Sparkasse Witten
Witten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
2023 der Sparkasse Witten
1. Grundlagen der
Geschäftstätigkeit der Sparkasse Witten
Die Sparkasse Witten ist gemäß § 1
SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist
Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL),
Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen-
und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie
ist beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer HRA 4568 im
Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse ist die Stadt Witten. Das
Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des
Trägers sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises und der
Städte Bochum, Dortmund, Castrop-Rauxel und Hagen.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband
Westfalen-Lippe (SVWL)und über dessen
Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das
institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse bietet als selbstständiges
regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren
Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden,
Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und
-produkte an, soweit das Sparkassengesetz keine
Einschränkungen vorsieht. Der im Sparkassengesetz
verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die
Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem
Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die
angemessene und ausreichende Versorgung aller
Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des
Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit
Bankdienstleistungen sicherzustellen.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis
zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr auf 301
erhöht. Es handelt sich um 183
Vollzeitbeschäftigte, 101 Teilzeitbeschäftigte
sowie 17 Auszubildende.
Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich
bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert. Diese belaufen sich weiterhin auf 8
Geschäftsstellen im Stadtgebiet.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Volkswirtschaftliches Umfeld
Die Rahmenbedingungen für die deutsche
Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die
geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem
fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die
Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen
zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten
sich weiter.
Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten
Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF)
zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %),
wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der
dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und
in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm
jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um
2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich
belastete.
Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen
Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 %
(arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen
hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der
BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die
Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen.
Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert
und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte.
Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 %
zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um
0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum
um 0,4 Prozentpunkte verminderte.
Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren
erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023
rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von
3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte
(-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das
gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.
Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte
das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während
sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen
in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die
Ausrüstungsinvestitionen als einzige
Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %).
Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der
staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte
Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der
gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.
Während der Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant
steigenden Energiepreisen und einer hohen
Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023
die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die
Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die
Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen
Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen
im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die
energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen
aufgrund von Materialengpässen berichteten im
Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.
Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch
die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen,
blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich
zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr
deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich
im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote
leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie
(Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).
Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase
für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im
Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im
abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im
Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000
Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr
2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.
In Witten lag die Arbeitslosenquote zum Jahresende
2023 bei 7,6 %. Im Vorjahr belief sich die Quote auf 7,4 %.
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca.
333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in
Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs
mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren
und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der
größte Teil des Anstiegs entfiel auf die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von
Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.
Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren
auch deshalb als so robust erwiesen, weil die
befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als
Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene
Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche
Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung
des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass
trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige
Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz
anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser
Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des
russischen Angriffs auf die Ukraine endete der
langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in
2022 (+3,8 %).
Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere
Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung
aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den
Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf
geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit
jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830)
und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer
Jahre (z. B. 2013: 26.120).
Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige
Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten
Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im
Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich
stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist
in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch
den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu
den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in
den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen.
Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81
(Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom
Handel mit einer Quote von 62.
Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im
Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in
dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der
stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die
Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um
durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der
einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich
entwickelten.
Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut
zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im
Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr
2020.
Der Verbraucherpreisindex für
Nordrhein-Westfalen notierte im Dezember 2023 mit 117,2
Punkten um 0,6 Punkte höher als im Durchschnitt des
abgelaufenen Jahres (Basisjahr 2020).
Der Blick auf die Inflationsentwicklung im
Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen
Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum
Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt
zurückzuführen, da der Staat die
Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und
Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was
nun wegfiel.
Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts
stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch
die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der
Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum
Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit
den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge
im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real)
gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.
Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die
hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase
gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante
Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die
bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen
Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab
(-2,7 %).
Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst
mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem
4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen
Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang
hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und
erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist
der stärkste Rückgang gegenüber einem
Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr
2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten
Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen
am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes
lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 %
über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in
Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele
Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim
Erwerb von Wohneigentum.
Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken
weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde
2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal
Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr
2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 %
geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed
die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu
Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im
weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen
unverändert. Die EZB, die später die Zinswende
vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz
von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf
4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der
Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 %
auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die
zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im
Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023
ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.
Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022
legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu.
Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023
mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im
Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund
16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen
deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben,
bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem
deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die
Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von
knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um
knapp 14 % zu.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben
der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023
lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem
Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten
bewegten sich die Renditen zehnjähriger
Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft
eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über
der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3
%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt
die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem
Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung
erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die
Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023
auf 2,06 %.
Branchenumfeld
Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der
Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im
Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der
Passivseite deutlich auf das Geschäft der
Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert,
ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum
einen auf das gestiegene Zinsniveau
zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch
die rückläufigen Anlageinvestitionen und die
aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.
Im Aktivgeschäft verzeichneten die
Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur
noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische
Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023,
nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende
2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 %
über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den
Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und
sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute
ein Plus von 0,7 %.
Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von
Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60
% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.
Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten
nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9
%). Dieses Plus resultierte einzig aus dem
Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im
Geschäft mit privaten Kunden zu
Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im
Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach
privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber
auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4
%).
Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw.
Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen
zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt.
Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der
Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des
steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr
2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der
Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von
Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten
Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen
dürften.
In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei
Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022:
+4,1 %). Während die täglich fälligen
Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte
es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche
Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei
Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als
vervierfachten.
Auch die Entwicklung bei den
westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im
Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die
Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen
zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen
Einlagenformen. Die größten absoluten
Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei
täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in
den Vorjahren mangels verzinster Alternativen
kontinuierlich zugenommen hatten.
Das nicht bilanzwirksame
Kunden-Wertpapiergeschäft der
westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge
des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und
insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach
festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte
Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9
% über dem Vorjahreswert.
Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die
Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte,
führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss"
und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken
bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der
Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird
sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche
Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern,
demgegenüber werden die Kreditinstitute
voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden
haben.
Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der
Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch
für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die
Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss",
auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert
werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand
bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts
steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am
Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen
Situation erhöhten die westfälisch-lippischen
Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im
Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf
einem vergleichsweise moderaten Niveau.
2.2. Veränderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen
wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige
Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023
veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die
Anforderungen der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und
Überwachung in ein deutsches Rundschreiben
überführt. Weitere Ergänzungen und
Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur
Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen
an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die
Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten,
trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in
Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024
einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die
Regelungen zu den Immobiliengeschäften.
Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des
Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten
Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum
einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von
null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel,
die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems
präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein
sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der
risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte
Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den
spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf
eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre
sowie mittelfristig auf weiter erhöhte
Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde
beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8.
MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.
Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen
Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei
den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit"
eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem
Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten
Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher
Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023
bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz
erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen
erforderlich gemacht.
2.3. Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren dar:
Kennzahlen
Betriebsergebnis vor Bewertung
1
Ergebnis vor Steuern
2
1 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und
abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß
Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale
und aperiodische Positionen)
2 Ergebnis vor Steuern = Ergebnis vor
Ertragssteuern und vor Veränderungen der
Vorsorgereserven (gemäß Abgrenzung des
Betriebsvergleichs)
2.4. Darstellung, Analyse und
Beurteilung des Geschäftsverlaufs
|
Bestand |
|
|
Anteil in % der
Bilanzsummme |
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
Veränderung |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
% |
| Bilanzsumme |
2.584,4 |
2.534,7 |
+49,7 |
+2,0 |
- |
|
Geschäftsvolumen¹ |
2.682,7 |
2.629,0 |
+53,7 |
+2,0 |
- |
| Barreserve |
30,6 |
28,6 |
+2,0 |
+7,0 |
1,2 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
233,2 |
181,5 |
+51,7 |
+28,5 |
9,0 |
| Forderungen an
Kunden |
1.773,5 |
1.786,7 |
-13,2 |
-0,7 |
68,6 |
| Wertpapieranlagen |
503,4 |
494,0 |
+9,4 |
+1,9 |
19,5 |
| Beteiligungen |
35,0 |
34,4 |
+0,6 |
+1,7 |
1,4 |
| Sachanlagen |
3,5 |
3,9 |
-0,4 |
-10,3 |
0,1 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
445,3 |
512,7 |
-67,4 |
-13,1 |
17,2 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
1.812,0 |
1.707,3 |
+104,7 |
+6,1 |
70,1 |
| Rückstellungen |
38,7 |
38,9 |
-0,2 |
-0,5 |
1,5 |
| Eigenkapital |
273,7 |
262,2 |
+11,5 |
+4,4 |
10,6 |
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten und Avalkredite
sowie Wertberichtigungen und Vorsorgereserven
2.4.1. Bilanzsumme und
Geschäftsvolumen
Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich
Eventualverbindlichkeiten und Avalkredite sowie
Wertberichtigungen und Vorsorgereserven) hat sich von
2.629,0 Mio. EUR auf 2.682,7 Mio. EUR erhöht. Die
Bilanzsumme ist von 2.534,7 Mio. EUR auf 2.584,4 Mio. EUR
gestiegen.
Grund für die Steigerung des
Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme ist die positive
Entwicklung bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden. Unsere Erwartung an die Entwicklung der Bilanzsumme
ist damit eingetreten.
2.4.2. Aktivgeschäft
2.4.2.1. Forderungen an
Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich
von 181,5 Mio. EUR auf 233,2 Mio. EUR.
Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei
Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven,
kurzfristigen Geldanlagen und einem Schuldscheindarlehen
zusammen.
2.4.2.2. Kundenkreditvolumen
In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine
Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten . Die
Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) reduzierten sich von
1.786,7 Mio. EUR auf 1.773,5 Mio. EUR. Der Darlehensbestand
Geschäftskunden hat sich von 1.181,7 Mio. EUR auf
1.203,9 Mio. EUR erhöht, während sich der
Darlehensbestand Privatkunden von 408,5 Mio € auf
391,9 Mio. EUR reduziert hat.
Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf
185,0 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des
Vorjahres. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des
Wohnungsbaus reduzierten sich im Gesamtjahr um 57,0 % auf
78,8 Mio. EUR.
Entgegen des im Vorjahr prognostizierten moderaten
Wachstums der Kundenforderungen ist dieses um 0,7 % leicht
zurückgegangen.
2.4.2.3. Wertpapieranlagen
Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an
Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt
9,4 Mio. EUR auf 503,4 Mio. EUR. Die Bestände von
Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
wurden um 12,4 Mio EUR aufgebaut.
Im Geschäftsjahr 2023 haben wir Teile unseres
Wertpapierbestands an Immobilienfonds in einen Spezialfonds
mit dem Ziel einer Bündelung eingebracht.
2.4.2.4. Beteiligungen
Der Anteilsbesitz der Sparkasse erhöhte sich per
31. Dezember 2023 um 0,6 Mio. EUR auf 35,0 Mio. EUR. Wie im
Vorjahr entfiel auf die Beteiligung am SVWL ein Betrag in
Höhe von 27,9 Mio. EUR und auf die indirekte
Beteiligung an der Landesbank Berlin Holding AG ein Betrag
in Höhe von 0,8 Mio. EUR.
2.4.3. Passivgeschäft
2.4.3.1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
verringerten sich um 67,4 Mio. EUR auf 445,3 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden deutlich abgebaut. Es handelt sich dabei
überwiegend um Mittel, die der Finanzierung des
langfristigen Kreditgeschäfts dienen. Die Sparkasse
hat insbesondere die Verbindlichkeiten an
Offenmarktgeschäften der Deutschen Bundesbank
teilweise vorzeitig zurückgeführt.
2.4.3.2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen
zum Bilanzstichtag um 104,7 Mio. EUR auf 1.812,0 Mio. EUR
und sind mit 70,1 % der größte Anteil an der
Bilanzsumme auf der Passivseite.
Aufgrund des steigenden Zinsniveaus legten Kunden
verstärkt in Kündigungsgelder mit einer Laufzeit
von 35 bzw. 90 Tagen sowie in Sparkassenbriefen mit einer
Laufzeit bis 2 Jahre zwecks Vermögensdiversifizierung
an. Höher verzinsliche Sichteinlagen dienten als
kurzfristige Zwischenanlage.
Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur
konstanten Bestandsentwicklung der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden wurden mit einer Steigerung von 6,1 %
übertroffen.
2.4.4.
Dienstleistungsgeschäft
Zahlungsverkehr
Der Bestand an Girokonten verminderte sich
gegenüber dem Vorjahr um 1.065 Stück auf 61.618
Stück. Dies ist insbesondere zurückzuführen
auf eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren
im Segment der Privatgirokonten.
Der Bestand an vermittelten Kreditkarten erhöhte
sich gegenüber dem Vorjahr um 184 Stück auf
11.568 Stück.
Vermittlung von Wertpapieren
Im Wertpapierkundengeschäft stieg der
Gesamtumsatz um 65,0 Mio. EUR (+ 40,3 %). Der Kundenbestand
an Wertpapieren betrug zum 31. Dezember 2023 532,7 Mio.
EUR.
Immobilienvermittlung
Es wurden insgesamt 19 Objekte (Vorjahr: 18 Objekte)
vermittelt.
Vermittlung von Bausparverträgen
und Versicherungen
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 577
Bausparverträge (- 9,8 %) mit einer Bausparsumme von
45.000 TEUR (- 17,4 %) abgeschlossen.
An Kompositversicherungen konnte mit 552
Verträge die gleiche Stückzahl wie im Vorjahr mit
einer Beitragssumme von 288 TEUR (- 17,2 %) vermittelt
werden.
An Lebensversicherungen konnten 383 Verträge mit
einer Beitragssumme von 17,2 Mio. EUR vermittelt werden.
2.4.5. Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen
und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum
Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die
Darstellung im Anhang verwiesen.
2.5. Darstellung, Analyse und
Beurteilung der Lage
2.5.1. Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist
gekennzeichnet durch einen Anteil der Forderungen
gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von
68,7 % (im Vorjahr: 70,5 %) und den Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden in Höhe von 70,0 % (im Vorjahr:
67,4 %).
Der Anteil der Kundenkreditinanspruchnahme am
Geschäftsvolumen hat sich um 1,8 %-Punkte auf 69,3 %
verringert. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden am Geschäftsvolumen hat sich mit einem Wert von
67,5 % (Vorjahr: 64,9 %) erhöht.
Sämtliche Vermögensgegenstände und
Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten
sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen.
Die zum Jahresende ausgewiesenen
Sicherheitsrücklagen erhöhten sich durch die
Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die
Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor
Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 95,8 Mio. EUR
(Vorjahr 95,2 Mio. EUR) aus. Neben den
Sicherheitsrücklagen verfügt die Sparkasse
über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile.
Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur
Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der
voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten
Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen übertrifft am
31. Dezember 2023 mit 16,14 % (im Vorjahr: 15,40 %) die
aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 %
gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie die
kombinierte Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG.
Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische
Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten
Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00
% für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die
Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die
anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023
betragen 1.650,2 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten
Eigenmittel 266,3 Mio. EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die
Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich
vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote
beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 15,88 % der
anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.
Die für 2023 prognostizierte Steigerung der
Gesamtkapitalquote konnte leicht übertroffen werden.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.
Dezember 2023 10,23 % und liegt damit über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr
2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der
aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung
als Basis für die Umsetzung unserer
Geschäftsstrategie vorhanden.
2.5.2. Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) lag mit 141,1 % bis 222,9 % oberhalb des Mindestwerts
von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zu 31. Dezember 2023 bei
222,9 %. Die strukturelle Liquidätsquote Net Stable
Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 116,9 %
bis 120,9 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von
100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der
Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank geführt. Für mögliche
Inanspruchnahmen der von der Deutschen Bundesbank
eingeräumten Refinanzierungsangebote hat die Sparkasse
in angemessener Höhe Wertpapiere im Rahmen des
Pfandpoolverfahrens verpfändet.
Darüber hinaus haben wir in der Vergangenheit an
gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der
Europäischen Zentralbank (EZB) teilgenommen. Die
Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs
(Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der
Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als
notenbankfähige Sicherheiten teil.
Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer
Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft
gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage
der Sparkasse als gut.
2.5.3. Ertragslage
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen
sind nicht um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt.
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
Veränderung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Zinsüberschuss |
41,9 |
38,0 |
+3,9 |
+10,3 |
|
Provisionsüberschuss |
17,6 |
18,2 |
-0,6 |
-3,3 |
| Nettoergebnis des
Handelsbestands |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
1,4 |
2,4 |
-1,0 |
-41,7 |
| Personalaufwand |
25,3 |
22,2 |
+3,1 |
+14,0 |
| Anderer
Verwaltungsaufwand |
9,5 |
9,2 |
+0,3 |
+3,3 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
1,5 |
1,9 |
-0,4 |
-21,1 |
| Ergebnis vor Bewertung
und Risikovorsorge |
24,7 |
25,4 |
-0,7 |
-2,8 |
| Aufwand aus Bewertung
und Risikovorsorge |
3,0 |
2,2 |
+0,8 |
+36,4 |
| Zuführungen Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
10,9 |
13,4 |
-2,5 |
-18,7 |
| Ergebnis vor
Steuern |
10,9 |
9,8 |
+1,1 |
+11,2 |
| Steueraufwand |
10,2 |
9,1 |
+1,1 |
+12,1 |
|
Jahresüberschuss |
0,7 |
0,7 |
0,0 |
0,0 |
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr.
8
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr.
11und12
Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis
16
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne
Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich
der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte
Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse
in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur
Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden
die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden. Nach Berücksichtigung des
Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach
Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen
Ergebnisses und der Steuern verbleibt der
Jahresüberschuss.
Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis
vor Bewertung (bedeutsamster finanzieller
Leistungsindikator) 1,13 % (Vorjahr 1,04 %) der
durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Der im
Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,71 % wurde
aufgrund des stark gestiegenen Zinsergebnisses deutlich
überschritten.
Die Cost-Income-Ratio lag mit einem Wert von 51,7%
unterhalb des Vorjahreswertes von 53,2 %.
Die im Vorjahr prognostizierte Cost-Income-Ratio von
64,3 % konnte damit deutlich unterschritten werden.
Das Ergebnis vor Steuern (bedeutsamster finanzieller
Leistungsindikator) betrug zum 31. Dezember 2023 21,5 Mio.
EUR und lag unterhalb der Prognose für das Jahr 2023.
Der Vorjahreswert war mit 23,0 Mio EUR um 1,5 Mio. EUR
höher. Der Zinsüberschuss erhöhte sich im
Vergleich zum Vorjahr um 11,6 % auf 42,2 Mio. EUR.
Der Provisionsüberschuss lag insbesondere
aufgrund niedrigerer Erträge aus der Vermittlung von
Versicherungen um 3,3 % unter dem Vorjahreswert.
Die Personalaufwendungen erhöhten sich um 5,5 %
auf 21,1 Mio. EUR. Die Sachaufwendungen sind leicht
gegenüber dem Vorjahr um 1,0 % auf 9,9 Mio. EUR
gestiegen.
Abschreibungen und Wertberichtigungen nach
Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und
Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 3,0 Mio. EUR
(Vorjahr 2,2 Mio. EUR). Während sich aus dem
Kreditgeschäft anders als im Vorjahr ein negatives
Ergebnis ergab, stellte sich das Bewertungsergebnis aus dem
Wertpapiergeschäft im Gegensatz zum letzten Jahr
aufgrund von Zuschreibungen positiv dar. Darüber
hinaus haben wir durch die Anwendung des gemilderten
Niederstwertprinzips Abschreibungen auf Wertpapiere des
Anlagevermögens in Höhe von 17,3 Mio. EUR
vermieden (vgl. Angaben im Anhang).
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 1,1
Mio. EUR gestiegener Ertragsteueraufwand in Höhe von
10,0 Mio. EUR auszuweisen.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und
der veränderten Zinssituation ist die Sparkasse mit
der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden.
Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen
beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 0,02 %.
2.6 Gesamtaussage zum
Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen
Rahmenbedingungen bewerten wir die
Geschäftsentwicklung als erfreulich. Mit der
Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das erfreuliche
Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres
anknüpfen. Ursächlich für die positive
Entwicklung war in erster Linie die positive Entwicklung
des Zinsniveaus.
3. Nachtragsbericht
Die Nachtragsberichterstattung erfolgt
gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.
4. Risikobericht
4.1. Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests,
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem
werden regelmäßig quantitative und qualitative
Analysen zur Bestimmung von Risiko- und
Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der
zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende
Risiken in der ökonomischen und der normativen
Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft |
|
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko |
|
Spreadrisiko |
|
Immobilienrisiko |
| Beteiligungsrisiko |
|
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein
ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 381,8 Mio.
EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 183,5 Mio. EUR
wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so
bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken
ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit
für das Adressenrisiko überschritten. Als
Reaktion hierauf wurden die Limite unter Beibehaltung des
Gesamtlimits neu verteilt. Das Gesamtlimit wurde mit
maximal 81 Prozent ausgelastet.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
| Risikoart |
Risikokategorie |
Limit |
Limitauslastung |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft +
Eigengeschäft |
37,0 |
35,1 |
94,9 |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko
+ Spreadrisiko |
96,5 |
75,5 |
78,2 |
|
Immobilienrisiko |
20,0 |
14,1 |
70,7 |
| Beteiligungsrisiko |
|
12,0 |
8,8 |
73,0 |
| Operationelles
Risiko |
|
18,0 |
14,6 |
81,0 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
183,5 |
148,1 |
80,7 |
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im
Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der
Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere
adverse Szenarien getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung und die
Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die
Sparkasse an einer Kreditbasket-Transaktion der
Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus
resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position
des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber
gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit
Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass die
Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung
an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und
ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten.
Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen
auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen
Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl, die Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und
die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs-
und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie
die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen
Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des
Vorstandssekretariates.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
4.2 Strukturelle Darstellung der
wesentlichen Risiken
4.2.1 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
4.2.1.1 Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren) in Kombination mit
bonitätsabhängiger Preisgestaltung und
bonitätsabhängigen Kompetenzen
|
| ― |
interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das
gewährleistet, dass bei Auftreten von
signifikanten Bonitätsverschlechterungen
frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen
eingeleitet werden können
|
| ― |
festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
| ― |
Einsatz von
Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener
Risikokonzentrationen mittels
Kredithandelstransaktionen (Kreditbasket)
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich
in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/
Kommunalkreditgeschäft und das
Privatkundenkreditgeschäft.
| Kreditgeschäft der
Sparkasse |
Buchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
| Firmenkundenkredite |
1.256,9 |
1.231,3 |
| Privatkundenkredite |
401,3 |
417,4 |
|
Weiterleitungsdarlehen |
171,3 |
183,4 |
| darunter für den
Wohnungsbau |
(902,8) |
(928,2) |
| Kommunalkredite und
kommunalverbürgte Kredite |
40,9 |
43,9 |
| Gesamt |
1.870,4 |
1.876,0 |
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 73,0 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
27,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte
bilden mit 13,9 % die Ausleihungen an Dienstleistungs- und
Handelsunternehmen sowie mit 5,5 % an das verarbeitende
Gewerbe. Darüber hinaus entfallen 53,3 % auf das
Grundstücks- und Wohnungswesen.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 46,2 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis
2,5 Mio. EUR.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Anzahl in % |
Volumen in % |
| 1 bis 9 |
96,0 |
94,7 |
| 10 bis 15 |
3,4 |
3,7 |
| 16 bis 18 |
0,6 |
1,6 |
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im
Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich
Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 6,21 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in
folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche
Grundstücks- und Wohnungswesen, Risikokonzentration
aufgrund der regionalen Begrenzung des
Geschäftsgebietes, Konzentration im Bereich der
regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen und
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die
Sparkasse 2 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von
insgesamt 4,0 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets
(über die Emission von Originatoren-Credit Linked
Notes) eingebracht.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der
Risikovorsorge |
Anfangsbestand per
01.01.2023 |
Zuführung |
Auflösung |
Verbrauch |
Endbestand per
31.12.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Einzelwertberichtigungen |
9.589 |
8.644 |
558 |
567 |
17.108 |
| Rückstellungen |
201 |
131 |
153 |
33 |
146 |
|
Pauschalwertberichtigungen |
4.315 |
916 |
39 |
|
5.192 |
| Pauschale
Rückstellungen |
722 |
69 |
|
|
791 |
| Gesamt |
14.827 |
9.760 |
750 |
600 |
23.237 |
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund
weniger großer Einzelfälle und aufgrund
höherer Neubildungen bei den
Pauschalwertberichtigungen.
4.2.1.2 Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine
Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer
negativen Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand
von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag
ein Volumen von 503,4 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind
dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (311,2 Mio. EUR)
sowie Wertpapierspezialfonds (188,4 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Externes Rating
Moody's / Standard & Poor's |
Aaa bis Baa1 / AAA bis
BBB+ |
Baa2 bis Baa3 / BBB bis
BBB- |
Ba1 bis Ba3 / BB+ bis
BB- |
B1 bis C / B+ bis
C |
Ausfall |
ungeratet |
| 31.12.2023 |
70,23% |
29,73% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
| 31.12.2022 |
69,85% |
30,15% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
0,00% |
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere
verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich
des Investmentgrades.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von
Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 235,8 Mio.
EUR.
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen
an Landesbanken, die zum Jahresende rund 42,3 Mio. EUR
ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der
Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu
berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund
sowie die Beteiligungen, von denen 82,7 % auf
Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.
4.2.2 Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der festgelegten Limite und der
vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der
Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der
Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der vier
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf
das handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "MPR"
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden
neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger
Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form
von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl.
Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
|
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| TEUR |
-40.800 |
+46.329 |
| in % der
Eigenmittel |
-15,32 |
+17,40 |
Konzentrationen bestehen bei den
Zinsänderungsrisiken in dem hohen Anteil der
Sichteinlagen, Geldmarktkonten und der weiteren variabel
verzinslichen Passiva in der Bilanz der Sparkasse sowie dem
hohen Anteil von Darlehen mit Festzinssätzen und den
Rentenpapieren im Depot A.
4.2.2.2 Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
4.2.2.3 Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte
Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"caballito"
|
Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden
in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere
Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.
4.2.2.4 Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands
Westfalen-Lippe für die Verbundbeteiligungen
|
| ― |
In der normativen Perspektive
wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch
Beteiligungen berücksichtigt.
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer
Szenarioanalyse
|
| ― |
Regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse
der Beteiligungsunternehmen
|
Wertansätze für
Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023 (in Mio.
EUR):
| Gruppen von
Beteiligungsinstrumenten |
Buchwert |
| Strategische
Beteiligungen |
1,1 |
|
Funktionsbeteiligungen |
27,9 |
|
Kapitalbeteiligungen |
6,0 |
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen und Funktionsbeteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere
Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten gehalten
werden.
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsrisiko in den
Verbundbeteiligungen.
4.2.3 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der strukturellen
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio,
NSFR)
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer
Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "RKR"
|
| ― |
Regelmäßige
Überwachung der Fundingkonzentration zur
Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner
Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum
31. Dezember 2023 im Basisszenario mehr als 12 Monate und
im kombinierten Stressszenario mehl als 5 Monate.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko
in folgendem Bereich: Hoher Bestand an täglich
fälligen Kundeneinlagen.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
4.2.4 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung
von operationellen Risiken auf Basis der
szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung
"OpRisk-Szenarien"
|
| ― |
systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
Konzentrationen bestehen bei den operationellen
Risiken in folgenden Bereichen: Bearbeitungsfehler und
kriminelle Handlungen.
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
4.3 Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom
Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich
zum 31. Dezember 2023 aufgrund von erhöhten Adressen-
und Marktpreisrisiken, wobei die Marktpreisrisiken
hauptsächlich durch Parameterveränderungen
angestiegen sind. Das Gesamtlimit wurde nicht erhöht.
Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 80,7 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder
entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht
erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen
durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen
(u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS
BFA 3 n. F.), im Fall sich einer weiter eintrübenden
Konjunktur, einer unterdurchschnittlichen bzw. nicht
befriedigenden Ertragslage und einer nur begrenzt
ausbaufähigen Risikotragfähigkeit, die durch ein
hohes Adressenrisiko in Verbindung mit einem hohen
Zinsänderungsrisiko aus Zinsanstiegen belastet ist,
denen wir bei Bedarf durch den Einsatz von
Zinssicherungsinstrumenten begegnen. Im Hinblick auf die
tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und
die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit
einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands
teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei
werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene
ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede
Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier
Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten
Bewertungsstufe zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen und tragbar.
5. Chancen- und Prognosebericht
5.1. Chancenbericht
Chancen sehen wir vor allem in einer besser als
erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere vor dem
Hintergrund des Wohnungsmangels, die die Bautätigkeit
ankurbeln könnte. Dies würde zu einer
stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des
Zinsüberschusses führen.
Die Chance auf eine Steigerung unserer Ertragskraft
wollen wir vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen insbesondere nutzen, indem wir unsere
Kunden bei der Nachhaltigkeitstransformation
unterstützen.
Chancen erwarten wir auch aus unseren Investitionen
in zukunftsweisende Informationstechnologien. Neben der
Filialpräsenz in der Fläche und der
flächendeckend angebotenen SB-Technik werden wir die
Internetbanking-Angebote und die digitalen
Vertriebskanäle weiter ausbauen.
Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere
Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren
Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die
Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und
Rentabilitätsdruck zu begegnen.
5.2. Prognosebericht
5.2.1. Rahmenbedingungen
Ausblick 2024
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024
sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der
Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu
kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im
Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die
Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr
2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft
der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA
eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen
Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet
mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im
vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose
für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 %
angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3
% (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine
BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des
Welthandels um 3,6 %.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut
aus. Die großen deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren
jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des
Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und
um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die
Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das
Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich
reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 %
für das kommende Jahr.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur
negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft,
sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf
den inländischen Konsum und die langfristigen
Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend
wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen
geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen
verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt
stark belasten. Auch der extreme Anstieg der
Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das
Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu
vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas
normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der
Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen
hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem
Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke
deutsche Wirtschaft würde sich zudem die -
beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des
Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich
der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die
nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum
auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der
ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen
Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur
schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich
mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen
Geschäftslage äußerten, beurteilten die
Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle
Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im
Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand
seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein
gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,
lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 %
niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der
Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen
verfügen immer noch über ein Auftragspolster von
mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen
und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die
Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang
verzeichnen wird. Die großen
Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen
Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis
-2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen
dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim
Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der
Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und
insbesondere der Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in
die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum
Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist
erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der
GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die
Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der
Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf
die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie
vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei
größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich
bislang lediglich teilweise in einer steigenden
Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen
Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr
2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise
stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die
großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute
mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote
auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der
Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis
+0,2 %).
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der
Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023
(+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung
erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation
überschritten ist. Den Prognosen der großen
Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der
Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 %
nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im
Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2
%-EZB-Zielmarke entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im
laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der
IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau:
40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über
dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem
schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die
Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür
ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen
verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe
bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war
und die Entwicklung der Baugenehmigungen als
Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der
Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem
Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle
Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit
einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen
insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der
Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen
in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die
Inflation wirklich nachhaltig auf ein
stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen,
die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende
vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum
ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am
Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche
Wirtschaft unverändert vor strukturellen
Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der
deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet,
die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft
insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland
ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen erwartet ein
konjunkturell schwieriges Jahr 2024. Die Konjunkturlage hat
sich zu Jahresbeginn 2024 weiter verschlechtert.
Strukturelle Probleme treffen auf unklare
wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und verunsichern
die Unternehmen. Gleichzeitig leiden mehr Branchen unter
der schwachen Binnenkonjunktur mit einem schwachen Konsum
und restriktiven Investitionsplänen. Eine
konjunkturelle Trendwende ist daher nicht in Sicht.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit
zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt
hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau
stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen
für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am
Geldmarkt wenig verändert . Am Kapitalmarkt war bei
den zehnjährigen Bundesanleihen ein Anstieg der
Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen
Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis
zum 28. März 2024 bei 2,31 %.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der
Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der
deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist
demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im
Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft
sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage
der nächsten Jahre belasten werden. Darüber
hinaus geht die Bundesbank von steigenden
Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.
a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur
verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige
Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr
aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht
rückläufigen Zinsüberschüssen
gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen
durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie
der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch
nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird
voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während
auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den
Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu
erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den
gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur
Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der
angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu
einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
kommen.
Die nachfolgenden Einschätzungen haben
Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen
der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis
der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen
mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die
Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als
unzutreffend erweisen können, ist es möglich,
dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse
gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen
über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den
Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
5.2.2. Geschäftsentwicklung
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres
2023 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für
unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem
Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und
Firmenkunden.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung
erwarten wir für 2024 einen konstanten Bestand der
Kundeneinlagen.
Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der
vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und
Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten
Anstieg.
5.2.3. Finanzlage
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die
bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden
können.
5.2.4. Ertrags- und
Vermögenslage
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir
aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung
mit dem erhöhten Zinsniveau mit einem leicht sinkenden
Zinsüberschuss.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das
nächste Jahr von einem leichten Rückgang aus.
Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der
Verwaltungsaufwand steigen. Die tendenziell steigenden
Personalkosten wollen wir durch ein stringentes
Personalmanagement in Grenzen halten.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein sinkendes
Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,83 % der
jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 2,6 Mrd.
EUR.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit
großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der
Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten
wir nach den hohen Zuführungen zu den
Risikovorsorgemaßnahmen im Vorjahr - trotz einer
weiterhin verstärkt risikoorientierten
Kreditgeschäftspolitik - ein reduziertes negatives
Bewertungsergebnis.
Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie
den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds und
Immobilienfonds rechnen wir aufgrund einer konservativen
Anlagepolitik mit einem leicht negativen
Bewertungsergebnis.
Das sonstige Bewertungsergebnis ist von
untergeordneter Bedeutung.
Es wird ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von
0,20 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme erwartet.
Für 2024 erwarten wir mit einer CIR von 62,3 %
einen höheren Wert als 2023.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage
ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in
Höhe von 12,6 %, die über dem aktuell
vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 %
zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des
SREP-Zuschlags von 2,5 Prozentpunkten bzw. 1,0
Prozentpunkten liegt, wird mit einem erwarteten Wert von
16,72 % deutlich überschritten.
Insbesondere bei einer konjunkturellen
Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere
Belastungen für die künftige Ergebnis- und
Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund
regulatorischer Verschärfungen für die
Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung,
Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen
ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung
der Sparkasse negativ auswirken können.
5.3. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024
lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich
Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende
Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos
vorübergeht.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr
2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten
Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns
erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als zufriedenstellend.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
| der |
Sparkasse Witten |
| Sitz |
Witten |
| eingetragen beim
Amtsgericht |
Bochum |
| Handelsregister-Nr. |
HRA 4568 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Barreserve |
|
|
|
|
|
a)
Kassenbestand |
|
9.613.428,15 |
|
9.729 |
|
b) Guthaben
bei der Deutschen Bundesbank |
|
20.945.248,73 |
|
18.856 |
|
|
|
|
30.558.676,88 |
28.585 |
| 2. |
Schuldtitel
öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
|
a)
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher
Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Wechsel |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3. |
Forderungen
an Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
a)
täglich fällig |
|
199.897.206,36 |
|
128.535 |
|
b) andere
Forderungen |
|
33.348.724,55 |
|
52.981 |
|
|
|
|
233.245.930,91 |
181.516 |
| 4. |
Forderungen
an Kunden |
|
|
1.767.785.275,83 |
1.778.727 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
durch Grundpfandrechte
gesichert |
660.735.774,70 EUR |
|
|
|
( 694.843 ) |
|
Kommunalkredite |
40.939.793,04 EUR |
|
|
|
( 43.877 ) |
| 5. |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
|
|
|
a)
Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
|
ab) von
anderen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
|
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) Anleihen
und Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
ba) von
öffentlichen Emittenten |
29.615.903,73 |
|
|
27.976 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
28.094.451,68 EUR |
|
|
|
( 26.455 ) |
|
bb) von
anderen Emittenten |
281.632.790,99 |
|
|
286.206 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
171.648.177,81 EUR |
|
|
|
( 171.597 ) |
|
|
|
311.248.694,72 |
|
314.182 |
|
c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
Nennbetrag |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
|
|
|
|
311.248.694,72 |
314.182 |
| 6. |
Aktien und
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
192.180.928,82 |
179.800 |
| 6a. |
Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 7. |
Beteiligungen |
|
|
35.046.199,01 |
34.399 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
|
an
Finanzdienstleistungsinstituten |
232.000,00 EUR |
|
|
|
( 232 ) |
|
an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
| 8. |
Anteile an
verbundenen Unternehmen |
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
|
an
Finanzdienstleistungsinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
|
an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
| 9. |
Treuhandvermögen |
|
|
5.682.210,91 |
7.965 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
5.682.210,91 EUR |
|
|
|
( 7.965 ) |
| 10. |
Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen aus deren
Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11. |
Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
|
a) Selbst
geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
0,00 |
|
2 |
|
c)
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
0,00 |
|
0 |
|
d)
geleistete Anzahlungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
2 |
| 12. |
Sachanlagen |
|
|
3.455.521,54 |
3.851 |
| 13. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
5.053.422,17 |
5.507 |
| 14. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
160.886,81 |
193 |
| Summe der
Aktiva |
|
|
2.584.417.747,60 |
2.534.727 |
Passivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
a)
täglich fällig |
|
158.643,10 |
|
54 |
|
b) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
439.471.485,45 |
|
504.699 |
|
|
|
|
439.630.128,55 |
504.752 |
| 2. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
a)
Spareinlagen |
|
|
|
|
|
aa) mit
vereinbarter Kündigungsfrist von drei
Monaten |
420.857.606,33 |
|
|
508.892 |
|
ab) mit
vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei
Monaten |
1.734.757,97 |
|
|
1.951 |
|
|
|
422.592.364,30 |
|
510.843 |
|
b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
ba)
täglich fällig |
999.921.852,01 |
|
|
1.118.503 |
|
bb) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
385.420.908,34 |
|
|
73.889 |
|
|
|
1.385.342.760,35 |
|
1.192.393 |
|
|
|
|
1.807.935.124,65 |
1.703.236 |
| 3. |
Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
4.027.173,33 |
|
4.015 |
|
b) andere
verbriefte Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
Geldmarktpapiere |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
|
|
|
|
4.027.173,33 |
4.015 |
| 3a. |
.
Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 4. |
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
5.682.210,91 |
7.965 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
5.682.210,91 EUR |
|
|
|
( 7.965 ) |
| 5. |
Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
5.913.317,07 |
3.325 |
| 6. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
2.689.429,54 |
3.253 |
| 7. |
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
a)
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
31.617.473,00 |
|
28.539 |
|
b)
Steuerrückstellungen |
|
515.058,56 |
|
2.294 |
|
c) andere
Rückstellungen |
|
6.608.722,73 |
|
8.026 |
|
|
|
|
38.741.254,29 |
38.859 |
| 8. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
| 9. |
Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
6.100.227,59 |
7.146 |
| 10. |
Genussrechtskapital |
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
vor Ablauf von zwei
Jahren fällig |
0,00 EUR |
|
|
|
( 0 ) |
| 11. |
Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
|
|
177.835.000,00 |
166.985 |
|
Sonderposten nach §
340e Abs. 4 HGB |
10.000,00 EUR |
|
|
|
( 10 ) |
| 12. |
Eigenkapital |
|
|
|
|
|
a)
gezeichnetes Kapital |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Kapitalrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
|
c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
ca)
Sicherheitsrücklage |
95.191.382,68 |
|
|
94.511 |
|
|
|
95.191.382,68 |
|
94.511 |
|
d)
Bilanzgewinn |
|
672.498,99 |
|
681 |
|
|
|
|
95.863.881,67 |
95.191 |
| Summe der
Passiva |
|
|
2.584.417.747,60 |
2.534.727 |
| 1. |
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
|
54.462.831,90 |
|
58.070 |
|
c) Haftung
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
54.462.831,90 |
58.070 |
| 2. |
Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
|
a)
Rücknahmeverpflichtungen aus unechten
Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
c)
Unwiderrufliche Kreditzusagen |
|
94.195.576,18 |
|
110.886 |
|
|
|
|
94.195.576,18 |
110.886 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Zinserträge aus |
|
|
|
|
|
a) Kredit-
und Geldmarktgeschäften |
53.637.853,43 |
|
|
38.438 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte negative
Zinsen |
2.298,61 EUR |
|
|
|
( 72 ) |
|
aus der Abzinsung von
Rückstellungen |
580,05 EUR |
|
|
|
( 3 ) |
|
b)
festverzinslichen Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen |
3.485.552,05 |
|
|
2.049 |
|
|
|
57.123.405,48 |
|
40.487 |
| 2. |
Zinsaufwendungen |
|
18.469.985,79 |
|
6.034 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte positive
Zinsen |
73.227,61 EUR |
|
|
|
( 1.121 ) |
|
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen |
328.129,67 EUR |
|
|
|
( 850 ) |
|
|
|
|
38.653.419,69 |
34.453 |
| 3. |
Laufende
Erträge aus |
|
|
|
|
|
a) Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
2.519.636,60 |
|
3.192 |
|
b)
Beteiligungen |
|
776.620,30 |
|
383 |
|
c) Anteilen
an verbundenen Unternehmen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
3.296.256,90 |
3.574 |
| 4. |
Erträge
aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
0,00 |
0 |
| 5. |
Provisionserträge |
|
18.747.321,46 |
|
19.278 |
| 6. |
Provisionsaufwendungen |
|
1.139.597,05 |
|
1.053 |
|
|
|
|
17.607.724,41 |
18.226 |
| 7. |
Nettoertrag
oder Nettoaufwand des Handelsbestands |
|
|
0,00 |
0 |
| 8. |
Sonstige
betriebliche Erträge |
|
|
1.437.149,74 |
2.439 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungsumrechnung |
43.108,37 EUR |
|
|
|
( 55 ) |
| 9. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
60.994.550,74 |
58.692 |
| 10. |
Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
a)
Personalaufwand |
|
|
|
|
|
aa)
Löhne und Gehälter |
16.971.855,16 |
|
|
15.878 |
|
ab) Soziale
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung |
8.345.162,73 |
|
|
6.307 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
für
Altersversorgung |
5.207.300,63 EUR |
|
|
|
( 3.218 ) |
|
|
|
25.317.017,89 |
|
22.185 |
|
b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
9.453.383,01 |
|
9.201 |
|
|
|
|
34.770.400,90 |
31.386 |
| 11. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
|
|
425.367,29 |
490 |
| 12. |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
|
1.108.936,52 |
1.415 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungsumrechnung |
51.275,56 EUR |
|
|
|
( 63 ) |
| 13. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
8.816.143,74 |
|
0 |
| 14. |
Erträge
aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
0,00 |
|
2.026 |
|
|
|
|
8.816.143,74 |
2.026 |
| 15. |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und
wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
|
0,00 |
|
4.266 |
| 16. |
Erträge
aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
5.837.265,86 |
|
0 |
|
|
|
|
5.837.265,86 |
4.266 |
| 17. |
Aufwendungen
aus Verlustübernahme |
|
|
0,00 |
0 |
| 18. |
Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
|
|
10.850.000,00 |
13.350 |
| 19. |
Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
10.860.968,15 |
9.811 |
| 20. |
Außerordentliche Erträge |
|
0,00 |
|
0 |
| 21. |
Außerordentliche Aufwendungen |
|
0,00 |
|
0 |
| 22. |
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
0,00 |
0 |
| 23. |
Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag |
|
9.983.853,60 |
|
8.929 |
| 24. |
Sonstige
Steuern, soweit nicht unter Posten 12
ausgewiesen |
|
204.615,56 |
|
201 |
|
|
|
|
10.188.469,16 |
9.130 |
| 25. |
Jahresüberschuss |
|
|
672.498,99 |
681 |
| 26. |
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
672.498,99 |
681 |
| 27. |
Entnahmen
aus Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) aus
anderen Rücklagen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
672.498,99 |
681 |
| 28. |
Einstellungen in Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
a) in die
Sicherheitsrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) in andere
Rücklagen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 29. |
Bilanzgewinn |
|
|
672.498,99 |
681 |
ANHANG - 2023
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf
der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung
der Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(RechKredV) aufgestellt.
B. BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Allgemeines
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich
Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen
Abschnitten darauf hingewiesen.
Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden
demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.
Forderungen
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
(einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis
zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert.
Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und
Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in
die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden
planmäßig über die Laufzeit der
Geschäfte verteilt.
Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag
vorhersehbaren Risiken aus Forderungen und
Namensschuldverschreibungen wurde durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen
kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen.
Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der
Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte
Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem
Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu
notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle
gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner
Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso
wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen
berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen
und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit
von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine
Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume
haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht
berücksichtigt bzw. ausgeübt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben
wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen
an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere
Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog.
Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7
gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen
Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView
für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten
Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung
einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser
Berechnung waren insbesondere die mit unseren
Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten
Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen
12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse
bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der
internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als
risikolos betrachten werden, wurden auch für die
handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im
Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung
verwendeten Parameter spiegeln nach unserer
Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag
ausreichend wider.
Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung
der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der
Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die
Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter
Berücksichtigung einer risikoadäquaten
Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an
dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit
orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum
Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im
Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit
CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten
erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected
Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen
entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten
Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die
Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.
Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt
als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden
(Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten
sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten
Pauschalwertberichtigungen werden an den
Unterstrichpositionen abgesetzt und als
Risiko-vorsorge/pauschale Rückstellungen in den
anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen.
Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der
Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in
den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).
Zusätzlich besteht Vorsorge für die
besonderen Risiken des Geschäftszweigs der
Kreditinstitute.
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden
grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in
Höhe von 935,1 TEUR an die Landesbank
Baden-Württemberg übertragen. Die Landesbank kann
diese Forderungen zur Begebung von Hypotheken-Pfandbriefen
und damit zur Besicherung ihrer entsprechenden
Verbindlichkeiten nutzen. Aufgrund der
Rückübertragungsmöglichkeit der Landesbank
für den Fall, dass die Kundenforderung Not leidend
wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den
Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die
Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten
4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch
Grundpfandrechte besichert" aus.
Wertpapiere
Die Zuordnung von Wertpapieren zur
Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum
Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht
geändert.
Im Geschäftsjahr 2023 haben wir
Immobilien-Spezialfondsanteile mit Buchwerten von insgesamt
79,0 Mio. EUR gegen Ausgabe von Anteilen in einen neu
aufgelegten Wertpapier-Spezialfonds eingebracht
(Tauschgeschäft). Dabei haben wir die
Anschaffungskosten der neuen Anteile nach den Buchwerten
oder den niedrigeren Marktwerten der hingegebenen
Wertpapiere zzgl. des im Rahmen des Tauschgeschäfts
anfallenden Ertragsteueraufwands von 2,9 Mio. EUR
(Zwischenwertansatz) bemessen.
Für Anteile an Spezialfonds haben wir eine
Wertminderung nur insofern vorgenommen wie die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (gemildertes
Niederstwertprinzip). Die Ermittlung des Bewertungskurses
erfolgte im Rahmen einer Durchschau auf die im Fonds
enthaltenen Vermögensgegenstände. Für
Schuldverschreibungen innerhalb des Fonds haben wir hierbei
eine Rückzahlung zum Nominalwert angenommen, sofern
sich nicht aus der Bonitätsbeurteilung etwas anderes
ergibt. Andere Vermögensgegenstände innerhalb des
Fonds wurden zu Marktwerten berücksichtigt.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere der Liquiditätsreserve
(Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des
Wertaufholungsgebots bilanziert.
Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren
Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des
Durchschnittspreises ermittelt.
Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen),
wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.
Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum
Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße
Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt
erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben
wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen.
Unabhängig davon sind Wertminderungen von
Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets
dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der
Restlaufzeit zurückzuführen sind.
Für Anteile an Spezialfonds, die aus der
Bündelung der Immobilien-Spezialfondsanteile in einen
Masterfonds resultieren, haben wir den Zwischenwertansatz
bei der Bewertung berücksichtigt, um die schwebenden
Verluste GuV wirksam zu verarbeiten. Der IDW RS HFA 18 Tz.
9 hat zur Bilanzierung von Anteilen an
Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen
Jahresabschluss die Tauschgrundsätze definiert, nach
denen für den Tausch von
Vermögensgegenständen als Anschaffungskosten
wahlweise der Buchwert oder der höhere Zeitwert des
Einlageobjektes angesetzt werden darf. Der Ansatz eines
anderen, unter dem Zeitwert liegenden Zwischenwertes wird
als unzulässig anzusehen. Die Steuerbelastung von ca.
2,9 Mio. € wurde ergebnisneutral dem Buchwert des
Masterfonds zugeschrieben.
Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt
bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung
herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt
vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in
der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive -
Richtline 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines
liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf
Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die
festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht
aktive Märkte vor.
In den Fällen, in denen wir nicht von einem
aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung
anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv
vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System
SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser
Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter
Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze zugrunde.
Für Anteile an Investmentvermögen haben wir
als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.
Beteiligungen
Anteile an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den
Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert.
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
werden vorgenommen.
Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung
gesellschaftsvertraglich begründeter
Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am
Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden.
Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich
auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem
Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann
zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der
Beteiligung dies rechtfertigen.
Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen
Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer, bilanziert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 800 EUR werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Gebäude werden linear über die
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für
Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in
gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde
gelegt, wenn sie kürzer ist als die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die
für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.
Gegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr
der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung
verrechnet.
Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen
Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die
zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren,
die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis
zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien
werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und
zeitanteilig verteilt.
Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten
längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des
Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass der
Erfüllungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt durch
Zinsermäßigungen ggf. unter dem Nominalwert
liegt. Aufgrund der Zinsentwicklung seit 2022 werden die
negativen Zinsen der Vorjahre nun überkompensiert
durch den Zinsaufwand des finalen Verzinsungszeitraums. Wir
haben die Verbindlichkeiten grundsätzlich zu ihrem
Nominalwert angesetzt. Die Differenz zum
Erfüllungsbetrag berücksichtigen wir durch eine
zeitanteilige Erhöhung des Nominalwertes. Bei der
Berechnung der Zinsen für die jeweiligen Zinskorridore
haben wir uns an den vom IDW veröffentlichten
Grundsätzen orientiert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine
Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach
rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und
ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In
Einzelfällen haben wir dabei auch auf die
Einschätzung externer Sachverständiger
zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken
haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird
der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe
erfasst (Nettomethode).
Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von
einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die
übrigen Rückstellungen werden gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit
entsprechenden Zinssatz der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und
den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und
Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung
des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.
Entsprechendes gilt für eine Veränderung des
Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden
Verbrauchs.
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im
Zinsergebnis ausgewiesen.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck
entsprechend dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt.
Dabei werden künftige jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,00 %, sowie Rentensteigerungen
von 3,00 % (Vorjahr: 2,00 %) unterstellt. Der Berechnung
der Pensionsrückstellungen und Beihilfen wurde ein vom
Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter
Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde
gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes
basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.
Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage
des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und
ergänzender betrieblicher Vereinbarungen
abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten
Rückstellungen werden künftige Lohn- und
Gehaltssteigerungen für das Jahr 2024 von 9,76 % und
für die Folgejahre 2,00 % angenommen. Die Restlaufzeit
der Verträge beträgt bis zu 3 Jahre. Die
Abzinsung erfolgt aus Vereinfachungsgründen mit dem
Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren
von 1,43 %.
Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) wurde
über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu
Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen
entschieden. Gegenstand des aktuellen Verfahrens war im
Kern die Frage, wie der während der typischerweise
längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und
Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche
Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist.
Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung
im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind
unzulässig. Im Sinne einer einvernehmlichen
Lösung werden wir punktuell anbieten, eventuelle
Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren.
Die bilanziellen Folgen des Urteils haben wir bereits
im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im Jahr 2023
ergebende Anpassungen haben wir im laufenden Ergebnis
erfasst.
Bilanzierung und Bewertung von
Derivaten
Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der
Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.
Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des
Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands
sind, halten wir nicht.
Die laufenden Zinszahlungen aus
Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden
Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.
Kreditderivate halten wir sowohl in der Position des
Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber. Dabei
handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes
eingebettete Credit Default Swaps. Als Sicherungsnehmer
haben wir die Sicherungswirkung des Credit Default Swaps im
Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen und unsere
Halteabsicht bis zur Fälligkeit bei der Bewertung der
gesicherten Geschäfte berücksichtigt. In der
Position des Sicherungsgebers gehaltene Kreditderivate
behandeln wir aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks
(Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalteabsicht als gestellte
Kreditsicherheit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt
nach den für das Bürgschafts- und
Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln.
Verbindlichkeitsrückstellungen für eine mit
großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende
Inanspruchnahme haben wir gebildet. Den Nominalbetrag
dieser Kreditderivate haben wir - ggf. gekürzt um
gebildete Rückstellungen - unter der Bilanz als
Eventualverbindlichkeit (Bilanzvermerk) angegeben.
Die in strukturierten Produkten eingebetteten
Derivate haben wir grundsätzlich zusammen mit dem
Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand
bzw. als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert.
Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass
ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i.
d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren
Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist.
Sofern die strukturierten Produkte durch das
eingebettete Derivat im Verhältnis zum Basisinstrument
wesentlich erhöhte oder zusätzliche Risiken bzw.
Chancen aufwiesen, haben wir eine getrennte Bilanzierung
der Bestandteile vorgenommen. Die Bilanzierung und
Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der
Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.
Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs
(Zinsbuch)
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative
Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, sowie die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für
diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich
zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen
Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko-und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich
aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen
Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt
sich kein Verpflichtungsüberschuss.
Währungsumrechnung
Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
aufgenommene, auf ausländische Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie
am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte
sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in
EUR umgerechnet.
Im Übrigen wurden die Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung unabhängig von der
Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und in den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die
Erträge aus der Umrechnung von
Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem
Jahr oder weniger wurden erfolgswirksam in den sonstigen
betrieblichen Erträgen vereinnahmt.
Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung
lautenden Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten (einschließlich der
Eventualverbindlichkeiten) beträgt 2.519 TEUR bzw.
6.738 TEUR.
C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
BILANZ
Aktiva 3 - Forderungen an
Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Forderungen an die
eigene Girozentrale |
43.822 |
32.576 |
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
23.391 |
20.740 |
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| Börsennotiert |
270.563 |
| nicht
börsennotiert |
38.702 |
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Buchwert |
267.985 |
284.646 |
| beizulegender Wert |
250.794 |
256.429 |
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten
Wertpapieren handelt es sich um Forderungen, bei denen die
niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf
marktbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind
und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur
Endfälligkeit der Anleihen erworben haben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist
dargestellt.
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| nachrangige
Forderungen |
5.958 |
5.958 |
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an
Sondervermögen an den Spezialfonds A-WISO-1-Fonds und
seit dem Jahr 2023 am A-WISO-2-Fonds.
| Investmentfonds (in Mio
EUR): |
Buchwert |
Marktwert |
Differenz Buchwert zu
Marktwert |
Ausschüttungen in
2023 |
Tägliche
Rückgabe möglich |
Unterlassene
Abschreibungen |
| A-WISO-1-Fonds |
106,5 |
106,4 |
-0,1 |
- |
Nein |
0,1 |
| A-WISO-2-Fonds |
82,0 |
84,0 |
2,0 |
1,2 |
Nein |
- |
Anlageziele der Spezialfonds sind die Erzielung einer
überdurchschnittlichen Performance bei gleichzeitiger
Risikostreuung. Anlageschwerpunkte sind die Anlage in
festverzinslichen Wertpapieren (A-WISO-1-Fonds) und
Immobilienfonds (A-WISO-2-Fonds).
Die Möglichkeit der täglichen Rückgabe
der Anteile ist aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen
beschränkt, da es sich bei den Spezialfonds um ein nur
für die Sparkasse aufgelegtes Portfolio handelt.
Die Anteile an Investmentvermögen sind dem
Anlagevermögen zugeordnet.
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Buchwert |
106.954 |
121.119 |
| Beizulegender Wert |
106.803 |
117.210 |
Wir haben auf eine Bewertung der Investmentfonds zum
niedrigeren beizulegenden Wert verzichtet, weil die
Wertminderung aufgrund marktbedingter Wertminderungen
voraussichtlich nicht von Dauer ist.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| börsennotiert |
- |
| nicht
börsennotiert |
969 |
Aktiva 7 - Beteiligungen
Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1
HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
| Name |
Sitz |
Anteil am Kapital |
Eigenkapital |
Jahresergebnis |
|
|
in % |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
| Sparkassenverband
Westfalen-Lippe |
Münster |
1,50715 |
1.174,4
(31.12.2022) |
0,0 (31.12.2022) |
| Deutsche
SparkassenLeasing AG & Co. KG |
Bad Homburg vor der
Höhe |
0,01933 |
1.004,8
* (30.09.2022) |
43,3
* (30.09.2022) |
| Erwerbsgesellschaft der
S-Finanzgruppe mbH & Co. KG |
Neuhardenberg |
0,183608 |
4.163,0
* (31.12.2022) |
302,0
* (31.12.2022) |
| Siedlungsgesellschaft
Witten mbH |
Witten |
15,00 |
14,1 (31.12.2022) |
0,5 (31.12.2022) |
| Immobiliengesellschaft
Witten Bebbelsdorf GmbH & Co. KG |
Schwerte |
45,00 |
6,7 (30.09.2023) |
0,2 (30.09.2023) |
* gemäß Konzernjahresabschluss
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Aktiva 9 - Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller
Höhe die Forderungen an Kunden.
Aktiva 11 - Immaterielle
Anlagewerte
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Aktiva 12 - Sachanlagen
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| Im Rahmen der eigenen
Tätigkeit genutzte Grundstücke und
Gebäude |
1.844 |
| Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
817 |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Aktiva 13 - Sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| Provisionsansprüche
an Verbundpartner |
971 |
| Forderung an
Werttransportunternehmen |
3.268 |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Aktiva 14 -
Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Unterschiedsbetrag
zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem
Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten |
2 |
4 |
Passiva 1 - Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
In diesem Posten sind Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale in Höhe von
30.712 TEUR enthalten.
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in
Höhe von 191.576 TEUR als Sicherheit übertragen
worden.
Passiva 2 - Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
1.733 |
1.042 |
Passiva 4 -
Treuhandverbindlichkeiten
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (5.682
TEUR).
Passiva 5 - Sonstige
Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende
nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| noch abzuführende
Steuern |
5.672 |
Passiva 6 -
Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| vom Marktzins
abweichende künftige Zinsaufwendungen aus
Festzinszahler-Swaps |
2.129 |
2.574 |
| Unterschiedsbetrag
zwischen Nennbetrag und niedrigem Auszahlungsbetrag
von Forderungen |
338 |
398 |
In Höhe der Upfront-Zahlungen bzw. der positiven
Marktwerte infolge von marktabweichenden Zinsen beim
Neuabschluss von zwei Zins-Swaps im Jahr 2017 hat die
Sparkasse passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Diese werden zeitanteilig linear über die
Gesamtlaufzeit der Swaps bzw. des Sparkassenbriefes
zugunsten der Zinsaufwendungen aufgelöst.
Passiva 7 - Rückstellungen
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
zum 31. Dezember 2023 383,0 TEUR.
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in
Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
(Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.
Passiva 9 - Nachrangige
Verbindlichkeiten
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt
6.100 TEUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der
nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen,
haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,71 % und eine
ursprüngliche Laufzeit von 8 bis 10 Jahren; davon
werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 703
TEUR fällig.
Für die in dieser Position ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen
in Höhe von 120 TEUR angefallen.
Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen
Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder
der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller
nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet
werden. Sie sind für beide Vertragsparteien
während der Laufzeit unkündbar.
Erläuterungen zu den Posten unter
dem Bilanzstrich
Eventualverbindlichkeiten
In den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen
Eventualverbindlichkeiten sind folgende nicht unwesentliche
Einzelposten enthalten:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| Credit Default
Swaps |
15.223 |
In diesem Posten werden übernommene
Bürgschaften und Gewährleistungsverträge
erfasst. Auf Basis der regelmäßigen
Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer
Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier
ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu
einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen
werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden
kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie
sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten
abgesetzt worden.
Andere Verpflichtungen
Die unter diesem Posten ausgewiesenen
unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage
sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich
in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen
nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall
nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine
ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete
Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen
Kreditzusagen abgesetzt worden.
D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Gewinn- und Verlustrechnung 3 -
Laufende Erträge
Im November 2023 wurde ein neuer
Wertpapier-Spezialfonds mit einem Buchwert von 79,0 Mio.
EUR durch Einbringung von Immobilienfonds aus dem
Eigenbestand aufgelegt. Erträge in Höhe von 1,2
Mio. EUR sind im Jahr 2023 hieraus geflossen.
Gewinn- und Verlustrechnung 8 -
Sonstige betriebliche Erträge
In diesem Posten sind wesentliche Einzelbeträge
in Höhe von 552 TEUR enthalten, die aus
Auflösungen von Rückstellungen resultieren.
E. SONSTIGE ANGABEN
Fristengliederung (in TEUR)
|
mit einer
Restlaufzeit von |
|
|
|
bis drei Monate |
mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
mehr als fünf
Jahre |
mit unbestimmter
Laufzeit |
im Jahr 2024
fällig |
| Aktivposten |
|
|
|
|
|
|
| 3. Forderungen an
Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
|
| b) andere Forderungen
(ohne Bausparguthaben) |
0 |
22.500 |
7.500 |
0 |
--- |
--- |
| 4. Forderungen an
Kunden |
73.258 |
117.558 |
421.401 |
1.101.099 |
52.586 |
--- |
| 5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
--- |
--- |
--- |
--- |
--- |
56.570 |
| Passivposten |
|
|
|
|
|
|
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
|
| b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
44.978 |
70.552 |
202.073 |
119.006 |
--- |
--- |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
|
| a) Spareinlagen |
|
|
|
|
|
|
| ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten |
345 |
614 |
771 |
5 |
--- |
--- |
| b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
| bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
176.038 |
170.177 |
36.120 |
512 |
--- |
--- |
| 3. Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
| a) begebene
Schuldverschreibungen |
--- |
--- |
--- |
--- |
--- |
4.000 |
| b) andere verbriefte
Verbindlichkeiten |
0 |
0 |
0 |
0 |
--- |
--- |
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3
RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Latente Steuern
Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten
resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte.
Wir haben diese Effekte auf der Basis eines
Körperschaftsteuersatzes (inklusive
Solidaritätszuschlag) von 15,825 % und eines
Gewerbesteuersatzes von 18,20 % unter Zugrundelegung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt.
Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.
Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf
folgende Bilanzpositionen:
| Positionen |
Erläuterung der
Differenz |
| Aktive latente
Steuern |
|
| Forderungen an
Kunden |
Vorsorgereserven,
unterschiedliche Bewertung der
Pauschalwertberichtigung in der Steuer- und
Handelsbilanz |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
steuerlich nicht
berücksichtigte Abschreibungen |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
steuerliche
Korrekturen |
| Rückstellungen |
unterschiedliche
Parameter und steuerrechtlich nicht
berücksichtigte Rückstellungen |
| Passive latente
Steuern |
|
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
steuerliche
Korrekturen |
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver
latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht
nicht genutzt wurde.
Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der
Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten
Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn-
und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im
Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für
allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.
Derivative Finanzinstrumente
Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw.
Steuerung von Zinsänderungsrisiken
Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte
abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht
abgewickelten Termingeschäfte handelt es sich um
Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine
Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten
getätigt.
Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten
Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden
Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten
derivativen Finanzinstrumente. Bei den
Deckungsgeschäften handelt es sich um die in
Bewertungseinheiten oder in die verlustfreie Bewertung des
Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.
|
beizulegende Zeitwerte in Mio. EUR |
Buchwerte in Mio.
EUR |
|
Marktpreis |
Preis nach
Bewertungsmethode |
Optionsprämie/
Variation-Margin/ up-front-payment |
|
negativ |
positiv |
negativ |
positiv |
|
| Zins-/zinsindexbezogene
Geschäfte |
|
|
|
|
|
| OTC-Produkte |
|
|
|
|
|
|
Termingeschäfte |
|
|
|
|
|
| Zinsswaps
(einschließlich Forwardswaps) |
- |
- |
3,3 |
1,5 |
2,1 |
| Summe |
- |
- |
3,3 |
1,5 |
2,1 |
| davon:
Deckungsgeschäfte |
- |
- |
3,3 |
1,5 |
2,1 |
|
Nominalbeträge in Mio. EUR |
|
nach
Restlaufzeiten |
|
|
Bis 1 Jahr |
1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
insgesamt |
| Zins-/zinsindexbezogene
Geschäfte |
|
|
|
|
| OTC-Produkte |
|
|
|
|
|
Termingeschäfte |
|
|
|
|
| Zinsswaps
(einschließlich Forwardswaps) |
45,0 |
50,0 |
100,0 |
195,0 |
| Summe |
45,0 |
50,0 |
100,0 |
195,0 |
| davon:
Deckungsgeschäfte |
45,0 |
50,0 |
100,0 |
195,0 |
Bei den aufgeführten derivativen
Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei
einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver
Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von
Bewertungsmethoden ermittelt.
Die im Rahmen der Steuerung von
Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung
des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.
Bei den Kontrahenten der derivativen
Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um
deutsche Kreditinstitute aus der Sparkassenfinanzgruppe.
Nicht in der Bilanz enthaltene
finanzielle Verpflichtungen
Leistungszusage der
Zusatzversorgungskasse
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes (Tarifvertrag-ATV)" zugesagt. Um den
anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Die VBL finanziert die Versorgungsverpflichtungen im
Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines
Abschnittsdeckungsverfahrens mit einem zehnjährigen
Deckungsabschnitt ein Umlagesatz bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Ein Sanierungsgeld zur
Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem
entstandenen Versorgungsansprüche wird nicht mehr
erhoben. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 7,30 % der
zusatzversorgungspflichtigen Gehälter
(einschließlich insgesamt 1,81 % Eigenanteil der
Pflichtversicherten an der Umlage). Der Umlagesatz
einschließlich des Eigenanteils der
Pflichtversicherten an der Umlage bleibt im Jahr 2024
unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die VBL,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des
mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die
erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 15.490 TEUR betrugen
im Geschäftsjahr 2023 852 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der VBL
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 48.292 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1
% und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen
VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der
Verpflichtung der VBL.
Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation
Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem
der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf
regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft.
Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der
Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein
Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im
Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der
Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das
von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als
Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz
(EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:
1. Freiwillige Institutssicherung
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist
es, die angehörenden Institute selbst zu schützen
und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein
Entschädigungsfall vermieden und die
Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne
Einschränkungen fortgeführt werden.
2. Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen
Einlagensicherung haben die Kunden gegen das
Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen
Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR.
Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine
reine Rückfalllösung für den Fall, dass die
freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht
greifen sollte.
Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG
verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als
Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten
institutsbezogenen Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres-
und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet
werden.
Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr
2024 aufzubringende Zielvolumen 7,3 Mio. EUR. Bis zum 31.
Dezember 2023 wurden 4,8 Mio. EUR eingezahlt.
Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der
Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment
Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser
Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 1,5
Mio. EUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind
vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.
Indirekte Haftung für die Erste
Abwicklungsanstalt (EAA)
Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom
24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009
zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG,
Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
gemäß § 8a
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der
Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist
entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 %
verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA,
die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen
werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25
Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die
Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus
künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung,
die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag
vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum
Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer
Rückstellung.
Für die mit der Auslagerung des Portfolios der
ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte
Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem
Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus
künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von
32,4 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß
§ 340f HGB anzusparen; davon wurden bis zum Jahr 2015
6,7 Mio. EUR dotiert. Im Januar 2021 hat das Ministerium
der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine
Zustimmung erteilt, dass eine über die von den
nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten
Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge
unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der
Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die
Sparkasse in entsprechender Höhe eine
Rückstellung bilden.
Mitglied des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe (SVWL)
Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes
Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am
Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag
1,50715 %. Der Verband ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das
Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu
fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen
durchzuführen und die Aufsichtsbehörde
gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors
gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen
Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche
Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der
Satzung des Verbands eine Umlage von den
Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die
Geschäftskosten nicht decken.
Zeichnungserklärungen
Es liegen Zeichnungserklärungen zum Erwerb von
Anteilen an Immobilienfonds in Höhe von 3,2 Mio. EUR
vor.
Abschlussprüferhonorar
Im Geschäftsjahr wurden für den
Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
|
TEUR |
|
Abschlussprüferleistungen |
314 |
| Andere
Bestätigungsleistungen |
31 |
| Gesamtbetrag |
345 |
Berichterstattung über die
Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des
Vorstandes
Für die Verträge mit den Mitgliedern des
Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er
orientiert sich dabei an den Empfehlungen der
nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den
Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und
Stellvertreter.
Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf
fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die
Mitglieder des Vorstands erhalten ausschließlich
feste Bezüge. Erfolgsbezogene
Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit
langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt.
Auf die festen Gehaltsansprüche wird die
Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes bei Herrn
Rolf Wagner nicht und bei Frau Psarski erst ab dem 1.
Januar 2027 angewendet. Die Erhöhung ist begrenzt auf
2% im Kalenderjahr. Zur Mitte der Vertragslaufzeit erfolgt
eine Überprüfung, ob eine darüber
hinausgehende Anpassung erfolgen soll. Der Vertrag von
Herrn Rolf Wagner ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
|
2023 |
| Vorstand |
Grundbetrag und
Allgemeine Zulage |
Leistungszulage |
Sonstige
Vergütung |
Gesamtvergütung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
Wagner, Rolf
Vorsitzender |
350 |
- |
5 |
355 |
Psarski, Andrea
Mitglied |
353 |
- |
5 |
358 |
| Summe |
703 |
- |
10 |
713 |
Die sonstigen Vergütungen betreffen die
Sachbezüge aus der privaten Nutzung von
Dienstfahrzeugen.
Herr Rolf Wagner hat keinen Anspruch auf ein
Übergangsgeld bzw. auf Zahlung eines Ruhegehalts.
Frau Psarski hat im Falle der Nichtverlängerung
des Dienstvertrages einen Anspruch auf ein
Übergangsgeld bzw. Ruhegeld in Abhängigkeit von
der Dauer des Dienstverhältnisses in Höhe von 40
% der ruhegeldfähigen Bezüge. Mit jeder weiteren
Vertragsperiode kann das Ruhegeld auf bis zu 55 % steigen.
Frau Psarski wird ab dem 1. Januar 2024 als
Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Witten tätig sein.
Im Falle der regulären Beendigung ihrer
Tätigkeit hat Frau Psarski Anspruch auf
Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch beträgt dann 55 %
der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird
ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des
öffentlichen Dienstes angewendet.
Auf dieser Basis und unter der Annahme eines
Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 67.
Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
errechnet. In 2023 erfolgte aufgrund veränderter
Parameter für den Rententrend eine
außerordentliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen in Höhe von 517 TEUR.
| Vorstand |
Im Jahr 2023 der
Pensionsrückstellung zugeführt |
Barwert der
Pensionsansprüche 31.12.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
Wagner, Rolf
Vorsitzender |
- |
- |
Psarski, Andrea
Mitglied |
620 |
5.503 |
Bezüge der Mitglieder der
Aufsichtsgremien
Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des
Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses
der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 500 EUR je Sitzung
gezahlt; der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag
und die Stellvertreter erhalten 750 Euro je Sitzung.
Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder
regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen
nicht.
In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit
und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023
folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor
genannten Gremien:
| Name |
EUR |
| Dannert, Lieselotte |
3.000,00 |
| Engler, Martina |
4.500,00 |
| Gah, Claudia |
4.500,00 |
| Richter, Jan |
6.000,00 |
| Tillmann, Dr.
Klaus-Peter |
4.500,00 |
| Rosenthal, Katja |
3.000,00 |
| Weiß, Ursula |
2.000,00 |
| Schubert, Petra |
500,00 |
| Hedberg, Annette |
4.500,00 |
| Jüngst, Holger |
6.250,00 |
| Klawe, Grischa |
2.500,00 |
| Knöller,
Stefan |
3.570,00 |
| Kramer, Sarah |
3.000,00 |
| Malz, Christoph |
4.000,00 |
| Pompetzki, Volker |
10.000,00 |
| Saelzer, Katharina |
500,00 |
| Hasenkamp, Michael |
2.975,00 |
| Insgesamt |
65.295,00 |
Pensionsrückstellungen und
-Zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an
frühere Mitglieder des Vorstands und deren
Hinterbliebene
An frühere Mitglieder des Vorstands und deren
Hinterbliebene wurden 1.367 TEUR gezahlt; die
Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis
betrugen am 31. Dezember 2023 26.031 TEUR.
Vorschüsse und Kreditgewährungen an den
Vorstand und den Verwaltungsrat
Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Verwaltungsrats
zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche
Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 9.715
TEUR gewährt.
Mitarbeiter/innen
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
|
2023 |
2022 |
| Vollzeitkräfte |
184 |
182 |
| Teilzeit- und
Ultimokräfte |
99 |
102 |
|
283 |
284 |
| Auszubildende |
14 |
11 |
| Insgesamt |
297 |
295 |
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.
Verwaltungsrat
Mitglieder
Pompetzki, Volker Geschäftsführer eines
Handelsunternehmens für elektr. Waren
- vorsitzendes Mitglied -
Dannert, Lieselotte Lehrerin i. R
Gah, Claudia Diplom Kauffrau Referentin strategische
Unternehmensentwicklung
Hasenkamp, Michael Kaufmann / Unternehmensberatung /
Kommunikation
Jüngst, Holger Stadtplaner /
Geschäftsführer
- 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds -
Kramer, Sarah Polizeivollzugsbeamtin
Malz, Christoph Studiendirektor
Richter, Jan Business-Development Manager in einem
IT-Unternehmen
-1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds -
Tillmann, Dr. Klaus-Peter selbstständiger
Arzt
Weiß, Ursula angestellte Koordinatorin in einer
sozialen Einrichtung
Engler, Martina Sparkassenangestellte
Rosenthal, Katja Sparkassenangestellte
Hedberg, Annette Sparkassenangestellte
Knöller, Stefan Sparkassenangestellter
Hagenkötter, Nils Sparkassenangestellter (bis
01.01.2023)
Klawe, Grischa Sparkassenangestellter (ab 01.01.2023)
Stellvertretende Mitglieder
Baumann, Liane Fachreferentin in einer sozialen
Einrichtung
Grunwald, Tobias Triebfahrzeugführer
Scheve, Stefan Kaufmann der Wohnungs- und
Grundstückswirtschaft
Kuhn, Martin techn. Angestellter - Energieversorgung
i. R.
Kiesewetter, Rolf Verkaufsleiter IT
Schubert, Petra Angestellte im öffentlichen
Dienst
Saelzer, Katharina Studentin
Strautz, Martin Wirtschaftsberater
Borggraefe, Stefan Angestellter Software-Entwicklung
(bis 20.03.2023)
Steinert, Detlef Busfahrer (ab 20.03.2023)
Hilgenstock, Carsten Sparkassenangestellter
Becker, Dirk-Thomas Sparkassenangestellter
Rittel, Thomas Sparkassenangestellter
Wende, Hartleff-Dietrich Sparkassenangestellter
Klawe, Grischa Sparkassenangestellter (bis
01.01.2023)
Stahl, Andreas Sparkassenangestellter (ab 01.01.2023)
Vorstand
Rolf Wagner, Vorsitzender (bis 31.12.2023)
Andrea Psarski, Vorsitzende (ab 01.01.2024)
Mathias Wagner (ab 01.01.2024)
Vertreter gem. § 15 Abs. 2b
SpkG
Andreas Aschemeier
Ivica Miletovic (ab 01.01.2024)
Michael Naglak (ab 01.01.2024)
Mathias Wagner (bis 31.12.2023)
Witten, 24.04.2024
Der
Vorstand
Psarski
Wagner
Anlage zum Anlagenspiegel
|
Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR) |
|
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
Beteiligungen |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
| Veränderungen
saldiert
* |
-13.731 |
12.504 |
647 |
--- |
| Buchwerte |
|
|
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
298.572 |
179.662 |
34.399 |
--- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
284.841 |
192.166 |
35.046 |
--- |
* Es wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
|
Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Immaterielle
Anlagewerte |
Sachanlagen |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
| Entwicklung der
Anschaffungs-Herstellungskosten |
|
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
494 |
63.053 |
13 |
| Zugänge |
--- |
72 |
--- |
| Abgänge |
5 |
7.204 |
--- |
| Umbuchungen |
--- |
--- |
--- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
489 |
55.921 |
13 |
| Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
|
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
492 |
59.201 |
--- |
| Abschreibungen im
Geschäftsjahr |
2 |
423 |
--- |
| Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
--- |
--- |
--- |
| Änderung der
gesamten Abschreibungen |
|
|
|
| im Zusammenhang mit
Zugängen |
--- |
--- |
--- |
| im Zusammenhang mit
Abgängen |
5 |
7.160 |
--- |
| im Zusammenhang mit
Umbuchungen |
--- |
--- |
--- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
489 |
52.464 |
--- |
| Buchwerte |
|
|
|
| Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
2 |
3.852 |
13 |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
--- |
3.457 |
13 |
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2023
("Länderspezifische
Berichterstattung")
Die Sparkasse Witten hat keine Niederlassungen im
Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Witten
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Witten definiert den Umsatz als Saldo
aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 60.993
TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 245.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 10.861 TEUR.
Die Steuern auf Gewinn betragen 9.984 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Witten
hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen
erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Witten
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Witten
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse
Witten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen
sowie den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse
unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an
Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen
Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Forderungen an
Kunden
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.
Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten
Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 68,4 % der Bilanzsumme
ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat
daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss,
insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023
wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in
Form eines Anstiegs der Energiepreise, der
Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit,
von Lieferengpässen und einer hohen Inflation
geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes
Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und
Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder
nicht vollumfänglich nachkommen können
(Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt
daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse
im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von
Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.
b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen
Prüfung der organisatorischen Pflichten und der
Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der
Kreditprozesse, unter anderem die
Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die
Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten
Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des
Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der
Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf
Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.
Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft
prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des
Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen
Kreditengagements. Für diese Kreditfälle
untersuchten wir die ordnungsgemäße
handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im
Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße
Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den
Mindestanforderungen für das Risikomanagement
(MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen
Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen
bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen
gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten,
der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile
(Blankokredite) oder Negativhinweise aus der
Kontoführung des Kreditnehmers
(Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben
wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit
eine Rückführung der Forderung durch den
Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener
Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen
eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert
und wurden wirksam durchgeführt.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und
der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4
(Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu
Bilan-zierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.)
enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die
Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht
(Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans
(Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten Internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
Internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung
von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k
Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der
Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, haben folgende
Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung nach § 89 Abs.
1 des WpHG
|
| ― |
jährliche Prüfungen
gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk
|
| ― |
Prüfung der Beträge
der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG
für die Bemessung der Umlage der Kosten für
die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel
|
Verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Die für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüferin ist Isabel Tuschhoff.
Münster, 14. Mai
2024
Sparkassenverband
Westfalen-Lippe Prüfungsstelle
Tuschhoff
Wirtschaftsprüferin
Auszug aus der Niederschrift über
die Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Witten am
06. Juni 2024
Beschluss:
Gemäß § 15 Abs. 2 Buchstaben d) und
e) und 24 Abs. 4 SpkG NW wird der vorliegende
Jahresabschluss 2023 festgestellt und der Lagebericht
für das Jahr 2023 gebilligt. Es wird empfohlen, den
Jahresüberschuss in Höhe von Euro 672.498,99 der
Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Witten, 06.06.2024
Der
Verwaltungsrat der Sparkasse Witten
Auszug aus der Niederschrift über
die öffentliche Sitzung des Rats der Stadt Witten vom
23. September 2023
13. Sparkasse Witten - Jahresabschluss 2023
-letzte Beratung: HFA, 16.09.2024, TOP 19
Vorlage 0758/V 17
1. Der Jahresabschluss 2023 mit dem Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von
672.498,99 € ist der Sicherheitsrücklage der
Sparkasse Witten zuzuführen.
3. Den Organen der Sparkasse Witten wird für das
Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
|