Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 14955 PI
Eingetragen
22.3.2020
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich der primären Rohstoffwirtschaft sowie der Handel mit Waren aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christopher Robben
Wedel
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SIX-S GmbH

Wedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.590,00 3.132,00
I. Sachanlagen 2.590,00 3.132,00
B. Umlaufvermögen 31.817,60 31.307,95
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.369,82 6.986,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.447,78 24.321,02
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Abfindungen   6.485,04
Summe Aktiva 34.407,60 40.924,99

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.276,75 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 31.485,04 10.686,77
III. Jahresüberschuss 10.761,79 -20.798,27
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   -6.485,04
B. Rückstellungen 3.211,09 3.011,09
C. Verbindlichkeiten 26.919,76 37.913,90
Summe Passiva 34.407,60 40.924,99

Anhang

A. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Firma SIX-S GmbH, Wedel, ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff und der §§ 264 ff HGB aufgestellt. Dabei wurden die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-
umsetzungsgesetzes (BilRuG) angewendet. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und hat von den entsprechenden Aufstellungserleichterungen vollständig und von den Offenlegungserleichterungen teilweise Gebrauch gemacht.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen gegen Gesellschafter sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der
Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände".

Von dem Wahlrecht, den Bilanzgewinn nach Verwendung auszuweisen wurde nicht Gebrauch gemacht.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrecht-lichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Gemäß der vom Geschäftsführer aufgestellten Liquiditätsplanung ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft für die Jahre 2024 und 2025 gesichert. Über im Jahresabschluss enthaltene Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 22 ist eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung geschlossen worden. Im Falle von negativen Planabweichungen, sei es
wegen Nichterreichung der Ergebnisziele für 2024 oder Veränderungen in den vorstehend
beschriebenen Vereinbarungen, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen EUR 250,00 und 800,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

Die Leistungsforderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen bestanden nicht.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden nicht.

III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr belaufen sich auf EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00).

IV. Verbindlichkeiten

Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen lagen zum Abschlussstichtag nicht vor.

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

V. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III GmbHG

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betrugen EUR 4.826,25 und wurden mit 2,00 % p.a. verzinst.

Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Gehaltszahlungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von EUR 17.243,64, die nicht verzinst werden.

VI. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt.

II. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde am 11.03.2020 gegründet und ist unter HRB14955 beim Amtsgericht Pinneberg in das Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Wedel, Gegenstand der Gesellschaft sind im Wesentlichen Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich der primären Rohstoffwirtschaft sowie der Handel mit Waren aller Art.

Das gezeichnete Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und wird gehalten von
Herrn Dr. Christopher Robben. Die Einlage ist in voller Höhe erbracht.

Alleiniger Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Dr. Christopher Robben.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Wedel, den 5. Dezember 2024

gez. Dr. Christopher Robben

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.12.2024.

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