M & V Santenberg GmbHLiquidiert

09387 Jahnsdorf/Erzgeb., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 13812
Vorher
Metallbearbeitung & Vorrichtungsbau GmbH "Siegmar"M & V GmbH "Siegmar" - Metallbearbeitung, Vorrichtungsbau, FahrzeugbauM & V GmbH "Siegmar" - Metallbearbeitung, Vorrichtungsbau
Eingetragen
19.9.2003
Branche
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör für WerkzeugmaschinenHerstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung
Gegenstand
Herstellung, Bearbeitung, Reparatur, Wartung sowie An- und Verkauf industrietechnischer Produkte, insbesondere Maschinen, Baugruppen, Apparate und Geräte, Zubehör und Zusatzeinrichtungen; Entwicklung, Konstruktion sowie Vertrieb von Vorrichtungen für Maschinen und ähnliche Erzeugnisse

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rüdiger Kunze
seit 8.1.2026
Geschäftsführer
Matthias Wahl
seit 8.1.2026
Geschäftsführer
Andreas Vogel
seit 8.1.2026
Prokura
Silke Hahn
seit 5.10.2023
Geschäftsführer
Karsten Pröger
seit 23.6.2014
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Wilhelm Ari KunzeSantenberg Industrie Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
26.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

M&V Santenberg GmbH (vormals: M&V GmbH "Siegmar" - Metallbearbeitung, Vorrichtungsbau)

Jahnsdorf/Erzgeb.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

573.657,00

2.077.487,56

I. Sachanlagen

548.557,00

2.052.387,56

II. Finanzanlagen

25.100,00

25.100,00

B. Umlaufvermögen

4.341.617,14

2.714.685,05

I. Vorräte

1.113.723,62

1.289.043,45

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.057.991,97

977.336,71

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

169.901,55

448.304,89

C. Rechnungsabgrenzungsposten

19.178,05

27.352,38

D. Aktive latente Steuern

1.044.000,00

0,00

E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

1.436.220,04

Summe Aktiva

5.978.452,19

6.255.745,03



PASSIVA

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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.199.284,27

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Gewinnrücklagen

194.742,59

194.742,59

III. Verlustvortrag

1.656.962,63

1.930.403,00

IV. Jahresüberschuss

2.635.504,31

273.440,37

V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

1.436.220,04

B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen

0,00

277.824,64

C. Rückstellungen

432.113,21

322.325,59

D. Verbindlichkeiten

4.347.054,71

5.655.594,80

Summe Passiva

5.978.452,19

6.255.745,03

ANHANG

1. Allgemeine Angaben
Die M&V Santenberg GmbH hat ihren Sitz in Jahnsdorf/Erzgebirge. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Chemnitz unter der Handelsregisternummer HRB 13812 eingetragen.
Für den Jahresabschluss der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung. Von den Befreiungsmöglichkeiten des § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgenommen werden können, erfolgen diese Angaben im Anhang.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es finden die Grundsätze der Einzelbewertung und der Vorsicht Beachtung. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die Nutzungsdauern betragen:

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immaterielle Vermögensgegenstände

4 bis 5 Jahre

Bauten

10 bis 25 Jahre

technische Anlagen und Maschinen

5 bis 21 Jahre

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2 bis 15 Jahre

Angeschaffte geringwertige Anlagegüter (bis 800 € Anschaffungswert) wurden voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Anschaffungskosten wurden zum fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Der niedrigere beizulegende Wert wird bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen einkaufsbezogen ermittelt. Sofern die letzten Einkaufspreise niedriger sind, wird auf diese abgeschrieben. Dem allgemeinen Lagerhaltungsrisiko, insbesondere dem der Ungängigkeit, wird bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Nicht mehr verwendbare Bestände wurden im Geschäftsjahr verschrottet bzw. ausgesondert. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er auf die Fertigung entfällt, einbezogen. Der niedrigere beizulegende Wert wird bei den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen absatzbezogen ermittelt, d.h. retrograd ausgehend vom Verkaufserlös abzüglich noch anfallender anteiliger Kosten bis zum Ende der Fertigung sowie Vertriebs- und Verwaltungskosten (Vollkostenmethode). Soweit die Verlustberücksichtigung im Rahmen der verlustfreien Bewertung nicht bzw. nicht vollständig möglich ist, wurden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag aktiviert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum einen Einzelwertberichtigungen auf Grund der Einzelsituation von Debitoren vorgenommen. Zum Anderen wurden für die restlichen Forderungen in angemessenem Umfang Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) vorgenommen.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.
Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume sind als Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Im Sonderposten für Zuwendungen sind Investitionszuschüsse und Investitionszulagen passiviert. Der Sonderposten wird über die Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden gebildet, wenn und soweit der Wert der eigenen Lieferungs- und Leistungsverpflichtung am Bilanzstichtag über dem Wert des Anspruchs auf Gegenleistung liegt. Dabei wurden die voraussichtlich noch anfallenden Kosten zu Vollkosten angesetzt, nicht jedoch allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten.
Die Umrechnung fremder Währungen in Euro erfolgte mit den historischen Kursen bzw. mit dem am Bilanzstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden betrafen den erstmaligen Ansatz aktiver latenter Steuern in Höhe von 1.044 T€. Dadurch wurde die Vermögenslage (insbesondere erhöhtes Eigenkapital) ebenso wie die Ertragslage positiv beeinflusst und den bestehenden nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen ein Wert beigemessen. Auf die Finanzlage hat die Bilanzierung keinen Einfluss.
Des Weiteren kam es im Rahmen der Unternehmensübernahme zu einer Überprüfung der Bewertung der Vorräte. Die Geschäftsführung hat einerseits die Zuordnung innerhalb der Vorräte angepasst und andererseits die Bewertungsparameter vereinheitlicht. Aufgrund dessen wurden zusätzliche Abwertungen gegenüber den bisherigen Bewertungsansätzen in Höhe von 112 T€ für Rohmaterial und 122 T€ für UE-Bestände vorgenommen. Der Einfluss auf die Vermögenslage ist eher gering. Im Rahmen der Ertragslage handelt es sich um einen einmaligen ergebnismindernden Effekt. Auf die Finanzlage hat die Bilanzierung keinen Einfluss.

3. Angaben zur Bilanz
Von den Forderungen haben 1.936 T€ eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.544 T€ (Vorjahr 2.302 T€) und eine Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von 2.803 T€ (Vorjahr 3.354 T€), davon Restlaufzeit über 5 Jahre in Höhe von T€ 517 (Vorjahr T€ 1.072).
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.798 sind besichert durch Sicherungsübereignung der finanzierten Anlagegegenstände, Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Sicherungsübereignung der Vorräte.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Sinne von § 285 Ziffer 3a. HGB bestehen aus diversen Miet- und Leasingverträgen für Büroausstattung und Kfz mit T€ 181, davon im dem Abschlussstichtag folgenden Jahr T€ 96.
Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten für die Anmietung von Betriebsgrundstücken inkl. aufstehenden Immobilien in Höhe von 2.810 T€ (für 2024 somit 415 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen.

5. Sonstige Angaben
Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung sind angefallen aus dem Abgang der Betriebsimmobilien abzgl. der Restwerte in Höhe von T€ 1.312 sowie korrespondieren der Auflösung der Sonderposten in Höhe von 220 T€. Außerdem wurden erstmalig aktive latente Steuern abgegrenzt und dadurch Erträge aus aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.044 T€ gebucht.
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren 167 Arbeitnehmer beschäftigt.
Es besteht eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB in Höhe von 1.044 T€, d.h. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrag und abzüglich eines Verlustvortrag den Betrag der aktiven latenten Steuern von 1.044 T€ übersteigen.

 

Jahnsdorf / Erzgeb., den 10. Juni 2024

gez. Silke Hahn

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. November 2024

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