Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Johannes Toillon seit 18.7.2025 | Geschäftsführer |
Alexander Schneider seit 18.8.2022 | Prokura |
Angelika Seiler seit 18.8.2022 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Eva Maria Roer Stiftung | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FINO GmbHBad BockletJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021FINO GMBHAKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021I. Allgemeine Angaben Die FINO GmbH mit Sitz in Bad Bocklet ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Schweinfurt unter der Handelsregisternummer HRB 2334 eingetragen. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung kleiner Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 256 HGB erstellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: Die Immateriellen Vermögensgegenstände umfassen entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Diese sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (bezogen auf eine Nutzungsdauer von längstens 3 Jahren) angesetzt. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bzw. mit den Herstellungskosten, soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um Abschreibungen bewertet. Die durchschnittliche Nutzungsdauer liegt zwischen 17 und 33,3 Jahren. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti vermindert um Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bis zu 13 Jahren. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG), bei denen der Wert des einzelnen Gutes EUR 800 nicht überschreitet, werden sofort abgeschrieben. Die Vorräte beinhalten fertige Erzeugnisse und Waren, diese sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem 31.12.2021 darstellen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Sonderposten mit Rücklagenanteil sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Abschreibung, Übertragung und Einstellung angesetzt und bewertet. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Auf die Aufstellung eines Anlagengitters nach § 284 Abs. 3 HGB wurde gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Sonderposten mit Rücklagenanteil zum Anlagevermögen beruht auf §§ 247 Abs. 3 a.F., 273 HGB a.F. i.V.m. Art 67 Abs. 3 EGHGB. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.238.613,15 (Vorjahr: EUR 1.168.275,32). Diese sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. IV. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung wurde durch
wahrgenommen. Die Geschäftsführer sind allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bad Bocklet, 6. April 2025 Herr Josef Max Süß, Geschäftsführer Die Gesellschafterversammlung vom 7. April 2025 hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 durch Beschluss festgestellt. |
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