Waterloo I
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.711.069,52 |
9.122.860,52 |
| I.
Sachanlagen |
8.711.069,52 |
9.122.860,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.750.194,11 |
7.327.606,93 |
| I.
Vorräte |
331.182,56 |
346.177,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.153.586,44 |
6.732.179,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.984.322,55 |
2.210.641,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
265.425,11 |
249.249,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.497,03 |
42.063,59 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.758.567,23 |
2.603.828,46 |
| Aktiva |
19.235.327,89 |
19.096.359,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
289.562,81 |
289.562,81 |
| III.
Verlustvortrag |
2.918.391,27 |
3.026.013,92 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
154.738,77 |
-107.622,65 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.758.567,23 |
2.603.828,46 |
| B.
Rückstellungen |
15.540,00 |
15.540,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.110.046,14 |
19.071.390,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.806.797,19 |
1.296.015,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.303.248,95 |
17.775.375,98 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.503.654,50 |
6.974.827,70 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
109.741,75 |
9.428,51 |
| Passiva |
19.235.327,89 |
19.096.359,50 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
Waterloo I GmbH
Hannover
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Waterloo I GmbH hat ihren Sitz in Hannover und
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover unter HRB
61876 eingetragen.
Das Stammkapital beträgt € 25.000 und
ist voll eingezahlt.
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II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266
Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB bzw.
§ 267 Abs. 1 HGB).
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III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden Unterbilanz
weiterhin unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB) einschließlich einer positiven
Fortführungsprognose vorgenommen. Es wird von
erheblichen stillen Reserven bei den Sachanlagen
(Grundstücken) ausgegangen. Nach einer vorliegenden
externen Bewertung im Rahmen einer Refinanzierung in 2024
belaufen sich diese auf über Euro 10 Millionen. Im
Übrigen liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung
vor, vgl. nachfolgend IV. 4.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten
abzüglich der planmäßigen linearen
Abschreibungen bilanziert (§§ 253, 255, Abs.
1 HGB). Die Abschreibung des Gebäudes erfolgt
über 33 Jahre (3 %).
Die nachhaltigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf
die Real- und Finanzmärkte und damit auf die
Immobilienbewertung können weiterhin nicht
eingeschätzt werden. Dies gilt ebenso für die
Auswirkungen des Ukraine-Kriegs.
Die Bilanzierung der Vorräte erfolgt
gemäß § 255 HGB unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Es handelt sich um noch nicht
abgerechnete Nebenkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Bei den
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt
es sich um verzinsliche Kontokorrentforderungen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr existieren nicht.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine
unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr.
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IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens in der
Berichtsperiode ist im beigefügten Anlagespiegel
dargestellt (Anlage A zum Anhang).
2. Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen
gegenüber der RREP Vier S.à r.l. Es liegt
ein Darlehensvertrag mit einer Kreditlinie bis zu
€ 10.000.000 und einer Laufzeit bis
31. Dezember 2025 vor, wonach die Verzinsung
1,5 % p.a. beträgt.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten
für die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 und
der Steuererklärungen für 2022 und 2023 sowie
laufende Beratungskosten.
4. Verbindlichkeiten
Über die Restlaufzeiten der einzelnen
Verbindlichkeitspositionen sowie Höhe und Art
bestellter Sicherheiten informiert der beigefügte
Verbindlichkeitenspiegel (Anlage B zum Anhang).
Die den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten
zugrunde liegenden Konten wurden gemäß
Verpfändungsvereinbarung aus Juli 2019 zugunsten der
refinanzierenden Bank verpfändet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen gegenüber der
RREP Vier S.à r.l. Es liegt ein
Darlehensvertrag nebst Nachtrag mit einer Kreditlinie bis
zu € 7.500.000 und einer Laufzeit bis Dezember
2025 vor, wonach die Verzinsung 8 % p.a.
beträgt. Der Vertrag beinhaltet eine
Rangrücktrittsvereinbarung, die auch die aufgelaufenen
Zinsen umfasst. Zum Stichtag beträgt die
Verbindlichkeit insgesamt € 7.498.197,79. Im
Übrigen besteht noch ein geringfügiger
Darlehensvertrag über € 4.073
(Verbindlichkeit nebst Zinsen € 5.456,71).
5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz aufgeführte
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB
i. V. m. § 251 HGB) und sonstige
finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3
HGB) bestehen nicht.
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V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
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VI. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer.
2. Gesellschaftsorgane
Im Geschäftsjahr 2023 waren zum
Geschäftsführer bestellt:
- Herr Julian Kunz, Berlin (bis zum 19. Juli
2023);
- Herr Billy Rudolf Sorgatz, Belm (ab dem 19.
Juli 2023).
Der Geschäftsführer Herr Julian Kunz war
bis zu seiner Abberufung einzelvertretungsberechtigt
und zum alleinigen Geschäftsführer bestellt. Der
Geschäftsführer Herr Billy Rudolf Sorgatz ist
einzelvertretungsberechtigt und zum alleinigen
Geschäftsführer bestellt.
3. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag
des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung
vorzutragen.
4. Lagebericht
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3
HGB hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2023 keinen Lagebericht aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrieben von Billy Rudolf Sorgatz Hannover, den
28. Juni 2024
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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