Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
EPSON Europe Electronics GmbH
Riesstraße 15, 80992 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daiji Ohnuma seit 19.12.2025 | Geschäftsführer |
Akihiro Fukaishi seit 31.5.2024 | Geschäftsführer |
Hiroshi Ota seit 8.11.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
EPSON Europe B.V. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EPSON Europe Electronics GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Bilanz zum 31. März 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EPSON Europe Electronics GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EPSON Europe Electronics GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EPSON Europe Electronics GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 6. August 2024 EY
GmbH & Co. KG
Collie, Wirtschaftsprüfer Ketzinger, Wirtschaftsprüfer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EPSON Europe Electronics GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EPSON Europe Electronics GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EPSON Europe Electronics GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 6. August 2024 EY
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Collie, Wirtschaftsprüfer Ketzinger, Wirtschaftsprüfer Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024 ErgebnisverwendungsvorschlagGemäß Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung sollen Teile des Jahresergebnisses 2023/24 ausgeschüttet werden. Feststellungs- und ErgebnisvewendungsbeschlussDer Jahresabschluss zum 31. März 2024 wurde am 06. August 2024 festgestellt. Es wurde beschlossen, dass aus dem zum 31. März 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 13.702.944,82 € 2.000.000,00 zum 27. September 2024 ausgeschüttet werden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 11.702.944,82 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/24A. Information über EPSON Europe Electronics GmbH EPSON Europe Electronics GmbH (EEG) ist eine Vertriebsgesellschaft der EPSON Europe B.V., Amstelveen, Niederlande, welche eine Tochtergesellschaft der Seiko EPSON Corporation, Japan ist. Seit der Firmengründung 1989 ist der Hauptsitz in München. EEG vertreibt Produkte in Europa, Mittlerer Osten und Afrika und bietet Kundenberatung / Service für Halbleiter (IC-Bereich / Integrated Circuits) Quarz-Bauteile (QD-Bereich) und Sensorsysteme in den Märkten Industrie, Medizin, Healthcare, Mobile Communication, Automotive und Home Visual. B. Geschäftsentwicklung I. Wirtschaftliche Situation Die wirtschaftliche Lage in Europa war während des Geschäftsjahres 2023/24 weitgehend schwierig. Während zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres sich die allgemeine Marktlage eintrübte, entspannte sich die Liefersituation für unsere Produkte zusehends, was speziell im Bereich der Taktgeber und μ-Controller zu erhöhten Liefermengen an Kunden und damit zum Aufbau erheblicher Lagerbestände bei Kunden und Distributoren führte. Diese Überlieferung der Kunden und Distributoren hielt auch zu Beginn des Geschäftsjahres 2023/24 noch an, reduzierte sich aber im Laufe des Geschäftsjahres aufgrund niedriger Auftragseingänge und Stornierungen. Die im Weltmarkt herrschende Überkapazität an Taktgebern führte auch zu erhöhtem Preisdruck, so dass Neuaufträge häufig nur zu niedrigeren Preisen platziert wurden. Als Resultat reduzierte sich der Produktumsatz um 29% auf 50.62 M€ im Geschäftsjahr 2023/24 im Vergleich zum Vorjahr 2022/23 mit 70.90 M€. Auch in der abgeschlossenen Berichtsperiode leisteten Mitarbeiter der EEG-Entwicklungsunterstützung für die Gruppe, der daraus generierte Umsatz wurde aber von anderen Niederlassungen der Seiko EPSON Corporation getätigt. Für diesen sogenannten "offshore Umsatz" erhält EEG, wie in der Vergangenheit, von der Muttergesellschaft eine Vergütung, um die Kosten dieser Unterstützungstätigkeit zu decken. II. Produktentwicklung Die Produktentwicklung findet überwiegend auf Ebene der Muttergesellschaft statt. Speziell im Halbleiterbereich wird die Definition sowie neue Funktionalitäten der entwickelten Produkte jedoch mitbeeinflusst. Wie oben beschrieben, leistet die EEG-Entwicklungsunterstützung für die Gruppe. III. Verkauf und Kundenakquisition In unseren zwei Hauptgeschäftsfeldern (Halbleiter und Taktgeber) war das Geschäftsjahr 2023/2024 geprägt von geringer Nachfrage seitens unserer Kunden sowie im Bereich der Taktgeber zum großen Teil durch hohe Lagerbestände bei Kunden und Distributoren. Vor Allem im Bereich der Taktgeber führte die deutlich verbesserte Verfügbarkeit zu steigendem Preisdruck. In diesem schwierigen Marktumfeld ist unser Produktumsatz von 70.90 M€ im Geschäftsjahr 2022/23 auf 50.62 M€ im Geschäftsjahr 2023/24 gefallen. An unserer generellen Distributionspolitik hat sich selbst nichts geändert, da wir weiterhin unsere Waren entweder direkt (OEM Kunden), durch Distributoren oder an EMS Kunden (Electronic Manufacturing Services) verkaufen. Zur Stärkung unserer Aktivitäten zur Generierung von Neugeschäft nehmen wir vereinzelt Änderungen im Distributionsnetzwerk vor und verstärkten unsere eigenen Aktivitäten, um Neugeschäft mit größeren Distributionskunden zu generieren. Dies erfolgt durch den Einsatz eigener Mitarbeiter. Beliefert werden wir ausschließlich durch Firmen der Seiko EPSON Corporation. C. Lage der Gesellschaft I. Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2022/23 haben wir neben notwendigen Ersatzinvestitionen in Hardware und Software keine weiteren Investitionen getätigt. Der Restbuchwert des Anlagevermögens zum 31.03.2023 betrug T€ 373 (i.Vj. T€ 835). Die Veränderung bezieht sich im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung des aktuellen Geschäftsjahres. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Vorräte von T€ 5.406 auf T€ 3.154 verringert. Aufgrund sinkender Bedarfe seitens der Kunden haben wir unseren Lagerbestand im Verlauf des Geschäftsjahres 2023/24 angepasst und damit zum 31.03.2024 reduziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich von T€ 9.227 auf T€ 5.906. Ursächlich ist hierfür im Wesentlichen, dass aufgrund des schwieriger werdenden Marktumfelds Kunden das Volumen ihrer Bestellungen zurückgefahren haben. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen reduzierten sich von T€ 17.484 im Vorjahr auf T€ 12.923. Der wesentliche Bestandteil der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist eine Cash-Pooling Forderung gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 12.703 (i.Vj. T€ 17.296). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 343 (i.Vj. T€ 449) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuerguthaben in Höhe von T€ 276 (i.Vj. T€ 408). Die liquiden Mittel betrugen T€ 1.156 nach T€ 2.075 im Vorjahr. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um USD sowie JPY. Der "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" in Höhe von T€ 9 beinhaltet Forderungen aus den Wertpapierdepots der Allianz von T€ 279 hinsichtlich geleisteter Überstunden der Mitarbeiter saldiert mit den entsprechenden Rückstellungen für Überstunden (Verpflichtungen aus den Lebensarbeitszeitkonten) von T€ 270. Insgesamt verringerte sich die Bilanzsumme von T€ 35.519 auf T€ 23.982. Das Eigenkapital erhöhte sich durch den laufenden Gewinn um T€ 2.022 (i.Vj. T€ 2.305) und reduzierte sich wegen einer Gewinnausschüttung in Höhe von T€ 2.000 (i.Vj. T€ 2.000) auf T€ 16.133 (i.Vj. T€ 16.111). Die Rückstellungen in Höhe von T€ 3.117 (i.Vj. T€ 3.471) beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen, Pensionsrückstellungen und Steuerrückstellungen. Als Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 563 wird der Saldo der Pensionsverpflichtungen von T€ 3.863 und der Forderungen Rückdeckungsversicherungen von T€ 3.300 ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 1.152 (i.Vj. T€ 1.323) betreffen das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von T€ 250, und vorherige Geschäftsjahre in Höhe von T€ 902. Die Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 11.240 auf T€ 4.530 steht im Zusammenhang mit den reduzierten Liefermengen im Geschäftsjahrs 2023/2024 sowie einer Margenrückerstattung im Vorjahr an die Muttergesellschaft Seiko Epson Corporation in Höhe von T€ 5.329. II. Finanzlage Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2023/24:
Die Finanzierung unserer Gesellschaft erfolgt aktuell durch Eigenmittel und - soweit erforderlich - konzernintern durch unsere Gesellschafterin EPSON Europe B.V. über den Cash Pooling Vertrag. Wir sind damit unabhängig von Banken. Aufgrund des ansteigenden Zinsniveaus entstand während des gesamten Geschäftsjahrs 2023/24 aus dem Cash Pooling ein Zinsertrag in Höhe von T€ 552 (i.Vj. Ertrag in Höhe von T€ 197). Das Währungsrisiko für EEG verringert sich dahingehend, dass Verkäufe und zugehörige Einkäufe in gleicher Währung (EUR, JPY, USD) durchgeführt werden. III. Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung
Umsätze EEG erreichte einen Produktumsatz (ohne Dienstleistungserträge) in Höhe von T€ 50.617 (i.Vj. T€ 70.896).
Die Reduzierung der Produktumsätze ist der gesunkenen Marktnachfrage und hohen Lagerbestände bei unseren Kunden und Distributoren geschuldet. Die Margenentwicklung in Prozent ist im Vergleich zum Vorjahr etwas gestiegen, was im Wesentlichen eine Funktion der Verrechnungspreissystematik ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 1.200 (i.Vj. T€ 3.051) beinhalten Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ 794 (i.Vj. T€ 2.775). Die niedrigen operativen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus den, dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld geschuldeten, reduzierten Aufwendungen für Marketing- und Reiseaktivitäten. Wir werden im Geschäftsjahr 2024/25 die Aufwendungen in diesen Bereichen wieder erhöhen. Erläuterungen zur Abweichung Plan/Ist Zahlen Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind Produktumsatz, Produktmarge und Jahresüberschuss. Wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sehen wir nicht. Im Vergleich zur im Vorjahr erstellten Prognose in Höhe von 70.90 M€ Umsatz konnte der Ist Umsatz gegenüber dem Plan mit erzielten 50,62 M€ nicht erreicht werden. Dies lag insbesondere an der anhaltend schwachen Nachfrage im Bereich Taktgeber bedingt durch hohe Lagerbestände und reduzierter Produktionsraten bei unseren Kunden. Auch im Bereich der Halbleiter war im Geschäftsjahr 2023/2024 die Nachfrage gering. Dies lag zum einen an hohen Lagerbeständen bei Kunden und Distributoren sowie generell am allgemein niedrigeren Bedarf. Daraus resultierend konnte nur ein Umsatz von 10,38 M€ erzielt werden. Die reduzierte Produktmarge (Marge vor Entwicklungsvergütung) (9,06 M€ im Vergleich zum Plan von 10,84 M€), auch in Prozent (17,9% im Vergleich zum Plan von 15,6%) ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Produktumsätze zurückzuführen. Aufgrund der weitgehend noch zu hohen Verkaufspreisen platzierten Aufträge speziell im Bereich der Taktgeber konnte ein Jahresüberschuss erreicht werden, der um TEUR 488 über Plan und um TEUR 283 unter dem des Vorjahres liegt. D. Chancen- und Risikobericht EEG vertreibt zwei Hauptproduktgruppen, QD (Quarz-basierende Bauteile wie Taktgeber und Sensoren) sowie Halbleiter. QD Produkte werden von Kunden als "Commodities" angesehen und unterliegen damit erheblichem Preisrisiko. Insbesondere taiwanesische und chinesische Hersteller, aber auch japanische und andere teilweise lokale Hersteller und reine Handelsfirmen erzeugen aufgrund eines im Geschäftsjahr 2023/24 hohen weltweiten Angebotsüberhangs einen steigenden Preisdruck. Nach Beendigung der COVID-19 Pandemie und deren Auswirkung auf unsere Produktionskapazität überstieg das Angebot an Timing Produkten die Nachfrage unserer Kunden. Die zum Ende der Allokation im Geschäftsjahr 2022/23 bis zum Beginn des Geschäftsjahres 2023/24 aufgebauten Lagerbestände bei Kunden und Distributoren und die unsichere Marktsituation mit multiplen Krisenherden verstärkten die Zurückhaltung neue Aufträge zu platzieren und damit den Produktumsatz für den Bereich der Taktgeber. Im Halbleiterbereich waren die Märkte in den letzten Jahren stark durch einen Nachfrageüberhang geprägt, damit waren wir in einer Phase der Allokation. In dieser Zeit konnte wenig Neugeschäft generiert werden, was im letzten Geschäftsjahr zu stark reduziertem Auftragseingang führte. Steigende Preissensibilität der Kunden, auch aufgrund der höheren Lieferkapazitäten unserer Konkurrenten, trägt zu zurückhaltendem Bestellverhalten und weiterem Preisdruck bei. Speziell im Bereich der μ-Controller rechnen wir mit weiter sinkenden Preisen und reduziertem Bedarf. Wir beliefern nach wie vor keine Kunden direkt in Russland, daher sehen wir keine unmittelbaren Risiken aus dem Konflikt für unser Geschäft. Tätig dagegen sind wir weiterhin in Israel, sehen aber momentan durch den Nahostkonflikt nur ein geringes Risiko für unser Geschäft. Dies kann sich für die Zukunft, abhängig von der weiteren Entwicklung des Konfliktes, ändern. Auch die von Seiko EPSON's Micro Device Operation Division kontinuierlich vollzogenen Kostenreduktionsmaßnahmen und nicht zuletzt die strategische Verwendung interner Halbleiter auch für EPSON Oszillatoren und Echtzeituhrenmodule verbessern die Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität in diesem Umfeld. Eine Chance für zukünftiges Wachstum besteht in der Fokussierung von Seiko EPSON's Aktivitäten auf höherwertige Produkte. Das Forderungsausfall-Risiko ist größtenteils durch einen Kreditversicherer (Atradius) abgesichert. Um dieses Ausfallrisiko möglichst gering zu halten, überwachen wir permanent das Zahlungsverhalten unserer Kunden. Bestandsgefährdende Risiken sehen wir keine. Durch die aktuell hohen Liquiditätsreserven (inkl. Cashpool Forderung) sowie durch den Anschluss an das von unserer Muttergesellschaft geführte "Cash Pooling" wäre bei der EEG im Falle möglicher Insolvenz von Kunden die Liquidität trotzdem als gesichert anzusehen. Auf ausdrücklichen Wunsch einiger Großkunden fakturieren wir nicht nur in Euro, sondern auch in JPY und USD, so dass Währungsschwankungen entsprechenden Einfluss auf unser Geschäftsergebnis haben. E. Ausblick Wir planen für das Geschäftsjahr 2024/25 einen Produktumsatz von 50,72 M€, hiervon 41,55 M€ für Taktgeber (Quarze), 9,17 M€ für Halbleiter. Dies bedeutet insgesamt eine Umsatzerhöhung von unter 1% verglichen mit dem erzielten Umsatz im Berichtsjahr. Dies liegt unter dem gesteckten Ziel von jährlich 4% Umsatzwachstum. Diese Umsatzprognose basiert auf der Erwartung, dass sich die Lagerbestände bei Kunden und Distributoren im Vierten Quartal des Geschäftsjahres 2024/25 normalisieren und neue Aufträge von unseren Kunden platziert werden. Die volatile Marktsituation mit diversen Krisen und Disruptionen sowie die schwächelnde Wirtschaft in Europa und speziell Deutschland stellen jedoch ein erhebliches Risiko für die erwartete Nachfrageerholung dar. Des Weiteren führt die verbesserte Liefersituation und damit einhergehende freie Produktionskapazitäten zu erhöhtem Preisdruck, so dass wir für das kommende Geschäftsjahr mit sinkenden Preisen und sich möglicherweise nur langsamer erholendem Bedarf rechnen müssen. Da aber nach Normalisierung der Lagerbestände bei unseren Kunden und Distributoren generell ein hoher Bedarf nach unseren Produkten aus verschiedenen Bereichen zu erwarten ist, gehen wir davon aus, das gesteckte Umsatzziel für die folgenden Geschäftsjahre erfüllen zu können. Neue "Design-Wins" (Gewonnene Projekte) im Distributions-, Industrie- und Automobilbereich unterstützten eine positive Geschäftsentwicklung für die nächsten Jahre. Aufgrund der positiven Resultate werden wir unseren Value-Ansatz, also den Fokus auf höherwertige, IC-basierende Bauteile und bei Bedarf Kunden direkt zu betreuen und dafür Personal bereitzustellen, weiterhin verfolgen. Im Halbleiterbereich wird weiter ein Fokus auf Audio IC's sowie Automotive Timing Controller gesetzt. Mit der entsprechenden Kostendisziplin (budgetiert sind 9,46 M€ operative Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2024/25) planen wir mit einer Marge auf den Produktumsatz in Höhe von 11,02 M€, Dienstleistungserträge in Höhe von 1,33 M€ sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 1,56 M€.
München, den 01. Juni 2024 EPSON Europe Electronics GmbH Hiroshi Ota Akihiro Fukaishi Keisuke Fujii Anhang für das Geschäftsjahr 2023/24Die EPSON Europe Electronics GmbH hat ihren Sitz in München und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 88800 registriert. Der Jahresabschluss der EPSON Europe Electronics GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB - unter Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes - aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Darstellungsstetigkeit Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear über 3 bis 14 Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt (3-13 Jahre). Geringwertige Anlagegüter (bis max. € 800) werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Anschaffungskosten der Waren beinhalten auch Anschaffungsnebenkosten. Für schwergängige Waren werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen aktiviert. Forderungen in Fremdwährungen, die allesamt innerhalb eines Jahres fällig sind, werden zum Stichtagskurs bewertet. Liquide Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Fremdwährungskonten sind zum Stichtagskurs bewertet. Als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung sind die fortgeführten Anschaffungskosten der verpfändeten Wertpapierdepots zum Bilanzstichtag saldiert mit den in Verbindung stehenden Verpflichtungen aus den Lebensarbeitszeitkonten angesetzt. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der Ermittlung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 33 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen in der Zukunft ergeben wird. Es liegt ein Aktivüberhang der latenten Steuern zum Bilanzstichtag vor. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch. Somit werden keine latenten Steuern ausgewiesen. Gezeichnetes Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) werden nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst. Die Höhe dieser Rückstellungen zum Bilanzstichtag wird mittels versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind diese Rückstellungen mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen zu saldieren und als Saldo unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auszuweisen. Der Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen (Forderungen) erfolgt ebenfalls auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, deren Laufzeiten allesamt weniger als ein Jahr betragen, werden zum Stichtagskurs bewertet. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt gemäß dem jeweiligen vertraglich vereinbarten Zeitpunkt des Gefahren- und Eigentumsübergangs der Waren. Die Umrechnung von Umsätzen in Fremdwährungen erfolgt automatisch mit den entsprechenden Wechselkursen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse nach Märkten/Produktgruppen
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 1.200 (i.Vj. T€ 3.051) beinhalten Erträge als Währungsumrechnungen in Höhe von T€ 794 (i.Vj. T€ 2.775). 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 2.686 (i.Vj. T€ 4.838) sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ 863 (i.Vj. T€ 2.747) enthalten. 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Diese beinhalten im Wesentlichen Zinserträge aus Forderungen aus dem Cash Pooling gegenüber der Muttergesellschaft. 5. Steuern vom Einkommen und Ertrag Im Geschäftsjahr beträgt der Aufwand Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) 2023/2024 T€ 485 (i.Vj. T€ 539). Der Aufwand Gewerbesteuer 2023/2024 beträgt T€ 529 (i.Vj. T€ 585). Der periodenfremde Aufwand aus Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) für Vorjahre beträgt T€ 15 (i.Vj. T€ 0). Der Aufwand aus Gewerbesteuer für Vorjahre beträgt T€ 29 (i.Vj. Ertrag von T€ 1). Die Aufwendungen beziehen sich auf die steuerlichen Veranlagungszeiträume 2018 bis 2023 und resultieren aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2018 bis 2020 (01.04.2017 bis 31.03.2020) sowie den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der in Vorjahren gebildeten Steuerrückstellungen. Bilanzerläuterungen 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022/2023 wird im Anlagespiegel am Ende dieses Anhangs dargestellt. 2. Forderungen Die Forderungen betragen T€ 18.830 (i.Vj. T€ 26.711) und beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 220 (i.Vj. T€ 187) und eine Cash-Pooling Forderung gegen den Gesellschafter in Höhe von T€ 12.703 (i.Vj. T€ 17.296). Alle Forderungen sind kurzfristig. 3. Sonstige Vermögensgegenstände Alle Sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. T€ 343 (i.Vj. T€ 449) sind kurzfristig. 4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Die Forderungen aus verpfändeten Wertpapierdepots von T€ 279 werden mit den in Verbindung stehenden Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten von T€ 270 im Einklang mit § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Daraus ergibt sich in Saldo ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 9 (vgl. Nr. 8 "Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten"). Die Anschaffungskosten der verpfändeten Wertpapiere entsprechen dem Rückstellungsbetrag. Gemäß § 246 Abs.2 Satz 2 HGB werden die realisierten Zinserträge (T€ 5) aus den verpfändeten Wertpapierdepots (hinsichtlich der Rückstellungen der Lebensarbeitskonten) mit den Aufwendungen aus dem Ansatz der Wertpapierdepots zu fortgeführten Anschaffungskosten (T€ 1) saldiert und in Summe als sonstiger betrieblicher Ertrag (T€ 4) ausgewiesen. 5. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital i.H.v. EUR 2.000.000 (i.Vj. EUR 2.000.000) wird von EPSON EUROPE B.V., Amstelveen, Niederlande, gehalten. 6. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Gemäß Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung sollen im Geschäftsjahr 2024/25 T€ 2.000 aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet werden. 7. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen betreffen die Ansprüche der Mitarbeiter aus den Pensionszusagen in Höhe von T€ 3.863 (i.Vj. T€ 3.562). Folgende Parameter liegen der Kalkulation hinsichtlich der Kapitalzusage zugrunde: - das angewandte versicherungsmathematische Verfahren ist die sogenannte "PUC-Methode" - der Rechnungszins beträgt 1,83 % (i.Vj. 1,79 %) - Anwartschaftstrend (Gehalts-/Anspruchstrend) beträgt 0,50% (i.Vj. 0,50 %) - der Rententrend beträgt 4,25 % (i.Vj. 3,00 %) - die Kalkulation erfolgt auf Grundlage der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck Als Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 563 wird nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB der Saldo der Pensionsverpflichtungen von T€ 3.863 und der Forderungen Rückdeckungsversicherungen von T€ 3.300 ausgewiesen. Gemäß § 246 Abs.2 Satz 2 HGB wurden die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen (T€ -69) und die Aufwendungen der Beitragszahlungen in die Rückdeckungsversicherung (T€ -104) mit den Erträgen aus der Erhöhung der Rückdeckungsversicherung (T€ 176) saldiert und in Summe als Zinserträge (T€ 3) ausgewiesen. Nach § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich eine Ausschüttungssperre von T€ 13. Diese ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag der Rückstellungsverpflichtung zum Bilanzstichtag 31. März 2024 hinsichtlich der Pensionsrückstellungen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren von T€ 3.876 und unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren (Neuregelung) von T€ 3.863. 8. Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten Die Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 270. Diese werden in Übereinstimmung mit § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 279 saldiert und in Höhe von T€ 9 auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen (vgl. Nr. 4 "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"). Folgende Parameter liegen der Rückstellungsbewertung zu Grunde: - die erwartete Inanspruchnahme erfolgt durchschnittlich mit einem Lebensalter von 50 Jahren - die Kalkulation erfolgt auf Grundlage einer jährlichen Gehaltsanpassung von 3 %. 9. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend Personalkosten (T€ 1.035; i.Vj. T€ 1.225), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 195; i.Vj. T€ 214) sowie eine Rückstellung für Wiederherstellungsaufwendungen für gemietete Räume in Höhe von T€ 122 (i.Vj. T€ 122). 10. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, nicht gesichert und innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige Angaben 1. Der Jahresabschluss der EPSON Europe Electronics GmbH wird in den Konzernabschluss der EPSON EUROPE B.V., Amstelveen, Niederlande, einbezogen. Die Konzernobergesellschaft ist SEIKO EPSON Corporation, Nagano, Japan. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Konzernmutter (4-1 Nishishinjuku 2 Chom, Shinjuku-ku, Japan-Tokio) erhältlich. 2. Während des Geschäftsjahres waren folgende Herren als Geschäftsführer bestellt: Hiroshi Ota, München Deutschland / Geschäftsführer (ab 01. November 2024) Hideki Nakamura, München Deutschland / Geschäftsführer (bis 31. Oktober 2023) Inaho Takanori, Saitama Japan / Geschäftsführer (bis 1. April 2024) Akihiro Fukaishi, Nagano Japan / Geschäftsführer (ab 1. April 2024) Keisuke Fujii, Amstelveen Holland / Geschäftsführer Von der Erleichterung des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen T€ 122 im Geschäftsjahr 2024/2025 sowie T€ 322 nach dem Geschäftsjahr 2024/2025 (gesamt T€ 444). 4. Durchschnittlich beschäftigte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 48 Angestellte (im Vorjahr 48 Angestellte). Somit war die Anzahl der Mitarbeiter im Laufe des Geschäftsjahres stabil. Die Mitarbeiter lassen sich zum jeweiligen Ende des Geschäftsjahres folgenden Funktionen zuordnen:
5. Das für das Geschäftsjahr 2023/2024 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 103. 6. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. 7. Vorgänge besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
München, den 01. Juni 2024 EPSON Europe Electronics GmbH Hiroshi Ota Akihiro Fukaishi Keisuke Fujii |
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