Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
TRADEX GmbHLiquidiert
Lindenstraße 19, 99713 Ebeleben, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weychert GmbHBad WindsheimJahresabschluss zum 31. Dezember 2007BILANZ zum 31. Dezember 2007AKTIVA
Anhang für 2007Weychert GmbH, Bad WindsheimAllgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichtungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden bei der Erstellung in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Geschäftsführung Geschäftsführerin der Weychert GmbH ist Frau Dr. Annelie Weychert. Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführerin schlägt vor den Jahresfehlbetrag von EUR 103.461,86 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Unter Zugrundelegung einer Liquiditätsplanung bis Ende 2010 ergibt sich auf Basis der geplanten Ein- und Auszahlungen keine Zahlungsunfähigkeit. Bei der Liquiditätsplanung wurde die Zusage des Gesellschafters berücksichtigt, durch Zuschüsse die ausreichende Liquidität der Gesellschaft sicher zustellen. Darüber hinaus wurde ein qualifizierter Rangrücktritt für die gewährten Gesellschafterdarlehen vereinbart. Unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung wurde bei der Bilanzierung und Bewertung die Going-Concern-Prämisse angewendet.
Bad Windsheim, 30. Juni 2009 Geschäftsführung |
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