M&V Santenberg GmbH (vormals: M&V GmbH "Siegmar" - Metallbearbeitung, Vorrichtungsbau)
Jahnsdorf/Erzgeb.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
PASSIVA
ANHANG
1. Allgemeine Angaben
Die M&V Santenberg GmbH hat ihren Sitz in Jahnsdorf/Erzgebirge. Die Gesellschaft ist
beim Amtsgericht Chemnitz unter der Handelsregisternummer HRB 13812 eingetragen. Für den Jahresabschluss der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des
HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung. Von den Befreiungsmöglichkeiten des
§ 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgenommen werden können,
erfolgen diese Angaben im Anhang.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Es finden die Grundsätze der Einzelbewertung und der Vorsicht Beachtung. Im Einzelnen
erfolgte die Bewertung wie folgt:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen,
angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten Material- und Fertigungseinzelkosten,
angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Wertverzehrs
des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die Nutzungsdauern betragen:
Angeschaffte geringwertige Anlagegüter (bis 800 € Anschaffungswert) wurden voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Die Anschaffungskosten wurden zum fortgeschriebenen durchschnittlichen
Einkaufspreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Der niedrigere beizulegende
Wert wird bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen einkaufsbezogen ermittelt. Sofern
die letzten Einkaufspreise niedriger sind, wird auf diese abgeschrieben. Dem allgemeinen
Lagerhaltungsrisiko, insbesondere dem der Ungängigkeit, wird bei der Vorratsbewertung
durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Nicht mehr verwendbare Bestände
wurden im Geschäftsjahr verschrottet bzw. ausgesondert. In die Herstellungskosten
wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Teile der notwendigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit
er auf die Fertigung entfällt, einbezogen. Der niedrigere beizulegende Wert wird bei
den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen absatzbezogen ermittelt, d.h. retrograd
ausgehend vom Verkaufserlös abzüglich noch anfallender anteiliger Kosten bis zum Ende
der Fertigung sowie Vertriebs- und Verwaltungskosten (Vollkostenmethode). Soweit die
Verlustberücksichtigung im Rahmen der verlustfreien Bewertung nicht bzw. nicht vollständig
möglich ist, wurden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag aktiviert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden zum einen Einzelwertberichtigungen auf Grund der Einzelsituation von Debitoren
vorgenommen. Zum Anderen wurden für die restlichen Forderungen in angemessenem Umfang
Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) vorgenommen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt. Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume sind als Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Im Sonderposten für Zuwendungen sind Investitionszuschüsse und Investitionszulagen passiviert. Der Sonderposten wird
über die Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden
gebildet, wenn und soweit der Wert der eigenen Lieferungs- und Leistungsverpflichtung
am Bilanzstichtag über dem Wert des Anspruchs auf Gegenleistung liegt. Dabei wurden
die voraussichtlich noch anfallenden Kosten zu Vollkosten angesetzt, nicht jedoch
allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten. Die Umrechnung fremder Währungen in Euro erfolgte mit den historischen Kursen bzw.
mit dem am Bilanzstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betrafen den erstmaligen Ansatz aktiver latenter Steuern in Höhe von 1.044 T€. Dadurch
wurde die Vermögenslage (insbesondere erhöhtes Eigenkapital) ebenso wie die Ertragslage
positiv beeinflusst und den bestehenden nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen ein
Wert beigemessen. Auf die Finanzlage hat die Bilanzierung keinen Einfluss. Des Weiteren kam es im Rahmen der Unternehmensübernahme zu einer Überprüfung der Bewertung
der Vorräte. Die Geschäftsführung hat einerseits die Zuordnung innerhalb der Vorräte
angepasst und andererseits die Bewertungsparameter vereinheitlicht. Aufgrund dessen
wurden zusätzliche Abwertungen gegenüber den bisherigen Bewertungsansätzen in Höhe
von 112 T€ für Rohmaterial und 122 T€ für UE-Bestände vorgenommen. Der Einfluss auf
die Vermögenslage ist eher gering. Im Rahmen der Ertragslage handelt es sich um einen
einmaligen ergebnismindernden Effekt. Auf die Finanzlage hat die Bilanzierung keinen
Einfluss.
3. Angaben zur Bilanz
Von den Forderungen haben 1.936 T€ eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.544 T€ (Vorjahr 2.302
T€) und eine Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von 2.803 T€ (Vorjahr 3.354 T€),
davon Restlaufzeit über 5 Jahre in Höhe von T€ 517 (Vorjahr T€ 1.072). Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.798 sind besichert durch Sicherungsübereignung
der finanzierten Anlagegegenstände, Globalzession der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und die Sicherungsübereignung der Vorräte.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Sinne von § 285 Ziffer 3a. HGB bestehen aus
diversen Miet- und Leasingverträgen für Büroausstattung und Kfz mit T€ 181, davon
im dem Abschlussstichtag folgenden Jahr T€ 96. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten für die Anmietung von Betriebsgrundstücken
inkl. aufstehenden Immobilien in Höhe von 2.810 T€ (für 2024 somit 415 T€) gegenüber
verbundenen Unternehmen.
5. Sonstige Angaben Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung sind angefallen aus dem Abgang der Betriebsimmobilien abzgl. der Restwerte in Höhe
von T€ 1.312 sowie korrespondieren der Auflösung der Sonderposten in Höhe von 220
T€. Außerdem wurden erstmalig aktive latente Steuern abgegrenzt und dadurch Erträge
aus aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.044 T€ gebucht. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren 167 Arbeitnehmer beschäftigt. Es besteht eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB in Höhe von 1.044 T€, d.h. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet
werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich
eines Gewinnvortrag und abzüglich eines Verlustvortrag den Betrag der aktiven latenten
Steuern von 1.044 T€ übersteigen.
Jahnsdorf / Erzgeb., den 10. Juni 2024
gez. Silke Hahn
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. November 2024
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