PROMAXX Innovative PC Print Media GmbHLiquidiert

85386 Eching, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 123505
Eingetragen
29.12.1998
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und PappeHerstellung von Papier, Karton und Pappe
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Veräusserung von Produkten aus Papier, Karton und Kunststoff, insbesondere vorgeschnittene Karten und Zuschnitte in jeglicher Form, sowie andere Gegenstände (Hard- und Software) aus dem computer-, druck- und verfahrenstechnischen Bereich und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, sowie Beteiligung an gleichartigen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Maximilian Seidl
seit 3.1.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

35.000 DM
50.00%
Maximilian Seidl
35.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PROMAXX Innovative PC Print Media GmbH

Eching, Ortsteil Dietersheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   6240,00   11809
B. Umlaufvermögen   296729,43   262908
C. Rechnungsabgrenzungsposten   3302,07   1827
Summe Aktiva   306271,50   276544

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   58760,82   74030
B. Rückstellungen   7782,35   5221
C. Verbindlichkeiten   239728,33   197293
Summe Passiva   306271,50   276544

Anhang

Bericht

1. Auftrag und Auftragsdurchführung 


Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2013 wurde mir im April 2014 durch die Geschäftsführung der Fa. Promaxx Innovative Print Media GmbH (im folgenden auch: 'GmbH' oder 'Gesellschaft') erteilt. 
An Unterlagen wurden die Buchführungsunterlagen für die Geschäftsvorfälle bis zum 31. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt. 
Darüber hinaus wurden mir die angeforderten Verträge und andere Geschäftspapiere zur Ein- sichtnahme überlassen. 
Die erforderlichen Auskünfte wurden von der Geschäftsführung erteilt. 
Im Rahmen des Auftrages wurden die Ordnungsmäßigkeit der Belegablage und der Buchführung, die Vollständigkeit der Buchungen und die Vollständigkeit der erfaßten Urbelege stichprobenartig geprüft. Hierbei haben sich keinerlei Besonderheiten ergeben. 


2. Rechts- und Geschäftsverhältnisse 


2.1 Handelsrecht

Die Fa. PROMAXX Innovative PC Print Media GmbH wurde mit notariellem Ver- trag vom 11. Dezember 1998 in München gegründet.

Die Beurkundung der Gründung und der Satzung erfolgte am 11. Dezember 1998 bei dem Notariat Dr. Wirner in München. Das Unternehmen beim Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen unter HRB 123505.

Die Gesellschaft ist auf unbegrenzte Dauer errichtet.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Gegenstand des Unternehmens sind gem. Satzung die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Veräußerung von Produkten aus Papier, Karton und Kunststoff, insbesondere vorgeschnittene Karten und Zuschnitte in jeglicher Form, sowie andere Gegenstände (Hard- und Software) aus dem computer-, druck- und verfahrenstechni- schen Bereich und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, sowie die Be- teiligung an gleichartigen Unternehmen.

Gesellschafter waren zum Abschlußstichtag

- Herr Paul Fernandez-Kirchberger, Dipl.-Kaufmann in München 
- Herr Maximilian R. Seidl, Kaufmann in München 
Das Stammkapital beträgt € 35.790,43. Es war zum Gründungszeitpunkt satzungsgemäß in voller Höhe einbezahlt. 


Bilanzsumme
(in T€)
 
Wert lfd. Jahr 306,3
Vorjahr 276,5
Vor-Vorjahr 333,4
Umsatzerlöse
(in T€)
 
Wert lfd. Jahr 681,1
Vorjahr 727,1
Vor-Vorjahr 918,2
Anzahl der Arbeitnehmer  
Wert lfd. Jahr unter 10
Vorjahr unter 10
Vor-Vorjahr unter 10

2.2 Steuerrecht

Zu Geschäftsführern waren im Berichtsjahr bestellt:

- Herr Paul Fernandez-Kirchberger, München 
- Herr Maximilian R. Seidl, München 
Im Sinne des Handelsrechts ist das Unternehmen eine Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 i.V.m. § 267a HGB). An den für die Feststellung der Unternehmens- größe gem. § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB maßgeblichen Abschlußstichtagen lagen folgende Größenmerkmale vor: 


Die steuerliche Veranlagung erfolgt beim Finanzamt Freising unter der Steuer-Nummer 115/135/40851.

In umsatzsteuerlicher Hinsicht unterliegt das Unternehmen der Regelbesteuerung gem. §§ 16 - 18 UStG.

Im Berichtsjahr hat es ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und unter- liegt insoweit der GewSt-Pflicht gem. § 2 Abs. 1 GewSt.

Subjektive oder objektive Voraussetzungen für Steuerbefreiungen auf dem Gebiet der Ertragsteuern sind nicht gegeben.

3. Buchführung 


Für das Unternehmen besteht Buchführungspflicht gem. § 238 HGB. 
Die Buchführung wurde im Auftrage des Unternehmens über EDV (Agenda, DATEV) erstellt. 
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte, soweit die vorgenommenen Prüfungen er- gaben, nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. 
Form und Anlage der Buchführungsunterlagen haben keine Anhaltspunkte zu Beanstandungen erkennen lassen. 


4. Auftragsbedingungen 


Für die Durchführung des Auftrags gelten, auch gegenüber Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in der aktuellen Fassung. 


5. Bestätigung

Der Jahresabschluß der Fa. Promaxx Innovative PC Print Media GmbH auf den 31. Dezember 2012 wurde von mir auf der Basis der durch mein Büro erstellten Buchhaltung, der mir überlassenen Unterlagen und der mir erteilten Auskünfte erstellt.

Die vorgelegten Belege wurden auf grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit geprüft.

Die Geschäftsführung der Auftraggeberin ist im Rahmen der Abschlußarbeiten über die beste- henden Ansatz- und Bewertungswahlrechte unterrichtet worden und hat die erforderlichen Entscheidungen nach Unterrichtung über die handels- und steuerrechtlichen Grundsätze getroffen.

Die zur Erstellung des Jahresabschlusses vollzogenen Arbeitshandlungen sind, soweit sie sich nicht aus dem Anhang und den hierzu dargestellten Erläuterungen ergeben, in den Arbeitsunterlagen festgehalten.

Eine Mitwirkung bei der körperlichen Bestandsaufnahme und der Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen, weitergehende Bewertungsmaßnahmen und spezielle Prüfungshandlungen waren, über grundsätzliche Raterteilungen zu handels- und steuerrechtlichen Bewer- tungsvorschriften hinaus, nicht Gegenstand des Auftrages.

Ebenso war nicht Gegenstand des Auftrages die Prüfung der Geschäftsvorfälle in umsatzsteuerlicher Hinsicht sowie eine detaillierte Würdigung der Kapitalstruktur, insbesondere nicht die Erstellung von Zahlenwerken neben der nach handelsrechtlichen Kriterien erstellten Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen zur der Problematik des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB und zu der handelsrechtlichen Bewertung im Anhang.

Dr. Maximilian Prager Dipl.-Kaufmann, Steuerberater

 

Eching, den 08. September 2014

gez. Maximilian R. Seidl

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.09.2014

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