IFS-Omnibusservice GmbH
Selbe AdresseAllgemeine Gebäudereinigung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christine Bochert seit 13.6.2025 | Prokura |
Christian Klima seit 20.3.2025 | Prokura |
Korbinian Raßhofer seit 2.5.2013 | Prokura |
Robert Dr. Frank seit 3.7.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtbus Ingolstadt GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum 30. September 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023Allgemeine AngabenDie Stadtbus Ingolstadt GmbH hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt (HR B 3487) eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Sachanlagen sind zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Den planmäßigen linear vorgenommenen Abschreibungen liegen wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde. Die angenommene Nutzungsdauer des Betriebshofs beträgt 33 Jahre. Busse werden laufleistungsabhängig mit einer Nutzungsdauer zwischen 5 und 12 Jahren abgeschrieben. Erhaltene Zuschüsse für den Kauf von Bussen werden aktivisch abgesetzt und nach den Nutzungsdauern der entsprechenden Busse aufgelöst. Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. Die übrigen Aktiva werden zum Nennwert bewertet. Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklagen sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet und mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,81 % (Vorjahr 1,78 %) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rententrend ist mit 1,5 % p.a. berücksichtigt. Den Berechnungen wurden die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G zugrunde gelegt. Bei der Bemessung der übrigen sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen erfasst. Angaben zu Posten der BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagenspiegel gezeigt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 5.386 (Vorjahr TEUR 2.762) Lieferungen und Leistungen, davon gegenüber der Gesellschafterin mit TEUR 5.370 (Vorjahr TEUR 2.733) Ausgleichsleistungen aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Verkehrsleistungserbringung in Ingolstadt. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen in Höhe von TEUR 736 (Vorjahr TEUR 547) Zuschüsse nach dem Schwerbehinderten- und Personenbeförderungsgesetz. Im Vorjahr waren mit TEUR 179 Fördermittel der Regierung von Oberbayern ausgewiesen. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 5). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft mit TEUR 1.053 (Vorjahr TEUR 849) sowie ausstehende Rechnungen mit TEUR 709 (Vorjahr TEUR 505) berücksichtigt. Im Vorjahr waren mit TEUR 24 Erlösrisiken aus der Einnahmenzuscheidung berücksichtigt. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Vorjahres betrafen mit TEUR 2 Lieferungen und Leistungen. Unter den übrigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 208 (Vorjahr TEUR 131) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten, die in voller Höhe die Gewinnabführung betreffen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit TEUR 1.036 (Vorjahr TEUR 600) an die Einnahmenaufteilungsstelle weiterzuleitende Fahrgeldeinnahmen und mit TEUR 100 eine Rückzahlungsverpflichtung aus FIONA-Fördermitteln. Im Vorjahr waren mit TEUR 629 Rückzahlungsverpflichtungen aus Zuschüssen nach dem Personenbeförderungsgesetz ausgewiesen. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungIn den Umsatzerlösen sind mit TEUR 26 (Vorjahr TEUR 51) periodenfremde Erlöse ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von TEUR 155 (Vorjahr TEUR 536), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 33) sowie andere periodenfremde Erträge mit TEUR 21 (Vorjahr TEUR 69) ausgewiesen. Der Materialaufwand betrifft mit TEUR 1 periodenfremde Aufwandsminderungen. Im Vorjahr waren mit TEUR 8 periodenfremde Aufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen Verluste aus Anlagenabgängen mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 289) und mit TEUR 110 (Vorjahr TEUR 20) sonstige periodenfremde Aufwendungen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten TEUR 2 (Vorjahr TEUR 6) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Sonstige AngabenSonstige finanzielle VerpflichtungenFür den Betriebshof in der Messerschmittstraße ist eine monatliche Pacht von derzeit TEUR 12 zu zahlen. Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2024. Für den Betriebshof in Oberstimm ist eine monatliche Pacht von derzeit TEUR 8 zu zahlen. Der Pachtvertrag hatte eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Da er nicht gekündigt wurde, verlängerte er sich jeweils um 1 Jahr. Für die Einräumung eines Erbbaurechts für Parkplatzflächen an der Hindenburgstraße ist ab 1. Januar 2023 eine jährliche Pacht von TEUR 48 zu zahlen. Der Erbbaurechtsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2052. Das Bestellobligo für 7 neue Busse beläuft sich auf TEUR 1.769. BelegschaftDurchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Organe der GesellschaftAufsichtsrat
Die Aufsichtsratsvergütungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2022/2023 auf TEUR 25. Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss des Mutterunternehmens Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird. GeschäftsführungDr. Robert Frank Auf die Nennung der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. KonzernabschlussDas Unternehmen wird mit befreiender Wirkung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR, Ingolstadt, Amtsgericht Ingolstadt HRA 1647, einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Ingolstadt, 29. Dezember 2023 Stadtbus Ingolstadt GmbH Der Geschäftsführer: Dr. Robert Frank Anlagenspiegel zum 30. September 2023
2. Wiedergabe des BestätigungsvermerksNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir der Stadtbus Ingolstadt GmbH, Ingolstadt, für den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 30. September 2023 sowie den in Anlage 4 wiedergegebenen Lagebericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtbus Ingolstadt GmbHPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadtbus Ingolstadt GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtbus Ingolstadt GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Entsprechend § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." 3. Grundsätzliche Feststellungen3.1. Wirtschaftliche GrundlagenDie Stadtbus Ingolstadt GmbH ist seit dem 3. Dezember 2019 durch die Stadt Ingolstadt auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) mit dem ÖPNV im Ingolstädter Stadtgebiet, einschließlich einiger Stadtgrenzen überschreitender Linien, betraut worden. Für die gebietsübergreifenden Verkehre sind Aufgabenübertragungen im Rahmen von Zweckvereinbarungen mit den Nachbarlandkreisen und der Stadt Ingolstadt abgeschlossen worden. Zusätzlich betreibt die Gesellschaft den Ingolstädter Airport Express und bietet darüber hinaus Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr sowie im Gelegenheitsverkehr an. 3.2. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen VertreterDie Geschäftsführung beurteilt die Lage des Unternehmens in zusammengefasster Form wie folgt: Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag 30. September 2023 114 Fahrzeuge im Einsatz, die sich auf drei Betriebshöfe im Stadtgebiet verteilen. Die Geschäfts- und Betriebsleitung sowie die Verwaltung befinden sich am Betriebshof in der Hindenburgstraße (Nordbahnhof). Im Geschäftsjahr 2022/2023 sind insgesamt 2 Busse angeschafft worden. Dem gegenüber sind insgesamt 6 Busse aus dem Anlagevermögen verkauft worden. Zum Ende des Geschäftsjahres am 30. September 2023 beträgt das Durchschnittsalter aller Omnibusse der Stadtbus Ingolstadt GmbH - ohne den Oldtimerbus - 3,56 Jahre. Die Umsatzerlöse sind im Berichtsjahr um 3.476 TEUR auf 35.742 TEUR bzw. um 10,8 % gestiegen. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen mit den um 2.974 TEUR höheren Erlösen aus der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Rahmen des ÖDLA's zu begründen. Ebenfalls ist ein Anstieg bei den Erlösen aus dem Airport Express zu verzeichnen; diese sind im Berichtsjahr um 424 TEUR auf 1.132 TEUR gestiegen. Der Anstieg ist auf die deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen zurückzuführen. Die Erlöse aus den beauftragten Schulbusverkehren und dem Gelegenheitsverkehr stiegen um 81 TEUR auf insgesamt 637 TEUR. Die Erlöse aus Dieselverkäufen sind preis- und mengenbedingt um 68 TEUR auf 581 TEUR gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge fallen mit 1.859 TEUR um 637 TEUR höher aus als im Vorjahr. Im Geschäftsjahr sind neben den Verkaufsgewinnen aus Busverkäufen in Höhe von 155 TEUR (Vorjahr 536 TEUR) und Versicherungsentschädigungen in Höhe von 278 TEUR (Vorjahr 122 TEUR) vor allem Fördergelder mit 1.428 TEUR (Vorjahr 529 TEUR) enthalten. Der Materialaufwand erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 1.147 TEUR auf 14.064 TEUR bzw. um 8,9 %. Der Anstieg entfällt mit 775 TEUR auf die von Subunternehmern erbrachten Fahrleistungen, deren Vergütung sich im Geschäftsjahr auf 4.786 TEUR beläuft; die vergebene Fahrleistung stieg um 7 %, da aufgrund von Fahrermangel Teilleistungen im Wert von 351 TEUR kurzfristig vergeben werden mussten. Darüber hinaus waren deutliche Preissteigerungen aufgrund der vereinbarten Indexierung zu verzeichnen. Die Treibstoffkosten sind preisbedingt trotz der höheren Verbrauchsmenge infolge der gestiegenen selbst erbrachten Fahrleistung mit 3.571 TEUR nahezu unverändert geblieben. Die von der INVG bzw. ab Mai 2023 von der VGI AöR bezogenen Leistungen für Infrastruktur sind leistungsbedingt um 56 TEUR auf 2.865 TEUR angewachsen. Verantwortlich für den Anstieg des Personalaufwands um 1.622 TEUR auf 13.933 TEUR ist größtenteils der Mitarbeiterzuwachs von 12,3 Vollzeitäquivalente. Daneben wirkt sich der tarifliche Inflationsausgleich in Form einer Einmalzahlung von 1.240 EUR je Mitarbeiter im Juni 2023 und in den Folgemonaten mit monatlich 220 EUR aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 825 TEUR auf 6.152 TEUR an. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus bezogenen Service-Leistungen von der INVG (ab Mai 2023 von der VGI AöR) mit 3.496 TEUR, welche im Vergleich zum Vorjahr um 283 TEUR höher ausfielen. Zudem fielen die Versicherungsaufwendungen um 339 TEUR höher aus als im Vorjahr. Außerdem ist ein deutlicher Anstieg der Schulungskosten um 269 TEUR auf 387 TEUR zu verzeichnen. Der Anstieg betrifft die Übernahme der Führerscheinkosten für neu eingestellte Mitarbeiter. Das Jahresergebnis vor Ergebnisübernahme verbesserte sich um 77 TEUR. Der Ergebnisanstieg beruht im Wesentlichen auf der Rückkehr der Fahrgäste im Airport Express. Die Fixkostenunterdeckung konnte im Berichtsjahr um 44 TEUR auf 291 TEUR gesenkt werden. Auch bei den übrigen eigenwirtschaftlichen Auftragsverkehren konnte wieder ein Gewinn von 142 TEUR (Vorjahr 109 TEUR) erzielt werden. Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages von 357 TEUR ergibt sich der abzuführende Gewinn von 208 TEUR. Für den gemeinwirtschaftlichen Verkehr im Stadtgebiet Ingolstadt und auf abgehenden Linienabschnitten erteilte die Stadt Ingolstadt am 7. Oktober 2019 an die Gesellschaft für zehn Jahre einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Somit besteht der Bestandsschutz bis Ende des Geschäftsjahrs 2029. Für die Verkehrsleistungserbringung wird die Gesellschaft einen gutachterlich ermittelten angemessenen Kostenersatz erhalten, der einem gut geführten Verkehrsunternehmen entsprechen muss. Im Berichtsjahr ergeben sich hieraus Erlöse in Höhe von 20.016 TEUR sowie periodenfremde Erlöse in Höhe von 691 TEUR. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 wird ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt. Die Geschäftsführung sieht keine Gefährdung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens. Auf die Ausführungen im Lagebericht (Anlage 4) wird verwiesen. Auf der Grundlage der von uns geprüften Unterlagen sowie der von uns im Rahmen der Abschlussprüfung durchgeführten Analysen ergeben sich aus unserer Sicht keine Einwendungen gegen die Einschätzung der Geschäftsführung zur Lage, zum Fortbestand und zu der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens. 4. Prüfungsdurchführung4.1. Gegenstand der PrüfungEntsprechend § 317 HGB sind die Buchführung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023, der Jahresabschluss zum 30. September 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 (Rechnungslegung) Gegenstand der Abschlussprüfung. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt worden. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) berücksichtigt. Gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags hat die Gesellschaft unabhängig von ihrer Größe nach § 267 HGB einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen. Die Prüfung ist unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§316 ff. HGB, und der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung erfolgt. Die Prüfungshandlungen sind, soweit sie nicht im Prüfungsbericht dargestellt sind, in unseren Arbeitspapieren nach Art, Umfang und Ergebnis festgehalten. Die Prüfung hat sich entsprechend § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf erstreckt, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens zugesichert werden kann. 4.2. Art und Umfang der PrüfungWährend der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem unter Abschnitt 2. wiedergegebenen Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft hat verschiedene rechnungslegungsrelevante Unternehmensaktivitäten (Anlagenbuchführung und Rechnungswesen) auf die SWI-B ausgelagert. Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der ausgelagerten Tätigkeiten haben wir uns insbesondere auf die bei der Gesellschaft eingerichteten Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Tätigkeiten der SWI-B gestützt. Prüfungsschwerpunkte sind für das Berichtsjahr die folgenden Prüffelder gewesen:
Die Gesellschaft führt die Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens im Wege der permanenten Inventur durch. An der Inventur haben wir nicht beobachtend teilgenommen, weil das Vorratsvermögen der Gesellschaft wertmäßig von untergeordneter Bedeutung ist. Saldenbestätigungen für Kunden und Lieferanten sind in Stichproben auf den Abschlussstichtag eingeholt worden. Weiterhin sind von sämtlichen Kreditinstituten, mit denen die Stadtbus Ingolstadt GmbH im Geschäftsjahr 2022/2023 in Geschäftsverbindung gestanden hat, Bestätigungen der zum Abschlussstichtag bestehenden Salden, Unterschriftsberechtigungen und Konditionen sowie weitere Informationen eingeholt worden. Für die Einschätzung der Risiken aus Rechtsstreitigkeiten sind Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt worden. Die Durchführung der Saldenbestätigungsaktionen ist unter unserer Kontrolle erfolgt. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir folgende Prüfungsergebnisse und Untersuchungen Dritter verwendet: Hinsichtlich der Pensionsrückstellungen ist ein Gutachten des Versicherungsmathematikers Schwarz & Neuburger Aktuar-GmbH, Nürnberg, eingeholt worden, dessen Berechnungsergebnisse nach kritischer Würdigung verwendet worden sind. Bezüglich des Mengen- und Wertgerüsts haben wir eigene Prüfungshandlungen vorgenommen. Der Vorjahresabschluss zum 30. September 2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022 sind ebenfalls von uns geprüft und unter dem 8. Mai 2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Zahlen zum 30. September 2022 sind richtig auf das Geschäftsjahr 2022/2023 vorgetragen worden. Die Offenlegung des Vorjahresabschlusses beim Bundesanzeiger ist am 11. August 2023 erfolgt. Die gesetzlichen Vertreter und die uns benannten Mitarbeiter haben die für unsere Prüfung notwendigen Aufklärungen und Nachweise (§ 320 HGB) vollständig und bereitwillig erbracht. Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung ist eingeholt worden. 5. Prüfungsfeststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung5.1. Buchführung und weitere geprüfte UnterlagenDie Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft. Die Buchführung hat während des gesamten Geschäftsjahres 2022/2023 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprochen; die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsmäßig in der Buchführung, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht abgebildet. Die Finanzbuchführung einschließlich der Nebenbücher (insbesondere Anlagenbuchführung) wird über das IT-System der kaufmännischen Dienstleisterin SWI-B unter Einsatz der Software SAP abgewickelt. Die vom Unternehmen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und der hierfür eingesetzten IT-Systeme zu gewährleisten. 5.2. JahresabschlussIm Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2023 sind in allen wesentlichen Belangen alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft beachtet worden. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden; die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. Der Anhang ist klar und übersichtlich und enthält die erforderlichen Angaben. Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die sonstigen Pflichtangaben, insbesondere entsprechend §§ 284 ff. HGB, sind vollständig und zutreffend in den Anhang aufgenommen. Die Gesellschaft hat die Erleichterung des § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB in Anspruch genommen, da die Geschäftsführung davon ausgeht, dass die Voraussetzungen der Angabe der Abschlussprüferhonorare in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sein werden. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung kann nicht beurteilt werden, ob die zur Erfüllung der Voraussetzungen der Befreiung entsprechend §285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB erforderlichen Angaben in dem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sein werden. 5.3. LageberichtDer Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. 6. Gesamtaussage des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Stadtbus Ingolstadt GmbH zum 30. September 2023 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 321 Abs. 2 Satz 3 HGB). Folgende Bewertungsgrundlagen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtbus Ingolstadt GmbH: SachanlagenDie Sachanlagen sind zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Sämtliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr sind zwei neue Busse angeschafft worden. Die Abschreibung der Busse erfolgt laufleistungsabhängig mit einer Nutzungsdauer zwischen fünf und zwölf Jahren. Die Abschreibung des Betriebshofs in der Hindenburgstraße erfolgt über eine Nutzungsdauer von 33 Jahren, die Abschreibung der Betriebs- und Geschäftsausstattungen erfolgt über Nutzungsdauern von drei bis 25 Jahren. PensionsrückstellungenAls versicherungsmathematisches Verfahren für die Pensionsrückstellungen ist die "Projected Unit Credit Method" angewendet worden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Dabei wird eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen. Aufgrund der Regelung in § 253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Rückstellung für Pensionen zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen von jeweils 1,5% berücksichtigt. Es wird ein fristenkongruenter, durchschnittlicher Marktzins der letzten zehn Jahre verwendet, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird, er beträgt 1,81 % (Vorjahr 1,78 %). Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Ausführungen der Gesellschaft im Anhang. Es hat keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen und gegenüber dem Vorjahresabschluss zum 30. September 2022 keine Änderungen bei den Bewertungsgrundlagen mit wesentlichem Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, d. h. auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, gegeben. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergibt sich mit hinreichender Klarheit aus dem Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3), da die Angaben entsprechend § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB bereits im Anhang enthalten sind, und dem Lagebericht (Anlage 4). 7. Mehrjahresübersicht
1 Nach Abzug der Zuschüsse für neue
Busse, die von den Anschaffungskosten aktivisch abgesetzt
werden
8. Feststellungen zu Erweiterungen des PrüfungsauftragsUnser Prüfungsauftrag hat sich auch auf die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG erstreckt. Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard IDW PS 720 geforderten Angaben zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir in Anlage 6 zusammengestellt. Nach unserem Ermessen sind die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags geführt worden. Unsere Prüfung, die keine Gesamtbeurteilung über die Geschäftsführung darstellt, hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten. Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserem Ermessen keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. 9. SchlussbemerkungDen vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. September 2023 (Bilanzsumme 33.585.560,24 EUR; Jahresergebnis vor Gewinnabführung 208.158,46 EUR) und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022/2023 der Stadtbus Ingolstadt GmbH haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F.) erstattet.
Nürnberg, den 22. Januar 2024 PKF
Fasselt
Jahn, Wirtschaftsprüfer Sommer, Wirtschaftsprüfer Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 20231. Grundlagen des UnternehmensDie Stadtbus Ingolstadt GmbH ist eine 100%ige Tochter der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH (INVG), mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Stadtbus Ingolstadt GmbH ist durch einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Erbringung von Verkehrsleistung im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr auf Linien des Stadtverkehrs Ingolstadt inkl. abgehender Linienabschnitte betraut. Mit 45 Liniengenehmigungen, wovon 41 auf § 42 PBefG, eine auf § 42a PBefG, zwei neu auf § 43 und eine auf § 44 PBefG entfallen, erbringt sie gemeinsam mit Subunternehmern den weitaus größten Teil der Personenbeförderung mit Omnibussen im Stadtgebiet. Ab April 2023 sind die Service- und Verwaltungsleistungen der INVG an den Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt AöR (VGI) übergegangen. In alleiniger Verantwortung betreibt die Stadtbus Ingolstadt GmbH den Ingolstädter Airport Express, der bis zu den Pfingstferien (2023) im verstärkten 3-Stunden-Takt und seitdem wieder im bewährten Stundentakt mehrere zentrale Haltestellen der Stadt Ingolstadt mit dem Flughafen München verbindet. Verkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr und im Gelegenheitsverkehr runden das Portfolio der Stadtbus Ingolstadt GmbH ab. Die Busflotte mit zum Stichtag 30. September 2023 insgesamt 114 Fahrzeugen, davon ein Oldtimerbus, ist dezentral auf die drei Betriebshöfe Messerschmittstraße, Oberstimm und Hindenburgstraße über das Stadtgebiet verteilt. Die Geschäfts- und Betriebsleitung sowie die Verwaltung befinden sich am Betriebshof in der Hindenburgstraße am Nordbahnhof. 2. Wirtschaftsbericht2.1 RahmenbedingungenIn Umsetzung der Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wurde die Stadtbus Ingolstadt GmbH am 7. Oktober 2019 im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) im Wege einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung mit der Erbringung der Verkehrsleistungen zur Sicherstellung des ÖPNV im Stadtgebiet Ingolstadt ab 3. Dezember 2019 für 10 Jahre als Inhouse-Unternehmen betraut. Dies schließt abgehende Linien mit ein, die eine Verbindung zwischen der Stadt und benachbarten Gebieten im Landkreis Eichstätt herstellen. Hierfür bestehen Finanzierungsvereinbarungen mit den benachbarten Gemeinden. Für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung erhält die Stadtbus Ingolstadt GmbH Ausgleichsleistungen, die sich auf den Kostenersatz unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung beschränken, soweit dieser nicht über die Fahrscheinerlöse, Fördermittel und übrige Erlöse gedeckt werden kann. Unabhängig davon wurden der Airport Express, der Berufsverkehr (bis 11. Dezember 2021) für die AUDI AG und der freigestellte Schülerverkehr eigenwirtschaftlich betrieben. Hierfür wurde eine Trennungsrechnung erstellt. Zum 1. September 2018 wurde der VGI-Gemeinschaftstarif eingeführt. Mit einem Fahrschein können alle Nahverkehrszüge und alle in der Region Ingolstadt bestehenden Buslinien genutzt werden. Die Einnahmen werden den Verkehrsunternehmen, so auch der Stadtbus Ingolstadt GmbH, auf der Grundlage einer Einnahmeaufteilungsrichtlinie zugeschieden. Bis zum 31. Dezember 2021 liegt die endgültige Einnahmeaufteilung vor. Für den Zeitraum ab 1.1.2022 wurden vorläufige Abschätzungen hinsichtlich der Einnahmenzuscheidung im Abschluss berücksichtigt. Bei der Stadtbus Ingolstadt GmbH greift der Tarifvertrag TV-N Bayern. Dieser Tarifvertrag gilt in Bayern bei den meisten kommunalen Verkehrsbetrieben. Zum 01.10.2022 wurde das komplette Fahrpersonal in die Entgeltgruppe 3b eingruppiert. Das Ergebnis der Ende Mai 2023 abgeschlossenen Tarifverhandlungen sieht vor, dass ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro zu gewähren ist. Der rückwirkende Teil wurde als Einmalzahlung von 1.240 Euro im Juli 2023 ausbezahlt. Für die Monate Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 erfolgt eine monatliche Auszahlung von 220 Euro. Im März 2024 steigen die Entgelte pauschal um 200 Euro und darüber hinaus um weitere 5,5%. Zum 01.07.2024 erhöhen sich die Schicht- und Wechselschichtzulagen um 50 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrages endet zum 31.12.2024. Rund 21,7 % der Fahrleistungen werden durch vier Auftragnehmer erbracht, die 2020 bis Anfang Dezember 2029 gebunden wurden. Die Stadtbus Ingolstadt GmbH wurde mit dem ÖDLA verpflichtet, ab 3. Dezember 2019 die für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Erbringung der Verkehrsleistung erforderlichen Infrastrukturleistungen, Planungsleistungen und verkehrsfachlichen Serviceleistungen von der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH zu beziehen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung des rechnergestützten Betriebsleitsystems für den Linienverkehr, der Haltestelleninfrastruktur einschließlich der digitalen Fahrgastinformationssysteme, der Fahrkartenvertriebssysteme und des Kundencenters sowie die Fahrplangestaltung. 2.2 GeschäftsverlaufDas Geschäftsjahr 2022/2023 ist das erste volle Jahr ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Dies zeigt sich auch an den erbrachten Verkehrsleistungen und den Fahrgastzahlen. Für das Kalenderjahr 2022 hatte der Freistaat Bayern nochmals einen ÖPNV-Rettungsschirm aufgelegt. Die Stadtbus Ingolstadt GmbH hatte hierzu einen Schadenswert von rund Mio. 2,2 EUR ermittelt und zu 100 % in ihrem Antrag geltend gemacht. Der Nachweis, dass keine Überkompensation vorliegt, ist bis 31. März 2024 zu erbringen. Die im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erbrachte Verkehrsleistung bleibt 2 % unter Plan, stieg jedoch wie bereits im Vorjahr um 7 % auf Mio. 5,231 Fahrplankilometer an. Die Stadtbus Ingolstadt GmbH hat ihr Angebot erweitert und im Rahmen von VGInewMind geförderter Maßnahmen auf Linie 21, Linie 70 und auf den Nachtlinien Taktverdichtungen durchgeführt. Nach dem Einbruch der Fahrgastzahlen beim eigenwirtschaftlich betriebenen Airport Express im Jahr 2020/2021 auf 23.725 Fahrgäste konnten im Berichtsjahr 2022/23 95.253 Fahrgäste gezählt werden. Damit wurde nach dem bereits starken Anstieg im Vorjahr (auf 58.810 Fahrgäste) der Planansatz (90.000 Fahrgäste) um 6 % übertroffen. Dazu trug auch die Rückkehr zum Stundentakt in den reisestarken Monaten ab Juni 2023 bei. Die von Subunternehmern erbrachte Fahrleistung stieg um 7 % auf Mio. 1,136 km an. Die Subunternehmerquote im Linienverkehr liegt unverändert bei 21,7 %. Die LBO indizierte Preisanpassung überstieg den Planwert und führte zu Mehrkosten von rund TEUR 290. Um das Angebot an Verkehrsleistungen zu erbringen, wurden zusätzlich kurzfristig Subunternehmer beauftragt, was zu einer ungeplanten Belastung von TEUR 351 führte. Dennoch konnten Linienausfälle aufgrund von Fahrermangel nicht vermieden werden. Um dem Fahrermangel nachhaltig zu begegnen wurde das ursprüngliche Budget zur Fahrerausbildung erweitert. Kosten fielen in Höhe von TEUR 279 an. Der durchschnittliche Treibstoffpreis sank im Vorjahresvergleich um 6% auf 1,35 EUR/Liter. Es war eine Preissteigerung bis 1,79 EUR/Liter erwartet worden. Zusammen mit der Unterschreitung der Plankilometer ergeben sich dadurch um 1,6 Mio. EUR unter Plan liegende Treibstoffaufwendungen. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden 2 Busse angeschafft. Nachdem im vergangenen Jahr 26 Busse zugingen, sind im Geschäftsjahr 6 Busse mit einem Gewinn von TEUR 155 abgegeben worden. Das Durchschnittsalter der Busflotte liegt bei 3,56 Jahren. Das unerwartet stark gestiegene Zinsniveau führte zu ungeplanten Zinsmehraufwendungen von 0,2 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr konnte mit einem Gewinn von 0,2 Mio. EUR das geplante ausgeglichene Ergebnis übertroffen werden. Aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag konnte plangemäß die Eigenkapitalverzinsung von 0,4 Mio. EUR erwirtschaftet werden. Aus den Auftragsverkehren, insbesondere für Schulen, ergab sich plangemäß ein Überschuss von 0,1 Mio. EUR. Die nicht erlösgedeckten Aufwendungen aus dem Betrieb des Airport Expresses fielen vor allem aufgrund der niedrigeren Treibstoffpreise mit 0,3 Mio. EUR um 0,2 Mio. EUR niedriger aus als geplant. Für die gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung im Stadtgebiet Ingolstadt waren auf der Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsvertrages für das Geschäftsjahr 2022/23 Ausgleichsleistungen von der INVG von 20,0 Mio. EUR zu gewähren. Sie fielen um 2,5 Mio. EUR niedriger aus als geplant. Dies resultiert neben ungeplanten zusätzlichen Fördermitteln für die Taktverdichtungen (0,3 Mio. EUR) und dem Gewinn aus Busverkäufen (0,2 Mio. EUR) insbesondere aus den preisbedingt geringeren Treibstoffaufwendungen und auch aus dem niedrigeren Personaleinsatz für die Fahrleistungserbringung. Da insbesondere die Erlöszuscheidungen für den Zeitraum Januar bis September 2022 niedriger ausfielen als abgeschätzt, waren für das Vorjahr ungeplant weitere Ausgleichsleistungen von 0,7 Mio. EUR von der INVG zu erbringen. 2.3 ErtragslageDie Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.476 auf TEUR 35.742. Die Erlöse für die gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.974 (10,2 %) auf TEUR 32.213 gestiegen, wobei die erbrachte Verkehrsleistung 7,1 % höher ist. Die enthaltenen Fahrscheinerlöse einschl. coronabedingte Ausgleiche von TEUR 9.754 erreichen nicht den Vorjahreswert von TEUR 9.919. Die Förderungen für die Beförderung von Schülern und Schwerbehinderten liegen mit TEUR 885 auf Vorjahresniveau. Die erforderlichen Ausgleichsleistungen der INVG und der Gemeinden im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages stiegen um TEUR 3.091 auf TEUR 21.574. Die eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehrsleistungen profitieren besonders von den Rücknahmen der pandemiebedingten Einschränkungen. Seit der Wiederaufnahme des Stundentaktes im Juni 2023 war beim Airport Express nochmals eine deutliche Rückkehr der Fahrgäste zu verzeichnen. Die Erlöse stiegen im Vorjahresvergleich um TEUR 424 auf TEUR 1.132. Die Erlöse aus den beauftragten Schulbusverkehren und dem Gelegenheitsverkehr stiegen nach dem Ende der Corona-Beschränkungen um TEUR 81 auf insgesamt TEUR 637. Weitere Umsätze wurden erzielt aus Dieselverkauf mit TEUR 581, die preis- und mengenbedingt um TEUR 68 niedriger sind als im Vorjahr. Die Werbeerlöse sind um TEUR 14 auf TEUR 225 gestiegen, wohingegen die Erträge aus der Vermietung von Werkstattflächen mit TEUR 133 nahezu unverändert sind. Die Einnahmen aus den Fremdarbeiten für die INVG, insbesondere im Zusammenhang mit dem Leitstellenbetrieb, stiegen um TEUR 34 auf TEUR 568. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit TEUR 1.859 um TEUR 637 höher aus als im Vorjahr. Im Geschäftsjahr sind vor allem Fördergelder mit TEUR 1.428 (Vorjahr: TEUR 529) zu verzeichnen, die im Wesentlichen aus den Förderprogrammen zur Attraktivierung des ÖPNV durch Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie zur Erweiterung des Nachtverkehrsangebotes resultieren. Die Versicherungsentschädigungen sind mit TEUR 278 um TEUR 156 bedingt durch die Anzahl der Schäden höher ausgefallen. Fahrzeugverkäufe wurden mit einem Gewinn in Höhe von TEUR 155 (Vorjahr: TEUR 536) abgeschlossen. Der Materialaufwand stieg im Vorjahresvergleich um TEUR 1.147 auf TEUR 14.064. Der Anstieg entfällt mit TEUR 775 auf die von Subunternehmern erbrachten Fahrleistungen, deren Vergütung sich im Geschäftsjahr auf TEUR 4.786 beläuft; die vergebene Fahrleistung stieg um 7 %, da aufgrund von Fahrermangel Teilleistungen im Wert von TEUR 351 kurzfristig vergeben werden mussten. Darüber hinaus waren deutliche Preissteigerungen aufgrund der vereinbarten Indexierung zu verzeichnen. Die Kosten für Wartung, Reinigung und Reparaturen inclusive der versicherten Schäden stiegen um TEUR 337 auf TEUR 2.328 an. Die Treibstoffkosten sind preisbedingt trotz der höheren Verbrauchsmenge infolge der gestiegenen selbst erbrachten Fahrleistung (+ 8 %) mit TEUR 3.571 nahezu unverändert geblieben. Die von der INVG bzw. ab Mai von der VGI AöR bezogenen Leistungen für Infrastruktur sind leistungsbedingt um TEUR 56 auf TEUR 2.865 angewachsen. Die Personalkosten sind im Vorjahresvergleich um TEUR 1.622 auf TEUR 13.933 gestiegen. Dies beruht auf dem Mitarbeiterzuwachs um 12,3 Vollzeitäquivalente auf 213,7 Vollzeitäquivalente. Daneben wirkt sich der tarifliche Inflationsausgleich in Form einer Einmalzahlung von EUR 1.240 je Mitarbeiter im Juni 2023 und in den Folgemonaten mit monatlich EUR 220 aus. Die Abschreibungen sind im Vorjahresvergleich um TEUR 35 auf TEUR 2.697 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 825 auf TEUR 6.152 angestiegen. Auf die von der INVG bzw. ab Mai 2023 von der VGI AöR Verbund-Serviceleistungen entfallen TEUR 3.496, die vor allem aufgrund des gewachsenen Verkehrsangebots um TEUR 283 höher verrechnet wurden. Die Versicherungsaufwendungen und selbst zu tragenden Schäden fallen mit TEUR 737 um TEUR 339 höher aus, enthalten sind TEUR 36 aus Endabrechnungen der Vorjahre. Die Mieten und Pachten, insbesondere für die Betriebshöfe, sind um TEUR 35 auf TEUR 476 angewachsen. Die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit nahmen im Geschäftsjahr um TEUR 54 auf TEUR 130 zu. Hier ist auch die Spende eines Busses an die Ukraine enthalten. Der Anstieg der Schulungskosten um TEUR 269 auf TEUR 387 betrifft die Tragung der Führerscheinkosten für neu eingestellte Mitarbeiter. Die Aufwendungen für Buchhaltung, Controlling und Jahresabschluss sind um TEUR 19 auf TEUR 160 gestiegen. Auch die Beratungsaufwendungen stiegen um TEUR 77 auf TEUR 270. Die Verluste aus Busverkäufen beliefen sich im Gegensatz zum Vorjahr (TEUR 288) nur auf TEUR 10. Trotz des geringfügig geringeren Kreditbestands führte das stark gestiegene Zinsniveau auf durchschnittlich 2,5 % zu einer Zinslast von TEUR 535 (Vorjahr: TEUR 61). Unter Einbeziehung der unter den sonstigen Steuern ausgewiesenen Grund- und Kfz-Steuern von zusammen TEUR 12 ergibt sich ein Jahresüberschuss von TEUR 208, der satzungsgemäß an die Alleingesellschafterin Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH abzuführen ist. Die Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr um TEUR 77 beruht auf der um TEUR 44 gesunkenen Fixkostenunterdeckung (TEUR 291) infolge der nach Auslaufen der Coronabeschränkungen wieder gestiegenen Fahrgastzahlen beim Airport Express. Darüber hinaus konnte beim übrigen eigenwirtschaftlichen Auftragsverkehr und den verkehrsnahen Dienstleistungen ein um TEUR 33 höherer Ergebnisbeitrag von TEUR 142 erzielt werden. Für den gemeinwirtschaftlichen Verkehr im Stadtgebiet Ingolstadt (einschließlich der ausbrechenden Linien) ist der Ergebnisbeitrag auf der Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrages der Stadt Ingolstadt auf die Eigenkapitalverzinsung von TEUR 357 beschränkt. Die von der Alleingesellschafterin zu erbringenden Ausgleichsleistungen aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Verkehre im Stadtgebiet Ingolstadt belaufen sich für das Geschäftsjahr 2022/2023 auf TEUR 20.017. Für das Vorjahr mussten nachträgliche Ausgleichsleistungen für die Verkehrsleistungserbringung von TEUR 691 von der INVG erhoben werden, da die Corona-Ausgleichszahlungen und die Einnahmen nach erfolgter Aufteilung im Verbundgebiet für 2022 endgültig niedriger ausfielen als im Vorjahresabschluss abgegrenzt. Eine Endabrechnung kann erst nach endgültiger Einnahmeaufteilung, endgültiger Verbescheidung der Förderungen für die Schüler- und Schwerbehindertenbeförderung und einer abschließenden Überkompensationskontrolle für den Corona-Rettungsschirm erfolgen. 2.4 Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 672 auf TEUR 33.586 erhöht. Das langfristig gebundene Anlagevermögen ist um TEUR 2.338 auf TEUR 25.705 gesunken. Den Investitionen von TEUR 790 - insbesondere in 2 Busse - stehen Abschreibungen von TEUR 2.697 und Anlagenabgänge zu Restbuchwerten von TEUR 431 (betrifft den Verkauf von 6 Bussen) gegenüber. Das kurzfristige Umlaufvermögen einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.010 auf TEUR 7.881 gestiegen. Die Vorräte haben sich um TEUR 43 auf TEUR 107 vermindert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschl. derer gegen verbundene Unternehmen) sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.814 auf TEUR 6.200 gestiegen. Im Wesentlichen sind stichtagsbezogen um TEUR 2.637 höhere Außenstände von TEUR 5.370 gegenüber der Gesellschafterin hinsichtlich der Ausgleichsleistungen für die gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungserbringung zu verzeichnen. Die übrigen Forderungen und Abgrenzungen haben sich um TEUR 164 auf TEUR 1.429 erhöht und betreffen im Wesentlichen mit TEUR 736 ausstehende Zuschüsse nach dem Schwerbehindertengesetz und Personenbeförderungsgesetz sowie mit TEUR 513 Forderungen aus Umsatz- und Mineralölsteuer. Die liquiden Mittel stiegen um TEUR 75 auf TEUR 145. Das Eigenkapital blieb mit TEUR 6.980 unverändert. Es setzt sich aus dem Stammkapital von TEUR 1.000 und Kapitalrücklagen von TEUR 5.980 zusammen. Die Eigenkapitalquote beträgt nahezu unverändert rund 21 %. Der Rückstellungsbedarf hat sich im Vorjahresvergleich um TEUR 392 auf TEUR 1.963 erhöht. Dabei haben sich im Wesentlichen die Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft um TEUR 204 auf TEUR 1.053, der Rückstellungsbedarf für Versicherungsprämien um TEUR 193 auf TEUR 601 sowie die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um TEUR 11 auf TEUR 108 erhöht. Die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten haben sich um TEUR 280 auf TEUR 24.643 erhöht. Dabei wurden die Kreditaufnahmen um TEUR 932 auf TEUR 21.122 zurückgeführt. Bei kommunalen Geldgebern wurden die Inanspruchnahmen um TEUR 500 auf TEUR 20.000 vermindert. Am Bilanzstichtag waren dafür Zinsen in Höhe von TEUR 32 noch nicht abgerechnet. Bei der Stadtwerke Ingolstadt Beteiligungen GmbH wurden kurzfristige Mittel im Rahmen des Cash-Poolings um TEUR 464 auf TEUR 1.090 zurückgeführt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (einschl. derer gegenüber verbundenen Unternehmen) sind mit TEUR 1.701 stichtagsbezogen um TEUR 1.039 höher. Die unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesene Gewinnabführungsverpflichtung an die Alleingesellschafterin ist um TEUR 77 auf TEUR 208 gestiegen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen mit TEUR 1.036 (Vorjahr TEUR 600) an die Einnahmenaufteilungsstelle weiterzuleitende Zahlungseingänge, mit TEUR 100 eine Rückzahlungsverpflichtung aus FIONA-Fördermitteln sowie mit TEUR 89 (Vorjahr TEUR 107) Steuerverbindlichkeiten enthalten. Die im Vorjahr mit TEUR 629 ausgewiesenen Rückzahlungsverpflichtungen aus Zuschüssen nach dem Personenbeförderungsgesetz wurden beglichen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 385 betrifft einen für das folgende Geschäftsjahr bereits erhaltenen Ausgleich für das Deutschland-Ticket. Das langfristig gebundene Anlagevermögen von TEUR 25.705 ist zu rund 27% durch Eigenkapital (TEUR 6.980) gedeckt. Darüber hinaus wird das Anlagevermögen derzeit überwiegend durch kurzfristige Mittelinanspruchnahmen finanziert. 3. NachhaltigkeitsberichtAm 27. Februar 2019 wurde die Stadtbus Ingolstadt GmbH nach Beschluss des Stadtrats beauftragt, ab dem Geschäftsjahr 2019/2020 in ihrem Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung zu Ökonomie, Ökologie und Soziales entsprechend §289c bis e HGB unter grundsätzlicher Anwendung der GRI-Standards aufzunehmen. Im Folgenden wird hiernach gesondert die Nachhaltigkeit des Unternehmens in den Bereichen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption aufgezeigt. UmweltbelangeDer öffentliche Nahverkehr trägt durch die Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr zu einer Reduktion von klimaschädlichen Emissionen bei. Als operatives Verkehrsunternehmen ist die Stadtbus Ingolstadt GmbH ein maßgeblicher Akteur im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Region Ingolstadt und setzt verschiedene Maßnahmen zur Nachhaltigkeit um. Vorrangiges Ziel ist eine möglichst effizient gestaltete Wagenumlaufplanung auf Basis eines bedarfsgerechten Fahrplans. Alle 114 Busse erfüllen den Emissionsstandard EURO 6. Im Bereich der Linienbusse sind zudem 78 Fahrzeuge mit einer Hybrid-Komponente ausgestattet, die zu einer deutlichen Reduktion des Kraftstoffverbrauches im innerstädtischen Verkehr durch Rekuperation beim Bremsen geführt hat. Einige weitere Fahrzeuge haben ergänzend noch eine Start-Stopp-Automatik, so dass bei Aufenthalten an Haltestellen oder Ampeln der Motor nur dann läuft, wenn dies notwendig ist. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde weiterhin der erste Schritt zu einer vollständig lokalen Emissionsfreiheit gegangen. Nach Genehmigung durch das Aufsichtsratsgremium und Fördermittelzusage des Freistaates Bayern konnten die ersten 6 batterieelektrischen Fahrzeuge für den Stadtlinienverkehr Ingolstadt EU-weit ausgeschrieben werden und anschließend beauftragt werden. Die Auslieferung der Fahrzeuge findet im Geschäftsjahr 2023/24 statt. In Kombination mit einem intelligenten Lichtsignalanlagensystem erreicht der ÖPNV in Ingolstadt neben einer höheren Fahrplantreue schnellere Durchlaufzeiten und stellt damit derzeit das ökologisch günstigste Massenverkehrsmittel dar. Ergänzt wird der Fokus auf Nachhaltigkeit bei der Stadtbus Ingolstadt GmbH um die für den Fahrbetrieb notwendigen Betriebshöfe und Verwaltungsgebäude. Der Betriebshof Hindenburgstraße, fertiggestellt im Jahre 2010, zeichnet sich durch seine kompakte Bauweise zur Minimierung des Flächenbedarfs, der plastisch geformten Hülle zur Lärmreduktion sowie einer großzügigen Fassaden- und Dachbegrünung zur Kompensation des technisch notwendigen Versiegelungsgrades aus. In Ergänzung wird die Fahrzeugwaschanlage über eine Regenwassernutzungsanlage zur Einsparung von Trinkwasser betrieben. Das im Jahre 2012 eingeweihte Verwaltungsgebäude mit Airport Express Lounge im Erdgeschoss sowie Büroräumen im Obergeschoss bildet als Solitär eine sehr platzsparende Einheit mit dem Parkhaus des Nordbahnhofs und entspricht ebenfalls dem neuesten Stand der Technik. Beide Gebäude werden mit umweltschonender Fernwärme aus dem Netz der Stadtwerke Ingolstadt beheizt und erfüllen die Auflagen von ENEV und EEWärmeG. ArbeitnehmerbelangeEin gutes Betriebsklima mit einer direkten Feedbackkultur ist die Grundlage bei der Stadtbus Ingolstadt GmbH für die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Hierzu zählt vor allem eine offene Kommunikation, die auch den regelmäßigen Austausch zwischen dem Betriebsrat, der Belegschaft und der Geschäftsführung beinhaltet. Erfahrene Kollegen weisen neue Mitarbeiter ein und sorgen hiermit für einen fließenden Einstieg in das Unternehmen. Am Arbeitsplatz zeigt sich die Berücksichtigung der Arbeitnehmerbelange unmittelbar u. a. durch die Ausstattung der Busse mit komfortablen, ergonomischen Fahrersitzen und die in den Betriebshöfen vorhandenen Rückzugsmöglichkeiten in hierfür teilweise extra umgebaute Räumlichkeiten zur erholsamen Pausenhaltung. Ebenso werden für Verwaltungsmitarbeiter höhenverstellbare Schreibtische und ein Sozialraum bereitgestellt. Die SBI ist Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband Bayern, sodass der Tarifvertrag Nahverkehr Bayern im Unternehmen gilt, ergänzt durch gemeinsam mit dem Betriebsrat ausgearbeitete Betriebsvereinbarungen. Beispielhaft zu nennen sind Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten und Urlaubsregelung, mit denen sowohl den individuellen Wünschen der Mitarbeiter Rechnung getragen werden soll, als auch eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht werden soll. Neben der möglichst guten Ausgestaltung des derzeitigen Arbeitsbereiches ist der Stadtbus Ingolstadt GmbH auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen. Seit September 2019 führt sie die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb durch und gewinnt somit eigene Nachwuchskräfte für den Fahrbetrieb und schafft gleichzeitig die Grundlagen für eventuelle Weiterbildungen wie die Meisterqualifikation oder Fachwirte im Personenverkehr. Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens unterliegen hierbei dem Grundsatz der Vielfalt und Chancengleichheit. Soziale BelangeDer direkte Kontakt zum Kunden (Business-to-Consumer) ermöglicht es der Stadtbus Ingolstadt GmbH, eine unmittelbare Rückmeldung vom Endkunden, dem Fahrgast, zu erhalten und die betreffenden Prozesse zusammen mit der INVG nach den spezifischen Kundenbedürfnissen auszurichten. Um den Kundenanforderungen nachhaltig im gesamten Unternehmen gerecht zu werden und alle betreffenden Prozesse danach auszurichten, wurde bereits im Jahre 2014 ein Qualitätsmanagement-System etabliert. Jedes Jahr finden seitdem interne und externe Qualitätsmanagement-Audits mit entsprechender Zertifizierung der Gesellschaft gemäß DIN EN ISO 9001:2015 statt. Die Ausrichtung der Organisation auf den Fahrgast impliziert neben der Bereitstellung einer passgenauen Wagenumlaufplanung mit dem richtigen Wageneinsatz und einem geschulten Fahrpersonal für den Fahrbetrieb auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Kundengruppen. Im Schüler- und Auszubildendenverkehr werden außerhalb der Ferienzeit durch Taktverkürzungen und Verstärkerfahrten zusätzliche Kapazitäten für den sicheren Transfer der Schüler zur Ausbildungsstelle und von den Schulen zu Sportstätten bereitgestellt. Den einzelnen Kundengruppen wird u. a. durch die Bereitstellung absenkbarer Niederflurfahrzeuge im Linienbetrieb ein barrierefreier und damit behindertengerechter Zu- und Ausstieg ermöglicht. Darüber hinaus garantiert die Verteilung der Sitz- und Stehplätze eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Abstellflächen für Kinderwagen-, Rollatoren oder auch Rollstühlen. Die Ausstattung der Busse mit WLAN und Vollklimatisierung sowie die eingeführten Covid-19-Hygienemaßnahmen unterstreichen den Fokus der Stadtbus Ingolstadt auf die Kundenanforderungen. Mittlerweile sind alle neuen Linienbusse sowie die gesamte Airport Express-Flotte mit WLAN ausgestattet, sodass die Fahrgäste die Möglichkeit haben, sich über etwaige Anschlüsse oder auch wichtige Nachrichten während der Fahrt selbstständig zu informieren. Hinweise von Seiten der Fahrgäste werden bei der Stadtbus Ingolstadt GmbH sorgfältig ausgewertet. Das Beschwerdemanagement geht einzelfallbasiert auf die jeweiligen Anmerkungen ein und sorgt durch interne Abstimmungsrunden für die Einführung von Gegenmaßnahmen. Im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden die ergriffenen Maßnahmen überprüft und bei Bedarf nochmals angepasst. Achtung der MenschenrechteIn Deutschland wächst das öffentliche Interesse an so genannten weichen Faktoren des Unternehmerhandelns. Die Arbeitsbedingungen, unter denen Wertschöpfungsprozesse in Betrieben stattfinden, erhalten eine immer größere Bedeutung. Die Stadtbus Ingolstadt GmbH trägt Verantwortung für rund 250 Mitarbeiter und gewährleistet im Regelbetrieb jährlich die Beförderung von rund 14 Mio. Fahrgästen mehrheitlich im gemeinwirtschaftlichen Linienverkehr im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Stadt Ingolstadt. Dabei verpflichtet sie sich u. a. zur Beachtung des in Zusammenhang mit der Erbringung des öffentlichen Personennahverkehrs stehenden nationalen und europäischen Rechts. Diese Grundlagen gewährleisten bei der Stadtbus Ingolstadt GmbH das Recht für die Mitarbeiter auf:
Die gesteckten Unternehmensziele sind demzufolge unmittelbar mit den Menschenrechten verbunden und führen zu einer starken Mitarbeiterbindung, Kundenzufriedenheit und Steigerung des Ansehens in der Gesellschaft. Bekämpfung von KorruptionZur Verhütung und Bekämpfung von Korruption wurden die geltenden Richtlinien von Seiten der Stadt Ingolstadt als Dienstanweisung für die Mitarbeiter der Stadtbus Ingolstadt übernommen. Ergänzt werden diese durch Dokumente zur Korruptionsprävention mit dem Schwerpunkt auf Führungskräfte, Umgang mit Spenden/Schenkungen und einen Verhaltenskodex. Die entsprechenden Bestimmungen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Zusammen mit Vertretern des Betriebsrats und Subunternehmern bespricht die Geschäftsführung jährlich die aktuellen Gegebenheiten rund um das Thema Korruption und führt bei Bedarf Präventionsmaßnahmen ein. Die Mitarbeiter in der Verwaltung und im Fahrdienst werden über Neuerungen stets zeitnah in Kenntnis gesetzt. Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle besteht seit dem 1. Januar 2020 für die Beschäftigten der Stadtbus Ingolstadt GmbH die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme mit einer beauftragten externen Ombudsperson für compliance-relevante Anliegen. Das durch die Ombudsperson gestützte Hinweisgebersystem basiert auf einer neutralen Ombudsstelle, deren Personal einer berufsständischen Verschwiegenheit unterliegt und damit für den Hinweisgeber in keiner Weise die Gefahr der Benachteiligung nach Adressieren von Missständen besteht. Hinweise über dieses System können damit eine Chance für die frühzeitige Identifikation von korrupten Vorgängen sein und einen größeren Schaden für das Unternehmen abwenden. 4. Chancen und RisikenIm Rahmen des Risikofrüherkennungssystems wird dem Aufsichtsrat grundsätzlich quartalsweise berichtet. Für zwischen den Berichtsterminen auftretende Risiken und Fehlentwicklungen besteht unmittelbare Berichtspflicht. Die Berichte bilden die Grundlage zur Ableitung von Gegensteuerungsstrategien und -maßnahmen. Auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung bestehen derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Für den gemeinwirtschaftlichen Verkehr im Stadtgebiet Ingolstadt und auf den abgehenden Linienabschnitten wurde der Stadtbus Ingolstadt GmbH ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag bis Anfang Dezember 2029 erteilt. Für die Verkehrsleistungserbringung erhält die Stadtbus Ingolstadt GmbH einen Ausgleich für die Erbringung der mittels öffentlichem Dienstleistungsauftrag auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung. Deren Höhe wird je Wirtschaftsjahr neu ermittelt und von Wirtschaftsprüfern testiert. Die Gesellschaft hat ihren Kostenanfall entsprechend an den ökonomisch gerechtfertigten Rahmenbedingungen auszurichten. Risiken ergeben sich aus der Überschreitung der Kostenbasis, Chancen aus der Unterschreitung der Kostenbasis. In den kommenden Jahren erreichen viele Fach- und Führungskräfte das gesetzliche Renteneintrittsalter. Gleichzeitig stellte bereits in den vergangenen Jahren die Personalgewinnung von gut ausgebildetem und den Ansprüchen eines kundenorientierten Dienstleistungsunternehmens gerecht werdenden Personals, u. a. zur Erbringung der Fahrleistung, eine Herausforderung dar. In Verbindung mit der perspektivisch angestrebten Erhöhung des ÖPNV-Anteils im Modal Split im Stadtgebiet wird eine ausreichend große Personaldecke eine immer größere Bedeutung erhalten. Beschaffungsvorhaben für den betriebsnotwendigen Fuhrpark stehen seit Sommer 2021 unter dem Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes. Die Rechtsnorm setzt Vorgaben der EU-Kommission in nationales Recht um und hat unmittelbare, gravierende Folgen auf Sektorenauftraggeber, zu welchen auch die Stadtbus Ingolstadt GmbH gehört. Für Neuvergaben von Dienstleistungsaufträgen von öffentlichen Auftraggebern, wie der Stadt Ingolstadt, gelten sog. Mindestbeschaffungsquoten in Bezug auf einzusetzende Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Bis 2026 müssen knapp ein Viertel aller neu beschafften Fahrzeuge lokal emissionsfrei sein, danach ein Drittel. Lokale Emissionsfreiheit wird im Omnibusbereich durch den Einsatz von batterieelektrischen Fahrzeugen oder von Fahrzeugen mit Brennstoffzelle erreicht. Diese Fahrzeuge sind in der Beschaffung und im Unterhalt deutlich teurer als konventionelle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Zusätzlich muss die Infrastruktur auf den Betriebshöfen für den Einsatz, die Betankung bzw. das Laden und den Unterhalt derartiger Fahrzeuge angepasst oder neu geschaffen werden. Dies erfordert erheblichen Investitionsaufwand. Für den Stadtverkehr Ingolstadt sind im Geschäftsjahr 2022/23 erste Vorplanungen für die Elektrifizierung eines Betriebshofes durchgeführt worden. Der ermittelte Kostenrahmen für die zu beauftragenden Maßnahmen liegt deutlich im Bereich von mehreren Millionen. Neben der Akquise von Fördermitteln wird in den folgenden Geschäftsjahren der Fokus der Geschäftsführung in der Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen liegen, um Schritt für Schritt die durch den städtischen ÖPNV verursachten Emissionen zurückfahren zu können. Die Investitionsperspektive sowie die Planungen eines neuen, möglichst verkehrsgünstig im Stadtgebiet gelegenen, modernen, technologieoffenen und erweiterbaren Betriebshofs sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Demzufolge muss bei zukünftigen Steigerungen der Fahrplanleistung im Vorfeld sehr genau darauf geachtet werden, wie viel Betriebsmittel zur Leistungserbringung zusätzlich notwendig werden. Die Treibstoff- und Energiepreise bleiben auch zukünftig ein schwer kalkulierbares Risiko. Die weitere Entwicklung des ÖPNV wird wesentlich durch die Nachfrage, das Fahrgastaufkommen und die bereitgestellten finanziellen Mittel geprägt werden. Nur wenn der ÖPNV gut angenommen wird, kann er einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. 5. PrognoseberichtDie Gesellschaft verfolgt weiterhin das Ziel, als serviceorientierter Dienstleister auf einem qualitativ hohen und zuverlässigen Niveau mit umweltfreundlichem Charakter im ÖPNV wahrgenommen zu werden. Deshalb beteiligt sich die Gesellschaft an dem bundesweiten Förderprogramm zur "Förderung von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr". Hier heraus hat der Freistaat Bayern eine Förderzusage für sechs Elektrobusse erteilt. Die Stadtbus Ingolstadt erhält von der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH, die für die Stadt Ingolstadt die Rechte und Pflichten aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag wahrnimmt, und den angrenzenden Gemeinden eine Ausgleichleistung für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Verkehrsleistungserbringung im Stadtgebiet Ingolstadt und auf Gemeindegebiet. Diese deckt die Lücke zwischen den ihr zustehenden Fahrscheinerlösen und Ausgleichleistungen und den mit der Erbringung der Verkehrsleistungen anfallenden Kosten ab und strebt bei wirtschaftlichem Betrieb eine angemessene Eigenkapitalverzinsung in Höhe von TEUR 357 an. Im Geschäftsjahr 2023/24 erfolgt die Verlängerung der Linie 22, die bedarfsorientiert den Interpark und Kösching bedient. Auch die Linie 58 wird verlängert und verbindet das Klinikum dann erstmalig direkt mit dem Hauptbahnhof. Zudem wird ab 2024 mit dem Flexi Klinikum ein on-demand-Verkehr etabliert, der eine flexible Bedienung im nördlichen Teil der Stadt Ingolstadt in den Zeiten gewährleistet, in welchen keine festen Linienverkehre bestehen. Ferner geht die Linie 44 in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadtbus Ingolstadt über, die zuvor von der INVG im Rahmen der Notbetrauung an einen Verkehrsunternehmer vergeben war. Für die gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungserbringung wurden Ausgleichsleistungen der INVG von 23,4 Mio. EUR und der Gemeinden von 1,8 Mio. EUR veranschlagt. Der Anstieg um rund 3 Mio. EUR resultiert einerseits aus der um 14 % höheren gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungserbringung und andererseits aus den tariflichen Entgeltsteigerungen für das Personal ab März 2024 um 5,5 % und auch dem Anstieg der Treibstoffpreise durch weitere CO 2 -Steuerbelastungen. Ab dem Geschäftsjahr 2023/24 soll der Airport Express bei Vollkostendeckung im Stundentakt angeboten werden. Zusammen mit dem Ergebnisbeitrag der sonstigen Verkehre und den verkehrsnahen Dienstleistungen sieht der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023/24 eine Gewinnabführung an die Alleingesellschafterin INVG von 0,5 Mio. EUR vor. Für das Geschäftsjahr 2023/24 sind Investitionen von 4,9 Mio. EUR vorgesehen, die insbesondere sechs batterieelektrische Busse für den Linienverkehr und einen Airport Express Bus betreffen. Förderungen werden in Höhe von 1,4 Mio. EUR erwartet. Im Dezember 2023 verabschiedete der Stadtrat der Stadt Ingolstadt im Hinblick auf die gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungserbringung insbesondere eine Straffung und Optimierung des Fahrplans ab September 2024 mit dem Ziel, bei den erforderlichen Ausgleichsleistungen eine Reduktion um 4,3 Mio. EUR zu erreichen.
Ingolstadt, 29. Dezember 2023 Stadtbus Ingolstadt GmbH Der Geschäftsführer Dr. Robert Frank |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
6 nahegelegene Organisationen
Allgemeine Gebäudereinigung
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen