Frequentis Orthogon GmbH
Hastedter Osterdeich 222, 28207 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gotthard Ernst Dr. Börger seit 18.3.2019 | Prokura |
Jörg Lehmkuhl seit 20.8.2014 | Prokura |
Frank Köhne seit 21.7.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Frequentis AG | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frequentis Orthogon GmbHBremenJahresabschluss zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsverlauf 1.1 Geschäfts- und Branchenentwicklung Wie auch schon das Vorjahr, war auch 2023 maßgeblich von der globalen Erholung der gesamten Luftfahrbranche in allen Bereichen geprägt. Das Flugaufkommen 2023 hat weitestgehend das Vor-Pandemie-Niveau erreicht. Allerdings ist die Verlässlichkeit des Flugverkehrs in seiner Gesamtheit auch in 2023 noch nicht umfassend gegeben. Es kommt zu Verspätungen, Annullierungen, Gepäckverlusten, etc. Trotz allem, die Branche blickt wieder positiv und optimistisch in die Zukunft. Mit dem Berichtsjahr 2023 ist die Orthogon weitestgehend in die Frequentis integriert. Dabei ist die vollständige Integration des Unternehmens als Market Unit (MU) Traffic Optimization in die OneATM Organisation (ATM Civil) der Frequentis AG besonders hervorzuheben. Das Management der Orthogon ist in verschiedenen Konstellationen (Sales, Product Management, R&D, Project Management & Delivery, QA & Security, etc.) Teil des Frequentis OneATM Managements. Die Geschäftsführung der Orthogon ist Mitglied des OneATM Executive Boards. In diesem Board werden wesentliche Entscheidungen des zivilen Flugsicherungsbereiches der Frequentis getroffen und umgesetzt. Die Integration aller relevanten Bereiche der Orthogon in das korrespondierende Geschäftsbereiche der Frequentis wurde on-detail weiter verfolgt. Das Auftragsvolumen der Orthogon hat in 2023 ein Rekordvolumen von 23m erreicht. Dies ist insbesondere durch zwei Großaufträge der Gesellschaft möglich gewesen: 1. MUAC CWP FBS, in Kooperation mit der Frequentis Comsoft - Eurocontrol Upper Airspace Center, Controller Working Position für das Fallbacksystem basierend auf dem Orthogon Product ODS Open Platform (ODSOP). 2. HK CAD IAD, im Auftrag der Thales ATM (Australien) - Honk Kong Civil Aviation Department, Integrierter AMAN & DMAN Wie in 2022 bereits berichtet, hat sich die Orthogon dazu entschlossen, IT-seitig dem Frequentis "IT Inner Circle" beizutreten. Die notwendigen Aktivitäten wurden in 2023 konsequent unter erheblichen Aufwand umgesetzt. In 2023 wurde zunächst das komplette MS Windows Umfeld (MS Outlook, MS Teams, MS Office, etc.) firmenweit erfolgreich umgestellt. Die Kooperation, dabei vor allem die Kommunikation mit der "globalen" Frequentis, wurde dadurch erheblich vereinfacht. Besonders hervorzuheben sind die Themen Security & Cybersicherheit, ISO 27001:2022. Bedingt durch den notwendigen und kompromisslosen Anspruch der Luftfahrtbranche an Sicherheit, steigt der Druck auf Unternehmen rapide, immer schärfere Maßnahmen für die Cybersicherheit umzusetzen. Das spiegelt sich zum einen im behördlichen Agieren und in Gesetzen wider, zum anderen in weltweit zu beobachtenden gleichartigen vertraglichen Anforderungen an Kundenprojekte. In der EU müssen u.a. Vorbereitungen für die ab Oktober 2024 verschärften Anforderungen an Hersteller getroffen werden, die in kritischen Infrastruktursektoren wie dem Luftverkehr tätig sind (NIS 2-Verordnung der EU und NIS 2-Dachgesetz in Deutschland). Die notwendigen Maßnahmen im Unternehmen und der Aufbau des erforderlichen Knowhows stellen für eine mittelständisch agierende Firma wie die Orthogon ein nicht zu unterschätzendes unternehmerisches Risiko dar. Deshalb hat bei Frequentis die Konzern-IT die Federführung dabei, die dezentral von der IT-Abteilung bei der Orthogon unterstützt wird. Darüber hinaus müssen technische Maßnahmen strukturell von Erweiterungen im Management-System flankiert werden, weshalb eine zusätzliche Zertifizierung nach ISO 27001:2022 unter dem Dach des Mutterkonzerns geplant ist. Die Entscheidung, Orthogon in den "Inner Circle" der Konzern-IT zu integrieren (siehe oben), war daher folgerichtig. Tochterfirmen, die zum "Inner Circle" gehören, setzen das Informationssicherheitsmanagementsystem der Frequentis um. Für Frequentis ist neben einem höheren Schutzniveau gegen Cyber-Kriminalität das sog. Safety Management eine gleichrangige Unternehmensanforderung. Im 4. Quartal 2023 traten mehrere EU-Verordnungen im Delegationsverfahren durch die EASA in Kraft, der obersten EU-Behörde für Sicherheit in der Luftfahrt. Sie stellen den seit 2009 tiefsten gesetzgeberischen Einschnitt dar: Zum ersten Mal müssen sich in der EU alle Hersteller von bodengebundenen Systemen für den Luftverkehr, darunter solchen für die Flugsicherung, einem langwierigen Zulassungsverfahren bei der EASA als "Design and Production Organisations" (DPOs) unterwerfen und können erst anschließend auch für ihre Produkte eine Zulassung bei der EASA beantragen. Auch in diesem Fall sorgt die Frequentis für Entlastung durch ein zentrales Zulassungsverfahren, jedoch müssen dafür erforderliche Veränderungen mit allen im Luftverkehrssegment tätigen Frequentis-Firmen abgestimmt werden. Das beinhaltet zum Beispiel Entwicklungsverfahren, um die benötigten Safety-Nachweise für Behörden und Kunden erbringen zu können. Insgesamt erzwingen nach Auffassung der Geschäftsführung die seit 2023 sich entwickelnden und in diesen Geschäftsfeldern miteinander verbundenen Security- und Safety-Anforderungen erhebliche Investitionen. Sie können durch die Unterstützung des Mutterkonzerns für die Orthogon in einem wirtschaftlich vertretbaren Umfang mit beherrschbaren Risiken gehalten werden. Inflation 2023 Zum Gesamtbild 2023 gehört auch der Blick auf die Inflation. Für Deutschland gehen wir lt. Statistischen Bundesamt im Jahresdurchschnitt von 5,9% aus, Die Inflationsrate in der EU, gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI, lag 2023 im Jahresdurchschnitt bei 6,4 % und die globale durchschnittliche Inflationsrate 2023 wird auf 6,9% geschätzt. Wir erwarten in 2024 erhebliche Mehrbelastungen in Kontext eigener Kostenentwicklung als auch korrespondierende anspruchsvolle Preis-Verhandlungen mit unseren Kunden. Daher ist eine fortgesetzte Analyse und Optimierung eigener Kostenstrukturen für die Orthogon auch in 2024 unerlässlich. 1.2 Auftragsbestand und -entwicklung Die Gesellschaft erreichte im Berichtsjahr einen Auftragseingang von M€ 23 und lag damit über dem Jahresumsatz. Erheblichen Einfluss darauf hatten die Verträge MUAC CWP FBS in Kooperation mit der Frequentis Comsoft und HK CAD IAD im Auftrag der Thales ATM (AU). Die Erfolge in 2023 sind nach Auffassung der Geschäftsführung wiederholter Beweis für die engen und vertrauensvollen Beziehungen zu den Bestandskunden waren und sind maßgeblich für den Erfolg der Orthogon. Alle weltweit gelieferten Systeme sind weiter im operativen Einsatz, kein System wurde in, während oder nach der Pandemie deaktiviert. Korrespondierende Wartungs- und Service-Verträge wurden verlängert. 1.3 Forschung & Entwicklung Schwerpunkte der nicht unmittelbar auftragsbezogenen Entwicklungstätigkeit waren im Berichtsjahr die Weitereinwicklung des Integrierten AMAN/DMAN (IAD) und die Weiterentwicklung der ODSS Open Platform (ODSOP) als notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des MUAC Projektes als auch die Kooperation mit der MicroNAV (UK, Simulation für die Flugsicherung) im Bereich SimCWP. Ferner haben wir Forschungsprojekte von Single European Sky (SESAR) fortgesetzt. Besonders hervorzuheben ist hier das Projekt GALAAD (Green Aviation Lean - Arrivals And Dynamicity). Dieses Projekt entwickelt eine innovative Lösung für die dynamische Zuweisung von Routen mit geforderter Navigationsleistung (RNP) innerhalb des Flughafen Terminalbereichs. Die Orthogon kooperiert hier mit der ENAV S.p.a., Rom, Honeywell International Inc., Morristown, Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol), Brüssel, Leonardo S.p.a., Rom, und anderen Partnern. Abschließend ist hier festzustellen, dass für die Orthogon und ihre Produkte das Thema Künstliche Intelligenz (KI) von immer größerer Bedeutung wird. Hier beschäftigt sich die Gesellschaft mit initialer Grundlagenforschung und Entwicklung von Demonstratoren zum Einsatz von KI-basierten Komponenten. 1.4 Investitionen Für die technische Integration der lokalen IT Landschaft in das gruppenweite Konzernnetzwerk sind eine Reihe von Investitionen durchgeführt worden. In erster Linie wurden Server und Arbeitsplatzrechner im Wert von T€ 316 beschafft worden. 1.5 Personal Die Mitarbeiterzahl hat sich im Laufe des Jahres leicht erhöht und betrug im Jahresdurchschnitt 79 (Vj. 77) Mitarbeiter. 1.6 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung des Unternehmens erfolgt anhand der Kennzahlen Umsatzerlöse und EBIT. Das EBIT berechnet sich wie folgt:
1.7 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Wichtigste Kennzahl für die Unternehmenssteuerung bleibt die Auslastung der produktiven Arbeitskräfte. Diese lag im Berichtsjahr mit 70% auf Vorjahresniveau und damit weiterhin deutlich unter den Vor-Corona-Jahren. Zielmarke bleibt weiterhin eine Auslastung von 80%. 2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.1 Vermögenslage Das in der Bilanzsumme repräsentierte Gesamtvermögen beläuft sich auf T€ 9.177 (Vj. T€ 16.679). Der Anteil von Anlage- und Umlaufvermögen beträgt 12 % bzw. 88 % (Vj. 5 % bzw. 95 %). Die Vermögenslage ist geprägt durch Sachanlagen T€ 1.106 (Vj. T€ 957), unfertige Leistungen T€ 2.037 (Vj. T€ 10.341) sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände T€ 2.076 (Vj. T€ 972). Ein Großteil der im Vorjahr bilanzierten unfertigen Leistungen wurde im Zuge der geänderten Umsatzlegung realisiert. Zudem wurde das Wahlrecht genutzt, die erhaltenen Anzahlungen offen von dem Posten "unfertige Leistungen" abzusetzen. Der stichtagsbedingte Anstieg der Forderungen ist ebenfalls auf die geänderte Umsatzrealisierung zurückzuführen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von T€ 1.611 über deren Verwendung noch entschieden werden muss. Das Eigenkapital erhöht sich damit von T€ 1.222 im Vj. auf aktuell T€ 2.833. Die Verbindlichkeiten sind in Summe zum Vorjahr deutlich gesunken T€ 1.475 (Vj. T€ 10.268). Aufgrund der Umstellung in der Umsatzrealisierung haben sich die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen signifikant reduziert. 2.2 Finanzlage Die Gesellschaft befindet sich mit einem Bankguthaben von T€ 5.230 (Vj. T€ 4.323) in einer sehr guten finanziellen Situation. Das kurzfristige Vermögen in Höhe von T€ 8.061 übersteigt die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.711 um T€ 4.350. Ein Liquiditätsengpass ist im Hinblick auf Guthaben, Forderungs- und Auftragsbestand absehbar nicht zu erwarten. Auch im vergangenen Geschäftsjahr war die Gesellschaft jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 2.3 Ertragslage Die auf den Jahresabschluss angewendeten Ausweis- und Darstellungsgrundsätze wurden in Bezug auf die Umsatzrealisierung bei langfristigen Werkverträgen an die im Konzern üblichen Ausweis und Darstellungsgrundsätze angepasst. Die Gesellschaft realisiert die Umsatzerlöse bei langfristigen Werkverträgen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, seit dem Geschäftsjahr 2023 nach der Teilgewinnrealisierungsmethode. In diesem Zusammenhang ergaben sich zusätzliche Umsatzerlösen aus laufenden Verträgen von € 11m im abgeschlossenen Geschäftsjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Zuschüsse zu Forschungsaufwendungen sowie Währungsdifferenzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lagen diese mir T€ 309 leicht unter Vorjahr (T€ 416). Die zum Vorjahr deutlich höheren bezogenen Leistungen T€ 1.811 (Vj. T€ 153) enthalten im abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Reihe von Hardwarepositionen die im Rahmen laufender Kundenprojekte beschafft werden mussten. Der Personalaufwand liegt im vorliegenden Geschäftsjahr mit T€ 6.582 leicht unter den T€ 6.997 vom Vorjahr aufgrund deutlich geringeren Aufwendungen für Altersversorgung und einem geringeren Bonusanspruch. Die regulären Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen betrugen T€ 205 (Vj. T€ 119) und lagen damit deutlich über den Vorjahren. Grund dafür sind die hohen Investitionen in die IT Infrastruktur. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit T€ 2.040 deutlich über dem Vorjahr (T€ 1.643). Neben der gestiegenen Reisetätigkeit sind auch Kosten für Beratung und IT-Services deutlich angestiegen. Die im letzten Lagebericht abgegebene Prognose mit Umsatzerlösen auf ähnlichem Niveau und einem deutlich besseren und positiven Jahresüberschuss konnte aufgrund der geänderten Umsatzrealisierung übererfüllt werden. Nach Vorjahresmethode lägen die Umsatzerlöse bei ca. € 9,6m. Damit wurde die Planung von Umsatzerlösen in Höhe von € 12m nicht erreicht. Das geplante Jahresergebnis konnte nach alter Methode erreicht werden. 3. Chancen- und Risikobericht Nach Meinung der Geschäftsführung resultieren aus dem sehr guten Auftragsbestand für die kommenden Monate keine besonderen Risiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Die hohe Inflation der vergangenen Montage zieht entsprechende Gehaltsforderungen der Belegschaft nach sich, die wir wiederum über Preisanpassungen am Markt zu kompensieren versuchen. Schwieriger bleib die Beschaffung neuer Mitarbeiter *. Der Fachkräftemangel in der IT Branche ist auch für das Unternehmen spürbar. Neben der betriebswirtschaftlichen Betrachtung von geplanten zu prognostizierten Aufwendungen werden in regelmäßigen Management Meetings auch die technischen Herausforderungen und mögliche Projektverzögerungen analysiert und bei der Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen berücksichtigt. Im Rahmen des bestehenden Forderungsmanagements werden die bilanzierten Forderungen laufend auf Ihre Werthaltigkeit untersucht, wesentlichen Ausfall- und Liquiditätsrisiken sieht sich die Gesellschaft nicht ausgesetzt. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt. Kritisch bleibt der Einfluss der weltweiten Klimakrise. Die soziale Gesellschaft erwartete in 2023 und künftig einen bewussten Umgang der Branche im Kontext der erheblichen Umweltbelastung durch die Nutzung fossiler Brennstoffe. Nachhaltige "Green Aviation" wurde zu einem wichtigen Schlagwort. Konkrete Antworten müssen gefunden werden. SAF - Sustainable Aviation Fuel (Oberbegriff für alle Flugkraftstoffe, die anders als herkömmliches Kerosin ohne die Verwendung von fossilen Ausgangsmaterialien wie Erdöl hergestellt werden und zusätzlich Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen.), effizientere Flugplanung, Vermeidung von unnötigen Holdings sind konkrete Beispiele notwendiger und nachhaltiger Optimierung des Luftverkehrs. Hier kann nach Meinung der Geschäftsführung die Orthogon mit ihrem Produktportfolio einen wesentlichen Beitrag leisten. 4. Ausblick Aufgrund des sehr guten Auftragsbestandes erwarten wir für das kommende Geschäftsjahr einen ähnlichen Verlauf wie für 2023. Wir gehen davon aus, dass der Umsatz bereinigt um die Einmaleffekte durch die Umstellungen der Umsatzrealisierung etwa bei € 11m liegen wird und damit ein leicht positives EBIT erzielt werden kann.
Bremen, den 27. Mai 2024 Die Geschäftsführung Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang per 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Frequentis Orthogon GmbH mit Firmensitz in Bremen, Handelsregister Bremen Nr. HRB 23374 ist auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches zu erstellen. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen und Schutzklausel wurden im Anhang teilweise in Anspruch genommen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Anhang gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach der Gesamtkostenmethode aufgestellt. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Ausweis- und Darstellungsgrundsätze wurden in Bezug auf die Umsatzrealisierung bei langfristigen Werkverträgen an die im Konzern üblichen Ausweis und Darstellungsgrundsätze angepasst. Die Gesellschaft realisiert die Umsatzerlöse bei langfristigen Werkverträgen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, seit dem Geschäftsjahr 2023 nach der Teilgewinnrealisierungsmethode. In diesem Zuge wurde außerdem von dem Wahlrecht gebraucht gemacht, die erhaltenen Anzahlungen offen von dem Posten "unfertige Leistungen" abzusetzen. Bei Beibehaltung der Vorjahresbilanzierungsmethode hätten sich unfertige Leistungen in Höhe von € 12.925.672,65 ergeben. Unter Beibehaltung des Vorjahresverfahrens hätten sich damit eine Bestandsveränderung von € 2.584.206,65 und Umsatzerlöse von € 9.661.204,19 € ergeben. Das Jahresergebnis vor Steuern hätte nach alter Methode € 1.668.451,87 betragen. Es kam weiterhin zu einer Umgliederung der Drohverlustrückstellung im Zusammenhang mit Devisenterminkontrakte von den sonstigen Verbindlichkeiten zu den sonstigen Rückstellungen i. H. v. € 118.432,24, dabei wurde auch das Vorjahr angepasst (€ 93.554,57). Bei den übrigen Regeln wurde die Stetigkeit beibehalten. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden: 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Den Abschreibungen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,- € werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte wurden mit dem Rückzahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) offen von dem Posten "Vorräte" abgesetzt, soweit den Anzahlungen Vorräte zugeordnet werden konnten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie sind zum Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde auf die Bildung von aktiven latenten Steuern verzichtet. Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wird gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Abzinsungssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber liegt, wird dieser angesetzt. Die Gesellschaft realisiert bei langfristigen Werkleistungsverträgen Umsatzerlöse nach der Teilgewinnrealisierungsmethode, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 3. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen für das Geschäftsjahr sind aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Posten "sonstige Vermögensgegenstände" enthält eine Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 454.037,80 (Vj.: € 610.020,78). Alle anderen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter entfallen auf sonstige Forderungen. Die Pensionsrückstellungen betragen € 2.632.691,00 (Vj.: € 3.022.740,00). Die Auflösung des aktuellen Jahres erfolgt i. H. v. € 157.460,00 über den Personalaufwand. Im Vorjahr erfolgte die Zuführung i. H. v. € 46.895,00 über den Zinsaufwand und i. H. v. € 468.108,00 über den Personalaufwand, der insbesondere aus der Differenz des Dienstzeitaufwandes und der im Geschäftsjahr erbrachten Leistungszahlungen resultiert. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,82 % der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,74 % der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 37.710,00 (Vj.: € 199.891,00). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr i. H. v. € 286.089,46 (Vj.: € 169.798,47) enthalten. Die sonstigen Rückstellungen sind geprägt durch Personalkosten i. H. v. insgesamt € 760.210,41 (Vj.: € 574.848,24). Für die Berechnung der Abzinsung wurde der jeweilige Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre angenommen. Eine Abzinsung der Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr erfolgte nicht. Alle bilanzierten Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen, wie im Vorjahr, in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Subventionen aus Forschungsprojekte i. H. v. € 188.594,93. Im Geschäftsjahr beinhalteten die sonstigen betrieblichen Erträge keineErträge aus Währungsumrechnung (Vorjahr: 184.274,30). Im Gesamtbetrag der Aufwendungen für soziale Abgaben sind Erträge für die Altersversorgung i. H. v. € 85.628,43 (Vorjahr: Aufwendungen i. H. v. € 206.326,53) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Honorare für fremde Mitarbeiter (€ 288.822,16), Reisekosten (€ 286.887,16), Beratungsaufwand (€ 210.061,43) Gebäudekosten (€ 175.822,28), IT-Services (€ 162.924,48), Dotierung der Gewährleistungsrückstellung (€ 120.444,29) und Aufwendungen aus Währungsumrechnung (€ 103.298,45, Vorjahr: 181.580,21 €)). 5. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB liegen nicht vor. Der Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Konsolidierungskreis wird von der Muttergesellschaft Frequentis AG mit Sitz in Wien, Österreich aufgestellt. Der Konzernabschluss der Frequentis AG ist beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 477997 hinterlegt. Die Gesellschaft hat für ihren Geschäftsbetrieb Miet- und Leasingverträge abgeschlossen. Der Gesamtbetrag aufgrund der derzeitig gültigen Verträge beträgt TEUR 147. Der Anteil der finanziellen Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr beträgt TEUR 66. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Fremdwährungsswaps in GBP, HKD, QAR und USD abgeschlossen, um Fremdwährungsrisiken zu minimieren. Der Marktwert zum 31.12.2023 dieser derivativen Finanzinstrumente beträgt € -80.261,81. Für die Bewertung der Devisenterminkontrakte wurde die Markt-to-Market-Methode verwendet. Es wurden die jeweiligen Stichtagskurse herangezogen. Im Bilanzposten Drohverlustrückstellungen wurden verbleibende negative Marktwerte i. H. v. € 118.432,24 (Vj: € 93.554,57) berücksichtigt. Die Veränderung der Rückstellung i. H. v. € 24.877,67 wird im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 1.610.928,44 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 722.130,35 auf neue Rechnung vorzutragen. Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren im Unternehmen beschäftigt:
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer • Frank Köhne, Diplom-Informatiker, Bremen geführt. Die Gesellschaft macht von der Befreiung zur Angabe der Geschäftsführergehälter gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Es bestehen keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse zugunsten der Organmitglieder.
Bremen, 27. Mai 2024 Frank Köhne Anlagespiegel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: An die Frequentis Orthogon GmbH, Bremen PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Frequentis Orthogon GmbH, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Frequentis Orthogon GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Oldenburg, 27. Mai 2024 BDO
Oldenburg GmbH & Co. KG
Wilkens, Wirtschaftsprüfer Kunze, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussFeststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 Auf der Gesellschafterversammlung der Frequentis Orthogon GmbH vom 11.06.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. Beschluss über die Ergebnisverwendung 2023Die Gesellschafterversammlung beschließt am 11.06.2024 die Ergebnisverwendung entsprechend des Ergebnisverwendungsvorschlags im Anhang der Gesellschaft. |
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