SIX-S
GmbH
Wedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.590,00 |
3.132,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.590,00 |
3.132,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.817,60 |
31.307,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.369,82 |
6.986,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.447,78 |
24.321,02 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckte Abfindungen |
|
6.485,04 |
| Summe
Aktiva |
34.407,60 |
40.924,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.276,75 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
31.485,04 |
10.686,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.761,79 |
-20.798,27 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
-6.485,04 |
| B.
Rückstellungen |
3.211,09 |
3.011,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.919,76 |
37.913,90 |
| Summe
Passiva |
34.407,60 |
40.924,99 |
Anhang
A. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung
des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma SIX-S GmbH, Wedel, ist
nach den Vorschriften der §§ 242 ff und der
§§ 264 ff HGB aufgestellt. Dabei wurden die
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-
umsetzungsgesetzes (BilRuG) angewendet. Die
Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB und hat von den entsprechenden
Aufstellungserleichterungen vollständig und von den
Offenlegungserleichterungen teilweise Gebrauch gemacht.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen gegen Gesellschafter sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der
Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten
"Sonstige Vermögensgegenstände".
Von dem Wahlrecht, den Bilanzgewinn nach Verwendung
auszuweisen wurde nicht Gebrauch gemacht.
C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrecht-lichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
mitberücksichtigt.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Gemäß
der vom Geschäftsführer aufgestellten
Liquiditätsplanung ist die Zahlungsfähigkeit der
Gesellschaft für die Jahre 2024 und 2025 gesichert.
Über im Jahresabschluss enthaltene Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 22
ist eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung
geschlossen worden. Im Falle von negativen
Planabweichungen, sei es
wegen Nichterreichung der Ergebnisziele für 2024
oder Veränderungen in den vorstehend
beschriebenen Vereinbarungen, wäre der
Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen EUR
250,00 und 800,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs.
2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und
gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen
bestanden nicht.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden nicht.
III. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr belaufen sich auf EUR 0,00 (Vorjahr
EUR 0,00).
IV. Verbindlichkeiten
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen lagen zum Abschlussstichtag nicht vor.
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
V. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
III GmbHG
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter betrugen EUR 4.826,25 und wurden mit 2,00 %
p.a. verzinst.
Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus
Gehaltszahlungen gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von EUR 17.243,64, die nicht verzinst werden.
VI. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich ein
Arbeitnehmer beschäftigt.
II. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Die Gesellschaft wurde am 11.03.2020 gegründet
und ist unter HRB14955 beim Amtsgericht Pinneberg in das
Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist
Wedel, Gegenstand der Gesellschaft sind im Wesentlichen
Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich der
primären Rohstoffwirtschaft sowie der Handel mit Waren
aller Art.
Das gezeichnete Stammkapital beträgt EUR
25.000,00 und wird gehalten von
Herrn Dr. Christopher Robben. Die Einlage ist in
voller Höhe erbracht.
Alleiniger Geschäftsführer im abgelaufenen
Geschäftsjahr war Herr Dr. Christopher Robben.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Wedel, den 5. Dezember
2024
gez.
Dr. Christopher Robben
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 5.12.2024.
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