarbeiter wurden keine Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld vorgenommen. 7. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ 7.1. Immaterielle Vermögenswerte
Werthaltigkeitstest in Verbindung mit Geschäfts- oder Firmenwerten Zum 31. Dezember 2021 bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwerte entstanden beim Erwerb der Hilite INTERNATIONAL Gruppe (ECO Holding 1 GmbH, Marktheidenfeld) durch die AVICEM KG zum 31. Oktober 2014. Im Geschäftsjahr 2015 wurde die Kaufpreisallokation finalisiert und der gesamte im Konzernabschluss bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert auf die identifizierten CGUs aufgeteilt. Diese Aufteilung wurde auf die operativen Einheiten der HILITE INTERNATIONAL Gruppe vorgenommen. Diese operativen Einheiten werden durch die bestehenden globalen Business Units Engine und Transmission definiert. Die Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
Zum 31. Dezember 2021 wurde der jährliche Werthaltigkeitstest durchgeführt. Dabei wurde der erzielbare Betrag als Nutzungswert bestimmt. Dieser Nutzungswert bemisst sich aus den abgezinsten Zahlungsströmen, die die CGUs unter der folgenden, wesentlichen Annahme erwirtschaften: Die zu Grunde liegenden Zahlen basieren auf einem detaillierten 5-Jahres-Plan der Geschäftsführung. Dabei wurde die geplante EBITDA-Marge auf Basis von Erfahrungs- sowie zukünftigen Erwartungswerten festgesetzt. BU Engine: Der erzielbare Betrag der BU Engine wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf vom Management für einen Detailzeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen. Darüber hinaus wurde für die BU Engine das Szenario bis ins Jahr 2055 erweitert, um damit die nach dem Detailplanungszeitraum zu erwartenden wesentlichen Marktänderungen im Automobilmarkt besser abbilden zu können. Die prognostizierten Cashflows wurden aktualisiert, um den Nachfragerückgang für Produkte und Dienstleistungen abzubilden. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz für die Jahre bis 2040 beträgt 7,32% (Vorjahr: 7,36%). Für die Jahre ab 2041 wurde ein Abzinsungssatz von 9,47% gewählt, um die für diese Jahre erwarteten veränderten Marktrisiken abzubilden. Beide Abzinsungssätze basieren auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten. Nach dem Betrachtungszeitraum anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 0,25% (Vorjahr: 1,00%) extrapoliert (ewige Rente). Sie spiegelt die Erwartungen hinsichtlich des Branchenwachstums der CGU wider, allerdings übersteigt diese nicht die geschätzte langfristige Wachstumsrate derjenigen Länder, die den höchsten Ergebnisbeitrag zu der jeweiligen CGU liefern. In die Cash Flow-Prognosen fließen sowohl Vergangenheitswerte als auch zukunftsorientierte Werte, d.h. zukünftig erwartete Marktentwicklungen ein. Weiterhin werden für die Prognosen sowohl das jeweilige nationale Wachstum der Geschäftstätigkeit und des internationalen Handels berücksichtigt. In Folge dieser Analyse wurde für die BU Engine ein Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 51.905 für den bisher mit TEUR 134.375 angesetzten Geschäfts- oder Firmenwert festgestellt, der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in einer separaten Zeile erfasst wurde. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die BU Engine wurde festgestellt, dass jede Erhöhung der Diskontierungszinssätze, und jede Senkung der EBITDA-Margen zu einem weiteren Wertminderungsbedarf führen würde. Im Falle einer Erhöhung der entsprechenden Diskontierungszinssätze um 0,1%-Punkte würde sich ein weiterer Abwertungsbedarf in Höhe von TEUR 2.089 ergeben. Bei einer Senkung der jeweiligen EBITDA-Margen um 0,1%-Punkte liegt dieser weitere Wertminderungsbedarf bei TEUR 1.188. Bei einer Senkung der langfristigen Wachstumsrate auf 0% ergäbe sich keine wesentliche Veränderung des Wertminderungsbedarfs. BU Transmission: Die Berechnung des erzielbaren Betrags der BU Transmission wird auch auf Basis des Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen zum 31. Dezember ermittelt. Die Prognosen basieren auf vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen. Darüber hinaus wurde für die BU Transmission das Szenario bis ins Jahr 2046 erweitert, um damit die nach dem Detailplanungszeitraum zu erwartenden wesentlichen Marktänderungen im Automobilmarkt besser abbilden zu können. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz beträgt 7,45% (Vorjahr: 7,49%). Nach dem Betrachtungszeitraum anfallende Cashflows der CGU werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 0,25% (Vorjahr: 1,00%) extrapoliert. Auf Basis der zugrundeliegenden Informationen identifizierte das Management in der aktualisierten Analyse keinen Wertminderungsbedarf für diese CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 52.604 zugeordnet ist. Für die BU Transmission wurde im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse eine Erhöhung der Diskontierungszinssätze um 1,0%-Punkte, eine Senkung der langfristigen Wachstumsrate auf 0% sowie eine Senkung der EBITDA-Margen um 1,0%-Punkte angenommen. In der Business Unit Transmission führt keine der dargestellten Parameteränderungen sowohl isoliert betrachtet als auch in Kombination zu einem Wertminderungsbedarf dieser zahlungsmittelgenierenden Einheit. 7.2. Sachanlagen
In der nach dem Umsatzkostenverfahren gegliederten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen in den Umsatzkosten, Vertriebskosten, Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungskosten sowie in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten. Der Hilite-Konzern hat zum 31. Dezember 2021 vertragliche Abnahmeverpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen in Höhe von TEUR 4.552 (i.Vj.: TEUR 6.732). Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen haben sich im Geschäftsjahr 2021 und im Vorjahr 2020 wie folgt entwickelt:
7.3. Vorräte
Bei den im Geschäftsjahr 2021 und im Vorjahr 2020 vorgenommenen Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 7.524 (i. Vj.: TEUR 6.745) handelt es sich im Wesentlichen um Reichweitenabschläge sowie Abschläge aus der verlustfreien Bewertung. 7.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bezüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, liegen zum Abschlussstichtag keine Hinweise vor, dass die Debitoren ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden, da die Kunden im Rahmen des Gutschriftverfahrens mit den Konzerngesellschaften abrechnen. Neben der in Textziffer "7.11 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" beschriebenen Kreditlinie steht dem Hilite-Konzern eine Fazilität zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Betrag in Höhe von TEUR 15.000 (i.Vj.: TEUR 12.000) zur Verfügung. In diesem Zusammenhang waren per 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von TEUR 8.822 (i.Vj.: TEUR 0) an ein Factoring-Unternehmen verkauft, wobei das Delkredererisiko von dem Factoring-Unternehmen übernommen wird (sog. "echtes Factoring"), sodass der Hilite-Konzern diese ursprünglichen Forderungen in seiner Bilanz nicht angesetzt hat. Die Finanzierungsaufwendungen in diesem Zusammenhang betrugen im Geschäftsjahr TEUR 41 (i.Vj.: TEUR 59) 7.5. Sonstige Vermögenswerte
Die ausgewiesenen Vorauszahlungen beinhalten Vorauszahlungen für die Wartung und Instandhaltung, Dienstleister, gemietete Büroflächen und Unternehmensversicherungen. Der in der Konzernbilanz ausgewiesene langfristige Anteil in Höhe von TEUR 7.191 (i.Vj.: TEUR 6.547) betrifft Vorauszahlungen in Verbindung mit zukünftigen Kundenverträgen. 7.6. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Finanzmittelfonds stimmt mit den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten laut Konzernbilanz überein. 7.7. Eigenkapital Eine detaillierte Übersicht über die Eigenkapitalveränderungen des Hilite-Konzerns kann der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung entnommen werden. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital des Hilite-Konzerns beläuft sich zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 unverändert zum Vorjahr auf TEUR 1.000 und betrifft die vollständig von dem Kommanditisten geleistete Haft- bzw. Pflichteinlage. Der Kommanditist des Unternehmens ist die EMTECH Holding Ltd., Hong Kong (China) mit einer Beteiligung von 100%. Rücklagenkonto Kommanditist Das Rücklagenkonto des Kommanditisten EMTECH Holding Ltd., Hong Kong (China) beläuft sich am zum 31. Dezember 2021 unverändert zum Vorjahr auf TEUR 229.001. Gewinnrücklagen Bezüglich der Entwicklung der Gewinnrücklagen während des Geschäftsjahres 2021 bzw. des Vorjahres wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Sonstige Rücklagen Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzernunternehmen mit einer anderen funktionalen Währung als der Euro sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen. 7.8. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Es bestehen leistungsorientierte Pensionspläne in Deutschland. Die Höhe der auszuzahlenden Leistungen basiert auf der Anzahl der Dienstjahre und den eingezahlten Beiträgen. Alle Pläne sind ungedeckt, es besteht kein Planvermögen.
Versicherungsmathematische Annahmen Die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt zum jeweiligen Abschlussstichtag unter Anwendung versicherungsmathematischer Annahmen. In der Berichtsperiode wurden unter Berücksichtigung von latenten Steueraufwendungen (TEUR 117) versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von TEUR 831 im Eigenkapital erfasst. Im Vorjahr wurden unter Berücksichtigung von latenten Steuererträgen (TEUR 56) versicherungsmathematische Verluste in Höhe von TEUR 413 im Eigenkapital erfasst. Die grundlegenden versicherungsmathematischen Annahmen zum Abschlussstichtag stellen sich wie folgt dar:
Die Annahmen bezüglich der künftigen Sterblichkeitsrate basieren in Deutschland auf den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. In der nächsten Berichtsperiode werden gemäß der versicherungsmathematischen Annahmen TEUR 74 (i. Vj.: TEUR 100) in den Plan eingezahlt. Sensitivitätsanalyse Die Berechnung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung wird wesentlich von der Wahl der oben genannten Annahmen bestimmt. In der folgenden Tabelle wird die prozentuale Veränderung des Barwertes bei Änderung der wesentlichen Bewertungsannahmen dargestellt.
Eine Verlängerung des möglichen Rentenbezugszeitraumes durch Altersverschiebung um ein Jahr führt zu einer Erhöhung des Verpflichtungsumfangs um 4%. Die Sensitivitätsanalysen beruhen auf der Veränderung der jeweiligen Bewertungsannahme, während die anderen Bewertungsannahmen unverändert beibehalten werden. Dieses Szenario ist in der Praxis unwahrscheinlich, da Bewertungsannahmen miteinander korrelieren können. Bei der Ermittlung der Sensitivitäten ist dasselbe Bewertungsverfahren (Anwartschaftsbarwert zum Ende der Berichtsperiode) angewendet worden, wie für die Bewertung der Pensionsverpflichtung für die Konzernbilanz. Fälligkeitsprofil der leistungsorientierten Verpflichtungen Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2021 17 Jahre (i.Vj.: 17 Jahre). Für die zum Abschlussstichtag bestehende leistungsorientierte Verpflichtungen werden für die nächsten fünf Jahre folgende Zahlungen prognostiziert:
Risiken und Risikomanagement Der Hilite-Konzern unterliegt hinsichtlich der vorliegenden leistungsorientierten Pläne den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken. Die wichtigsten Risiken sind:
Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung stellt einen "State Plan" dar, der gem. IAS 19.45 als beitragsorientierter Versorgungsplan zu klassifizieren ist. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Aufwendungen betragen insgesamt TEUR 3.870 (i.Vj.: TEUR 4.064). 7.9. Sonstige Rückstellungen
Abfindungen Die Abfindungen enthalten erwartete Zahlungen für Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Zahlungen werden im Geschäftsjahr 2022 erwartet. Jubiläen Seit dem Geschäftsjahr 2021 werden die Rückstellungen für Jubiläen innerhalb der langfristigen sonstigen Rückstellungen ausgewiesen (siehe ausführlich Textziffer "2. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). Die Jubiläumsrückstellungen ermitteln sich nach dem Anwartschaftsbarbetrag und werden mit dem abgezinsten Verpflichtungsbetrag erfasst. Die erwarteten Zahlungen erstrecken sich über die nächsten 35 Jahre. Drohverluste Die Drohverluste beziehen sich auf drohende Verluste aus Absatzgeschäften. Altersteilzeit Die Rückstellungen für Altersteilzeit berücksichtigen sowohl bereits eingetretene ("geregelte Fälle") als auch zukünftig noch zu erwartende ("ungeregelte Fälle") Inanspruchnahmen der Betriebsvereinbarung über Altersteilzeit. Für die Ermittlung des auf die ungeregelten Fälle entfallenden Erfüllungsbetrags wurde auf der Basis von Gesprächen mit dem in Frage kommenden Personenkreis eine Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von 85% für alle Standorte zu Grunde gelegt. Gewährleistung Im Allgemeinen beinhalten die Verträge mit Kunden Gewährleistungen aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen werden nicht als separate Leistungsverpflichtungen betrachtet und daher geschätzt in die Gesamtkosten der Verträge einbezogen. Soweit erforderlich, werden Beträge im Einklang mit IAS 37 unter den sonstigen Rückstellungen erfasst. Übrige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen in Verbindung mit potenziellen Lieferantenansprüchen aus dem Abbruch eines Serienprojekts in Höhe von TEUR 1.476 (i.Vj.: TEUR 2.925) sowie Rückstellungen in Verbindung mit Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 8.634 (i.Vj.: TEUR 1.948). Des Weiteren enthalten die Rückstellungen TEUR 943 (i.Vj.: 1.375) für ausstehende Rechnungen. Außerdem waren im Vorjahr Rückstellungen für Verpflichtungen in Verbindung mit einer Lieferanteninsolvenz in Höhe von TEUR 1.092 enthalten. 7.10. Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern Bezüglich der Informationen zum Darlehen der AVICEM HK Ltd. Wird auf Textziffer "9.3 Nahestehende Personen" verwiesen. 7.11. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die AVICEM KG und ihre Tochterunternehmen hatten in der
Vergangenheit eine Kreditvereinbarung in Höhe von EUR
Mio. 100 mit der Commerzbank AG, der Fifth Third Bank sowie
der Landesbank Baden-Württemberg abgeschlossen. Diese
Vereinbarung endete am 18. Dezember 2020 und wurde im
Rahmen einer Refinanzierung fristgerecht abgelöst. Die
AVICEM KG hat im Dezember 2020 eine Kreditvereinbarung mit
der chinesischen Großbank Industrial and Commercial
Bank of China Ltd. (ICBC) über eine Kreditlinie in
Höhe von TEUR 90.000 abgeschlossen. Diese
Kreditvereinbarung hatte eine Laufzeit von 12 Monaten.
Aufgrund dessen hat die Gesellschaft im Dezember 2021 eine
neue Kreditvereinbarung mit zwei chinesischen
Großbanken, die Industrial and Commercial Bank of
China Ltd. (ICBC) sowie die China CITIC Bank Corporation
Limited (CITIC), abgeschlossen. Diese neue Vereinbarung
wurde über ein Gesamtvolumen von TEUR 95.000
geschlossen und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Die
Inanspruchnahme dieser Kreditlinie durch den
7.12. Finanzverbindlichkeiten Nachfolgend sind die Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten dargestellt, deren Zahlungsströme in der Konzern-Kapitalflussrechnung bisher oder künftig als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden.
7.13. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 91.398 (i. Vj.: TEUR 82.388) resultieren aus Lieferungen von Materialien zur Serienproduktion sowie Investitionen ins Anlagevermögen. 7.14. Sonstige Verbindlichkeiten
* Vorjahreswert angepasst - vgl. Tz. 2
Die Verbindlichkeiten für Personal beinhalten kurzfristige Ansprüche der Arbeitnehmer auf Bonus, Urlaub, Zeitguthaben in Höhe von TEUR 4.484 (i.Vj.: TEUR 6.756). Die sonstigen Steuern enthalten im Wesentlichen TEUR 398 (i.Vj.: TEUR 526) zur Abgrenzung der Grunderwerbsteuer. Der Posten übrige sonstige Verbindlichkeiten setzt sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Anlagenkäufen zusammen. Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Gewährleistung in Höhe von TEUR 3.334 betrafen einen Schadensfall aus der Vergangenheit und wurden im Geschäftsjahr vollends bezahlt. 7.15. Finanzinstrumente Die folgende Tabelle enthält die Buchwerte der Finanzinstrumente aufgegliedert nach Klassen der Konzernbilanz und Bewertungskategorie gemäß IFRS 9.
Nettogewinne/-verluste nach Kategorien von Finanzinstrumenten gem. IFRS 7.20 Das Zinsergebnis aus finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden, ist in den Zinserträgen aus finanziellen Vermögenswerten bzw. den Zinsaufwendungen aus Finanzschulden enthalten.
8. FINANZRISIKOMANAGEMENT 8.1. Finanzrisikofaktoren Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Hilite-Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (bestehend aus dem Währungsrisiko, dem zinsbedingten Risiko aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, dem zinsbedingte Cashflow-Risiko und dem Marktpreisrisiko), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagement des Hilite-Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt primär durch die Geschäftsführung des Mutterunternehmens (AVICEM KG), das die finanziellen Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten identifiziert und bewertet. Die Geschäftsführung legt die Richtlinien für das Gesamtrisikomanagement und für spezielle Bereiche, wie das Währungsrisiko, das Kreditrisiko und die Anlage überschüssiger Liquidität, fest. Marktrisiko (i) Währungsrisiko Der Hilite-Konzern ist international tätig und infolgedessen einem Währungsrisiko ausgesetzt, das auf den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen basiert, hauptsächlich des US-Dollars, des chinesischen Renminbi sowie der tschechischen Krone. Fremdwährungsrisiken bestehen daneben vor allem aus Konzernfinanzierungen, die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung eines der beteiligten einbezogenen Unternehmen laufen. Die Geschäftsführung hat eine Richtlinie erlassen, die von den Konzernunternehmen verlangt, das Wechselkursrisiko aus der Geschäftstätigkeit gegenüber ihrer funktionalen Währung zu steuern. Wechselkursrisiken entstehen, wenn zukünftige Geschäftsvorfälle oder bilanzierte Vermögenswerte und Schulden in einer von der funktionalen Währung des Unternehmens abweichenden Währung erfasst werden. Die Währungsrisiken werden unter Anwendung der Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 ausgewiesen. Diese zeigt die Effekte theoretisch möglicher Veränderungen der relevanten Risikovariablen auf das Vorsteuerergebnis als Folge einer Auf- bzw. Abwertung des Euros gegenüber ausländischen Währungen. Diese Analysen beinhalten monetäre Finanzinstrumente, die auf Währungen lauten, die nicht die funktionale Währung des Hilite-Konzerns sind. Gemäß den Anforderungen von IFRS 7 werden Differenzen, die aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen in fremder Währung in den Konzernabschluss entstehen, nicht berücksichtigt. Für den Hilite-Konzern existieren keine über die Risiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang hinausgehenden wesentlichen Währungsrisiken. (ii) Sonstige Preisrisiken Da der Hilite-Konzern keinen anderen wesentlichen wirtschaftlichen Risiken, wie z.B. Zinsrisiken, Börsenkursen oder Rohstoffpreisen ausgesetzt ist, würde ein Anstieg oder Sinken relevanter Marktpreise innerhalb angemessener Spannen keine wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernjahresergebnis oder das Eigenkapital insgesamt haben. Somit kann das Risiko des Hilite-Konzerns gegenüber sonstigen Preisrisiken als nicht wesentlich angesehen werden. Kreditrisiko Das Kreditrisiko, dem der Hilite-Konzern ausgesetzt ist, entsteht insbesondere durch die Gefahr, dass Geschäftspartner ihren Verpflichtungen, die sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit und finanziellen Transaktionen ergeben, nicht nachkommen. Das Kreditrisiko wird mit Ausnahme des Kreditrisikos aus Forderungen auf Konzernebene gesteuert. Kreditrisiken ergeben sich aus Forderungen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Einlagen bei Banken und Finanzinstituten. Neben der Überwachung auf Konzernebene, ist jede lokale Einheit für die Verwaltung und Analyse des Kreditrisikos von neuen Kunden zuständig. Zur Minimierung des Kreditrisikos aus laufender Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen wird jedem Vertragspartner ein Kreditlimit eingeräumt, dessen Ausnutzung auf regelmäßiger Basis überwacht wird. Ausfallrisiken aus laufender Geschäftstätigkeit werden fortlaufend überwacht. Für eine Zusammenarbeit werden nur Banken und Finanzinstitute mit einem unabhängigen und bestimmten Mindestrating akzeptiert. Andernfalls beurteilt die Geschäftsführung die Bonität dieser Kunden. Dabei werden die finanzielle Situation, Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weitere Faktoren berücksichtigt. Individuelle Risiken werden von Fall zu Fall beurteilt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen. Aus dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte ergibt sich das maximale Kreditrisiko. Eine Übersicht zu den überfälligen Forderungen findet sich in Textziffer "7.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Zum 31. Dezember 2021 setzen sich 91% (i.Vj. 80%) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus den fünf größten Kunden des Hilite-Konzerns zusammen. Hierbei handelt es sich um wesentliche Automobilhersteller (OEMs), deren Kreditwürdigkeit fortlaufend überwacht wird. Liquiditätsrisiko Die Liquiditätsplanung wird in den operativen Einheiten des Hilite-Konzerns durchgeführt und von der Konzernfinanzabteilung aggregiert. Die Finanzabteilung des Hilite-Konzerns überwacht die rollierenden Liquiditätsprognosen, um sicherzustellen, dass zu jeder Zeit genügend Barmittel zur Erfüllung der operativen Verpflichtungen und gleichzeitig ausreichend Spielraum gegenüber den ungenutzten Kreditlinien und verfügbaren Programmen zum Verkauf von Forderungen an Finanzdienstleister bleibt. Solche Prognosen berücksichtigen sowohl die vom Hilite-Konzern einzuhaltenden Verpflichtungen als auch die Einhaltung interner Kennzahlen. Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt.
Hätte sich der Zinssatz zum Jahresende um 10% verändert, wäre das Ergebnis um TEUR 524 (i.Vj.: TEUR 524) niedriger bzw. um TEUR 524 (i.Vj.: TEUR 524) höher gewesen. 8.2. Kapitalmanagement Die Ziele des Hilite-Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement beruhen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um dem Anteilseigner weiterhin Erträge und den anderen Stakeholdern die jeweils zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel besteht in der Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren. Das Finanzmanagement des Hilite-Konzerns zielt darauf ab, Kapitalkosten und finanzielle Risiken zu minimieren, finanzielle Stabilität und Flexibilität zu wahren und die permanente Liquiditätsversorgung zu sichern. Hierzu sind im Hilite-Konzern geeignete Prozesse implementiert. Da das Mutterunternehmen (AVICEM KG) nicht an einem organisierten Kapitalmarkt, wie der Wertpapierbörse, gelistet ist und ihre juristische Rechtsform nicht erlaubt, dies ohne eine Veränderung der Rechtsform zu tun, ist der Zugang des Hilite-Konzerns zum Kapitalmarkt beschränkt.
9. SONSTIGE ANGABEN 9.1. Sonstige Verpflichtungen Angaben zu Leasingverhältnissen - Hilite-Konzern als Leasingnehmer Der Hilite-Konzern mietet Geschäftsausstattung im Rahmen von kurzfristigen Miet-/Leasingverhältnissen sowie Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert (geringwertigen Leasingverhältnisse). Hierfür nimmt der Hilite-Konzern die für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse bestehenden Anwendungserleichterungen in Anspruch, womit für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Verbindlichkeit angesetzt werden. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit als Aufwand in den einschlägigen Funktionsbereichen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Aufwendungen für nicht bilanzierte Leasingverhältnisse beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 468 (i.Vj.: TEUR 746), wovon TEUR 162 (i.Vj.: TEUR 331) auf kurzfristige Leasingverhältnisse entfallen. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 4.736 (i.Vj.: TEUR 4.721) und entfielen mit TEUR 4.268 (i.Vj.: TEUR 3.975) auf Zins- und Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten. In den folgenden Geschäftsjahren werden voraussichtlich die folgenden Leasingzahlungen anfallen:
Steuerliche Risiken Zwischen den Konzerngesellschaften bestehen vielfältige Geschäftsbeziehungen. Für alle Steuerrisiken, bei denen die Geschäftsführung des Hilite-Konzerns von einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von über 50% ausgeht, wurde durch eine Rückstellung entsprechend Vorsorge getroffen. Tatsächliche Entscheidungen der verschiedenen Steuerbehörden können jedoch diesen Betrag überschreiten, was zu einem negativen Effekt auf die Ertragslage des Konzerns führen kann. Eventualverbindlichkeiten Der Hilite-Konzern ist im Rahmen der Geschäftstätigkeit gelegentlich in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Dem Management sind keine Ereignisse bekannt, die die Ertrags-, Liquiditäts- oder Finanzlage wesentlich beeinträchtigen würden. Den Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wird durch die Bildung geeigneter Rückstellungen Rechnung getragen. Es existieren keine wesentlichen Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf kundenbezogene Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. 9.2. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar setzt sich wie folgt zusammen:
9.3. Nahestehende Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind solche, die die AVICEM Hilite GmbH & Co. KG, Marktheidenfeld beherrschen, gemeinsam mit anderen Unternehmen beherrschen oder auf die AVICEM Hilite GmbH & Co. KG maßgeblichen Einfluss ausüben. Ebenso gelten Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen als der AVICEM Hilite GmbH & Co. KG nahestehend sowie bei Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen diese auch im Verhältnis zueinander. Gleiches gilt auch für nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen. Nahestehend sind darüber hinaus das Management in Schlüsselpositionen, dessen nahe Familienangehörige sowie Unternehmen, die von dieser Personengruppe beherrscht, gemeinsam beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden. Die folgenden Unternehmen und Personen wurden für den Hilite-Konzern als nahestehend identifiziert:
Board of Shareholder's Representative Das Board of Shareholder's Representative bestand im Geschäftsjahr aus den folgenden Mitgliedern:
Die Mitglieder des Board of Shareholder's Representative haben im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr keine Vergütung erhalten. Geschäftsführung Die Geschäftsführung besteht aus den folgenden Mitgliedern:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung:
Wie im Vorjahr bestand zum 31. Dezember 2021 keine Verbindlichkeit des Hilite-Konzerns gegenüber den Mitgliedern der Geschäftsführung. AVICEM HK Ltd., Hongkong (China) Zur Finanzierung des Erwerbs der Anteile an der ECO Holding 1 GmbH, Marktheidenfeld (Deutschland) wurde von der AVICEM HK Ltd., als mittelbarem Gesellschafter der AVICEM KG, am 30. Oktober 2014 sowie am 3. November 2014 ein Darlehen in zwei Tranchen in Höhe von insgesamt TEUR 452.904 ausgereicht. Zum 14. Oktober 2015 wurde ein Teil der Darlehensforderung in Höhe von TEUR 230.000 von der AVICEM HK Ltd. an die EMTECH Holding Ltd. abgetreten und von dieser in die Gesellschaft eingelegt. Das übrige Darlehen in Höhe von TEUR 222.904 wurde mit Änderungsvertrag vom 14. Oktober 2015 mit einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2018 neu gefasst. Die Laufzeit wurde mit Änderungsvertrag vom 24. April 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert Das Darlehen wird mit 2% über dem 3 Monats-Euribor verzinst. Die kumulierten und passivierten Zinsen nach etwaigen Zahlungen zum Abschlussstichtag betragen insgesamt TEUR 22.024 (i.Vj.: 20.738). Der gegenüber der AVICEM HK Ltd. erfasste Aufwand betrug TEUR 3.286 (i.Vj.: TEUR 3.565). Im Juni 2020 wurde von der AVICEM HK Ltd. ein weiteres Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 11.800 begeben. Dieses Darlehen weist eine Laufzeit von drei Jahren auf und wird mit 2,4% verzinst. Die kumulierten und passivierten Zinsen nach etwaigen Zahlungen betragen zum 31. Dezember 2021 insgesamt TEUR 431 (i.Vj.: 148). Der gegenüber der AVICEM HK Ltd. erfasste Aufwand betrug TEUR 283 (i.Vj.: 148). Für die beiden vorstehend genannten Darlehen hat die AVICEM HK Ltd. im April 2021 jeweils einen Rangrücktritt erklärt. EMTECH Holding Ltd., Hong Kong (China) Die AVICEM KG hat zum 31. Dezember 2021 eine Forderung gegen ihre unmittelbare Gesellschafterin, die EMTECH Holding Ltd., in Höhe von TEUR 1.122 (i.Vj.: TEUR 1.242). Hierbei handelt es sich um einen Erstattungsanspruch aus abgeführten Steuern für den Gesellschafter. AVICEM Hilite Management GmbH, Marktheidenfeld (Deutschland) Die AVICEM KG hat zum 31. Dezember 2021 keine Forderung gegen ihre unmittelbare Gesellschafterin, die AVICEM Hilite Management GmbH (i.Vj.: TEUR 0). 10. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG Die nach dem Abschlussstichtag begonnene Ukraine-Krise kann negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Hilite-Konzerns haben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Risiken- und Prognosebericht im Konzernlagebericht. Daneben haben sich keine wesentlichen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag ergeben.
Marktheidenfeld, den 31. Mai 2022 Gao Haijun Li Xiangdong Wei Erzhi Becker Thomas KONZERNLAGEBERICHT GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 20211. GRUNDLAGEN DES KONZERNS 1.1. Geschäftsmodell des Hilite-Konzerns 1.2. Forschung und Entwicklung 1.3. Strategische Entwicklung 2. WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2. Geschäftsverlauf 2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.3.1. Ertragslage 2.3.2 Finanzlage 2.3.3 Vermögenslage 2.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 2.5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlau 3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN SOWIE ZUM FINANZRISIKOMANAGEMENT 4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 4.1. Risikomanagement 4.2. Risikomanagementprozess 4.3. Identifikation von Risiken und deren Bewertung 4.4. Überwachung und Anpassung 4.5. Chancen und Risiken 4.6. Gesamtbild der Chancen- und Risikolage 5. PROGNOSEBERICHT 1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS 1.1. Geschäftsmodell des Hilite-Konzerns Der Hilite-Konzern Die AVICEM Hilite GmbH & Co. KG, Marktheidenfeld ("AVICEM KG") und ihre Tochterunternehmen (zusammen "Hilite-Konzern") sind ein weltweit führender Full-Service-Produktions- und Technologieentwicklungspartner für die globale Automobilindustrie für Hightech-Antriebssysteme und -Komponenten, die den Kraftstoffverbrauch und die Leistung verbessern und gleichzeitig die Emissionen durch einen elektronisch geregelten Hydraulikfluss reduzieren. Der Hilite-Konzern besitzt über 800 Patente sowie andere Intellectual-Property-Rechte in allen relevanten internationalen Märkten (EU, USA, China, Japan etc.). Die Kunden des Hilite-Konzerns sind hauptsächlich Automobilhersteller (Pkw, SUV, Lieferwagen und Kleinlastwagen). Zu den Kunden des Hilite-Konzerns zählen nahezu alle großen Automobilhersteller der Welt, wie z. B. die VW Gruppe, Fiat Chrysler, GM, Geely/Volvo, PSA Gruppe und BMW. Der Hilite-Konzern betreibt insgesamt sechs Produktionsstätten und drei Technologiecenter in den weltweit größten und wichtigsten Märkten Nordamerika, Europa und China. Rechtliche Struktur Die AVICEM KG ist Teil der staatlichen Unternehmensgruppe Aviation Industry Corporation of China ("AVIC"), Peking (China). Die AVICEM KG ist als Mutterunternehmen des Hilite-Konzerns unmittelbar über die ECO Holding 1 GmbH, Marktheidenfeld (Deutschland) und mittelbar über die Hilite Europe GmbH, Marktheidenfeld (Deutschland) sowie die ECO US Holdings, Inc., Wilmington/Delaware (USA) an den operativen Unternehmenseinheiten in Deutschland, USA, China und der Tschechischen Republik beteiligt. Alle Konzerngesellschaften werden in die Konzernberichterstattung einbezogen. Produktbereiche Der Hilite-Konzern ist in drei Produktbereichen tätig:
Das Ziel des Hilite-Konzerns und seiner Produkte ist die Verbesserung der Leistung, Kraftstoffeffizienz und Luftqualität von Kraftfahrzeugen und deren Antrieben - vom Verbrennungsmotor einschließlich der Hybridvarianten bis hin zum Elektrofahrzeug. Die Produkte des Hilite-Konzerns werden in der Regel direkt an die Automobilhersteller (OEMs) verkauft Dabei bestehen in der Regel längerfristige Lieferverträge mit Laufzeiten von mehreren Jahren. Die Liefervolumina werden regelmäßig von den OEMs basierend auf deren Mehrjahresstückzahlplanung rollierend über Produktions- und Lieferpläne abgerufen. Die Lieferung erfolgt im Normalfall direkt von den Produktionsanlagen zu den OEMs. Patente und Lizenzen Der Hilite-Konzern verfügt zum Abschlussstichtag über 820 gültige, inländische und ausländische Gebrauchsmuster, Patente und Patentanmeldungen. Aus dem Ablauf des Patentschutzes (im Einzelnen, sowie insgesamt) werden keine materiellen Effekte auf die finanzielle Situation des Hilite-Konzerns oder auf zukünftige Betriebsergebnisse erwartet. Der Hilite-Konzern besitzt eine Vielzahl von Markenrechten, jedoch ist kein Markenrecht für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens von besonderer Relevanz. Der Hilite-Konzern ist unter anderem Inhaber der Markenrechte "Hilite" und "Hydraulik Ring". Immobilien und Grundstücke Zum 31. Dezember 2021 verfügt der Hilite-Konzern weltweit über neun Fertigungs-, Montage- und Technikstandorte. Neben den zwei deutschen Produktionsstandorten in Seckach und Marktheidenfeld hat der Hilite-Konzern ein Werk in der Tschechischen Republik (Ostrava), einen Produktionsstandort in den USA (Michigan) sowie zwei Produktionsstandorte in China (Changshu). Darüber hinaus unterhält der Hilite-Konzern in Deutschland ein Entwicklungscenter am Standort Nürtingen, ein Vertriebs- und Entwicklungscenter in der Nähe von Detroit, Michigan (USA) und ein Tech Center in Shanghai (China). Der Hauptsitz des Mutterunternehmens befindet sich in Marktheidenfeld (Deutschland). Im Allgemeinen erachtet der Hilite-Konzern die derzeit zur Verfügung stehenden Einrichtungen als geeignet und angemessen, um alle aktuellen und erwarteten Kundebedarfe zu erfüllen. 1.2. Forschung und Entwicklung Zur Entwicklung neuer Produkte investiert der Hilite-Konzern weiter stark in Forschung und Entwicklung, die im Wesentlichen in Deutschland und den USA durchgeführt werden, wobei auch China als Forschungs- und Entwicklungsstandort immer weiter ausgebaut wird. Dazu wurde im Geschäftsjahr in Shanghai ein neuer größerer Standort bezogen, der für eine sukzessive Weiterentwicklung zu einem Entwicklungs- und Applikationscenter geeignet ist. In diesem Zusammenhang wird dort nicht nur Grundlagenforschung zur Entwicklung neuer Produkte betrieben, sondern im Rahmen von Kundenprojekten werden auf eigenen Teststationen Produkttests durchgeführt, beispielsweise zur Kalibrierung oder Tests zu den Lebenszyklen. In der jüngeren Vergangenheit wurden bereits erste Schutzrechte auf Basis von Grundlagenforschung der Entwicklung in China eingereicht. Durch eine enge Zusammenarbeit mit OEMs und auch Schwesterunternehmen des AVIC-Konzerns können zukünftige Produktanforderungen frühzeitig von Forschungs- und Entwicklungsmitarbeitern erkannt werden, um neue, patentrechtlich geschützte Fahrzeugkomponenten und -systeme zu entwickeln und zu industrialisieren. Die weitere Entwicklung von Komponenten im Bereich der neuen Technologien stellt einen wichtigen Schritt für die sukzessive strategische Umstellung des Hilite-Konzerns auf batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) dar. Die in diesem Zusammenhang entwickelten Produkte finden ihren Einsatz unter anderem im Thermomanagement, mit dem die Leistung von Batteriezellen und HLK (Heizung, Lüftung und Klimaanlage) in einem Automobil in einer idealen "Komforttemperatur" gehalten werden kann. Daneben wurde bereits in der jüngeren Vergangenheit an der stetigen Verbesserung bestehender Produkte bzw. Produktionsprozesse gearbeitet. Diese Initiativen werden im Hilite-Konzern auch kontinuierlich weiter vorangetrieben. Die Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr TEUR 12.002 (i.Vj. TEUR 13.829). Damit ergibt sich eine Forschungs- und Entwicklungsquote bezogen auf die Umsatzerlöse in Höhe von 2,6% (i.Vj. 3,0%). Im Geschäftsjahr 2021 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 10.364 (i.Vj. TEUR 12.035) als immaterielle Vermögenswerte aktiviert, die laufenden Abschreibungen für selbsterstellte Entwicklungsleistungen in 2021 betragen TEUR 24.140 (i.Vj. TEUR 23.508). Neben den laufenden Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen kam es im Geschäftsjahr auch zu Wertminderungen auf Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 30.708 (i.Vj. TEUR 0), die in Zusammenhang mit aktivierten Buchwerten aus der Kaufpreisallokation stehen. Insgesamt lagen die Forschungs- und Entwicklungsleistungen bei TEUR 77.214 (i.Vj. TEUR 49.372). Der Hilite-Konzern hat im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 70 neue Patente bzw. Gebrauchsmuster angemeldet. Da keine Aktivierung dieser immateriellen Vermögenswerte vorgenommen wird und weder eine entgeltliche noch eine unentgeltliche Überlassung dieser Vermögenswerte an Dritte erfolgt, kann keine Abschätzung der finanziellen Bedeutung erfolgen (vgl. dazu auch 1.1 Geschäftsmodell des Hilite-Konzerns - Patente und Lizenzen). 1.3. Strategische Entwicklung Der Umbau der Automobilindustrie, von einer verbrennerbasierten zu einer Mobilität auf Basis der Elektrizität, ist ein Weg, der durch die Politik vorgegeben ist. Die Auswirkungen treffen den Hilite Konzern als Automobilzulieferer direkt. Der Verbrennungsmotor ist, gemessen an den Absatzzahlen der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie, das Hauptgeschäft unserer Kunden, und damit auch unser Hauptgeschäft. Die Herausforderungen sind unter anderem die sehr ambitionierten Regelungen zu Abgasgrenzwerten und die bereits genannte Elektrifizierung des Antriebstrangs. Neuentwicklungen im Bereich der Verbrennungsmotoren sind inzwischen vollständig eingestellt. Erschwerend hat den Hilite-Konzern mitten in einer Phase des Umbaus von Verbrennungstechnologien auf Hybrid- und E-Mobilität die Corona-Pandemie belastet. In der Phase der Erholung folgten nun Schwierigkeiten in den globalen Lieferketten, ausgelöst durch die allgemeine Krise am Halbleitermarkt sowie die aktuell andauernde Ukraine-Krise. Unter anderem auch daraus resultierende wirtschaftliche Auswirkungen wie steigende Rohstoff- und Energiepreise sind weitere Belastungen für die gesamte Wirtschaft und die Unternehmen - auch für den Hilite Konzern. Die wirtschaftlichen Folgen sind jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Ausblick der strategischen Entwicklung des Hilite-Konzerns Aufgrund der internationalen Lage und der möglichen Auswirkungen auf den Energiesektor können Verlängerungen für die Nutzung der Verbrennertechnologie nicht ausgeschlossen werden. Die gesetzlichen Vorgaben zu den strengeren Abgasgrenzwerten unterstützen die Geschäftsaktivitäten im traditionellen Geschäft des Hilite-Konzerns, da dessen Produkte zur Reduzierung der Emissionen beitragen. Nockenwellenversteller, ein Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten des Unternehmens, finden sich inzwischen in nahezu allen Fahrzeugklassen und Fahrzeugmodellen weltweit. Hinzu kommt eine Umstellung bei wichtigen Kunden wie Volkswagen, die ab 2025 ausschließlich Doppelkupplungsgetriebe anbieten werden. In diesem Bereich ist der Hilite-Konzern mit seiner Ventiltechnik sehr gut positioniert. Der Hilite-Konzern rechnet daher mit stark steigenden Abrufen der beiden genannten Produktgruppen. Das Unternehmen lässt daher in seinem traditionellen Geschäft nicht nach und entwickelt gleichzeitig neue Technologien und Produkte, um diese am Markt zu platzieren. Der Hilite-Konzern arbeitet daher mit Hochdruck an der weiteren Optimierung der Qualität, der Kostenstruktur, Arbeitsabläufe und damit der Wettbewerbsfähigkeit. Mit hoher Qualität bei einer ausgewogenen Kostenstruktur möchte der Hilite-Konzern den Zugang zu neuen Kundenbeziehungen schaffen und sich neue Absatzmärkte eröffnen. Um solche Erfolge erzielen zu können hat der Hilite Konzern Maßnahmen getroffen wie die Trennung von Mitarbeitern aber auch eine dringend notwendige Neuausrichtung durch Investitionen in geschäftliche Aktivitäten für neue Produkte und Technologien. Der Hilite-Konzern hat zudem in das Werk in Ostrava investiert. Diese Investitionen sollen die Chancen auf Aufträge im internationalen Wettbewerb erhöhen Das Management hat durch eine neue Logistikhalle in Marktheidenfeld Vorteile hinsichtlich der Zeit- und Kostenstruktur angestrebt. Das sind deutlich sichtbare Investitionen. Zudem hat der Hilite-Konzern den Aktionsplan Balanced Strategy 2025 gestartet. Das Unternehmen hat inzwischen Produkte in den Bereichen Thermomanagement sowie Wasserstoff- und Brennstoffzelle in seinem Portfolio. Außerdem wurde die Organisation dahingehend verändert, dass mehr Ressourcen für die Entwicklung neuer Produkte bereitgestellt werden können. Die geschäftliche Entwicklung im ersten Quartal 2022 unterstützt diese positive Einschätzung: Der Hilite-Konzern konnte im ersten Quartal bereits Aufträge gewinnen und arbeitet an weiteren Projekten und neuen Kundenbeziehungen. Restrukturierungsinitiative des Hilite-Konzerns Um auf die aktuelle Lage und die rückläufigen Umsätze in den USA zu reagieren, hatte der Hilite-Konzern bereits im Vorjahr eine diesbezügliche Restrukturierungsinitiative gestartet. Die darin geplante Schließung des Produktionsstandorts in Dallas und die damit einhergehenden Verlagerung der Produktion an den Standort Whitehall wurde bis Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen. Für weitere Maßnahmen zur Restrukturierung des operativen Geschäfts des Hilite-Konzerns wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von TEUR 8.000 gebildet. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wirtschaftliches Umfeld Trotz der anhaltenden COVID-19 Pandemie im Jahr 2021, setzte sich die Erholung der Weltwirtschaft fort. Die durch die Pandemie entstandenen Divergenzen zwischen den Staaten (fortgeschrittenen Volkswirtschaften und einkommensschwachen Entwicklungsländern) vertiefen sich jedoch weiter und beeinflussen die mittelfristige Entwicklung nachhaltig. Hauptgründe dieser Divergenzen waren vor allem der Zugang zu Impfstoffen und frühzeitige politische Unterstützung. Die schnelle Ausbreitung der Virusvarianten Delta und Omikron sowie die Bedrohung durch neue Varianten erhöhten die Unsicherheit darüber, wie schnell die Pandemie überwunden werden kann. Politische Entscheidungen sind schwieriger geworden, angesichts multidimensionaler Herausforderungen - gedämpftes Beschäftigungswachstum, steigende Inflation, Ernährungsunsicherheit, Rückschlag bei der Anhäufung von Humankapital und Klimawandel - mit begrenztem Handlungsspielraum. Weltwirtschaft: Für das Gesamtjahr 2021 wurde zwar ein Wachstum des globalen BIP um etwa 5,6% gegenüber -3,4% im Jahr 2020 verzeichnet, allerdings stellen die außergewöhnlich hohen BIP-Wachstumsraten von 2021 lediglich eine Erholung zu den extremen Rückgängen von 2020 dar und sind daher nur mit Vorsicht zu betrachten. Das BIP-Wachstum in der ersten Hälfte des Jahres 2021 entsprach weitgehend den Erwartungen. Hierbei waren die Ergebnisse für das globale BIP im ersten Quartal stärker als erwartet, was die fortgesetzte Anpassung der Wirtschaftstätigkeit an die Pandemie widerspiegelt und damit die verbundenen Beschränkungen sowie laufende politische Unterstützung in vielen Ländern. Die Dynamik schwächte sich jedoch im zweiten Quartal ab, was seinen Ursprung in zunehmenden Infektionszahlen in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern sowie durch Lieferunterbrechungen in fortgeschrittenen Volkswirtschaften findet. Die zweite Hälfte des Jahres 2021 überraschte mit einem Abwärtstrend, getrieben durch ein Wiederaufleben der COVID-Fälle. Lieferunterbrechungen setzten sich bis ins vierte Quartal fort und behinderten die globale Fertigung - insbesondere in Europa und den Vereinigten Staaten. In China trugen Störungen durch COVID-Ausbrüche, rückläufige Immobilieninvestitionen und ein schneller als erwarteter Rückzug öffentlicher Investitionen zu einer Verlangsamung bei. Obwohl es im November Anzeichen für eine weltweite Trendwende gab - mit einer Belebung des internationalen Handels und positiven Überraschungen bei den Dienstleistungsaktivitäten und Daten zur Industrieproduktion - konnten frühere Rückgänge nur teilweise ausgeglichen werden. Die globale Inflation stieg in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 ebenfalls weiter an, angetrieben durch mehrere Faktoren von unterschiedlicher Bedeutung (anhaltende Unterbrechung der globalen Lieferkette, hohe Energiekosten wegen stark angestiegener fossiler Brennstoffpreise, steigende (Import)Waren- und Lebensmittelnachfrage sowohl für fortgeschrittene Volkswirtschaften als auch Entwicklungsländer). Die größte Sorge besteht darin, dass aggressivere SARS-CoV-2-Varianten auftauchen könnten, bevor eine weit verbreitete Impfung erreicht ist. Inflationsrisiken sind nach oben verzerrt und könnten eintreten, wenn pandemiebedingte Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage länger als erwartet anhalten. Dies würde zu einem nachhaltigeren Preisdruck und steigenden Inflationserwartungen führen, was wiederum eine schneller als erwartete monetäre Normalisierung der fortgeschrittenen Volkswirtschaft zur Folge hätte. Auch im Jahr 2022 wird sich die weltwirtschaftliche Situation als komplex und schwierig darstellen. Eine weitere globale Erholung wird voraussichtlich abgeschwächt und ungleichmäßig sein. China: Trotz der Beschränkungen der Häfen im chinesischen Perlflussdelta nach COVID-19-Ausbrüchen, Unterbrechungen der Industrieproduktion durch Stromausfälle, rückläufige Immobilieninvestitionen und ein schneller als erwarteter Rückzug öffentlicher Investitionen, zeigte China mit 8,1 % gemeinsam mit Indien das höchste BIP Wachstum im Jahr 2021. Die strenge Null-Covid-Strategie wird sich fortsetzen, jedoch steht Chinas Wirtschaftsentwicklung im laufenden Jahr durch schrumpfende Nachfrage, Angebotsschocks und schwächere Erwartungen unter Druck. Laut CEWC (Tagung der Zentralen Arbeitskonferenz zur Wirtschaft 2021) ist die Stabilisierung des Gesamtumfangs der wirtschaftlichen Aktivitäten die oberste Priorität in China (Investitions-, Wissenschafts- und Technologieförderungen kombiniert mit flexiblen monetären und fiskalischen Instrumenten sollte Chinas langfristige, hochwertige Wirtschaftsentwicklung gewähren). USA: Aufgrund der Corona Erholung verzeichnete die US-Wirtschaft 2021 ihr stärkstes Wachstum (BIP stieg um 5,7%) seit 1984 und ist besonders durch staatliche Konjunkturpakete, gestiegene Verbraucherausgaben, Anlageinvestitionen, Exporte und Investitionen in Lagerbestände angetrieben. Die hohe Inflationsrate (absehbare straffere Geldpolitik der US -Notenbank) wird durch anhaltende Unterbrechungen globaler Lieferketten das Wachstum im laufenden Jahr abschwächen. EU und Japan: Das Wirtschaftswachstum 2021 in der EU-Zone betrug 5,2%. Seit der zweiten Hälfte des Jahres litt sie unter globalen Lieferengpässen bei wichtigen industriellen Vorprodukten wie Chips und Rohstoffen wie Stahl, Holz und Kunststoffe. Bei der Wirtschaftsdynamik im laufenden Jahr ist wegen der hohen Inflation und Energiepreise, zunehmenden Versorgungsengpässen und Arbeitskräftemangel, mit einer Abschwächung zu rechnen. 2021 wuchs Japans Wirtschaft zum ersten Mal seit drei Jahren um 1,9% wegen der Beendigung des Corona-Notstandes im Schlussquartal und somit der Erholung der privaten Nachfrage. Dennoch werden globale Lieferengpässe bei Chips die stützende Autoindustrie in Japan in ihrer Wirtschaftsdynamik hemmen. Schwellen- und Entwicklungsländer: Im Vergleich zu einer nicht einwandfreien, aber kontinuierlichen COVID-19 Erholungstendenz in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, litten Schwellen- und Entwicklungsländer (EMDEs) aufgrund niedrigerer Impfquoten, begrenztem Spielraum in Fiskal- und Geldpolitik, klimabedingter Katastrophen, Waren und Lebensmittellieferengpässe sowie Mangel von langfristigen Wachstumstreibern an weiter erhöhten wirtschaftlichen Abwärtsrisiken. Automobilmarkt Die internationalen Automobilmärkte blieben im Jahr 2021 turbulent. Während insbesondere in der ersten Jahreshälfte aufgrund des niedrigen Vorjahresvergleichs und aufgrund von Nachholeffekten teilweise deutliche Zuwächse realisiert werden konnten, zeichnete sich in der zweiten Jahreshälfte ein deutlich negativeres Bild ab. Insbesondere der Mangel an Halbleitern strapazierte die weltweiten Lieferketten. Daneben machen Verknappungen bei weiteren Vorprodukten und Rohstoffen sowie steigende Preise für Energie und Logistik der Industrie zu schaffen. Von den drei größten Absatzregionen musste im Gesamtjahr 2021 einzig Europa (EU27, EFTA & UK) einen Rückgang verbuchen. In den USA und vor allem in China legte der Absatz hingegen deutlich zu. Die Performance des europäischen Pkw-Marktes war im Jahr 2021, trotz knapp 11,8 Mio. neu zugelassenen Fahrzeugen, rund 2 Prozent schlechter als im Vorjahr. Eine Erholung von den pandemiebedingten Rückgängen steht in Europa somit aus. Die fünf größten Einzelmärkte entwickelten sich im abgelaufenen Jahr unterschiedlich. Während Italien ein Plus von knapp 6 Prozent realisiert, konnten in Frankreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich ein geringer Zuwachs erzielt werden (jeweils knapp 1 Prozent). In Deutschland wurden hingegen 10 Prozent weniger Pkw zugelassen als im Vorjahr.
Quelle: NATIONAL AUTOMOBILE MANUFACTURERS ASSOCIATIONS In den USA sind die Leichtfahrzeug-Verkäufe (Pkw und Light Trucks) 2021 um 3 Prozent auf 14,9 Mio. Fahrzeuge gewachsen, lagen aber weiterhin deutlich unter dem Vorkrisenniveau von rund 17,0 Mio. Fahrzeugen im Jahr 2019. In China stieg das Volumen des Pkw-Marktes im Jahr 2021 auf 21,1 Mio. neu zugelassene Fahrzeuge und wuchs somit um 7 Prozent. Die Jahresbilanz fiel damit auch besser aus als im Vor-Coronajahr 2019. Der japanische Leichtfahrzeugmarkt verzeichnete 2021 einen Rückgang von knapp 4 Prozent auf 3,7 Mio. Einheiten. 2021 wurden auf dem indischen Pkw-Markt 27% mehr Fahrzeuge als im Vorjahr verkauft. Mit einem Marktvolumen von 3,1 Mio. Neufahrzeugen wurde das bereits durch Krisen geprägte Jahr 2019 übertroffen. Der russische Leichtfahrzeugmarkt (Pkw und Light Trucks) wuchs im vergangenen Jahr um 4 Prozent (auf knapp 1,7 Mio. Einheiten). Der brasilianische Leichtfahrzeugmarkt (Pkw und Light Duty) verbuchte im Gesamtjahr 2021 ein geringes Wachstum. Der Absatz von Neuwagen stieg um 1% auf knapp 2 Mio. Fahrzeuge. Wettbewerb Der Hilite-Konzern steht weltweit im Wettbewerb mit einer Reihe anderer Hersteller und Lieferanten, die ähnliche Produkte herstellen und verkaufen. Viele dieser Mitbewerber sind größer und verfügen über mehr Ressourcen als der Hilite-Konzern. Primäre Wettbewerbsfaktoren sind technologische Innovationen, anwendungsbezogene Entwicklung, Qualität, Preis sowie die Lieferung und Unterstützung bei der Programmeinführung. Während der Hilite-Konzern in der Vergangenheit darauf gebaut hatte, Premium-Preise für seine Produkte zu erlösen, erlauben die neuen Produktgenerationen den Konzerngesellschaften auch sehr konkurrenzfähige Preise anzubieten und sich so auf den Zukunftsmärkten zu positionieren, um - trotz verstärktem Wettbewerb - von dem erwarteten Wachstum zu profitieren. Der Hilite-Konzern sieht sich den folgenden Hauptwettbewerbern gegenüber:
Alle genannten Mitbewerber sind ebenfalls international tätige Konzerne und produzieren darüber hinaus für den eigenen Gebrauch und für Dritte, die mit den Produkten des Hilite-Konzerns konkurrieren. Andere OEM-Kunden könnten sich ebenfalls dafür entscheiden, selbst zu produzieren, um den eigenen Anforderungen gerecht zu werden oder mit dem Hilite-Konzern in Konkurrenz zu treten. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Geschäfte des Hilite-Konzerns nicht negativ durch erhöhten Wettbewerb auf den Märkten, auf denen er tätig ist, beeinflusst werden. Mit zunehmendem Umsatzanteil im Bereich Thermomanagement ab 2023 wird der Hilite-Konzern ebenfalls weltweit im Wettbewerb mit namhaften international tätigen Konzernen stehen. Hilite als erfahrener globaler Automobilzulieferer ist bereit sich dieser Herausforderung zu stellen. Auch hierbei werden die primären Wettbewerbsfaktoren weiterhin technologische Innovationen, gute Qualität und wettbewerbsfähige Preis sein, die positiv zur CO 2 -Reduktion beitragen. 2.2. Geschäftsverlauf Die Umsatzerlöse entwickelten sich in 2021 im Vergleich zum Vorjahr negativ, sodass sich die Auslastung der Werke insgesamt verschlechterte. Insbesondere in der ersten Jahreshälfte konnten die Volumina im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden bis im zweiten Halbjahr die weiterhin anhaltende COVID-19-Pandemie sowie die allgemeine Krise im Halbleitermarkt und die damit verbundenen Lieferengpässe sowie Produktionsreduzierungen bei den OEMs zu einer deutlichen Abnahme der Abrufe führten. Die dadurch geminderten Umsätze im zweiten Halbjahr 2021 lagen daher deutlich unter den Erwartungen, was trotz einer leichten Erholung zum Ende des Jahres nicht wieder aufgeholt werden konnte. Die sich im Umsatz abzeichnende Entwicklung ist so auch für das EBITDA gültig. Im ersten Halbjahr 2021 konnte der Hilite-Konzern das für diesen Zeitraum geplante EBITDA leicht übertreffen. In der Folge wurde dies jedoch aufgrund der im zweiten Halbjahr fehlenden Umsätze ins Gegenteil verkehrt, was dazu führte, dass die Entwicklung des EBITDA für diesen Zeitraum deutlich rückläufig war. Im vorangegangenen Geschäftsjahr hat der Hilite-Konzern in Ostrava in der Tschechischen Republik einen Standort eröffnet, dessen Produktion von Nockenwellenverstellersystem erfolgreich angelaufen ist und in 2021 stabilisiert werden konnte. Somit konnte der Hilite-Konzern vom Wachstum im osteuropäischen Raum profitieren. Neben diesen marktökonomischen Einflussfaktoren war das Geschäftsjahr des Hilite-Konzerns noch durch zwei weitere wesentliche Sachverhalte geprägt. Einerseits wurde im Rahmen des Wertminderungstests für den bilanzierten Geschäfts- und Firmenwert ein Wertminderungsbedarf in Höhe von TEUR 51.905 festgestellt und gebucht. Dieser basiert auf der aktuellen Mehrjahresplanung des Hilite-Konzerns für Umsätze und Cashflows, welche auf den aktuellen Ausblicken der Branche und auch Mitteilungen einzelner Automobilhersteller basiert. Aufgrund der aktuell sich beschleunigenden Entwicklungen im Bereich der Mobilität, weg von Verbrennungsmotoren und hin zur E-Mobilität, in Verbindung mit den entsprechenden Planungen der Automobilhersteller hinsichtlich verschiedener Ausstiegsszenarien im Laufe der nächsten 20 bis 30 Jahren, wurden die Planzahlen entsprechend der Erwartungen des Managements angepasst. Für den Produktbereich Motorenanwendungen resultierte dies in zuvor erwähntem Wertminderungsbedarf. Daneben wurde aufgrund der aktuellen Marktprognosen und Entwicklungen für klassische Verbrennungstechnologien insbesondere für die US-amerikanische Konzerneinheit ein signifikanter Rückgang des Geschäfts festgestellt. Damit in Verbindung stehenden Projekte sind teilweise ausgelaufen, jedoch nicht durch Folgeprojekte abgelöst worden. Vor diesem Hintergrund erfolgte auch die Konsolidierung der Produktion an einem Standort und der Verkauf des Werks in Dallas. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Nutzungsdauern wurden für die im Rahmen der Kaufpreisallokation festgestellten stillen Reserven auf generische Technologie, insbesondere für die USA, eine Verkürzung festgestellt. Dies führte zu einer entsprechenden Wertminderung auf die bilanzierten immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 30.708. 2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.3.1. Ertragslage
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 458.048 (i.Vj. TEUR 463.508) verteilen sich wie folgt auf die Regionen:
Die folgende Tabelle zeigt die Ertragslage des Hilite-Konzerns in % der Umsatzerlöse:
EBIT: Ergebnis vor Finanzierungserträgen und -aufwendungen sowie laufenden und latenten Steuererträgen und -aufwendungen. EBITDA: Ergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Nutzungsrechte, Finanzierungserträgen und -aufwendungen sowie laufenden und latenten Steuererträgen und -aufwendungen. Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 458.048 sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.460 gesunken. Der Umsatzrückgang resultiert im Wesentlichen aus den negativen Einflüssen der allgemeinen Krise am Halbleitermarkt und deren Auswirkungen auf die Kundenabrufe weltweit. Die Umsatzkosten in % der Umsatzerlöse beliefen sich in 2021 auf 94,6% und über dem Vorjahresniveau von 93,7%. Die Materialaufwendungen des Hilite-Konzerns in Höhe von TEUR 279.309 (i.Vj. TEUR 286.250) betrugen 64,5% (i.Vj. TEUR 61,8%) bezogen auf die Umsatzerlöse. Die übrigen Aufwendungen, die zur Umwandlung vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt notwendig sind, betragen 35,5% (i.Vj. 31,9%) der Umsatzerlöse. Das Bruttoergebnis in % der Umsatzerlöse belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 5,4% und im Vorjahr auf 6,3%. Die Sonstigen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 137.843 (i.Vj. TEUR 49.321). Der Anstieg um TEUR 88.522 resultiert, wie unter 2.2 ausgeführt, im Wesentlichen aus einer Wertminderung des bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerts von TEUR 51.905 sowie der im Rahmen der Kaufpreisallokation in den immateriellen Vermögenswerten identifizierten stillen Reserven in Höhe von TEUR 30.708. Das Finanzergebnis betrug TEUR -4.860 (i.Vj. TEUR -5.952) und beinhaltet neben den Zinsen für das Gesellschafterdarlehen der AVICEM HK Ltd., Hong Kong, im Wesentlichen Zinsen auf Kontokorrentkredite, Zinseffekte aus Rückstellungen und Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen sowie Fremdwährungseffekte. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber der mittelbaren Gesellschafterin lagen im Geschäftsjahr bei TEUR 3.570 (i.Vj. TEUR 3.713). Der erzielte Umsatz 2021 i. H. v. EUR 458 Mio. liegt mit EUR 27 Mio. unter dem geplanten Umsatz 2021. Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus den oben beschriebenen Effekten in allen Regionen, die im zweiten Halbjahr deutlich negativer ausgefallen sind als prognostiziert. Das erzielte EBITDA des Hilite-Konzerns für das Jahr 2021 liegt um EUR 21 Mio. unter dem geplanten EBITDA des Hilite-Konzerns i. H. v. EUR 61 Mio. Wie bereits im Fall der Umsatzentwicklung ist dies im Wesentlichen auf deutlich negativere Entwicklungen in allen Regionen im zweiten Halbjahr 2021 zurückzuführen. Insgesamt wurde ein negatives Konzernjahresergebnis in Höhe von TEUR -108.488 (i.Vj. TEUR -29.416) erreicht. 2.3.2 Finanzlage Zur Finanzierung der Akquisition der Anteile an der ECO Holding 1 GmbH, Marktheidenfeld (Deutschland) wurde von der AVICEM HK Ltd., Hongkong (China) als mittelbarem Gesellschafter der AVICEM KG, am 30. Oktober 2014 ein Darlehen in Höhe von TEUR 452.904 ausgereicht. Mit Wirkung zum 14. Oktober 2015 wurde ein Teil der Darlehensforderung in Höhe von TEUR 230.000 an die Kommanditistin EMTECH Holding Ltd., Hongkong (China) abgetreten und von dieser in die Gesellschaft eingelegt. Daneben wurde von der AVICEM HK Ltd. im Juni 2020 ein zusätzliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 11.800 ausgegeben. Diese Darlehen valutieren am 31. Dezember 2021 inklusive der angelaufenen Zinsen mit TEUR 257.160 (i.Vj. TEUR 255.590). Am 31. Dezember 2021 verfügte der Hilite-Konzern über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 66.868 (i.Vj. TEUR 56.502). Die folgende Übersicht zeigt die verkürzte Konzern- Kapitalflussrechnung:
Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen Auszahlungen für Anschaffungen von Produktionsanlagen und aktivierten Entwicklungsprojekten. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankverbindlichkeiten, Finanzierungskosten sowie Rückzahlungen von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Der Hilite-Konzern hat im Dezember 2020 eine Kreditvereinbarung mit der chinesischen Großbank Industrial and Commercial Bank of China Ltd. (ICBC) über eine Kreditlinie in Höhe von TEUR 90.000 abgeschlossen. Diese Kreditvereinbarung hatte eine Laufzeit von 12 Monaten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft im Dezember 2021 eine neue Kreditvereinbarung mit zwei chinesischen Großbanken, die Industrial and Commercial Bank of China Ltd. (ICBC) sowie die China CITIC Bank Corporation Limited (CITIC), abgeschlossen. Diese neue Vereinbarung wurde über ein Gesamtvolumen von TEUR 95.000 geschlossen und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Inanspruchnahme der neuen Kreditlinie am 31. Dezember 2021 betrug TEUR 95.000. Im Vorjahr waren TEUR 90.000 in Anspruch genommen. Neben der Kreditlinie stand dem Hilite-Konzern am Abschlussstichtag eine Fazilität zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Betrag von TEUR 15.000 (i.Vj.: TEUR 12.000) zur Verfügung; zum 31. Dezember 2021 waren Forderungen in Höhe von TEUR 8.822 (i.Vj. TEUR 0) veräußert. Wesentliche Finanzinvestitionen wurden in 2021 nicht getätigt. Die Zugänge im Bereich Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen) in Höhe von TEUR 15.250 (i.Vj. TEUR 13.322) betreffen im Wesentlichen Investitionen für neue Produktionsanlagen in der Tschechischen Republik und in China. Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 10.392 betreffen im Wesentlichen die Aktivierung von Entwicklungskosten. Der Hilite-Konzern hat zum 31. Dezember 2021 vertragliche Abnahmeverpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen in Höhe von TEUR 4.552 (i.Vj. TEUR 6.732). 2.3.3 Vermögenslage
Das langfristige Vermögen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Sachanlagen in Höhe von TEUR 173.527 (i.Vj. TEUR 187.734), dem Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 135.074 (i.Vj. TEUR 186.979) sowie den sonstigen immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 80.669 (i.Vj. TEUR 123.751) zusammen. Das kurzfristige Vermögen besteht im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 72.891 (i.Vj. TEUR 77.902), Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten von TEUR 66.868 (i.Vj. TEUR 56.502) sowie Vorräten in Höhe von TEUR 62.111 (i.Vj. TEUR 45.231). Die langfristigen Schulden beinhalten überwiegend Darlehen des mittelbaren Gesellschafters, die sich unter Berücksichtigung von Zinszahlungen von TEUR 3.570 zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 257.160 (i.Vj. TEUR 255.590) erhöht haben. Daneben sind hier noch Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 43.263 enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 95.000. Die kurzfristigen Schulden bestehen im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 91.398 (i.Vj. TEUR 82.388) sowie sonstigen Rückstellungen von TEUR 17.003 (i.Vj. TEUR 12.401). 2.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die finanzielle Leistungsmessung erfolgt anhand der beiden Leistungsindikatoren Umsatz und EBITDA. Beide Indikatoren sind wichtige Größen für die Steuerung des Hilite-Konzerns. EBITDA: Ergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Nutzungsrechte, Finanzierungserträgen und -aufwendungen sowie laufenden und latenten Steuererträgen und -aufwendungen.
Der Hilite-Konzern verwendet keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Unternehmens. 2.5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Der Hilite-Konzern hat das Geschäftsjahr 2021 mit einem deutlichen Verlust beendet, was als nicht zufriedenstellend bewertet werden kann. Der Geschäftsverlauf 2021 wurde maßgeblich durch die folgenden Sachverhalte beeinflusst:
3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG ZU FINANZINSTRUMENTEN SOWIE ZUM FINANZRISIKOMANAGEMENT Siehe hierzu die Erläuterungen in Textziffer "8. Finanzrisikomanagement" des Konzernanhangs. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Risikomanagement Die Geschäftsführung hat ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet und überwacht dieses. Darüber hinaus obliegt der Geschäftsführung die Gesamtverantwortung für den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme. Der Hilite-Konzern sieht für das Risikomanagement klare Regelungen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten vor, die sich an der Unternehmensstruktur orientieren. Konzernweit gelten Verhaltensregeln, Richtlinien und Grundsätze zur Umsetzung eines systematischen und effektiven Risikomanagements. Das standardisierte interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des Hilite-Konzerns orientiert sich an den finanziellen Ressourcen, der operativen Planung und der von der Geschäftsführung festgelegten Risikomanagementstrategie. Es umfasst mehrere Bausteine, die aufeinander abgestimmt und methodisch in die Aufbau- und Ablauforganisation eingebettet sind. Die wesentlichen Elemente des Risikomanagementsystems sind:
4.2. Risikomanagementprozess Um das Risikomanagement zu optimieren, setzt der Hilite-Konzern eine konzernweite Software ein, die den gesamten Risikomanagementprozess abbildet. Mit der Nutzung dieser Software hat der Hilite-Konzern die grundlegenden Voraussetzungen geschaffen, um die Transparenz und Effizienz aller Phasen des Risikomanagementprozesses zu steigern und einen Beitrag zur Revisionssicherheit zu leisten. Sie ermöglicht dem Hilite-Konzern unter anderem die klare Abbildung der Konzernstruktur und die Zuweisung von entsprechenden lokalen Verantwortlichkeiten. Unter Vorgabe von einheitlichen Bewertungsschemata werden die Risiken systematisch erfasst und können mit vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen im Zeitverlauf nachverfolgt werden. Die visualisierten Risikodaten lassen sich zeitnah konsolidieren, vielfältig und flexibel analysieren und über ein standardisiertes Risiko Reporting darstellen. 4.3. Identifikation von Risiken und deren Bewertung Die Identifikation der Risiken findet zum einen regelmäßig dezentral durch das Ländermanagement und zum anderen durch die weltweit verantwortlichen Konzernfunktionen statt. Als Hilfsparameter für den Identifikationsprozess dienen allgemeine makroökonomische Daten sowie sonstige branchenspezifische Faktoren und Risikoinformationsquellen. 4.4. Überwachung und Anpassung Die Konzernabteilung "Risiko Management" untersucht und bewertet das Risikomanagement systematisch, um zu einer Erhöhung des Risikoverständnisses beizutragen. Die Gesellschafter werden ebenfalls durch die Geschäftsführung regelmäßig zur Risikosituation informiert. 4.5. Chancen und Risiken Der Hilite-Konzern ist führend bei neuen Innovationen und arbeitet konsequent an technisch überlegenen Nachfolgeprodukten, die allesamt dazu beitragen, Kraftstoffverbräuche zu reduzieren und damit Emissionen zu vermindern. Durch eine hohe Entwicklungsquote soll dieser technische Vorsprung auch zukünftig sichergestellt werden. Langfristig gesehen wird ein Wachstum in den Schwellenländern erwartet, die ebenfalls auf europäische Abgasnormen zugehen. Diese Chancen nutzt der Hilite-Konzern insbesondere durch eine stärkere Präsenz im chinesischen Markt durch zwei Werke in Changshu und das Verkaufsbüro in Shanghai. Mit diesem Schritt erschließt der Hilite-Konzern weitere Marktanteile in Asien und mindert gleichzeitig potentielle Steuerrisiken in China. Die Geschäftsführung erwartet auch ein weiteres Wachstum in Europa und in den USA, insbesondere aufgrund höherer Kaufanreize und anhaltend niedriger Zinsen. Das in 2020 eröffnete Werk in der Tschechischen Republik bringt zusätzliches Potenzial, um weitere Kostensenkungen zu realisieren und die Nähe zum Kunden zu verbessern. Zusätzlich erwartet die Geschäftsführung eine weitere Verschärfung der Abgasnormen und damit einen steigenden Absatzmarkt für dessen Produkte. Der Hilite-Konzern ist vielfältigen Risiken ausgesetzt. Die unten beschriebenen Risiken und Unsicherheiten sind nicht die einzigen, denen der Hilite-Konzern gegenübersteht. Zusätzliche Risiken und Unsicherheiten, die der Geschäftsführung gegenwärtig nicht bekannt sind oder die wir derzeit nicht als wesentlich erachtet, können sich auf das Geschäft des Hilite-Konzerns auswirken. Falls eines der folgenden Risiken eintritt, könnte dies das Geschäft des Hilite-Konzerns, einschließlich der Finanz- und Ertragslage, dem Betriebsergebnis und dem Cash-Flow, beeinträchtigen. Branchenrisiken Die Rahmenbedingungen in der Automobilindustrie können sich negativ auf das Geschäft des Hilite-Konzerns auswirken. Die Ertragslage des Hilite-Konzerns hängt von den Rahmenbedingungen der weltweiten Automobilindustrie ab. Die Automobil-Produktion sowie deren Verkauf sind zyklisch und abhängig von der wirtschaftlichen Lage und anderen Faktoren wie Zinsniveau, Verbraucherkrediten und -ausgaben sowie Kundenpräferenzen. Ein wirtschaftlicher Abschwung, der zu einer signifikanten Reduktion der Automobilproduktion führt, hätte eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Verkäufe an OEMs. Die immer noch andauernde COVID-19-Pandemie bleibt das größte Risiko. Geschäftsrisiken Der Hilite-Konzern unterliegt anhaltendem Druck der OEMs, die Preise für dessen Produkte zu reduzieren. Es gibt anhaltenden Druck von Seiten der OEMs, die Kosten für die von uns gelieferten Produkte zu reduzieren. Jährliche Preissenkungen an OEM-Kunden scheinen zu einem festen Bestandteil des Geschäftsumfelds geworden zu sein. Um die Gewinnmargen zu halten, versucht der Hilite-Konzern Preissenkungen bei seinen Zulieferern zu erzielen, seine Produktionsprozesse zu verbessern, um die Fertigungseffizienz zu erhöhen, und Produktdesigns zu aktualisieren, um Kosten zu senken und neue Produkte zu entwickeln. Die Möglichkeiten des Hilite-Konzerns, geänderte Rohstoffpreise an seine OEM-Kunden weiterzugeben sind begrenzt, die Weitergabe erfolgt mit zeitlicher Verzögerung und gelingt nicht immer zu 100%. Der Hilite-Konzern hat Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen, Rechtsstreitigkeiten und anderen Ansprüchen. Der Hilite-Konzern bietet für seine Kunden Garantien auf Produkte an. Aus diesen Garantien kann für den Hilite-Konzern die Verpflichtung entstehen, die Kosten für Reparatur oder Ersatz der Produkte zu tragen. Die Geschäftsführung kann nicht versichern, dass die mit diesen Produktgarantien verbundenen Kosten nicht wesentlich sein werden oder den für solche Ereignisse im Konzernabschluss abgegrenzten Betrag nicht überschreiten. Der Hilite-Konzern hat derzeit und eventuell auch zukünftig Gewährleistungsforderungen seiner Kunden. Ansprüche aus diesen Gewährleistungsforderungen entstehen typischerweise im normalen Geschäftsverkehr. Es besteht die Möglichkeit, dass solche Ansprüche einen negativen Effekt auf das Geschäft des Hilite-Konzerns haben, der größer ist als die Geschäftsführung derzeit erwartet. Aufgrund zunehmender Plattformgrößen seitens der Kunden des Hilite-Konzerns erwartet die Geschäftsführung zukünftig steigende Gewährleistungsforderungen je Schadenfall. Allgemeine Geschäftsrisiken Neben den branchenbezogenen Risiken unterlieget der Hilite-Konzern zudem ganz allgemeinen Risiken. Das größte Einzelrisiko an dieser Stelle ist die immer noch andauernde COVID-19-Pandemie. Die weiteren Auswirkungen der Pandemie können jedoch gegenwärtig nicht verlässlich abgeschätzt werden. Geschäftschancen Erweiterung der Produktbereiche Der Hilite-Konzern teilt sich in Geschäftsbereiche für Motoranwendung und Getriebeanwendung auf, welche sich wiederum in verschiedene Produktbereiche gliedern. Das vorhandene Know-How aus den bestehenden Produktbereichen kann genutzt werden, um Projekte für neue Anwendungen zu gewinnen. Der Hilite-Konzern hat dies in der Vergangenheit bereits mehrfach z.B. mit der Entwicklung der Abgasreinigungssysteme oder auch der Ventilmodule, welche u.a. zur Ansteuerung von Doppelkupplungsgetrieben mit Trockenkupplung eingesetzt werden, unter Beweis stellen können. Innovationen können am Markt mit einer überdurchschnittlichen Marge platziert werden und leisten ebenso einen großen Beitrag zur Reputation des Hilite-Konzerns. Um dieses Potential noch besser nutzen zu können, werden selektive Innovationen in Abteilungen verfolgt, welche weitestgehend unabhängig vom operativen Geschäft sind, unter anderem für den Bereich Thermomanagement. Thermomanagementprodukte können theoretisch in jeder neuen Antriebsart der Zukunft (Neighborhood Electric Vehicle (NEV) inkl. Hybrid, BEV, möglicherweise auch für Brennstoffzellenfahrzeuge) eingesetzt werden. Modulare Entwicklung Der Hilite-Konzern hat bereits bei verschiedenen Produkten modulare Entwicklungen durchgeführt. Für den Hilite-Konzern wie auch für den Kunden kann ein Baukastenprinzip Vorteile bringen, besonders, wenn unterschiedliche Unternehmen am Markt als Anbieter von weitgehend vergleichbaren Einzelkomponenten bzw. Geschäftsprozessen miteinander konkurrieren. Mögliche Vorteile sind niedrigere Entwicklungs- bzw. Geschäftsprozesskosten, Flexibilität in der Produkt- bzw. Organisationsentwicklung, Flexibilität im Angebot, wie auch eine kostengünstigere Herstellung durch baugleiche Serien und einfachere Montageprozesse. Risiken in Zusammenhang mit Kunden des Hilite-Konzerns Der Hilite-Konzern ist auf Verkäufe an Großkunden angewiesen. Der Hilite-Konzern ist auf Verkäufe an OEMs auf der ganzen Welt mit unterschiedlicher Bonität angewiesen. Die Belieferung mehrerer solcher Kunden erfordert erhebliche Investitionen in das Betriebsvermögen und die Sachanlagen des Hilite-Konzerns. Die Wachstumsprognosen des Hilite-Konzerns basieren zum Teil auf verbindlichen Zusagen seiner Kunden. Wenn die tatsächlichen Produktionsaufträge dieser Kunden auf Grund von verschiedenen Faktoren, wie z. B. nicht verlängerte Aufträge, finanzielle Schieflage des Kunden oder andere unvorhergesehene Gründe, diesen Zusagen nicht entsprechen, könnte sich dies negativ auf das Geschäft des Hilite-Konzerns auswirken. Darüber hinaus sind Teile der Umsätze des Hilite-Konzerns stark konzentriert. Im Jahr 2021 setzen sich 82,3% der Umsatzerlöse aus den drei größten Kunden des Hilite-Konzerns zusammen. Dies birgt unter anderem ein Kreditrisiko für den Hilite-Konzern. Auch in Bezug auf die Risiken, denen der Hilite-Konzern in Verbindung mit seinen Kunden ausgesetzt ist, stellt die immer noch andauernde COVID-19-Pandemie das größte Einzelrisiko dar. Chancen im Zusammenhang mit Kunden Gewinnung neuer Kunden Im asiatischen Absatzmarkt ist der Hilite-Konzern mit zwei Produktionsstätten und einem Vertriebsbüro in China vertreten. Durch die stark steigenden Zulassungszahlen in Asien haben bereits viele Staaten ihre Abgasnormen an europäische Standards angepasst. Die Produkte des Hilite-Konzerns ermöglichen es den Automobilherstellern, diese Normen einzuhalten bzw. zu unterschreiten. Neue Kunden sichern die Auslastung der bestehenden Produktionsstandorte und verringern evtl. starke Umsatzschwankungen bzw. verringern das Kreditrisiko bzgl. Forderungsausfällen. Zugang zum chinesischen Markt Im Automobilsektor bleibt der chinesische Markt als Absatz- und Produktionsmarkt ein wichtiger Wachstumstreiber. Bislang konnte der Hilite-Konzern das lokale Potential ausschließlich mit OEMs westlichen Ursprungs realisieren. Durch den chinesischen Eigentümer ergibt sich ein besserer Zugang zu chinesischen OEMs. Durch dieses Wachstum getrieben ist dann auch mit positiven Effekten insbesondere für die deutschen Tochterunternehmen zu rechnen, da diese weiterhin global als Know-How-Träger die Entwicklungshoheit besitzt. Risiken in Zusammenhang mit Lieferanten Der Hilite-Konzern könnte durch Lieferengpässe von Komponenten seiner Lieferanten negativ beeinflusst werden. In dem Bemühen, die Kosten für bezogene Waren und Leistungen zu reduzieren und zu managen, hat der Hilite-Konzern eine Reduzierung seiner Lieferantenbasis vorgenommen. Dadurch ist der Hilite-Konzern von weniger Bezugsquellen für Komponenten abhängig, die für die Herstellung der Produkte benötigt werden. Der Hilite-Konzern wählt seine Lieferanten auf Basis des Gesamtangebotes (einschließlich erzielter Preis, Qualität, Lieferung und Technologie) unter Berücksichtigung der vorhandenen Produktionskapazitäten und der finanziellen Situation aus. Der Hilite-Konzern erwartet von seinen Lieferanten, dass diese die Ware oder Leistung den Erwartungen entsprechend liefern. Es kann jedoch keine Garantie geben, dass Kapazitätsbeschränkungen, Arbeitsniederlegungen, Handelsstreitigkeiten, behördliche Maßnahmen, Unruhen oder andere Probleme seitens der Lieferanten nicht zu gelegentlichen Engpässen oder Verzögerungen bei der Lieferung von Komponenten führen. Wenn es zu einem wesentlichen und anhaltenden Mangel an kritischen Komponenten von Lieferanten kommt und der Hilite-Konzern die Komponenten nicht aus anderen Quellen beschaffen kann, wäre der Hilite-Konzern nicht im Stande, die Produktionspläne für einige wichtige Produkte zu erfüllen und würde damit die Erwartungen seiner Kunden verfehlen. Dies würde sich negativ auf die Kundenbeziehungen und das Geschäft des Hilite-Konzerns auswirken. Auch in Bezug auf die Risiken, denen der Hilite-Konzern in Verbindung mit seinen Lieferanten ausgesetzt ist, stellt die immer noch andauernde COVID-19-Pandemie das größte Einzelrisiko dar. Steuerliche Risiken In den USA fanden im Geschäftsjahr 2020 zwei Steuerprüfungen statt. Eine Prüfung wurde mit geringer Auswirkung auf das Konzernjahresergebnis im Jahr 2021 abgeschlossen. Die zweite Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. In Deutschland wurde gegen Ende des Geschäftsjahres mit einer steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2016 bis 2019 begonnen. Diese ist noch nicht abgeschlossen. In China fanden im Geschäftsjahr 2021 keine Steuerprüfungen statt. Aktuell wird für verschiedene Waren aus China ein Importzoll in Höhe von fünfundzwanzig Prozent erhoben. Hierdurch entstehen geringe Auswirkungen auf das Konzernjahresergebnis. Zwischen den Konzerngesellschaften bestehen vielfältige Geschäftsbeziehungen. Für alle Steuerrisiken, bei denen die Gesellschaft von einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von über 50% ausgeht, wurde durch eine Rückstellung entsprechend Vorsorge getroffen. Tatsächliche Entscheidungen der verschiedenen Steuerbehörden können jedoch diesen Betrag überschreiten, was zu einem negativen Effekt auf die Ertragslage des Hilite-Konzerns führen kann. Gerichtsverfahren Der Hilite-Konzern unterliegt möglichen Ansprüchen aus laufenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die aus dem laufenden Geschäft bzw. damit zusammenhängenden Angelegenheiten resultieren und vertragliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben können. COVID-19-Pandemie Ein wesentliches Risiko für den zukünftigen Geschäftsverlauf stellen die zukünftigen Entwicklungen und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung deren Verbreitung dar. Eine zentrale Fragestellung dabei ist auch, welche Virusvarianten nach der Entwicklung von Delta zu Omikron noch ausbrechen können und wie diese den weiteren Verlauf der Pandemie beeinflussen. Welche negative Folgen dieser weitere Verlauf dann für Beschaffung, Produktion und Absatz haben kann, lässt sich derzeit nicht verlässlich quantifizieren. Ukraine-Krise Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der eine zukünftige Entwicklung negativ beeinflussen kann, ist die aktuell bestehende Ukraine-Krise mit ihren grundsätzlichen negativen Auswirkungen auf die globalen Lieferketten und speziell auch die Versorgung mit Energieträgern wie Öl und Gas sowie deren Preise. Der Hilite-Konzern hat aufgrund seines Geschäftsmodells und den verwendeten Technologien nur einen geringeren Einsatz von Öl und Gas, womit nicht erwartet wird, dass die entsprechenden Entwicklungen für diese beiden Energieträger einen wesentlichen negativen Einfluss auf den zukünftigen Geschäftsverlauf haben werden. Sehr wohl ist der Hilite-Konzern aber mit den ebenfalls bestehenden Unsicherheiten auf dem Strommarkt und den daraus resultierenden Kostenerhöhungen konfrontiert. Daneben existieren für den Hilite-Konzern auch die mit der Ukraine-Krise generell verbundenen Risiken in Verbindung mit globalen Lieferketten. Inwieweit sich diese Aspekte jedoch auf das Geschäft des Hilite-Konzerns auswirken werden, lässt sich derzeit nicht verlässlich quantifizieren. Wertminderungstest Trotz der andauernden COVID-19-Pandemie kam es im Jahr 2021 zu einer Erholung der Umsatzzahlen in der Automobilindustrie. Die globale Krise am Halbleitermarkt sorgte in der zweiten Jahreshälfte jedoch für erneute weltweite Umsatzrückgänge. Trotz dieser Entwicklung sind die Prognosen für die globalen Automobilmärkte wieder positiver als im Jahr zuvor, sodass die Planwerte für die Jahre ab 2022 gegenüber der Vorjahrsplanung wieder etwas nach oben korrigiert werden konnten. Neben den zuvor genannten Aspekten stellt auch die aktuell bestehende Ukraine-Krise mit Auswirkungen auf Rohstoff- und Energiepreise sowie Lieferketten ein Risiko dar. Daneben ist auch die weiter und schneller voranschreitende Veränderung der Mobilität, hin zu mehr elektrischen Fahrzeugen, ein Risiko, welches in der Zukunft eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts des Hilite-Konzerns zur Folge haben könnte (negativer Wertminderungstest). Da die Veränderung der Mobilität zunächst mit einer Reduzierung der klassischen Verbrennungsmotoren verbunden sein wird, sieht die Geschäftsführung ein Wertminderungsrisiko auch in Zukunft für die Business Unit Engine als eine von zwei CGUs als größer an. Für die Business Unit Transmission sieht der Hilite-Konzern das Wertminderungsrisiko als geringer, da der Markt für die entsprechenden Getriebeventile innerhalb des Planungshorizonts bis 2025 noch eine gute Wachstumsprognose abgibt. QUANTITATIVE UND QUALITATIVE ANGABEN ZU MARKTRISIKEN Die primären Marktrisiken des Hilite-Konzerns sind u. a. Zins- und Wechselkursschwankungen. Das Geschäft des Hilite-Konzerns wird zudem von Änderungen der Preise für Rohstoffe, die in der Fertigung verbraucht werden, beeinflusst. Der Hilite-Konzern verwendet eine Vielzahl von Rohstoffen in der Produktion, einschließlich Stahl, Aluminium, Kupfer, Nickel, Kunstharze und bestimmte Legierungselemente. Die Produktion jedes operativen Segments ist stark abhängig von Erdgas, Heizöl und Elektrizität. Der Hilite-Konzern verfolgt eine Vielzahl von Strategien, um die Auswirkungen von Versorgungsengpassen und Inflationsdruck zu begrenzen. Die weltweite Beschaffungsorganisation des Hilite-Konzerns arbeitet an der Beschleunigung von Kostensenkungen, vermehrter Beschaffung in Niedrigpreislandern, Rationalisierung bei Lieferanten, Risikominderung und Zusammenarbeit bei den Einkaufsaktivitäten. Darüber hinaus nutzt der Hilite-Konzern Langzeitverträge, Kostenbeteiligungsvereinbarungen, Designänderungen und Kundeneinkaufsprogramme, um die Kosten zu kontrollieren. Der Hilite-Konzern beabsichtigt auch im Jahr 2022 und darüber hinaus, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Für das Jahr 2022 ist die Geschäftsführung der Ansicht, dass die Versorgung mit Rohstoffen angemessen ist und der Bezug aus unterschiedlichen Quellen dazu beiträgt, die Fertigungsanforderungen zu erfüllen. Der Hilite-Konzern hat Richtlinien und Verfahren etabliert, um die Sensitivität von Zins- und Wechselkursrisiken sowie Preisrisiken aus Rohstoffkäufen zu managen. Zu weiteren Erläuterungen siehe Textziffer "8. Finanzrisikomanagement" des Konzernanhangs. Zinsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, das durch mögliche nachteilige Veränderungen der Zinssätze entsteht. Der für die im Dezember 2021 vereinbarte Kreditlinie des Unternehmens in Höhe von EUR 95,0 Mio. vereinbarte variable Zinssatz ist an den EURIBOR gebunden. Aktuell stuft die Geschäftsführung das Zinsrisiko als gering ein. Sollte sich diese Einschätzung ändern, wird der Hilite-Konzern entsprechende Sicherungsgeschäfte abschließen. Wechselkursrisiko Das Wechselkursrisiko ist das Risiko von wirtschaftlichen Verlusten aus der nachteiligen Veränderung von Wechselkursen. Derzeit lauten die wichtigsten Währungsengagements auf US-Dollar und chinesischen Renminbi. Der Hilite-Konzern begegnet den Wechselkursrisiken durch den Aufbau lokaler Produktionsstätten und Lieferantenbeziehungen in den bedienten Märkten. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils in lokaler Währung des Produktionsortes. Der Hilite-Konzern überwacht seine Währungsrisiken in den einzelnen Ländern und die Umsetzung der jeweiligen Strategie, um auf das sich wandelnde wirtschaftliche und politische Umfeld zu reagieren. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist definiert als das Risiko, dass eine Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Mittels eines effektiven Working Capital und Cash Managements sowie einer vorausschauenden Evaluierung von Refinanzierungsalternativen steuert die Geschäftsführung die Liquidität des Hilite-Konzerns. Die Geschäftsführung des Hilite-Konzerns ist davon überzeugt, dass die bestehenden sowie die neu vereinbarten Kreditlinien und zusätzlich gewährte Gesellschafterdarlehen sowie der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus sonstigen kurzfristigen Finanzierungsquellen zur Deckung des vorhersehbaren Liquiditätsbedarfs des Hilite-Konzerns ausreichen. Zum 31. Dezember 2021 betrugen die Finanzverbindlichkeiten des Hilite-Konzerns TEUR 399.449 (i.Vj. TEUR 394.912). Die Kredit- und Anleihevereinbarungen des Hilite-Konzerns beinhalten verschiedene Auflagen, welche die Einhaltung gewisser Finanzkennzahlen fordern. Diese Auflagen beschränken den Hilite-Konzern auch in seiner Fähigkeit, Vermögenswerte zu verkaufen und Pfandrechte einzuräumen. Die Nichteinhaltung der Auflagen könnte zu einer Verpflichtung zur vorzeitigen Rückzahlung der Finanzverbindlichkeiten führen, was sich negativ auf die Geschäftstätigkeit sowie die Finanz- und Ertragslage des Hilite-Konzerns auswirken würde. Der Hilite-Konzern sieht sich grundsätzlich in der Lage, die geforderten Finanzkennzahlen einhalten zu können. Die Finanzierungsaktivitäten des Hilite-Konzerns sind maßgeblich geprägt durch die Verbindlichkeiten gegenüber mittelbaren und unmittelbaren Gesellschaftern von TEUR 257.160 (i.Vj. TEUR 255.590) und sind daher auf die Aufrechterhaltung eines angemessenen Finanzierungsspielraums ausgerichtet. Darüber hinaus ist die Finanzierung des Hilite-Konzerns auf die weitere Gewährung von Darlehen seitens der Kreditinstitute angewiesen. Für weitere Ausführungen wird auf Textziffer "2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" 4.6. Gesamtbild der Chancen- und Risikolage Vor dem Hintergrund der stark wachsenden internationalen Aktivitäten und einer deutlich volatiler gewordenen gesamtwirtschaftlichen wie auch branchenbezogenen Entwicklung wird der Hilite-Konzern das Risikomanagement systematisch weiterentwickeln. Keines der oben genannten Risiken wird derzeit als bestandsgefährdend angesehen. 5. Prognosebericht Die im Vorjahr prognostizierten Umsätze für das Geschäftsjahr von ca. EUR 485 Mio. konnten nicht erreicht werden. Der Umsatz des Geschäftsjahrs lag mit EUR 458 Mio. rund EUR 27 Mio. unter dem prognostizierten Wert. Trotz der unvorhersehbaren weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2022, speziell auch der damit verbundenen Strategie des Chinesischen Staates, sowie der nicht verlässlich bestimmbaren Entwicklungen in der aktuell anhaltenden Ukraine-Krise erwartet der Hilite-Konzern, dass die Umsatzentwicklung für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 - im Einklang mit der globalen Automobilmarktprognose - eine sichtbare Erholung zeigen und über den Umsatzprognosen der vorangegangenen Geschäftsjahre liegen wird. Hier geht der Hilite-Konzern für 2022 von einem Betrag in Höhe von EUR 527 Mio. aus. Das für das Geschäftsjahr 2021 im Vorjahr prognostizierte EBITDA in Höhe von EUR 61 Mio. wurde mit EUR 40 Mio. ebenfalls nicht erreicht. Wie bereits zuvor für die Umsatzentwicklung beschrieben, erwartet der Hilite-Konzern auch für das EBITDA eine Erholung, trotz der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie und der aktuellen Ukraine-Krise. Für das Geschäftsjahr 2022 rechnet der Hilite-Konzern mit einem EBITDA in Höhe von ca. EUR 68 Mio. Ausblick Die Geschäftsführung ist weiterhin überzeugt, dass der Hilite-Konzern nach 2021 einen stabilen Aufschwung des Umsatzvolumens in den kommenden Jahren verzeichnen wird. Im Kerngeschäft des Hilite-Konzerns (Motoren- und Getriebeanwendungen) hat eine Lieferantenkonsolidierung eingesetzt, die sich auch in Zukunft weiter fortsetzen wird und für den Hilite-Konzern neue Geschäftschancen bietet. Neue Motorengenerationen werden durch die Automobilhersteller nicht mehr entwickelt. Der Anstieg des Anteils der Fahrzeuge mit rein elektrischen Antrieben (BEV) hat sich weltweit seit 2021 extrem beschleunigt, vor allem in Ländern mit enormen finanziellen Fördermaßnahmen für diese Antriebe. Für die weitere Entwicklung ist zu erwarten, dass zunächst die Märkte in Europa (87% Markanteil BEV in 2033) und China wachsen werden und mit etwas Abstand der US-amerikanische Markt. Aufgrund dieser Entwicklung hat auch der Hilite-Konzern seine strategische Ausrichtung angepasst und fokussiert sich auf die Entwicklung von Thermomanagement-Systemen. Sowohl die derzeitige Welle der COVID-19-Pandemie in China als auch die weiter bestehende Chip-Krise sowie Unsicherheiten in den globalen Lieferketten können einen erheblichen Einfluss auf diese Entwicklung und auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Hilite-Konzerns haben. Auch der nicht vorhersehbare Ausgang und die Dauer des Kriegs in der Ukraine stellt ein nicht abschätzbares Risiko für die weitere Entwicklung des Hilite-Konzerns dar. Auf Grund der bereits erläuterten Unsicherheiten können die tatsächlich eintretenden Zahlen von den geplanten Zahlen abweichen.
Marktheidenfeld, den 31. Mai 2022 Gao Haijun Li Xiangdong Wei Erzhi Becker Thomas |
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