Steinort GmbH
Harrislee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264
ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen
freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 3676 unter
der Firma Steinort GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Harrislee.
Bei der Bewertung ist ungeachtet der bilanziellen Überschuldung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
Es wurde unter der Going-Concern-Prämisse bilanziert, da die Geschäftsführung ein
Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S6 datiert vom 06. Dezember 2022 vorgelegt
hat, nach dem eine positive Fortführungsprognose besteht und die Kapitaldienstfähigkeit
nachhaltig gegeben ist. Sowohl Ergebnis als auch Liquidität des laufenden Geschäftsjahres
2025 liegen aktuell innerhalb des Planungskorridors. Die Geschäftsführung geht für
das Gesamtjahr 2025 von einem deutlich positiven Jahresergebnis aus.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten
und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv
abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag
ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände,
Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren
Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als
1 Jahr bestehen iHv. € 137.395,89.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß.
6. Der Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in Höhe von
€ 280.743,53 ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 324.716,27 enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00.
10. Die sonstigenRückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB
Der unter der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene
Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug
im Vorjahr € 209.713,50 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 160.125,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
beträgt € 448.458,10 sowie die Restlaufzeit mehr als fünf Jahren € 104.375,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 2.386.823,54.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 23.
Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Eicke Steinort (§ 285 Nr. 10
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2025 festgestellt.
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