AMANA-FF GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elias Maximilian Apel seit 6.3.2025 | Geschäftsführer |
Philipp Dr. Stampfuß seit 17.6.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Leo MidCo GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Amana Consulting GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht 2021der Amana Consulting GmbH mit Sitz in Essen1 Grundlagen Amana Consulting GmbH (kurz: Amana) ist im Jahre 2011 gegründet worden. Amana ist ein europaweiter Anbieter und Implementierer von Standard-Softwareprodukten im Bereich Steuern (Tax) und Rechnungswesen (Accounting), immer mit dem Focus auf die sogenannten "Business to Government" Prozesse, jene Prozesse, die für Datenlieferungen an Behörden verantwortlich sind. Zu Amana gehört des Weiteren die Amana Schweiz GmbH mit Sitz in Basel mit einer Beteiligung von 75% und die Amana Italia S.R.L. mit Sitz in Italien mit einer Beteiligung von 75%. Amana erstellt, vertreibt und implementiert folgende Produkte: • Unternehmens-Steuerportal für Ertrag- und Umsatzsteuer: GlobalTaxCenter Suite inkl. VAT@GTC • Geschäftsbericht- und Reportinglösung SmartNotes • XBRL Produktfamilie • GlobalLeaseCenter für die konzernweite Erfassung, Berechnung und interne Reports für IFRS16 Jedes dieser Produkte wird von einem oder mehreren Entwicklungsteams betreut. Darüber hinaus sorgt jeweils ein Team von Beratern und Fachexperten für die Kundenbetreuung und die reibungslose Durchführung der Implementierungsprojekte. Zum Geschäftsmodell gehört auch der Vertrieb über Kooperationspartner und Reseller, um weitere Märkte, insbesondere außerhalb von Deutschland, zu erschließen. In 2021 konnte Amana sich ISO 27001 zertifizieren lassen, welches eine Grundlage dafür war, allen Kunden ein Cloud Hosting anbieten zu können. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft betreibt keine Forschungsaktivitäten. Im Jahre 2021 wurden alle Produkte weiterentwickelt. Hieran sind circa 60. Mitarbeiter direkt beteiligt. Sämtliche Module und Softwarebestandteile werden fortlaufend, konsequent entwickelt. Allein durch jährliche, behördliche, neue Anforderungen (z.B. neue Steuerformulare oder technische Änderungen von Schnittstellen) ist Amana gegenüber ihren Kunden verpflichtet, mindestens jährlich ein Release zu veröffentlichen. Im Jahr 2021 hat Amana sich zudem auf die marktreife Entwicklung des GTC Portals konzentriert, welches eine softwaretechnische Klammer um alle Steuermodule bildet. Dieses Portal sorgt dafür, dass Redundanzen der einzelnen Modulfunktionen aufgehoben werden. Zudem bildet es die technische Grundlage für das Cloudgeschäft. Weitere neue Themen wie z.B. Piller2 (globale Mindestbesteuerung) waren Auslöser für die interne Allokation von Ressourcen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Entwicklung einer webfähigen Version des Produkts SmartNotes. Investitionen Ein Großteil der Gesamt-Investitionen 2021 in unserem Anlagevermögen in Höhe von rd. 125 TEUR betrafen die Anschaffungen von Computern, Laptops und Smartphones mit 87 TEUR, ferner die Investitionen in Softwarelizenzen von 19 TEUR. Das Jahr 2021 stand insbesondere im Fokus der DIN ISO 27001 Zertifizierung, wozu zum einen externe Berater beauftragt werden mussten, zum anderen aber auch interne Ressourcen für die Verbesserung und Dokumentation von Prozessen freigestellt wurden. Auch 2022 werden wir unter Berücksichtigung der sich entwickelnden pandemischen Lage und aktuell durch nicht abschätzbare Folgen aus dem Krieg in Europa unserer Produkte im gleichen Umfang weiterentwickeln und Investitionen von rund 90 TEUR, nach Maßgabe der Umsetzbarkeit und Betriebsrelevanz, vornehmen. Mitarbeiter Im Jahr 2021 stieg die durchschnittliche Mitarbeiterzahl ohne Auszubildende von 80 in 2020 auf nun 120 in 2021, wobei zum Bilanzstichtag wir 123 Mitarbeiter ohne Auszubildende und Studenten zählen. Trotz der pandemischen Lage konnte Amana Mitarbeiter gewinnen. Durch neue, flexible Arbeitsmodelle wurden zudem auch Mitarbeiter außerhalb des Standortes Essen gesucht und eingestellt. 2 Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf Die finanziellen Leistungsindikatoren, nach denen wir unser Unternehmen steuern, sind die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern. Der gesamtwirtschaftliche Verlauf im Geschäftsjahr 2021 war weltweit und in Deutschland durch die seit Beginn des Jahres 2020 vorherrschende Corona-Pandemie geprägt. Für die Steuerung der Amana im Gesamtkontext und die Analyse ihres Geschäftsverlaufs ist dies von geringer Bedeutung. Bei der Amana sind die Software-Entwicklung und die Abwicklung der Projekte nicht unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen. Wir gehen auch weiterhin nicht davon aus, dass es zu wesentlichen negativen Einflüssen auf die weitere Geschäftsentwicklung aufgrund der Pandemie kommt. Im Jahr 2021 stieg der Umsatz um TEUR 915 auf TEUR 13.840. Das Lizenzgeschäft beträgt dabei TEUR 9.551. Alle Produkte konnten zur Steigerung des Lizenzgeschäfts beitragen. Im Bereich Hosting konnte ein Umsatz von TEUR 433 erreicht werden. Der Dienstleistungsbereich beträgt TEUR 3.856. Das Ergebnis vor Steuer beträgt damit TEUR 1.681. Ertragslage Die Umsatzerlöse betragen TEUR 13.840 und sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 12.924 um TEUR 915 gestiegen. Die sonstigen Erlöse sind um TEUR 11 auf TEUR 28 gestiegen. Die Aufwendungen für die Betriebsleistung (Material-, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen) sind von TEUR 11.273 um TEUR 914 auf TEUR 12.187 gestiegen. Der Anstieg betrifft im Wesentlichen den erhöhten Personalaufwand im Zusammenhang mit Gehaltsveränderungen und gestiegener Boni sowie neuen Mitarbeitern. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist mit TEUR 7.762 (i. Vj. TEUR 7.547) um TEUR 215 gestiegen. Das Anlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 410 um TEUR 78 auf TEUR 332 gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Kunden (einschließlich Forderungen gegen verbundene Unternehmen) und der sonstigen Vermögensgegenstände haben sich im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag nochmals um TEUR 645 auf TEUR 4.061 erhöht. Die Rückstellungen vergrößerten sich um TEUR 680 auf TEUR 2.339. Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.876 auf TEUR 698 gesunken. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten stiegen um TEUR 279 auf TEUR 796. Die Eigenkapitalquote stieg im Jahr 2021 auf 50,6% (im Vorjahr 37,1%). 3 Chancen und Risiken Mit den bestehenden Produkten können in den nächsten Jahren weiter steigende Erlöse erwartet werden, was die kontinuierlich steigende Wartungsbasis und die zunehmende Zahl an SaaS-Kunden zeigt. Der Betrieb der Lösungen in der Cloud (Hosting oder SaaS) bietet für die nähere Zukunft noch erhebliches Wachstumspotential. Das GTC Portal wird im Jahr 2022 erstmals breit angeboten um weitere Module wie Pillar2 bzw. das Cross-Selling mit dem Produkt VAT@GTC zu treiben. Alle Produkte und deren Module werden kontinuierlich weiterentwickelt und ergänzt. Der Ausbau des internationalen Netzwerks wird weiter vorangetrieben um die Kundenbasis in Europa weiter zu erhöhen und zu verbreitern. Risiken: Amana ist als europaweit tätiges Technologieunternehmen einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese versuchen wir frühzeitige zu Identifizierung und durch die Analyse der potentiellen Risiken geeignete Gegenmaßnahmen rechtzeitig greifbar machen. Dazu erfolgte eine umfassende Risikoanalyse und -bewertung sowie das Ableiten von Steuerungsmaßnahmen. Als wesentliche Risiken sehen wir derzeit: Neben Markt- und Konjunkturrisiken ist bei uns als Technologieunternehmen das Entwicklungsrisiko aufzuzeigen. Die rasante Entwicklung der Softwaretechnologie in unserer Branche setzt auch die Amana unter Druck, innovative Produkte auf den Markt zu bringen und unsere Kundenbindung langfristig zu festigen. Insgesamt halten wir dieses Risiko für beherrschbar da zum einen ständig in unsere Software investiert wird und zum anderen erfolgreiche Softwarekomponenten am Markt eingeführt und etabliert sind. Neue Softwarekomponenten werden mit Bestandskunden und Implementierungspartnern diskutiert und durch unsere internen Teams auf Marktfähigkeit geprüft. Im Rahmen von neuen regulatorischen Anforderungen beobachten wir weiterhin, ob sich neue Marktteilnehmer bzw. Wettbewerber auf unseren Zielmärkten etablieren. Neu gegründete Tochtergesellschaften und die Erschließung neuer Märkte erfordern in der Regel eine Anschubfinanzierung in der Form von Eigenkapital und langfristigen Darlehen, aus denen Wertberichtigungsrisiken entstehen könnten, wenn die Gesellschaften sich nicht planmäßig entwickeln. Um diesem Risiko Entgegenzusteuern stehen wir im regelmäßigen Austausch mit unseren Tochtergesellschaften. Den zunehmenden Gefahren im Bereich der IT-Sicherheit begegnen wir mit stetigen Anpassungen bei unseren Sicherheitsverfahren. Dies betrifft u.a. laufend unsere technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie unsere Identitäts- und Zugriffsverwaltungen. Dies ermöglicht es, mögliche Risiken im Bereich der IT-Sicherheit unverzüglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Das im Jahr 2021 erworbene erneuerte ISO 27001 Zertifikat unterstreicht unsere hohe Kompetenz in diesem Bereich. 4 Prognose Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Bei der Amana Consulting GmbH sind die Software-Entwicklung und die Abwicklung der Projekte jedoch nicht unmittelbar von der Pandemie betroffen, was auch der stabile Geschäftsverlauf 2020, 2021 und 2022 zeigt. Wir gehen daher derzeit nicht davon aus, dass es zu wesentlichen negativen Einflüssen auf die weitere Geschäftsentwicklung kommt. Aus der Ukraine-Krise sind keine direkten Einflüsse auf die Gesellschaft zu erwarten. Indirekte Einflüsse ergeben sich z.B. aus Inflation und steigenden Energiepreisen, konkrete Risiken oder Auswirkungen für den Geschäftsverlauf 2022 lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Für 2022 wird aus heutiger Sicht ein um ca. 14 bis 17 % höherer Umsatz als 2021 erwartet. Bei einem prognostizierten Umsatz von TEUR 16,1 im Jahr 2022 erwarten wir auch ein höheres Ergebnis als 2021. Es wird ein weiterhin steigender Umsatz über Partner und Direktvertrieb erwartet. Zudem ist eine deutliche Zunahme des Cloud Geschäfts zu erwarten. Ein Großteil dieser Erlöse wird über das Geschäftsjahr verteilt fakturiert werden. Daher ist davon auszugehen, dass die sehr gute Liquiditätslage der Amana Consulting GmbH auch in Zukunft erhalten bleibt. In unsere Prognose fließen dabei sowohl vergangenheitsorientierte Indikatoren (unternehmensspezifische, historische Wachstumsraten) als auch zukunftsorientierte Größen aus der Absatzplanung ein.
Essen, den 06.09.2022 Die Geschäftsführung Herr Dr. Philipp Stampfuß Herr Thorsten Funke Herr Dr. Jörg Ringelstein BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um eine Mittelgroße Gesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 der Amana Consulting GmbH, Essen, wird nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften in unverkürzter Form aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagenwerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Entwicklung und Zusammensetzung der immateriellen Vermögensgegenstände ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. 1.2 Sachanlagevermögen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Entwicklung und Zusammensetzung des Sachanlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. 1.3 Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Entwicklung und Zusammensetzung des Finanzanlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. 1.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. 1.5 Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennwert bilanziert. 1.6 Liquide Mittel Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. 1.7 Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Rückstellungsbildung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 1.8 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag, jedoch unter Beachtung des Höchstwertprinzips, angesetzt. 2. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz 2.1 Anlagevermögen Die Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. 2.2 Sonstige Vermögensgegenstände Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.3 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 50.000,00 und wurde zum Gründungszeitpunkt auf das Geschäftskonto eingezahlt. 2.4 Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen i.H.v. EUR 1.303.970,00 handelt es sich im Einzelnen um:
2.5 Verbindlichkeiten
3. Sonstige Angaben 3.1 Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind: Herr Dr. Philipp Stampfuß, Kaufmann, Essen, Herr Thorsten Funke, Kaufmann, Essen, und Herr Dr. Jörg Ringelstein, Kaufmann, Essen. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3.2 Beschäftigte Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2021 120 Arbeitnehmer, davon Angestellte 120. Die Berechnung erfolgt methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. 3.3 Haftungsverhältnisse Es bestehen zum Bilanzstichtag folgende angabepflichtige Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB: Bankbürgschaft EUR 1.600.000,00 3.4 Verbindlichkeiten nach Sicherheiten Es sind keine Angaben zum Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind anzugeben. 3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die zum Abschlussstichtag bestehenden, gem. § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB angabepflichtigen finanziellen Verpflichtungen - hier in Form von Miet- und Leasingverträgen - betragen EUR 1.256.118,57 für die Jahre 2022 bis 2026. 3.6 Geschäfte zu nicht-marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht-marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen liegen nicht vor. 3.7 Anteilsbesitz Die Amana Consulting GmbH ist an folgenden Unternehmen beteiligt: Amana Schweiz GmbH, Schweiz Beteiligung: 07.11.2019 mit 75% Anteil Kapital: CHF 37.500,00 Jahresüberschuss 2021: CHF 44.998 Amana Italia S.R.L., Italien Beteiligung: 05.10.2021 mit 75% Anteil Kapital: EUR 18.750,00 Jahresfehlbetrag 2021: EUR 4.347 3.8 Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Bei der Amana Consulting GmbH sind die Software-Entwicklung und die Abwicklung der Projekte jedoch nicht unmittelbar von der Pandemie betroffen, was auch der stabile Geschäftsverlauf 2020 und 2021 zeigt. Die Gesellschaft geht daher derzeit nicht davon aus, dass es zu wesentlichen negativen Einflüssen auf die weitere Geschäftsentwicklung kommt. Aus der Ukraine-Krise sind keine direkten Einflüsse auf die Gesellschaft zu erwarten. Indirekte Einflüsse ergeben sich z.B. aus Inflation und steigenden Energiepreisen, konkrete Risiken oder Auswirkungen für den Geschäftsverlauf 2022 lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. 3.9 ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresüberschuss zum 31.12.2021 von EUR 1.131.986,82 auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, den 06.09.2022 Dr. Philipp Stampfuß, Geschäftsführer Thorsten Funke, Geschäftsführer Dr. Jörg Ringelstein, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2022 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die Amana Consulting GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Amana Consulting GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Amana Consulting GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse w entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und w vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus w identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. w gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. w beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. w ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. w beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. w beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. w führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. w Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, den 12. Dezember 2022 Reifferscheid
Treuhand & Partner mbB
gez. Stefan Reifferscheid, Wirtschaftsprüfer gez. Thorsten Reifferscheid, Wirtschaftsprüfer |
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