Medenbach Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Medenbach seit 17.6.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medenbach Traffic GmbHWeilburg-HirschhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023gem. §§ 325 ff. HGBIn dem nachfolgendem, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Der als Anlage 5 beigefügte Bestätigungsvermerk vom 19. Juli 2024 bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und nicht auf den verkürzten offengelegten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 05. Dezember 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Verzeichnis der AnlagenBilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der Firma Medenbach Traffic GmbH wurde unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Von den Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 2 i. V. m. § 267 Abs. 2 HGB und von der Schutzklausel des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Gem. § 265 Abs. 2 HGB werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Positionen aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Die Bilanzierung und Bewertung basiert unter Berücksichtigung der Pflicht- und Wahlrechtsanwendungen des BilMOG auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr. Die Bewertung trägt allen erkennbaren Wertminderungen und möglichen Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung und erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgten planmäßig linear. Die planmäßige Abschreibung bei den Omnibussen wird abweichend von den amtlichen Afa-Tabellen gebildet. Hierbei gibt es von Seiten der Hersteller garantierte Rückkaufswerte zu einem bei der Anschaffung fest vereinbartem Zeitpunkt und legt somit die Nutzungsdauer fest. Diese beträgt je nach Einsatz der Fahrzeuge fünf, acht oder zehn Jahre. Die Abschreibung der Omnibusse erfolgt dann linear über die entsprechende Nutzungsdauer in Höhe des Differenzbetrages der Anschaffungskosten und des Rücknahmepreises. Bis zum 31.12.2018 angeschaffte bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis von 250,00 € bis zu 1.000,00 € (Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EstG) wurden linear über fünf Jahre abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis von bis zu 250,00 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Nach dem 31.12.2018 angeschaffte bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis von bis zu 800,00 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert. Sämtliche Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bewertung der selbst hergestellten Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden drohende Ausfälle durch ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Das übrige Umlaufvermögen wurde zu Nennwerten bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Versicherungsbeiträge und Finanzierungskosten für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden hinreichend sichere Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese werden mit den für die Restlaufzeit entsprechenden Zinssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz A. Aktiva Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem anliegend beigefügten Brutto-Anlagespiegel ersichtlich. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023(Anlagenspiegel)
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind als größere Posten ein kurzfristiges Darlehen an ein nahestehendes Unternehmen (T€ 224) enthalten. B. Passiva Der sich aus der Verschmelzung der bisherigen Muttergesellschaft auf die Gesellschaft ergebende Unterschiedsbetrag wurde in die sonstige Kapitalrücklage eingestellt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Vorsorgen für Urlaubs- und Überstunden (T€ 195), für die negative Dynamisierung (T€ 160), für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung (T€ 26) sowie Übrige (T€ 20). Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von T€ 2.535 (Vorjahr T€ 3.702). Die Bankdarlehen mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren betrugen T€ 6.652. Die Bankverbindlichkeiten sind durch Sicherungsübereignungsverträge gesichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u. a. Verbindlichkeiten aus Steuern (T€ 47), aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung (T€ 150) sowie andere Verpflichtungen und Verbindlichkeiten außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs. IV. Sonstige Angaben Angaben über Arbeitnehmer
Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Herr Timo Medenbach, Kaufmann Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB Neben den ausgewiesenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 1.153 T€ bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Diese resultieren insbesondere aus Leasing-, Miet-/Pacht- und Wartungsverträgen. Aus diesen bestehenden Verträgen ergeben sich im Kalenderjahr 2024 Zahlungsverpflichtungen für und in Höhe von (p.a.)
Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, und die Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, liegen nicht vor.
Weilburg-Hirschhausen, 19. Juli 2024 gez. Timo Medenbach, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022I. Grundlagen des Unternehmens Die Medenbach Traffic GmbH mit den Niederlassungen in Weilburg-Hirschhausen, Schöffengrund-Schwalbach und Limburg erbringt Busverkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und betreibt gemeinwirtschaftliche Buslinienverkehre im europäischen Ausschreibungswettbewerb im Bundesland Hessen. Im Jahr 2022 wurden 9 Linienbündel mit insgesamt 40 Linien und ca. 4 Mio. Nutzwagenkilometern in dem Landkreis Limburg-Weilburg, Hochtaunuskreis und dem Lahn- Dill-Kreis bedient. Darüber hinaus wurden freigestellte Schülerverkehre erbracht. Zukünftig ist auch weiterhin geplant durch die Teilnahme an europaweiten Ausschreibungen von ÖPNV-Dienstleistungen gezieltes, organisches Wachstum zu generieren und bestehende Marktanteile zu verteidigen. Durch die Verschmelzung der Medenbach Touristik GmbH werden seit dem Jahr 2019 auch Fahrten im Gelegenheitsverkehr durch die Medenbach Traffic GmbH angeboten. Das Unternehmen unterliegt den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). II. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Gemäß Pressemeldung des Statistischen Bundesamtes vom 08.04.2024 waren im Jahr 2023 in Deutschland 7 % mehr Fahrgäste im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen im Nah- und Fernverkehr unterwegs als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, trug unter anderem das am 1. Mai 2023 eingeführte Deutschland-Ticket zum Anstieg des Fahrgastaufkommens auf fast 10,9 Milliarden Fahrgäste bei. Bereits 2022 waren unter anderem aufgrund des 9-Euro-Tickets, das im Sommer 2022 für drei Monate erhältlich war, die Fahrgastzahlen gestiegen. Dennoch waren 2023 im Linienverkehr mit Bussen und Bahnen noch immer knapp 8 % weniger Fahrgäste unterwegs als vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Insbesondere der ÖPNV im ländlichen Raum befindet gemäß VDV allerdings in einer schwierigen Situation, da dort das Busangebot zu teilweise bis zu 70 - 80 % von Schülern genutzt wird und der demografische Wandel sich zukünftig in rückläufigen Schülerzahlen auswirkt. b. Geschäftsverlauf Da im Geschäftsjahr 2023 keine Aufnahme von neuen Verkehrsleistungen erfolgte, konnten die bestehenden Verkehrsleistungen weiter konsolidiert und hinsichtlich der Geschäftsprozesse optimiert werden. Die Umsatzentwicklung im Geschäftsbereich Gelegenheitsverkehr gestaltete sich positiv, was zu verbesserten Umsätzen bei Tages-, Mehrtagesfahrten und Gruppenreisen gegenüber 2022 führte. Im Geschäftsjahr wurden durch gezielte Maßnahmen wie Teilnahme an Berufsmessen und Social-Media Kampagnen versucht, weiteres qualifiziertes Fahrpersonal zu gewinnen. Weiterhin erfolgte in 2023 die Teilnahme an europaweiten Neuausschreibungen von Linienverkehren, bei dem primär der Wiedergewinn von Bestandverkehren im Fokus stand. C. Ertragslage Die Umsatzerlöse wurden im Wesentlichen durch Linienverkehre gem. §42 PBefG generiert, nachrangig durch freigestellte Schülerverkehre und Fahrten im Gelegenheitsverkehr. Im Geschäftsjahr 2023 konnte der Rohertrag im Vergleich zum Vorjahr um T€ 472 (3,9%) auf T€ 12.654 erhöht werden. Der Personalaufwand hat sich um T€ 370 auf T€ 7.912 erhöht. Die Betriebsaufwendungen haben sich um T€ 335 auf T€ 2.419 erhöht. Die oben dargelegten Sachverhalte führten zu einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 207. d. Finanzlage Die Gesellschaft hat in 2023 einen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 2.614 erzielt. Bankverbindlichkeiten wurden in Höhe von T€ 2.085 zurückgeführt. Die Investitionen für im Wesentlichen Sachanlagen in Höhe von T€ 805 wurde im Wesentlichen durch Eigenmittel finanziert. In 2023 wurde der Gewinn thesauriert. Darüber hinaus verminderte sich der Bestand an liquiden Mitteln um T€ 276. e. Vermögenslage Die Vermögenslage wird auf der Aktivseite der Bilanz zum 31.12.2023 vom Anlagevermögen geprägt. Dieses beträgt 83,5 % der Bilanzsumme und besteht zu 95,0% aus Sachanlagen. Diese bestehen im Wesentlichen aus den 100 Kraftomnibussen, die zur Erbringung der Verkehrsleistungen von den jeweiligen Auftraggebern gefordert werden. Neben dem Anlagevermögen sind die flüssigen Mittel (T€ 1.593) mit 9,2% der Bilanzsumme ein weiteres bedeutendes Aktivum. Die Passivseite der Bilanz hat im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als Bestandteil. Diese betragen T€ 13.011 und bilden mit 77,5% den größten Passivposten. Sie teilen sich in einen langfristigen Teil (T€ 2.535) und in einen kurz- und mittelfristigen Teil (T€ 10.476) auf. Die Verbindlichkeiten dienten zur Fahrzeugfinanzierung und sind im Wesentlichen an die Vertragslaufzeiten der Verkehrsverträge bis 2024, 2026 und 2030 gekoppelt. III. Prognosebericht Die Geschäftsleitung geht für 2024 im Geschäftsbereich ÖPNV von steigenden Umsatzerlösen aber auch steigenden Kosten aus, obwohl sich die abrechnungsrelevanten Größen Kilometer und Verkehrstage in 2024 auf etwa gleichbleibendem Niveau bewegen werden. Dies ist zum einen auf den in 2024 auslaufenden LHO-Tarifvertrag zurückzuführen, bei dessen Neuabschluss von signifikanten Lohnerhöhungen auszugehen ist und zum anderen aufsteigenden Dieselpreise gegenüber 2023, die allerdings durch die positive Kostendynamisierung bzw. Preisanpassung in den Bereichen Treibstoff und Personal weitestgehend kompensiert werden. Darüber hinaus werden für das Jahr 2024 im Geschäftsbereich Gruppenreisen gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 gleichbleibende Umsätze prognostiziert. Mittelfristig wird durch die Teilnahme an europaweiten Ausschreibungen von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr versucht, das Kerngeschäft des Unternehmens nachhaltig weiter zu entwickeln. IV. Chancen- und Risikobericht Durch die monatliche Analyse der Plan/Ist-Abweichungen, besteht ein wirkungsvolles Instrument um frühzeitig auf Geschäftsentwicklungen reagieren zu können. In diesem Rahmen werden besonders die Auswirkungen folgender Indikatoren berücksichtigt:
Im Rahmen des Finanzmanagements werden mögliche Risiken u.a. durch folgende Maßnahmen fortlaufend überwacht, quantifiziert und den Unternehmenszielen entsprechend aktiv gesteuert:
Weiterhin unterliegt die Gesellschaft den Chancen und Risiken im Wettbewerb um Verkehrsverträge. Die bestehenden Verkehrsverträge enden 2024, 2026 und 2030. Es besteht grundsätzlich das Risiko, das nach Auslaufen eines bestehenden Verkehrsvertrages oder bei der Vergabe neuer Verkehrsleistungen andere Wettbewerber den Zuschlag erhalten. Bezüglich der Lohn- und Gehaltsentwicklung besteht für die Gesellschaft ein Risiko, sollten die zukünftigen tariflichen Lohn- und Gehaltssteigerungen nicht vollständig durch den sogenannten Hessenindex kompensiert werden. Die Weiterbildungserfordernisse im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie die steigenden Qualitätsanforderungen der Aufgabenträger führen zu steigendem Aufwand bei Aus- und Weiterbildung des Fahrpersonals. Im Zuge des Fachkräftemangels wird zukünftig die Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von ausreichend Fahrpersonal eine der Kernherausforderung darstellen.
Weilburg-Hirschhausen, den 19. Juli 2024 gez. Timo Medenbach, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Medenbach Traffic GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Medenbach Traffic GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Medenbach Traffic GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gießen, den 19. Juli 2024 ANDAMOS
Jochen Baumann, Wirtschaftsprüfer |
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