Antriebstechnik delta GmbH

Hauptstraße 35, 91083 Baiersdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 5457
Eingetragen
24.3.1994
Branche
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und SystemenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung und Entwicklung, von Hydrauliksystemen, Steuerungen, Antrieben und Antriebsaggregaten, die Fertigung, Instandhaltung und Reparatur dieser Systeme sowie der Vertrieb von Hydraulik und Fluidkomponenten, Fertigungsteilen und Antriebselementen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Roland Bachler
seit 18.11.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Roland Bachler
Hauptstr. 35, 91083 Baiersdorf
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Antriebstechnik delta GmbH

Baiersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 35.297,00 39.699,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 35.294,00 39.696,00
B. Umlaufvermögen 1.152.948,78 1.155.561,24
I. Vorräte 151.998,00 102.680,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 494.312,81 498.316,14
III. Wertpapiere 18.807,69 18.932,25
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 487.830,28 535.632,85
Summe Aktiva 1.188.245,78 1.195.260,24

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 742.939,53 797.417,47
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 771.852,88 719.770,57
III. Jahresfehlbetrag 54.477,94 -52.082,31
B. Rückstellungen 340.615,28 302.815,28
C. Verbindlichkeiten 104.690,97 95.027,49
Summe Passiva 1.188.245,78 1.195.260,24

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz sind grundsätzlich mit denen des Vorjahres vergleichbar, soweit nicht eine Verrechnung von Posten entsprechend den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vorzunehmen war.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Hiervon abweichend sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, gem. § 246 Abs.2 HGB mit diesen Schulden verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen grundsätzlich mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Ausstehende Einlagen

Ausstehende Einlagen (Differenz zwischen Gezeichnetem Kapital und den bisher eingezahlten Einlagen) liegen nicht vor.

2. Immaterielle Vermögensgegenstände

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht aktiviert.

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung angesetzt.

3. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

4. Finanzanlagen

Finanzanlagen sind nicht vorhanden.

5. Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag wurden diese auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

6. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahr abgezinst (§ 253 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Die Berechnung der für die Deckung der gegebenen Pensionszusagen erforderlichen Rückstellung erfolgte mittels eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach handelsrechtlichen Vorschriften (Bewertung mit dem Erfüllungsbetrag).

Zudem erfolgt gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) seit 2010 in der Handelsbilanz eine Saldierung mit dem Vermögens-/Rückdeckungswert der Versicherung, soweit eine Verpfändung zugunsten des Pensionsberechtigten vorgenommen wurde..

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Sonstige Angaben

Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde aufgestellt.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr.10 HGB)

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Bachler Roland Geschäftsführer Alleinvertretung

Aufsichtsrat / Beirat: nicht vorhanden

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

E. Datum der Feststellung des Jahresabschlusses (§328 Ziff.1 Satz2 HGB) und Unterzeichnung der Geschäftsführung

Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022 durch die Geschäftsführung

 

Baiersdorf, den 28.03.2024

gez. Roland Bachler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2024.

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