Golden Sail
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
632,00 |
844,00 |
| I.
Sachanlagen |
632,00 |
844,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.637,49 |
16.340,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.798,46 |
9.486,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.839,03 |
6.854,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.269,49 |
17.184,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.621,51 |
9.468,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
15.531,49 |
22.907,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.153,00 |
7.376,12 |
| B.
Rückstellungen |
6.631,70 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.016,28 |
6.216,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.016,28 |
6.216,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.269,49 |
17.184,72 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Golden Sail GmbH wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise die
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die
Vorjahreszahlen diesbezüglich nicht angepasst.
Die Zahlen des Vorjahres wurden in ihren
Wertansätzen unverändert übernommen.
Die
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata
temporis vorgenommen. Von der steuerlichen
Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR
410,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang
unterstellt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet. Soweit
bei den Forderungen Einzelrisiken erkennbar waren, wurde
diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung lagen nicht vor.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen
Positionen des
Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Ergebnisverwendung aufgestellt. In den
Bilanzgewinn/Bilanzverlust wurde ein
Verlustvortrag von EUR 15.531,49 einbezogen.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
-entlastungen wurden unverrechnet angesetzt. Der zur
Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz
liegt bei 31,925 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt
460,00 %. Es wurden steuerliche Verlustvorträge von
EUR 15.464,00 berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten.
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Restlaufzeit
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< 1 Jahr
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1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
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Verbindlichkeiten
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
922,86
|
|
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.600,00
|
5.493,42
|
|
Summe
|
2.522,86
|
5.493,42
|
0,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse und keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Fang Liu, Kaufmann, Frankfurt
Die Geschäftsführer waren wie folgt
vertretungsberechtigt:
Fang Liu, befreit von den Beschränkungen des
§ 181 BGB, einzelvertretungsberechtigt.
Frankfurt,
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2012 festgestellt.
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