Sparkasse BattenbergLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Marburg HRA 3529
Eingetragen
14.9.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
(1) Die Sparkasse hat die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie fördert die kommunalen Belange insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. (2) Die Sparkasse hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand nach Maßgabe dieser Satzung. Die Sparkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Existenzgründerinnen und Existenzgründer in ihrem Geschäftsgebiet zu beraten und sie beim Zugang zu Förderkrediten zu betreuen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Harald Below
seit 2.9.2015
Vorstandsmitglied
Gert Gläser
seit 12.9.2005
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Battenberg

Battenberg (Eder)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage

1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs.

Deutschland ist am unteren Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin überhaupt nicht wie eine Rezession an. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.

Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen.

Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum.

1.2  Berichterstattung über die Branchensituation

 Die Zinswende wurde vom Finanzsystem bislang gut verarbeitet. Die deutschen Banken konnten ihr Zinsergebnis im Zuge der Zinswende steigern. Hierbei spielten die unerwartet niedrigen Finanzierungskosten eine wichtige Rolle. Mit zunehmender Dauer des aktuellen Zinsumfelds ist, Modellrechnungen zufolge, mit einer beschleunigten Zinsanpassung bei den Einlagen der Banken und daher mit einer Abnahme des Zinsüberschusses zu rechnen. Dies gilt insbesondere, falls sich die Kreditnachfrage weiter abschwächt.

Vor allem bei den Primärinstituten wirkte sich der Zinsanstieg bis Ende des ersten Quartals 2023 kaum auf den Zinsaufwand aus. Dies könnte am Kundenstamm dieser Institute und ihrem Fokus auf das Filialgeschäft liegen. So zeigt eine Haushaltsumfrage der Bundesbank, dass Kunden von Primärinstituten im Vergleich zu anderen Bankengruppen weniger wechselbereit sind. Entsprechend haben die Primärinstitute ihre Einlagenzinsen nur in geringem Maße angehoben. Im Resultat stieg der Konditionsbeitrag am Zinsüberschuss bei den Sparkassen und Kreditgenossenschaften deutlich an[1].

1.3  Geschäftstätigkeit und regionale Rahmenbedingungen

Die Sparkasse Battenberg ist als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut der Trägerkommunen Battenberg, Allendorf, Hatzfeld und Münchhausen mit seinem Ortsteil Oberasphe tätig.

Geschäftsgebiet ist das Obere Edertal mit seinen ca. 16.000 Einwohnern. Die Fokussierung auf das Geschäftsgebiet "Oberes Edertal", die durch Marketingmaßnahmen und in der Kundenkommunikation hervorgehoben wird, führt zu einer verstärkten Identifikation mit unserem Institut und zu einer höheren Kundenbindung.

Im Jahr 2007 hat die Sparkasse Battenberg die Stiftung "Sparkasse Battenberg - Gut für das Obere Edertal" gegründet, das Stiftungsvermögen beträgt 600 TEUR. Aus den Erträgen werden sportliche, kulturelle und soziale Zwecke im Geschäftsgebiet unterstützt.

Das wirtschaftliche Umfeld in dieser Region wird in erster Linie durch die Viessmann-Werke geprägt, die zum einen als größter Arbeitgeber (ca. 4.500 Mitarbeiter), aber auch als Investor von herausragender Bedeutung sind. Das Unternehmen wurde 2023 mehrheitlich an den US - Konzern Carrier verkauft. Damit wurden Garantien zur Arbeitsplatz- und Standortsicherung (betriebsbedingte Kündigungen sind für drei Jahre ausgeschlossen, wichtige Standorte für fünf Jahre gesichert und Allendorf/Eder für zehn Jahre als Hauptsitz gesetzt) verbunden. Inwiefern sich aus diesem Verkauf Auswirkungen auf das Geschäftsgebiet "Oberes Edertal" ergeben, ist derzeit noch nicht vorhersehbar.

Ein Teil des Unternehmens, die "Viessmann-Gruppe" bleibt mit den nicht verkauften Bereichen, die derzeit etwa 15 % des Geschäfts ausmachen, erhalten. Die Kältetechnik-Sparte wird eigenständig fortgeführt. Dort hinein und in das gesellschaftliche Engagement in der Region will Viessmann einen Großteil der 12 Milliarden Euro von Carrier stecken[2]. Auch hier lassen sich Potentiale und Auswirkungen derzeit noch nicht einschätzen.

Daneben befinden sich in der Region eine Reihe weiterer innovativer mittelständischer Unternehmen, die durch ihre Investitionen zum Wachstum und Erhalt der Arbeitsplätze beitragen.

Die Insolvenz der Fa. Eisenwerk Hasenclever in Battenberg mit 840 Mitarbeitern hat bisher noch keine Auswirkungen am Arbeitsmarkt gezeigt. Das Unternehmen produziert derzeit mit unveränderter Mitarbeiterzahl weiter[3].

Die Arbeitslosenzahl im Kreis Waldeck-Frankenberg liegt im Februar 2024 bei 4,6 %, ein Zuwachs von 0,3 % gegenüber Februar 2023. Der Landkreis liegt damit derzeit 1,0 Prozentpunkte unter dem hessischen Durchschnitt (5,6 %) und sogar 1,5 Prozentpunkte unterhalb des bundesweiten Schnittes (6,1 %).

Der relativ schwache Konjunkturverlauf wird sich auch auf das Kreditwachstum auswirken, für das Volumen im Bereich der Wohnungsbaukredite wird eine Stagnation erwartet.

Der gewerbliche Sektor wird aufgrund des Abschmelzens des Bestandes an Corporate-Schuldscheindarlehen ebenfalls zurückgehen. Das Wachstum im eigenen Kreditgeschäft wird nicht ausreichen, dieses Volumen zu kompensieren.

Auf der Einlagenseite wurde der Mittelzuwachs im letzten Jahre gebremst. Diese Entwicklung wird sich in diesem Jahr fortsetzen. Aufgrund der Zinsentwicklung ist wieder ein verstärkter Wettbewerb um Passivmittel entstanden, der in den Jahren des Niedrigzinsumfeldes zum Erliegen kam.

1.4   Rechtliche Rahmenbedingungen der Sparkasse

Die Sparkasse Battenberg ist eine, dem gemeinen Nutzen dienende Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt neben den Regelungen des Kreditwesengesetzes auch dem Hessischen Sparkassengesetz.

Neben der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersteht die Sparkasse Battenberg auch der Aufsicht durch das Regierungspräsidium Kassel.

Im Hessischen Sparkassengesetz sowie in der Satzung der Sparkasse Battenberg ist der öffentliche Auftrag der Sparkasse verankert. Demnach hat die Sparkasse die Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere die Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Überdies soll der regionale Kreditbedarf unter Berücksichtigung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand befriedigt werden.

Die Sparkasse Battenberg unterliegt dem Regionalprinzip. Hierdurch ist ihr Geschäftsgebiet auf die Gemeinde Allendorf, die Stadt Battenberg, die Stadt Hatzfeld und den Ortsteil Oberasphe der Gemeinde Münchhausen beschränkt. Durch das Regionalprinzip wird das Eigeninteresse der Sparkasse Battenberg am Wohlergehen der Bevölkerung in ihrem Geschäftsgebiet sichergestellt, da die eigene Geschäftssituation unmittelbar damit verknüpft ist.

Träger der Sparkasse Battenberg ist der "Zweckverband der Sparkasse Battenberg", eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Battenberg. Der Zweckverband wurde von der Gemeinde Allendorf, der Stadt Battenberg, der Stadt Hatzfeld und der Gemeinde Münchhausen errichtet; sein räumlicher Wirkungsbereich erstreckt sich entsprechend dem Regionalprinzip auf das Gebiet der Verbandsmitglieder.

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft.

Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem ist im Hinblick auf das am 03. Juli 2015 in Kraft getretene Einlagen-sicherungsgesetz neu geordnet und von der BaFin anerkannt worden. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Neu aufgenommen wurde, gemäß den gesetzlichen Anforderungen, die Einlagensicherungsfunktion. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin geleistet werden

Daneben besteht die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherungsfunktion fort. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche neben den nationalen Sicherungseinrichtungen existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird von den Mitgliedssparkassen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, bis 5 Promille der Bemessungsgrundlage (Gesamtrisikoposition, nach der sich die bankaufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel errechnen) erreicht sind. Die Einzahlungsverpflichtung eines Instituts bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malus Faktoren.

Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrages, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

Dieser zusätzliche regionale Reservefonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen ist u. a. mit dem gemeinsamen Risikomanagement, dem gemeinsamen Marktauftritt und der Verbundrechenschaftslegung ein Bestandteil des Verbundkonzeptes der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen. Es soll die bereits bestehende Verbundzusammenarbeit zwischen den hessischen und thüringischen Sparkassen und ihrer Landesbank künftig noch planvoller, systematischer und transparenter machen. Das Verbundkonzept verfolgt dabei zwei Hauptziele: Zum einen sollen die Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und ihrer Verbundunternehmen durch die konsequente Nutzung von Verbundvorteilen spürbar verbessert werden. Zum anderen soll auch erreicht werden, dass die Öffentlichkeit die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen noch stärker als wirtschaftliche Einheit wahrnimmt und eine weitere Verbesserung des bestehenden Verbundratings erzielt wird.

Es wird ein Verbund-Rating von einer internationalen Rating-Agentur erstellt, welches die Wirtschafts- und Finanzkraft der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen angemessen darstellt. Die Ratingagentur Fitch hat der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen zuletzt im April 2023 ein Verbundrating von A+ zugewiesen; der sogenannte Ausblick wurde auf "stabil" gesetzt. Als Stärke des Sparkassenverbundes in Hessen-Thüringen hebt Fitch in der Begründung des Ratings die starke Kapitalisierung der Sparkassen, relativ stabile Ertragsquellen, die stabile Basis im Einlagengeschäft mit Privatkunden sowie den starken Gruppenzusammenhalt hervor.[4]

Vom Bundesgerichtshof (BGH) erging im Jahr 2021 ein Urteil, das wesentliche Auswirkungen im Kundengeschäft der Sparkasse hat:

Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision in einem Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden.

Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der Vertragslaufzeit variable Zinssatz zu berechnen ist. Nach dem Urteil des BGH sind Zinsanpassungsklauseln, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, unwirksam. Der BGH hat entschieden, dass für die Höhe der variablen Verzinsung ein öffentlich zugänglicher Referenzzinssatz in Anlehnung an die Entwicklung von Zinssätzen für langfristige Spareinlagen zu bestimmen ist. Bei der Zinsanpassung ist im Rahmen einer monatlichen Anpassung der ursprüngliche relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beizubehalten. Ungeachtet der Tatsache, dass die Sparkasse nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt war, hat sie die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft, ob die in der Vergangenheit mit den Kunden geschlossenen Sparverträge mit vergleichbaren Zinsanpassungsklauseln ausgestaltet sind. Zur handelsrechtlichen Behandlung der Auswirkungen des BGH-Urteils wird auf den Anhang als Teil des Jahresabschlusses verwiesen.

1.5  Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende wesentliche Kennzahlen stellen unsere in der Geschäftsstrategie definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Zinsüberschuss (zwischen 1,45 % und 1,60 % der Durchschnittsbilanzsumme) = Zinserträge und laufende Erträge, abzüglich Zinsaufwendungen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs.

Provisionsüberschuss (zwischen 0,50 % und 0,56 % der Durchschnittsbilanzsumme; ab 2024 zwischen 0,50 % und 0,60 % der DBS) = Provisionserträge abzüglich Provisionsaufwendungen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs.

Personalaufwand (zwischen 1,08 % und 1,14 % der Durchschnittsbilanzsumme; ab 2024 zwischen 1,10 % und 1,16 % der DBS) i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs.

Sachaufwand (zwischen 0,48 % und 0,54 % der Durchschnittsbilanzsumme) i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs.

Betriebsergebnis vor Bewertung (zwischen 0,40 % und 0,50 % der Durchschnittsbilanzsumme; ab 2024 zwischen 0,45 % und 0,62 % der DBS) = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich des Saldos der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs.

Kernkapitalquote nach CRR (> 12 %)

Liquidity Coverage Ratio (LCR) (größer 130 %, wird in der Liquiditätsstrategie als grüner Bereich definiert)

1.6        Darstellung der Geschäftsentwicklung

Überblick über die Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr:

31.12.2023 31.12.2022 Veränderungen Veränderungen
TEUR TEUR in TEUR in %
Geschäftsvolumen* 280.493 282.166 -1.673 -0,6
Kundenkreditvolumen** 162.688 174.326 -11.638 -6,7
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 71.241 70.013 1.228 1,8
Kommunalkredite 11.521 12.529 -1.008 -8,1
Eventualverbindlichkeiten 3.801 4.291 -490 -11,4
Wertpapiere 35.575 38.071 -2.496 -6,6
dvon:
Anleihen und Schuldverschreibungen 25.704 28.541 -2.837 -9,9
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.871 9.530 341 3,6
Forderungen an Kreditinstitute 70.273 42.566 27.707 65,1
davon:
täglich fällig 36.962 12.348 24.614 199,3
andere Forderungen 33.311 30.218 3.093 10,2
Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 2.023 16.842 -14.819 -88,0
Beteilgungen 1.575 1.575 0 0
Kundenverbindlichkeiten 221.787 335.305 -2.518 -1,1
davon:
Spareinlagen 71.207 90.613 -19.406 -21,4
Sparkassenbriefe 35.078 7.332 27.746 378,4
befristete Einlagen 15.155 3.386 11.769 347,6
Sichteinlagen 100.253 122.885 -22.632 -18,4
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 14.544 14.600 -56 -0,4
davon:
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 14.544 14.600 -56 -0,4

*Bilanzsumme zzgl. Eventualverbindlichkeiten

**ohne Treuhandkredite und Kreditzusagen

Das Geschäftsvolumen wird von der Sparkasse nicht zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren hinzugerechnet. Das reine Volumen genügt unseres Erachtens nicht als Kennzahl, vielmehr ist der Risikogehalt und das Zinsergebnis eines Geschäftsabschlusses entscheidend, welcher sich letztlich in den Ertragskennzahlen wiederfindet.

Grundsätzlich ist es aber das Ziel der Sparkasse, dem Wachstum im Bereich der Kundenverbindlichkeiten, ein möglichst adäquates Wachstum des Kundenkreditvolumens gegenüberzustellen.

Das Geschäftsvolumen verringerte sich im Berichtszeitraum um 1.673 TEUR und beträgt zum Jahresende 280.493 TEUR. 

Im Passivbereich war erstmals nach dem starken Anwachsen der Kundenverbindlichkeiten in den Vorjahren, ein leichter Rückgang zu verzeichnen (-2.518 TEUR). Aufgrund des veränderten Zinsumfeldes wurden punktuell Tagesgeldangebote, insbesondere von Direktbanken, als Alternativen genutzt. Es fanden auch wieder verstärkt Käufe von festverzinslichen Wertpapieren der Verbundpartner statt.

Bedeutendster Geschäftszweig unserer Sparkasse ist, gemessen am Einfluss auf die Zinsspanne und die Risikolage, nach wie vor das Kundenkreditgeschäft.

Kundenkreditgeschäft

 Das Kundenkreditvolumen (Corporate-Schuldscheindarlehen und Kundengeschäft) verringerte sich im Berichtszeitraum um 11.638 TEUR (-6,7 %), der Anteil der Corporate - Schuldscheindarlehen an diesem Rückgang betrug 7.500 TEUR.

Für den Bereich der Kundenkredite wurde ein Rückgang von 3.780 TEUR geplant. Ohne den Effekt der Corporate-Schuldscheindarlehen lag der tatsächliche Rückgang bei 4.138 TEUR und zeigt damit nur eine geringe Abweichung vom Planungswert. Ursächlich ist hierfür neben dem veränderten Zinsumfeld die Unsicherheit nach dem Verkauf des größten Arbeitgebers vor Ort, wodurch die privaten Investitionen erstmal gehemmt sind.

Eigene Wertpapiere

Insgesamt zeigt diese Position einen Rückgang von 2.496 TEUR. Geplant wurde ein Rückgang von 2.729 TEUR. Angesichts der hohen Verzinsung von Tagesgeldkonten bei Verbundbanken und der EZB wurde auf Anlagen in längere Laufzeiten entsprechend der Planung verzichtet. Der Zuwachs im Bereich der Immobilienfonds beträgt 341 TEUR. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt verzichtete die Fondsgesellschaft auf einen vollen Abruf des zugesagten und in der Planung vorgesehenen Fondsvolumens (10.000 TEUR). Das aktuelle Gesamtvolumen beträgt 9.871 TEUR.

Kundenverbindlichkeiten:

Der Trend wachsender Kundenverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr wurde unterbrochen. Mit einem Rückgang von 2.518 TEUR (-1,1 %) betrug das Gesamtvolumen zum Bilanzstichtag 221.787 TEUR. Trotz eines deutlich veränderten Zinsumfeldes blieb diese Position relativ stabil. Die Planung sah hier ein Rückgang von 6.333 TEUR vor und lag damit merklich über der tatsächlichen Entwicklung. Das starke Wachstum im Bereich der Sparkassenbriefe und befristeten Einlagen ist auf die attraktive Verzinsung dieser Produkte zurückzuführen.

Nicht bilanzwirksames Geschäft

Wertpapiergeschäft

Auf den Deka-Bank-Depots wurde am Jahresende ein Bestand von 25.647 TEUR verwahrt. Dies bedeutet einen Zuwachs von 3.262 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Depots konnte im gleichen Zeitraum um 23 auf 861 Depotkonten gesteigert werden.

Im Bereich, der auf den Depots des S-Broker verwahrten Bestände, wurde ebenfalls ein Zuwachs verzeichnet. Das Volumen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 8.887 TEUR (+1.706 TEUR). Die Kontenzahl blieb konstant bei 142 Depots.

Bausparen

 Das Volumen der vermittelten Bausparverträge des Verbundpartners LBS Hessen-Thüringen hat sich 2023 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Es wurden 85 (Vorjahr: 56) neue Verträge vermittelt (Bausparsumme 1.677 TEUR; Vorjahr: 1.429 TEUR). Der leichte Anstieg ist auch durch eine verbesserte Vertriebsunterstützung des Verbundpartners entstanden.

Lebensversicherungen

Im Bereich der Lebensversicherungen sind die Absatzzahlen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Lebensversicherungsprodukte der Sparkassenversicherung wurden im Geschäftsjahr 2023 mit einem Gesamtvolumen von 2.415 TEUR an Kunden verkauft, ein Rückgang von 16 % gegenüber dem Vorjahr. Die Stückzahl verringerte sich ebenfalls um 7 Verträge auf 42. Durch das veränderte Zinsniveau konnten die Kunden (insbesondere im Bereich von Einmalanlagen) wieder verstärkt alternative Anlageformen wählen.

Im Vertrieb von Verbundprodukten werden den Beratern der Sparkasse Battenberg keine Volumenvorgaben gemacht, eine qualitativ hochwertige und kompetente Beratung steht hier im Vordergrund. Kundenzufriedenheit und Nachhaltigkeit in der Kundenbeziehung ist ein Schwerpunkt der Anlageberatung. Unsere Planung mit höheren Ertragsprognosen im Bereich der Wertpapier- und Versicherungsprodukte konnte im Jahr 2023 nicht wie erwartet umgesetzt werden. Das Ergebnis lag knapp unterhalb des Vorjahreswertes.

Gegenüber den Planungen waren insbesondere die Ergebnisse im Wertpapier- und im Versicherungsbereich schwächer.

Eine Folge der neu entstandenen Anlagealternativen im Bereich des bilanzwirksamen Geschäfts.

Zusammenfassung der Geschäftsentwicklung

Die Geschäftsentwicklung 2023 der Sparkasse Battenberg war geprägt von einem insgesamt veränderten gesamtwirtschaftlichen- und Zinsumfeld. Die bilanziellen Veränderungen entsprachen auf der Aktivseite weitgehend den Planannahmen.

Die Kreditnachfrage hat sich (unter Berücksichtigung der geschäftspolitischen Entscheidung die Corporate-Schuldscheindarlehen abschmelzen zu lassen) leicht rückläufig entwickelt. Der Nachfragerückgang spiegelt die wirtschaftliche Situation mangelnden Wachstums und hoher Zinsen wider.

Die Abflüsse auf der Passivseite stellten sich deutlich geringer als geplant dar. Hiervon hat die Sparkasse profitiert.

Der leichte Rückgang der Einlagenseite kann durch Abflüsse in Tagesgeldkonten, insbesondere von Direktbanken, entstanden sein. Zudem führten die hohen Lebenshaltungskosten teilweise auch zum Verzehr von Liquiditätsreserven.

Sowohl das Wertpapiergeschäft als auch das Bauspargeschäft entwickelten sich positiv.

Der Bereich Lebensversicherungen konnte nicht vollumfänglich zufrieden stellen.

2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.1  Ertragslage

Alle Werte in TEUR 2023 2022 2023 Veränderungen Veränderungen
GuV GuV in % de DBS in TEUR in %
Zinsüberschuss 1) 5.088 3.890 1,87 1.198 30,8
Provisionsüberschuss 2) 1.331 1.317 0,49 14 1,1
Verwaltungsaufwand 4.581 4.645 1,69 -64 -1,4
Teilbetriebsergebnis 1.838 562 0,68 1.276 227,0
Sonstiger ordentlicher Ertrag/ Aufwand 3) 163 -77.0 0,06 350   311,7
Betriebsergebnis vor Bewertung 2.001 485 0,74 1.516 312,6
Bewertungsergebnis 4) 531 -925 0,20 1.456 157,4
Betriebsergebnis nach Bewertung 2.532 -440 0,93 2.972 675,5
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken -1.800 -1.800 100,0
Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 680 -680 100,0
Steuern 438 222 0,16 216 97,3
Jahresüberschuss 295 19 0,11 276 1.452,6
Durchschnittsbilanzsumme 271.394 273.409 -2.015 -0,7
1)    Summe Pos.1 bis Pos.3 der GuV    
2)    Summe Pos.5 bis Pos.6 der GuV    
3)   Summe Pos.8, Pos.11 und Pos.12 der GuV  
4)    Summe Pos.13 bis Pos. 6 der GuV

Zur Analyse der Ertragslage der Sparkasse wird für interne Zwecke der Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse in Relation zu der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) erfolgt. Nachstehender Übersicht können die wesentlichen Abweichungen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und Betriebsvergleich entnommen werden:

Gewinn- und Verlustrechnung TEUR Über leitung TEUR Betriebsvergleich
1. Zinsüberschuss 5.088 46 5.134 Zinsüberschuss
2. Provisionsüberschuss 1.331 70 1.401 Provisionsüberschuss
3. sonstige betriebliche Erträge 271 -266 5 ordentlicher Ertrag
4. Personalaufwand 3.340 -269 3.072 Personalaufwand
5. Andere Verwaltungsaufwendungen 1.241 135 1.376 Sachaufwendungen und Abschreibungen
6. sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen 108 -107 1 ordentliche Aufwendungen
7. Betriebsergebnis vor Bewertung 2.001 90 2.091 Betriebsergebnis vor Bewertung
8. Bewertungsergebnis/ Zuführung zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.268 0 1.268 Bewertungsergebnis/ Zuführung zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
9. Betriebsergebnis nach Bewertung 733 88 822 Betriebsergebnis nach Bewertung
10. außerordentliches Ergebnis 0 95 95 Saldo neutraler Ertrag/ Aufwand
11. Ergebnis vor Steuern 733 -6 727 Ergebnis vor Steuern
12. Steuern 438 -6 432 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
13. Jahresüberschuss 295 0 295 Jahresüberschuss
14. Cost-Income-Ratio in %* 70,1 68,0 Cost-Income-Ratio in %*

* (Pos. 4+5+6) / (Pos. 1+2+3)

Betriebsvergleich Plan 2023 Ist 2023 Ist 2022 Veränderung der Ist-Werte
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Zinsüberschuss 4.237 5.134 3.988 1.146
2. Provisionsüberschuss 1.470 1.401 1.376 25
3. ordentlicher Ertrag 4 5 5 -
4. Personalaufwand 2.791 3.072 2.671 401
5. Sachaufwendungen und Abschreibungen 1.202 1.376 1.250 126
6. ordentliche Aufwendungen 1 1 1 -
7. Betriebsergebnis vor Bewertung 1.717 2.091 1.448 643
8. Bewertungsergbnis Kredit -352 -698 -159 -539
9. Bewertungsergebnis Wertpapiere -254 159 -824 983
10. Bewertungsergebnis Sonstiges 0 1.070 -1.066 2.136
11. Betriebsergebnis nach Bewertung 1. 1.111 2.622 -601 3.223
12. Zuführung/ Auflösung zu Vorsorgereserven und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken** - -1.800 1.804 -3.604
13. Betriebsergebnis nach Bewertung 2. 1.111 822 1.203 -381
14. Saldo neutraler Ertrag/ Aufwand -68 -95 -970 875
15. Ergebnis vor Steuern 1.043 727 233 494
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -313 -432 -214 -218
17. Jahresüberschuss 730 295 19 276
18. Cost-Income-Ratio in %* 69,0 68,0 73,0
19. Durchschnitts-bilanzsumme (DBS) 271.105 271.394 273.409 -2.015

  * (Pos. 4+5+6) / (Pos. 1+2+3); **Keine Planungsannahmen für diese Position.

Grundlage für die nachstehende Analyse bilden dabei die nach den Regeln des Betriebsvergleiches der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen. Bei dem Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen auf Basis des Verhältnisses zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahres oder anderer einheitlicher Ermittlungsverfahren. Periodenfremde und außerordentliche Posten werden dabei nach einheitlichen Regelungen dem außerordentlichen Ergebnis zugerechnet.

Die in der Überleitung aufgezeigten wesentlichen Unterschiede zwischen der GuV und dem Betriebsvergleich resultieren im Bereich des Zinsüberschusses insbesondere aus Zinsaufwendungen für die Aufzinsung von Rückstellungen für laufende Pensionen und Beihilfen (54 TEUR), die wir in der GuV im Zinsaufwand ausgewiesen haben, die im Betriebsvergleich aber im neutralen Ergebnis enthalten sind. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen verhält es sich ähnlich. Im Bereich des Personalaufwandes ist die Differenz von 269 TEUR überwiegend mit der unterschiedlichen Betrachtung des Mehraufwandes bei den Pensionsrückstellungen entstanden. Diese wurden in der GuV in den Personalaufwendungen ausgewiesen, im Betriebsvergleich allerdings im Bereich des neutralen Aufwands. Im Sachaufwand wird im Betriebsvergleich der Provisionsaufwand ausgewiesen, der in der GuV im Provisionsergebnis seinen Niederschlag findet.

Zinsergebnis

Für 2023 wurde ein Zinsüberschuss über Vorjahresniveau (+249 TEUR) erwartet. Diese Erwartung ist deutlich übertroffen worden. Tatsächlich erhöhte sich der Zinsüberschuss um 1.146 TEUR. Positive Abweichungen gegenüber den Planungen ergeben sich sowohl bei den Zinserträgen, die um 682 TEUR höher ausfielen. Der Zinsaufwand fiel entgegen der Erwartungen erheblich (-215 TEUR) geringer aus.

Ursächlich hierfür war das gegenüber den Erwartungen deutlich zögerlichere Anlageverhalten der Kunden, die den Wechsel in höherverzinsliche Anlageformen schleppender vollzogen.

Zudem konnte die vorhandene Liquidität unseres Institutes zu den attraktiveren Geldmarktkonditionen bei der Bundesbank und der Girozentrale angelegt werden.

Unsere strategische Zielsetzung eines Zinsüberschusses von 1,45 % bis 1,60 % der DBS wurde mit 1,87 % der DBS deutlich überschritten.

Provisionsüberschuss

Der Provisionsüberschuss ist gegenüber dem Vorjahr um 25 TEUR auf 1.401 TEUR gestiegen. Die Erwartungen sahen einen Anstieg um 94 TEUR vor.

Erwähnenswert ist der deutliche Rückgang im Bereich Versicherungen sowohl gegenüber der Planung (-43 TEUR) als auch gegenüber dem Vorjahr (-15 TEUR), ursächlich hierfür war der schwächere Absatz bei Lebens- und Rentenversicherungsprodukten. Durch attraktive Alternativen im Bereich der bilanzwirksamen Passiva, verringerte sich hier die Nachfrage.

Der Ertrag aus dem Segment Investmentfonds verzeichnete ebenfalls eine negative Abweichung gegenüber der Planung (-20 TEUR), gegenüber dem Vorjahr konnte jedoch ein geringer Anstieg verzeichnet werden (+ 3 TEUR).

Ausführliche Erläuterungen zu diesem Bereich sind dem Abschnitt A.1.6 zu entnehmen.

Die Provisionen und Entgelte aus der Kontoführung stiegen erwartungsgemäß an, da 2023 keine negativen Auswirkungen des BGH - Urteils (AGB-Anerkennung) mehr zu verzeichnen waren.

Unsere strategische Zielsetzung eines Provisionsüberschusses zwischen 0,50 % und 0,56 % der Durchschnittsbilanzsumme wurde mit 0,51 % eingehalten.

Personalaufwand

Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 401 TEUR auf 3.072 TEUR. Die Planung sah einen geringeren Anstieg auf 2.791 TEUR (+120 TEUR) vor.

Ein Faktor war der Aufbau des Personalbestandes. Aufgrund von Einarbeitungszeiten bei der Neubesetzung von Positionen wurden hier übergangsweise Doppelstrukturen unterhalten. Die in ihrem Umfang nicht in der Planung erfassten Inflationsausgleichszahlungen an die Mitarbeiter verstärkten ebenfalls die Abweichungen von der Planung.

Die Sparkasse Battenberg versucht, den Anstieg der Personalaufwendungen durch Tariferhöhungen und Zuführungen im Bereich Rückstellungen durch Gegenmaßnahmen zu abzumildern. Durch flexiblere Öffnungszeiten und Betreuungsmodelle im Geschäftsstellenbereich wurde bereits eine Reduzierung des Personaleinsatzes erreicht. Pensions- und Beihilferückstellungen stellen aber für die Planung schwer kalkulierbare Positionen dar.

Unsere strategische Zielsetzung eines Personalaufwands von 1,08 % bis 1,14 % der DBS wurde mit 1,13 % noch eingehalten.

Sachaufwand

Der Sachaufwand sollte sich gemäß der Planung um 48 TEUR auf 1.202 TEUR verringern, tatsächlich wurde eine Erhöhung auf 1.376 TEUR verzeichnet.

Aufgrund der gestiegenen Anschlagsgefahr im Bereich der Geldautomaten, wurde die Investition in die Sicherung der Geräte in das Jahr 2023 vorgezogen.

Zudem wurden im Bereich der Aus- und Weiterbildung verstärkt Maßnahmen genehmigt, um die Personalbindung zu erhöhen.

Dienstleistungen Dritter, die zur Einführung neuer Softwareprogramme benötigt wurden, stiegen ebenso wie die Prüfungskosten stärker an, als erwartet.

Unsere strategische Zielsetzung eines Sachaufwands von 0,48 % bis 0,54 % der DBS wurde mit 0,50 % erreicht.

Betriebsergebnis vor Bewertung

Aus den vorgenannten Entwicklungen ergibt sich das, für uns als zur Steuerung besonders wichtige Kennzahl, hervorzuhebende Betriebsergebnis vor Bewertung. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Wert von 1.448 TEUR um 643 TEUR auf 2.091 TEUR und damit wesentlich stärker als geplant (1.717 TEUR / +269 TEUR). In Relation zur Durchschnittsbilanzsumme (nach Betriebsvergleich) ergibt sich damit ein Wert von 0,77 %. Der in der Geschäftsstrategie geplante Korridor zwischen 0,40 % - 0,50 % der DBS wurde demnach deutlich überschritten. Wie in der Erläuterung der einzelnen Positionen vorab geschildert, waren insbesondere der deutlich über den Planungsannahmen und den Werten des Vorjahres liegende Zinsüberschuss für diesen Anstieg verantwortlich.

Betriebsergebnis nach Bewertung

Die Ergebnisse aus dem Kreditbereich (-698 TEUR) sowie dem Wertpapierbereich (+159 TEUR) weichen von unseren Erwartungen ab. Das Ergebnis aus dem Kreditbereich hat sich gegenüber der Planung stark negativ entwickelt. Einzelne Engagements können hier punktuell größere Ausschläge verursachen, die in der vorausschauenden Betrachtung so nicht erfasst werden können.

Das Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich wurde durch eine Stagnation der Zinsen und damit verbundenen Zuschreibungen, auf die im Jahr zuvor entstandenen erheblichen Kurswertverluste, positiv beeinflusst. Die erwartete Abschreibung von -254 TEUR wurde mit einem positiven Wert von 159 TEUR deutlich übertroffen.

Das sonstige Bewertungsergebnis wurde im Vorjahr durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung nach IDW RS BFA 3 n. F. belastet. Die moderate Zinsentwicklung und die turnusmäßigen Rückführungen langfristiger Forderungen führten hier zu einer Entlastung. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung konnte in vollem Umfang aufgelöst werden.

Die im Vorjahr getätigten Auflösungen von Vorsorgereserven (1.804 TEUR) konnten durch eine Zuführung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 1.800 TEUR nahezu vollständig wieder aufgeholt werden.

Cost-Income-Ratio

Die Cost-Income-Ratio (Summe der BV-Positionen 4 bis 6 / Summe der GuV-Positionen 1 bis 3) hat sich gegenüber dem Jahr 2022 (73,0 %) und den Planungen im Erwartungswert (69,0 %) in 2023 merklich verbessert (68,0 %). Ausschlaggebend waren, wie zuvor geschildert, die über den Erwartungen liegenden Erträge insbesondere der Zinsüberschuss.

Gesamteinschätzung

Das Betriebsergebnis vor Bewertung stellt sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert dar und ist im Hinblick auf die Größe des Hauses und den damit verbundenen ungünstigeren Kostenstrukturen, als gut einzustufen. Das Betriebsergebnis nach Bewertung und das außerordentliche Ergebnis 2022 war geprägt durch einen historisch schnellen Zinsanstieg, in dessen Folge ergaben sich hohe Abschreibungen auf Wertpapiere und das Erfordernis der Bildung von höheren Rückstellungen. Die GuV-wirksamen Effekte konnten durch eine Beruhigung an den Kapitalmärkten im Laufe des Jahres 2023 wieder kompensiert werden. Die Reserven notieren wieder in der Höhe vor dem Ausnahmesachverhalt des Vorjahrs, in den Folgejahren sollten wieder kontinuierliche Zuführungen möglich sein.

2.2         Finanzlage

 Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr prognostiziert, jederzeit gegeben.

Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, hat die Sparkasse nicht genutzt. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Aufsichtsrechtlich überprüft wird die Liquiditätslage der Sparkasse anhand der Liquiditätsdeckungskennzahlen LCR (Liquidity Coverage Ratio) und NSFR (Net Stable Funding Ratio).

Die LCR stellt den Bestand an "hochliquiden" Aktiva einem aufsichtsrechtlich vorgegebenen stressbedingten Mittelabfluss innerhalb von 30 Tagen gegenüber. Dabei muss die LCR täglich 100 % oder mehr betragen, um den Standard zu erfüllen.

Die aufsichtsrechtliche Kennziffer LCR beträgt zum 31.12.2023 249,4 % (31.12.2022: 126,3 %) und bewegte sich im Jahr 2023 in einer Bandbreite von 168,9 % bis 522,36 %. Der strategische Zielwert (größer 130 %) wurde jederzeit eingehalten.

Die NSFR zielt auf die Stärkung der Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils von Banken über einen Zeithorizont von einem Jahr. Durch die Vorgabe eines Mindestbetrags an stabiler Refinanzierung ist die NSFR darauf ausgerichtet, deren mittel- bzw. langfristige Refinanzierung zu fördern. Als stabile Refinanzierung gelten dabei diejenigen Teile von Eigenkapital und Fremdkapital, die - bezogen auf einen Zeitraum von einem Jahr und unter der Annahme anhaltender Stressbedingungen - für die Bank eine zuverlässige Finanzierungsquelle darstellen. Liegt der Wert der NSFR über 100 %, so ist die Liquidität der Bank über einen Zeithorizont von einem Jahr ausreichend.

Die aufsichtsrechtliche Kennziffer NSFR beträgt zum 31.12.2023 117,3 % (31.12.2022: 116,5 %) und bewegte sich im Jahr 2023 in einer Bandbreite von 115,0 % bis 117,7 %. Der strategische Zielwert (größer 110 %) wurde eingehalten.

Die Zahlungsfähigkeit wird auch in Zukunft als gesichert angesehen.

Hinsichtlich der Steuerung der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht.

2.3  Vermögenslage

Das Verhältnis der Eigenmittel bezogen auf die Summe der risikogewichteten Positionswerte (gemäß CRR) ist zum Jahresende 2023 mit 16,11 % (2022: 15,50 %) weiterhin deutlich besser als die aufsichtsrechtliche geforderte Gesamtkapitalquote (inkl. Kapitalerhaltungspuffer) von 10,5 %. Diese Kennziffer bewegte sich im Jahr 2023 in einer Bandbreite von 15,6 % bis 16,1 %. Der strategische Zielwert einer Kernkapitalquote von mindestens 12 % wurde weit übertroffen.

alle Werte in TEUR 31.12.2023 31.12.2022
Sicherheitsrücklage ohne Vorwegzuführung 16.577 16.558
Fonds für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340g HGB
12.000 12.000
Zwischensumme 28.577 28.558
Abzugsposten 0 77
Anrechenbare Eigenmittel nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 71 CRR bzw. Kernkapital gemäß Art. 25 CRR
28.577

28.481


Nach der, vom Verwaltungsrat noch zu beschließenden, Zuführung des Bilanzgewinns wird die Sicherheitsrücklage voraussichtlich 16.872 TEUR betragen, der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wird mit 13.800 TEUR dotiert sein.

Damit liegt die vorgesehene Zuführung zur Sicherheitsrücklage von 295,2 TEUR über dem Niveau des Vorjahres (19 TEUR). Der im Rahmen der Planung (Erwartungswert) ermittelte Wert (730 TEUR) wurde- unter der Berücksichtigung, dass 1,8 Mio. EUR in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g zugeführt wurden - deutlich überschritten.

Die im Rahmen der Geschäftsstrategie, als bedeutsamen Wert hervorgehobene Kennzahl, ist damit auch weiterhin so bemessen, dass das für die Gewinnerzielung notwendige Wachstum im Bereich des Kundenkreditgeschäfts und der Eigenanlagen generiert werden kann.

Unser Ziel ist die weitere Stärkung der Eigenkapitalbasis, um auch künftig unser Eigen- und Kundengeschäft ohne Restriktionen betreiben zu können und das Risikotragfähigkeitspotenzial weiter zu erhöhen.

Die Vermögenslage der Sparkasse Battenberg ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts weiterhin geordnet.

3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.1  Personal- und Sozialbereich

Die Anzahl der bankspezifisch beschäftigten Mitarbeiter hat sich in 2023 leicht erhöht. Im Jahresdurchschnitt wurden 36,1 (Vorjahr 35,4) Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte) beschäftigt. Zum Jahresende betrug die Anzahl der Auszubildenden 3 (Vorjahr 1).

Die Gesamtzahl (Kopfzahl) betrug 44 bankspezifisch beschäftigte Mitarbeiter (davon 24 weiblich), einschließlich des Vorstands, am 31.12.2023.

Die Qualifikation und Altersstruktur der bankspezifischen Mitarbeiter/-innen gliedern sich wie folgt (Dezember 2023):

Qualifikation:

Sonstige Ausbildung 11,4 %
Sparkassen-/Bankkaufmann/-frau  9,1 %
Sparkassenfachwirt/-in 31,8 %
Sparkassenbetriebswirt/-in 38,6 %
Diplomierte/r Sparkassenbetriebswirt und Hochschulabschluss  9,1 %

Altersstruktur:

Unter 20 Jahre    0,0 %
20 bis unter 30 Jahre 11,4 %
30 bis unter 40 Jahre 18,2 %
40 bis unter 50 Jahre 27,3 %
50 bis unter 60 Jahre 22,7 %
60 Jahre und mehr 20,5 %


Langfristiges Ziel der Sparkasse ist es, die Fluktuation im Mitarbeiterstamm durch eigene Auszubildende aufzufangen. Angesichts der Straffung des Geschäftsstellennetzes und der Veränderung des Kundenverhaltens, ist in der Regel eine jährliche Akquisition von mindestens einer / einem Auszubildenden notwendig. Zum 31.12.2023 beschäftigte die Sparkasse drei Auszubildende.

Zur flexibleren und auch ökonomischen Arbeitszeitnutzung bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Teilzeitmodell und die variable Arbeitszeitregelung an. Hierzu stehen den Mitarbeitern Halbjahres-Arbeitszeitkonten zur Verfügung.

Angesichts der Anforderungen an ein modernes Arbeitsumfeld hat die Sparkasse für eine Vielzahl von Mitarbeitern die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens geschaffen.

Zum Personalaufwand und dessen Entwicklung verweisen wir auf Abschnitt A. 2.1 Ertragslage. Ein Mehraufwand durch regulatorische Anforderungen soll durch flexiblere Öffnungszeiten und Verzahnung von Geschäftsstellen, sowie die verstärkte Einführung standardisierter Prozesse und Kooperationen mit anderen Sparkassen kompensiert werden.

Die Sparkasse qualifizierte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Jahr 2023 entsprechend der ständig steigenden Anforderungen. Neben zahlreichen fachbezogenen Weiterbildungen, wurde einem Mitarbeiter der Besuch des Fachlehrgangs ermöglicht, um die Kompetenz in der Anlageberatung weiter zu steigern.

Insgesamt betrugen die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungen 47 TEUR (Vorjahr: 35 TEUR). Der Planwert für diese Aufwendungen in Höhe von 24 TEUR wurde im Jahr 2023 deutlich überschritten. Durch die Schließung des Akademiestandortes in Eppstein und der sparkasseneigenen Akademiehotels erhöhten sich generell die Reise- und Übernachtungskosten. Zudem wurden zur Personalbindung Zugeständnisse bei dem Besuch der Laufbahnlehrgänge gemacht, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.

3.2   Sonstiges

Nennenswerte Investitionen in Grundstücke und Gebäude sowie im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung fanden im Jahr 2023 nicht statt.

Die Sparkasse unterstützte und förderte auch 2023 durch Spenden und Sponsoring (inkl. Stiftung) in Höhe von 39 TEUR verschiedene Institutionen in den Bereichen Soziales, Kultur, Wissenschaft und Sport.

B. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Hierzu verweisen wir auf die Angaben im Anhang.

C. Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB

1. Risikomanagementziele und -methoden

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar

Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken gegebenenfalls qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 39,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 29 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart   Limit Limitauslastung  
    TEUR TEUR %
Adressenrisiko        
  Kundengeschäft 4.000 2.541 63,50
  Eigengeschäft 4.000 2.695 67,40
Marktpreisrisiko        
  Zinsänderungsrisiko 5.000 3.359 67,20
  Spreadrisiko 7.000 5.132 73,30
  Immobilienrisiko 3.000 2.172 72,40
Liquiditätsrisiko        
  Refinanzierungsrisiko 1.000 748 74,80
Operationelles Risiko   2.500 1.705 68,20
Beteiligungsrisiko   2.500 1.968 78,70
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko   29.000 20.320 70,10

Abweichend von den anderen wesentlichen Risikoarten wird der barwertige Erwartungswert aus den Operationellen Risiken i. H. v. 192 TEUR als Abzugsposition bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials angesetzt. Zur Ermittlung des Gesamtrisikos aus Operationellen Risiken muss demnach der ausgewiesene Risikowert aus der folgenden Tabelle um diesen Betrag erhöht werden, wodurch sich ein Quantilswert von 1.897 TEUR ergibt.

Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden.

Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:

schwerer konjunktureller Abschwung

Markt- und Liquiditätskrise

Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg.

Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Entwicklungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" zeigt die höchste Auslastung.

Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse 17,6 Mio. EUR festgelegt. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:

Das Planszenario wird abgeleitet aus dem Erwartungswert der Planungsrechnung. Für 2024 werden erste vorsichtige Zinsschritte der EZB hinsichtlich einer Reduzierung angenommen, die Erwartungen weiterer Zinssenkungen schlagen sich in einem Rückgang der Zinsen am langen Laufzeitende nieder. Dadurch werden Investitionen und Bauvorhaben (insbesondere energetische Sanierung) wieder attraktiver und der Bestand an entsprechenden Engagements bleibt stabil. Nach wie vor hohe Lebenshaltungskosten führen zu einer stärkeren Inanspruchnahme von Dispositionskrediten. Die risikogewichtete Aktiva wird entlang der Bilanzstrukturplanung abgeleitet. Im Planszenario wird deutlich, dass die Eigenkapital-Ausstattung der Sparkasse Battenberg auch bis 2028 ausreichend ist.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP[5] -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Daneben wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für ein adverses Szenario getroffen:

Das adverse Szenario geht von einem Fortbestehen und Wiedererstarken der Inflation aus. Entgegen der Annahmen im Erwartungswert erfolgen durch die EZB keine Senkungen des Leitzinses. Es wird mit einem deutlich schwächeren Konjunkturverlauf gerechnet. Defizite im Wirtschaftsleben können durch staatliche Hilfen nicht mehr im bisherigen Maße ausgeglichen werden. Insbesondere die margenstarken Produkte leiden unter den schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Es wird durchweg mit 10 % schlechteren Margen als im Erwartungswert kalkuliert. Im privaten und gewerblichen Sektor besteht bei der Kreditaufnahme aufgrund großer politischer und wirtschaftlicher Risiken eine starke Zurückhaltung. Bonitätsbedingt können viele Kredite nicht mehr gewährt werden; Konsumentenkredite und Wohnimmobilienfinanzierungen werden aufgrund der hohen Herstellungspreise und Unsicherheiten bei der wirtschaftlichen Situation der Haushalte nur verringert abgerufen. Überziehungen und Kontokorrentausweitungen können nicht wie bisher eingeräumt, bestehende Linien müssen vereinzelt zurückgenommen oder gekündigt werden. Das Szenario basiert auf der Geschäftsstruktur des negativen Erwartungswerts sowie dem SR-Zinsschockszenario "Up" (plötzlicher weiterer Zinsanstieg; beispielhaft bei 10 Jahre: Aufschlag auf die aktuelle Zinsstrukturkurve bei Eintritt 90 Tage: 0,52; bei Eintritt 547 Tage: 1,27). Es wird die Erfolgskontenplanung des negativen Erwartungswertes verwendet: Niedrigere Erträge, höhere Aufwände, höhere Abschreibungen bei den Adressen. Zusätzlich erhöht sich das Bewertungsergebnis Kredit noch um 250 TEUR pro Jahr aufgrund schlechterer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG.

Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.

    2024 2025
Erwartungswert Eigenmittel (in TEUR) 30.291 31.176
  RWA (in TEUR) 166.700 167.800
  Eigenmittelquote (EMQ) 17,19 17,58
  Mindest-EMQ 12,25 12,25
adverses Szenario Eigenmittel (in TEUR) 29.667 29.461
  RWA (in TEUR) 166.900 172.800
  Eigenmittelquote (EMQ) 16,82 16,16
  Mindest-EMQ-Szenario 12,25 12,25
  2026 2027 2028
Erwartungswert 32.273 33.502 34.687
  167.000 165.800 162.600
  18,29 19,11 20,16
  12,25 12,25 12,25
adverses Szenario 29.338 29.186 29.186
  175.500 177.600 179.100
  15,86 15,60 15,48
  12,25 12,25 12,25

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst ( Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen ( Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Vorstand unterstellte Abteilung Risikomanagement ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Leiter der Abteilung Risikomanagement wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

1.1.2. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit-Portfolio-View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlich-keiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk (mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Risikohorizont von einem Jahr rollierend) abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung der Adressenrisiken wird der Kreditrisiko-standardansatz gemäß CRR angewandt.

1.1.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurde Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt und an Art und Höhe der Besicherung orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kredit- und Eigengeschäft stellt sich zum 31.12.2023 gegenüber Ende 2022 wie folgt dar:

Kundensegmente 31.12.2023      
  Bewillig. TEUR Inansp. TEUR blanko TEUR Bewillig %
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen 99.059 79.979 45.459 38,2
wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen 95.998 86.051 24.349 36,9
öffentliche Haushalte 6.688 2.459 x 2,6
öffentliche Kreditinstitute 30.000 30.000 30.000 11,6
Sonstige 165 100 127 0,1
Summe 231.910 198.589 99.935 89,4
Beteiligungen 1.575 1.575 1.575 0,6
Depot-A * nom. 26.100 26.100 26.100 10,0
Gesamt 259.585 226.264 127.610 100,0
Kundensegmente 31.12.2022      
  Bewillig. TEUR Inansp. TEUR blanko TEUR Bewillig %
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen 107.812 86.707 55.497 38,4
wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen 101.385 89.595 27.208 36,2
öffentliche Haushalte 10.015 3.845 x 3,6
öffentliche Kreditinstitute 30.000 30.000 30.000 10,7
Sonstige 196 143 151 0,1
Summe 249.408 210.290 112.856 89,0
Beteiligungen 1.575 1.575 1.575 0,6
Depot-A * nom. 29.100 29.100 29.100 10,4
Gesamt 280.083 240.965 143.531 100,0

*ohne ZAG Quelle: Datenbank (vor Jahresabschlussbuchungen)

Neben dem Depot-A Bestand (Anleihen), hat die Sparkasse zwei Immobilien Spezialfonds der GWH über nom. rund 10 Mio. EUR im Bestand.

Der überdurchschnittliche Anteil der Branchen verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen wird derzeit billigend in Kauf genommen. Den deutlich größten Anteil beanspruchen Privatkunden. Aus der Branchengliederung sind insgesamt keine besonderen Klumpenrisiken erkennbar.

Aus der Größenklassengliederung sind keine besonderen Klumpenrisiken erkennbar. 96,9 % der Kunden und 31,0 % der Kredite liegen in den Größenklassen bis 250 TEUR. In der Größenklasse "1.000 TEUR und darüber" sind weitere 22,2 % der Kredite den Kommunal-, kommunal verbürgten- bzw. den nicht risikorelevanten Krediten zuzuordnen. Demzufolge sind 46,8 % der risikorelevanten Kredite den Größenklassen über 250 TEUR zuzuordnen.

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

    Kreditvolumen (Bewilligungen) der Sparkasse Battenberg per 31.12.2023    
Bonitätsklassen DSGV-Rating Ausfallwahrscheinlichkeit in % Volumen in TEUR Blankoanteil in TEUR Anteil am Volumen in %
1 - 5 0,1 - 0,4 179.148 84.945 79,5
6 - 9 0,6 - 2,0 29.512 10.833 13,1
10 - 12 3,0 - 6,7 6.498 2.192 2,9
13 - 15 10,0 - 45,0 3.097 749 1,4
16 - 18 100,0 6.960 1.213 3,1
    225.215 99.932 100,0
ungeratet   1 1 0,0
Öffentlich   6.694 6.694  
Gesamt   231.910 106.647  

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 2,8 Mio. EUR.

Risikokonzentrationen wurden zuletzt im Rahmen der jährlichen Risikoinventur im dritten Quartal 2023 analysiert. Festgestellt wurden folgende Konzentrationen. Verbünde: SGVHT und ERW Industrieverwaltung. Branchen: Verarbeitendes Gewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen sowie gruppenexterne Institute. Länder: Deutschland. Andere Erkenntnisse haben sich nicht ergeben. Die bemerkenswerten Engagements - bei denen aufgrund ihrer Größenordnung im Rahmen einer kumulierten Betrachtung tendenziell Risikokonzentrationen bestehen - werden im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an den Vorstand und den Verwaltungsrat überprüft; wesentliche materielle Veränderungen (Engagement, Sicherheiten, wirtschaftliche Verhältnisse/Rating) werden dargestellt und bewertet.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle.

1.1.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Die Eigengeschäfte in Form von Schuldverschreibungen und Anleihen umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von nominal 26,1 Mio. EUR.

Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Nominalvolumen in Mio. EUR
1 bis 5 (Investment Grade) 26,0
6 bis 10 0,1

Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken, die zum Jahresende nominal 20 Mio. EUR betragen. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.

1.1.3. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen.

1.1.3.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der Sparkassen und Risikosysteme GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung MPR

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Hierbei wird aktuell ein Stützzeitraum von 1988 bis 2022 verwendet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufen, bzw. Absicherungen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die zu Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Kündigungs- und Tilgungsrechte (implizite Optionen) werden in die Risikomessung aufgrund Unwesentlichkeit nicht einbezogen.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite.

Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien (+/- 100 BP) für die Zinsentwicklung, um die ggf. zeitverzögerten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird die Hauszinsmeinung zugrunde gelegt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt das Zinsspannenrisiko bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko für das Geschäftsjahr 2024 rund 0,2 Mio. EUR bzw. 0,1 Mio. EUR bei einem Aufschlag von 100 BP.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung  
  + 200-Basispunkte -200-Basispunkte
Mio. EUR -2,7 1,9
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -9,4 6,7

Konzentrationen bestehen im Bereich variabel verzinslicher Passiva.

1.1.3.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Hierzu verweisen wir auf unsere Darstellung unter 1.1.3.1.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis eines SR- Spreadszenarios mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR

1.1.3.3. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Expertenschätzung.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart öffentlich zugänglichen Zeitreihen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) sowie der Weltbank verwendet werden.

Immobilien im Eigenbestand sowie Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

1.1.4. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Die Risikomessung für strategische Beteiligungen erfolgt auf Grundlage von Risikokennzahlen, die mittels einer Erfassungshilfe des SGVHT abgeleitet werden.

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert in TEUR
Strategische Beteiligungen 1.575
Funktionsbeteiligungen 0
Kapitalbeteiligungen 0

1.1.5. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungs-struktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Zur Identifizierung potenzieller Liquiditätsengpässe betrachtet die Sparkasse vierteljährlich neben der Planungssicht auch zwei Stressszenarien, in welcher die "Survival Period" in Monaten als Kennzahl ermittelt wird. Zum 31. Dezember 2023 lag die Survival Period im ungünstigsten Szenario bei fünf Monaten und liegt somit deutlich über der von unserem Haus definierten Gelb-Schwelle von zwei Monaten. Im Rahmen von vierteljährlichen Reportings wird der Vorstand über die Liquiditätslage und die Kennzahlen unterrichtet.

Monatlich wird der Vorstand über die Liquiditätskennzahl LCRdelVO unterrichtet. Zum 31. Dezember 2023 lag diese bei 249,4 % (gesetzliche Mindestkennziffer 100 %). Für das Vorliegen eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses ist folgendes weiteres Kriterium (Ampelsystem) definiert: LCR von 115,0 % bis einschließlich 130,0 % (gelb), LCR-Quote von unter 115,0 % (rot).

Für die NSFR sind folgende Schwellenwert (Ampelsystem) definiert: NSFR von 105,0 % bis einschließlich 110 % (gelb), NSFR-Quote von unter 105,0 % (rot). Zum 31. Dezember 2023 lag der Wert für die NSFR bei 117,3 % (gesetzliche Mindestkennziffer 100 %).

Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellenwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über dem definierten Schwellenwert von 130 % bzw. 110 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Berücksichtigung des Liquiditätsverbunds in der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

Regelmäßige Überwachung der Refinanzierungskonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen:

Hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle.

Hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

1.1.6. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien und die Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Per 31.12.2023 lag der Risikowert für die operationellen Risiken in der ökonomischen Sicht bei 1,7 Mio. EUR (Risikohorizont 1 Jahr).

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung und Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken wird der Basisindikatoransatz gemäß CRR angewandt.

1.1.7. Sonstige Risiken

Alle Risiken, die sich den Marktpreisrisiken, Kredit- bzw. Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie den operationellen Risiken nicht bzw. nicht eindeutig zuordnen lassen, stellen so genannte sonstige Risiken dar. Eine quantitative Erfassung ist nahezu unmöglich.

Der Planungsausschuss der Sparkasse Battenberg beurteilt einmal jährlich den Stellenwert dieser Risiken im Rahmen der jährlichen Risikoinventur.

1.1.8. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich unterjährig aufgrund von geänderten Annahmen und Rahmenbedingungen (z. B. Berücksichtigung der Cum-Cum-Schadensfälle in OpRisk) im geringen Umfang. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 70 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur, einer nicht befriedigenden Ertragslage und einer nur begrenzt ausbaufähigen Risikotragfähigkeit, die durch ein hohes Adressenrisiko in Verbindung mit einem hohen Zinsänderungsrisiko belastet werden könnte. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig jedoch mit keiner Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig.

D. Prognosebericht

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. Die Sparkasse Battenberg verfügt jedoch über Instrumente und Prozesse, um die Abweichungen von den Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls steuernd einzugreifen.

Die Prognose der Ertragslage ist auf die unter Abschnitt A.2.1 erwähnte betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise abgestellt. Die nachstehenden Zahlen basierten auf der betriebswirtschaftlichen Betrachtung und auf den Einschätzungen des Vorstands Ende des Jahres 2023.

Die Hauszinsmeinung der Sparkasse Battenberg zeigt auf Basis der Einschätzung im Dezember 2023 einen Zinsrückgang in den Laufzeitbändern bis 12 Monaten für die Folgejahre. Basierend auf der vermutlichen Zinsreduzierung der EZB im Verlauf dieses Jahres[6].

Für die längeren Laufzeiten wird in geringen Schwankungsbreiten eine seitwärts Bewegung erwartet. Das negative Szenario enthält einen zehnprozentigen Zinsaufschlag auf die Hauszinsmeinung. Das positive Szenario einen Abschlag in gleicher Höhe.

Für das konjunkturelle Umfeld sehen wir analog der Einschätzungen der Chefvolkswirte aus der S-Finanzgruppe in 2024 die Möglichkeit eines leichten Anstiegs des Bruttoinlandsproduktes (+0,3 % im Jahresverlauf)[7]. Diese Prognose sollte in unserer Region ähnlich ausfallen. Im Punkt A 1.3 wurde die individuelle Entwicklung im Geschäftsgebiet bereits dargestellt.

Die Prognose basierte zudem auf der Annahme einer weiterhin stabilen Beschäftigungssituation im Geschäftsgebiet[8].

Hinsichtlich des Kreditgeschäfts im Gewerbe- und Privatkundenbereich (ohne öffentliche Haushalte) gehen wir für das Jahr 2024 von einem leichten Rückgang um rd. 1,4 % aus. Im Bereich der Wohnungsbaukredite ist mit einer leicht sinkenden Nachfrage zu rechnen. Steigende Zinsen und Materialpreise sorgen in diesem Segment für eine merkliche Zurückhaltung der Kunden, dem steht die leicht steigende Nachfrage im Bereich der energetischen Ertüchtigung bestehender Objekte entgegen.

Im Bereich gewerblicher Kunden werden im Bereich der Kontokorrentkredite leichte Rückgänge erwartet, in den längeren Laufzeiten fallen die Rückgänge stärker aus.

Die konjunkturelle Verunsicherung sorgt hier für ein zögerliches Investitionsverhalten.

Bei dem Kreditbedarf der öffentlichen Haushalte erwarteten wir eine deutliche Steigerung der Kreditinanspruchnahme über alle Laufzeitbänder hinweg (+23,0 %). Aufgrund des geringen Gesamtvolumens ist der absolute Betrag (+749 TEUR) allerdings überschaubar.

Auf den Zukauf von Corporate - Schuldscheindarlehen wird aktuell weiterhin verzichtet. Fälligkeiten werden durch den Zukauf von Financial - Schuldscheindarlehen überkompensiert.

Die eigene Liquidität wird derzeit im Bereich der Tages- / Termingelder bei Landesbanken und der Bundesbank angelegt. Punktuell können Anlagen in längeren Laufzeiten hinzugekauft werden. Die Sicherung einer ausreichenden Liquidität genießt aber weiterhin Vorrang, zumal derzeit durch längere Laufzeiten kein Renditevorteil zu erzielen ist.

Die Durchschnittsbilanzsumme wird im Jahr 2024 aufgrund des prognostizierten Abschmelzens auf der Einlagenseite und der konjunkturell bedingten Rückgänge im Kreditgeschäft leicht sinken. Angesichts der hohen Anstiege der Vorjahre aber in einem vertretbaren Umfang.

Der Zinsüberschuss wird sich in der Erwartung einer höheren Dynamik des Anpassungsverhaltens der Kunden im Passivbereich wieder verringern. Im Erwartungswert gehen wir von einem deutlichen Rückgang in Höhe von 218 TEUR (4.916 TEUR / 1,82 % der DBS) aus. Gegenüber dem Erwartungswert weicht der negative Erwartungswert um 255 TEUR (4.671 TEUR / 1,76 % der DBS) nach unten und der positive Erwartungswert 90 TEUR nach oben ab (5.006 TEUR / 1,83 % der DBS). Die strategische Zielsetzung von 1,45 % bis 1,60 % der DBS würde somit in allen Szenarien überschritten.

Im aktuellen Zinsumfeld können mit Einlagen wieder in erhöhtem Maße Erträge generiert werden. In den letzten Jahren stellten diese, aufgrund der Negativverzinsung, in vielen Bereichen eher eine Belastung dar.

Problematisch könnte ein gegenüber den Erwartungen stärkeres Wegbrechen der Kreditnachfrage im wohnwirtschaftlichen Bereich sein, erste Anzeichen sind aktuell bereits zu erkennen.

Für Einlagenüberschüsse müssten dann alternative Anlagemöglichkeiten am Geld- und Kapitalmarkt generiert werden, bei gegebenenfalls fallenden Zinsen.

Der Provisionsüberschuss wird nach unseren Erwartungen mit rd. 1,4 Mio. EUR auf dem Vorjahresniveau liegen.

Die Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter im Vertriebsbereich werden weiter vorangetrieben, die Abschlussorientierung erhöht. Es wird weiter in die fachliche und verkäuferische Kompetenz der Vertriebsmitarbeiter investiert. Dabei wird das Augenmerk insbesondere auf den Ausbau der Kenntnisse im Wertpapiersegment und Versicherungssegment gelegt.

Die strategische Zielsetzung von 0,50 % bis 0,60 % der DBS wird im Erwartungswert erreicht. Die Spannen im negativen und positiven Erwartungswert liegen mit 0,51 - 0,54 % der DBS ebenfalls noch im Zielkorridor.

Der Personalaufwand wird in 2024 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um 147 TEUR steigen (Gesamtvolumen 3.219 TEUR / 1,19 % der DBS). Die strategische Zielsetzung von 1,10 % bis 1,16 % der DBS würde somit überschritten.

Die Spannen im positiven und negativen Erwartungswert reichen von 1,16 % - 1,23 % der DBS.

Die aktuellen Tarifabschlüsse lagen oberhalb der Erwartungen, zudem können im aktuellen Arbeitnehmermarkt höhere Gehaltsanpassungen einzelner Mitarbeiter notwendig sein. Die daraus entstehenden Kosten lassen sich nur schwer einschätzen.

Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels sollen zudem spontan auftretende Chancen am Arbeitsmarkt genutzt werden, um Vorsorge für das altersbedingte Ausscheiden von Mitarbeitern in den nächsten Jahren zu betreiben.

Durch weitere Flexibilisierung der Arbeits- und Öffnungszeiten (erhöhter Anteil an Teilzeitstellen, Reduzierung Vollzeitstellen) sollen die Belastungen, die durch immer höhere regulatorische Anforderungen entstehen, in den Folgejahren teilweise kompensiert werden.

Kleine Kreditinstitute werden durch diese Regelungen überproportional getroffen, da immer mehr hochqualifiziertes Personal im administrativen Bereich gebunden wird.

Für das Jahr 2024 wird der Sachaufwand im Erwartungswert voraussichtlich leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegen (-55 TEUR), das geplante Gesamtvolumen im Erwartungswert beträgt 1.321 TEUR (0,49 % der DBS). Sonderfaktoren (u. a. Sicherung der Geldautomaten) haben im Vorjahr zu einer Erhöhung der Belastungen geführt. Zudem werden durch den Betrieb der Photovoltaikanlagen in Battenberg und Allendorf Einsparungen bei den Energiekosten erwartet. 

Unsere strategische Zielsetzung von 0,48 % bis 0,54 % der DBS wird voraussichtlich eingehalten. Dies trifft auch für den negativen Erwartungswert zu (0,52 % der DBS), der positive Wert liegt sogar leicht unter dem Zielkorridor (0,46 % der DBS).

Das Bewertungsergebnis des Jahres 2023 wurde von höheren Belastungen im Kreditgeschäft geprägt (-698 TEUR), der Wertpapierbereich konnte mit 159 TEUR einen positiven Wert erreichen. Für 2024 gehen wir von deutlich geringeren Belastungen im Kreditbereich aus (-403 TEUR), während der Wertpapierbereich analog dem Vorjahr noch einen leicht positiven Saldo aufweisen könnte (25 TEUR).

Die prognostizierte Hauszinsmeinung, die keinen weiteren Zinsanstieg vorsieht, unterstützt diesen Effekt. Abweichende Zinsentwicklungen mit einem Zinsanstieg könnten hier für höhere Belastungen sorgen (negative Hauszinsmeinung).

Ebenfalls könnten konjunkturelle Verwerfungen das Bewertungsergebnis im Kreditbereich negativ beeinflussen. Die geringe Größe der Sparkasse Battenberg und damit auch die geringe Stückzahl der Kreditengagements erschweren hier eine Vorhersage, da Einzelfälle zu größeren Verwerfungen führen können.

Unter den im Lagebericht dargestellten Einschätzungen erwarteten wir für das Jahr 2024 ein schwächeres Betriebsergebnis vor Bewertung, im Erwartungswert von 1.773 TEUR (-318 TEUR). Die strategische Zielsetzung von 0,45 % bis 0,62 % der DBS würde mit einem Wert von 0,65 % überschritten. Nach Abzug des Bewertungsaufwands, des neutralen Ergebnisses und der gewinnabhängigen Steuern, erwarteten wir im Erwartungswert einen gegenüber dem Vorjahr deutlich geringeren Jahresüberschuss von 885 TEUR (-1.210 TEUR), der der Sicherheitsrücklage zugeführt werden soll und damit zu einer langfristigen Unternehmenssicherung beiträgt. Erwähnenswert ist hier der im Ergebnis 2023 enthaltende positive Sondereffekt in Höhe von 1.070 TEUR, durch die Auflösung der in 2022 gebildeten Rückstellung für die verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs nach IDW RS BFA 3 n. F.

Zusätzlich zum Basisszenario "Erwartungswert", wird noch ein optimistisches ("positiver Erwartungswert") und ein pessimistisches Szenario ("negativer Erwartungswert") ausgewertet.

Das pessimistische Szenario enthält einen deutlich schwächeren Konjunkturverlauf, höhere Arbeitslosenzahlen und eine steigende Zahl von Insolvenzen. Dadurch entsteht eine rückläufige Entwicklung im Kreditgeschäft und ein Abschmelzen der Einlagen. Für das Jahr 2024 wird noch ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 1.356 TEUR erreicht.

Unter Berücksichtigung des Bewertungs- und neutralen Ergebnisses kann am Jahresende noch ein positives Ergebnis 534 TEUR dargestellt werden.

Im optimistischen Szenario werden diese Parameter umgedreht, ein stärkeres konjunkturelles Wachstum sorgt für eine verbesserte Stimmung bei den Marktteilnehmern und positive Effekte im Kreditgeschäft und somit eine Verbesserung der Geschäftsentwicklung. Dies sorgt für einen Anstieg des Betriebsergebnisses vor Bewertung auf 2.035 TEUR. Nach Berücksichtigung aller sonstigen belastenden Faktoren, steht immer noch ein Ergebnis von 1.127 TEUR zur Verfügung, welches dem Eigenkapital zugeführt werden könnte.

Diese Auswertungen zeigen, dass ein Wachstum des Kundenkreditgeschäfts für eine positive Ertragsentwicklung wesentlich ist. Das Zinsergebnis, als weiterhin wichtigste Ertragsposition, wird erheblich durch die Zinsentwicklung beeinflusst. In den Szenarien profitiert die Sparkasse im Bereich des Betriebsergebnisses vor Bewertung zudem von moderat steigenden Zinsen.

Weiterhin wird eine stärkere Vertriebsorientierung der Mitarbeiter angestrebt und gefördert, um die ordentlichen Erträge als kompensatorische Position zum Zinsüberschuss weiter auszubauen. Diese Entwicklung wird aber vermutlich in kleinen Schritten vorangehen.

Basierend auf den Planannahmen in Refinanzierungs- und Kapitalplanung wird aufgrund der lediglich moderaten Volumenveränderungen innerhalb der einzelnen Bilanzpositionen hinsichtlich der LCR erwartet, dass die aufsichtlich geforderte Mindestrate von 100 % auch künftig eingehalten werden kann. Die Sparkasse hat sich zusätzlich einen strategischen Zielwert von 130 % auferlegt und Maßnahmen zum Gegensteuern bei dessen Unterschreitung definiert

Analog der Vorjahre sieht die Planung eine vollständige Zuführung des Jahresergebnisses in die Eigenmittel vor. Der erwartete Betrag liegt mit 885 TEUR deutlich unter dem Zuführungswert in 2023 (2.095 TEUR). Ausschlaggebend ist hier, neben einem geringeren Betriebsergebnis vor Bewertung, der vorab erwähnte Sondersachverhalt der aufgelösten Rückstellung in 2023.

Die Höhe der in 2024 erwarteten Zuführung, sehen wir als ausreichend an, um auch für die Zukunft eine angemessene Eigenkapitalausstattung sicherzustellen.

Die Kernkapitalquote erwarten wir im Jahresverlauf oberhalb der Bandbreitenwerte des Vorjahres (Erwartungswert per 31.12.2023 für 2024: 17,2 %). Grund dafür ist die hohe Zuführung zu den Eigenmitteln bei gleichzeitig geplanter Reduzierung der Risikoaktiva (Abbau der Corporate Schuldscheindarlehen). Der strategische Zielwert von mindestens 12 % der Kernkapitalquote wird somit weiterhin deutlich übertroffen.

Zusammengefasst gehen wir für das Geschäftsjahr 2024 im operativen Bereich von einem deutlich schwächeren Ergebnis aus, auch unter Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses setzt sich diese Entwicklung fort.

Battenberg, im Juli 2024

Der Vorstand

[1] Die wesentlichen Feststellungen sind dem Finanzstabilitätsbericht 2023 der Deutschen Bundesbank entnommen.

[2] Quelle: Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) vom 28.04.2024

[3] Quelle: Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) vom 09.11.2023

[4] Verbundkonzept Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen 2022

[5] SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess)

[6] Quelle: Artikel aus dem Handelsblatt vom 15.01.2024

[7] Quelle: Gemeinsame Prognose von 9 Chefvolkswirten der Sparkassen Finanzgruppe vom 30.01.2024

[8] Quelle: Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) vom 29.02.2024

Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 2 HSpG

I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange

1.

Mitarbeiter

Stand: 31.12.2023 Anzahl
Beschäftigte insgesamt 49
Auszubildende 3

2. Geschäftsstellennetz

Stand: 31.12.2023 Anzahl
Geschäftsstellen inkl. Hauptstelle 3
SB-Filialen 2
Geldautomaten 8

3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen)

Geschäftsjahr 2023 TEUR Anteil in %
Insgesamt 27 100
davon Verwendung für:    
Soziales 8 30
Kultur 9 33
Sport 9 33
Forschung/Wirtschafts-/ Wissenschaftsförderung -  
Sonstiges 1 4

4. Stiftung der Sparkasse:

Sparkassenstiftung Sparkasse Battenberg Gut für das Obere Edertal

Stand: 31.12.2023 TEUR
Stiftungskapital 600
Geschäftsjahr 2023 TEUR Anteil in %
Stiftungsausschüttungen insgesamt 12 100
davon Verwendung für:    
Soziales 6 50
Kultur 1 8
Sport 4 34
Sonstiges 1 8

5. Steuerleistung im Geschäftsjahr

Geschäftsjahr 2023 TEUR
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 432
Sonstige Steuern 6

II. Förderung der Vermögensbildung

1.

Bilanzwirksame Anlagen a) Kontenzahl

Stand: 31.12.2023 Anzahl
Sparkonten 9.035
Termingeldkonten 138
Konten für täglich fällige Gelder
darunter:
7.881
Geschäftsgirokonten 905
Privatgirokonten 6.939
Summe 17.054
nachrichtlich:
Girokonten für Jedermann

121

b) Vermögensbildung

Stand: 31.12.2023 TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 221.787
davon:  
Spareinlagen 71.207
andere Verbindlichkeiten 150.580

2. Bilanzneutrale Anlagen

a) Anzahl Kundendepots

Stand: 31.12.2023   Anzahl
Anzahl Kundendepots 1.003

b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände

Stand: 31.12.2023 TEUR
Depotbestand 34.534

III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs

1.

Forderungen an Kunden

Stand: 31.12.2023 TEUR
Forderungen an Kunden 162.688

2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr

Geschäftsjahr 2023 TEUR
Darlehenszusagen 17.360
Darlehensauszahlungen 19.416

IV. Girokonten auf Guthabenbasis

Stand: 31.12.2023 Anzahl
Anzahl 121

V. Beratung von Existenzgründern

Geschäftsjahr 2023 TEUR
Finanziertes Volumen 0
davon Finanzierung durch 0
Sparkassenmittel 0
Öffentliche Fördermittel 0   
  Anzahl
geplante Zahl von Arbeitsplätzen 0

VI. Vermittelte Förderkredite

Geschäftsjahr 2023 TEUR
Vermitteltes Volumen 4.160

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Barreserve 4.548.222,84 19.073.483,11
a) Kassenbestand 2.525.279,32 2.231.846,46
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 2.022.943,52 16.841.636,65
3. Forderungen an Kreditinstitute 70.272.768,32 42.566.070,03
a) täglich fällig 36.961.604,49 12.348.288,55
b) andere Forderungen 33.311.163,83 30.217.781,48
4. Forderungen an Kunden 162.688.185,65 174.325.912,09
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 71.241.368,65 70.013.216,59
darunter: Kommunalkredite 11.520.916,54 12.528.730,52
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 25.703.560,94 28.540.942,60
b) Anleihen und Schuldverschreibungen 25.703.560,94 28.540.942,60
bb) von anderen Emittenten 25.703.560,94 28.540.942,60
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 8.244.861,44 8.153.650,51
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.871.301,77 9.529.808,50
7. Beteiligungen 1.575.444,24 1.575.444,24
darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten 102.927,48 102.927,48
9. Treuhandvermögen 1.158.333,34 1.253.342,09
darunter: Treuhandkredite 1.158.333,34 1.253.342,09
12. Sachanlagen 718.201,60 730.989,67
14. Sonstige Vermögensgegenstände 154.513,59 278.425,77
15. Rechnungsabgrenzungsposten 632,55 893,37
Summe der Aktiva 276.691.164,84 277.875.311,47

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.543.527,48 14.600.396,04
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 14.543.527,48 14.600.396,04
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 221.786.659,50 224.304.925,52
a) Spareinlagen 71.206.764,58 90.613.161,94
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 70.798.241,71 90.180.280,36
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 408.522,87 432.881,58
b) andere Verbindlichkeiten 150.579.894,92 133.691.763,58
ba) täglich fällig 100.346.600,46 122.973.820,78
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 50.233.294,46 10.717.942,80
4. Treuhandverbindlichkeiten 1.158.333,34 1.253.342,09
darunter: Treuhandkredite 1.158.333,34 1.253.342,09
5. Sonstige Verbindlichkeiten 147.350,85 13.050,97
6. Rechnungsabgrenzungsposten 3.451,35 4.254,29
7. Rückstellungen 8.379.444,67 9.122.115,96
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.831.727,00 6.768.204,00
b) Steuerrückstellungen 242.500,00 0,00
c) andere Rückstellungen 1.305.217,67 2.353.911,96
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 13.800.000,00 12.000.000,00
12. Eigenkapital 16.872.397,65 16.577.226,60
c) Gewinnrücklagen 16.577.226,60 16.557.827,97
ca) Sicherheitsrücklage 16.577.226,60 16.557.827,97
Sicherheitsrücklage des letzten Stichtags 16.577.226,60 16.557.827,97
d) Bilanzgewinn 295.171,05 19.398,63
Summe der Passiva 276.691.164,84 277.875.311,47

Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
1. Eventualverbindlichkeiten 3.801.468,23 4.291.225,00
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 3.801.468,23 4.291.225,00
2. Andere Verpflichtungen 12.171.928,00 9.002.742,95
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 12.171.928,00 9.002.742,95

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Zinserträge 5.553.449,68 3.994.964,54
darunter Erträge aus der Abzinsung 15.006,62 2.202,27
a) aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 5.282.252,34 3.701.510,16
b) aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 271.197,34 293.454,38
2. Zinsaufwendungen 887.307,60 427.178,33
darunter Aufwendungen aus der Aufzinsung 76.548,37 198.857,37
Ergebnis 1. - 2. 4.666.142,08 3.567.786,21
3. Laufende Erträge 421.755,91 322.689,82
a) aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 239.449,35 171.328,81
b) aus Beteiligungen 182.306,56 151.361,01
5. Provisionserträge 1.449.772,96 1.416.510,17
6. Provisionsaufwendungen 118.372,76 99.189,22
Ergebnis 5. - 6. 1.331.400,20 1.317.320,95
8. Sonstige betriebliche Erträge 271.427,39 39.447,17
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 4.580.746,20 4.644.881,77
a) Personalaufwand 3.340.397,76 3.533.161,62
aa) Löhne und Gehälter 2.305.469,59 2.042.922,97
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.034.928,17 1.490.238,65
darunter: für Altersversorgung 612.774,34 1.100.478,22
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.240.348,44 1.111.720,15
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 70.604,37 77.640,30
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 37.450,64 38.419,70
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 754.809,24
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 551.184,23 0,00
Ergebnis -13. + 14. 551.184,23 -754.809,24
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 20.016,97 170.212,49
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0,00
Ergebnis -15. + 16. -20.016,97 -170.212,49
18. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil 1.800.000,00 -680.000,00
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 733.091,63 241.280,65
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 431.958,88 214.433,49
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 5.961,70 7.448,53
Ergebnis 23. + 24. 437.920,58 221.882,02
27. Jahresüberschuss 295.171,05 19.398,63
Ergebnis 27. bis 28b. 295.171,05 19.398,63
Ergebnis 27. bis 29. 295.171,05 19.398,63
Ergebnis 27. bis 30. 295.171,05 19.398,63
Ergebnis 27. bis 31. 295.171,05 19.398,63
Ergebnis 27. bis 32. 295.171,05 19.398,63
34. Bilanzgewinn 295.171,05 19.398,63

Anhang zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Battenberg

A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss der Sparkasse Battenberg zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Forderungen aus angekauften Leasingforderungen haben wir gemäß dem Wahlrecht des § 253 Abs. 1 HGB zu ihren Anschaffungskosten (= Barwert) bilanziert.

Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken.

Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken besteht der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage führen würde.

Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip).

Die festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet.

Anteile an Investmentvermögen, die wir dem Anlagevermögen zugeordnet haben, bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis (strenges Niederstwertprinzip). Bei insgesamt 9.871 TEUR Anteilen an offenen Immobilienspezialfonds, die wir dem Anlagevermögen zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rücknahmeabschlag. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rücknahmeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag beziehungsweise Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV‑Posten 1 "Zinserträge" bzw. GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis im GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir die von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssätze verwendet. Die durchschnittlichen Marktzinssätze wurden auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,0% p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 2,5 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK.

Die Bewertung der Rückstellungen für während der Vertragslaufzeit steigende Prämienansprüche bei Ratensparverträgen erfolgte auf der Basis einer effektivzinskonstanten Verteilung der Aufwendungen.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch laufenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet.

Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Der Ausweis der Auflösung erfolgt im GuV-Posten 14 "Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft".

Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte " Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen.


Anteilige negative Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, wurden dem Posten der Aktiv- oder Passivseite zugeordnet, dem sie zugehören.

Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen ( "freistehende Kreditderivate") und bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressenausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

I. POSTENBEZOGENE ANGABEN

FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE

a) Forderungen an die eigene Girozentrale

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 39.644 TEUR (Vorjahr: 31466 TEUR) enthalten.

b) Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 6.051 TEUR (Vorjahr: 6.051 TEUR) enthalten. Diese entfallen in voller Höhe auf den Unterposten "b) andere Forderungen".

c) Fristengliederung

  Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als
drei Monaten
bis ein Jahr
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren
  TEUR TEUR TEUR TEUR
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben)
3.000


13.000

16.988


Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

FORDERUNGEN AN KUNDEN

Fristengliederung

  Restlaufzeit bis drei
Monate
Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bis
fünf Jahre
Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren
unbestimmte Laufzeit
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen an Kunden 4.335 15.926 52.679 75.518 14.075


Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

a) Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt davon darunter:
nicht mit dem Niederstwert bewertet
  börsennotiert nicht börsennotiert
TEUR TEUR TEUR TEUR
25.703 7.745 17.958 19.924

b) Angaben zu den Finanzanlagen

Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:

31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2022
Buchwert beizulegender Zeitwert Buchwert beizulegender Zeitwert
TEUR TEUR TEUR TEUR
19.838 17.347 19.838 16.049

Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus.

c) Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 1.458 TEUR (Vorjahr: 1.422 TEUR) enthalten. Diese entfallen in voller Höhe auf den Unterposten "bb) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten".

d) Fristengliederung

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 2.077 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

BETEILIGUNGEN

Anteilsbesitz

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name Sitz Kapitalanteil
in %
Eigen-
kapital*
Ergebnis Jahresabschluss per
TEUR TEUR
Sparkassen- und Giroverband Hessen-
Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Frankfurt/Main und Erfurt 0,19 k. .A. k. A k. A.
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,02 3.285.298 2.830 31.12.2022
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG Bad Homburg v. d. H. 0,02 697.089 51.994 30.09.2022
Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Waldeck-Frankenberg GmbH Korbach 2,0 97 -10 31.12.2022
Hess.-Thür. Sparkassen-Beteiligungsges. mbH Frankfurt/Main 0,19 4.002 147 31.12.2022

* unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung

TREUHANDVERMÖGEN

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

SACHANLAGEN

Grundstücke und Gebäude

Die Grundstücke und Bauten entfallen in voller Höhe auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten.

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 14.544 TEUR (Vorjahr: 14.600 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

  Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als
drei Monaten
bis ein Jahr
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis
fünf Jahre
Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren
  TEUR TEUR TEUR TEUR
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
452

1.500

5.788

6.804


Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben".

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN

Fristengliederung

  Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als
drei Monaten
bis ein Jahr
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis
fünf Jahre
Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren
  TEUR TEUR TEUR TEUR
a) Spareinlagen        
ab)  mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten

12


265


132


b) andere Verbindlichkeiten        
bb)  mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
22.499

18.852

8.775

15


Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

TREUHANDVERBINDLICHKEITEN

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

RÜCKSTELLUNGEN

Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrück-stellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 83 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn.

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

ANDERE VERPFLICHTUNGEN

Im Posten "Andere Verpflichtungen" ist im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" ein Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten. Bei der genannten unwiderruflichen Kreditzusage handelt es sich mit 3.000 TEUR um einen Kontokorrentkredit.

FINANZANLAGEN

  Anschaffungskosten Veränderungen des Geschäftsjahrs Buchwert ohne
abgegrenzte Zinsen
Buchwert ohne
abgegrenzte Zinsen
  1.1.2023   31.12.2023 31.12.2022
  TEUR TEUR TEUR TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
19.838


19.838

19.838
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
9.530

341

9.871

9.530
Beteiligungen 2.366 - 1.575 1.575

Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.

SACHANLAGEN, IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

  Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Betriebs- und
Geschäftsaus-
stattung
Immaterielle
Anlagewerte
Sonstige Vermögensgegenstände ohne abgegrenzte Zinsen
  TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten        
Stand am 1.1.2023 2.841 1.482 21 1
Zugänge - 58 - -
Abgänge - 99 - -
Umbuchungen - - - -
Stand am 31.12.2023
2.841

1.441

21

1
kumulierte Abschreibungen        
Stand am 1.1.2023 2.198 1.394 21 -
Abschreibungen des Geschäftsjahrs
42

30


Zuschreibungen des Geschäftsjahrs



kumulierte Abschreibungen auf Abgänge



100




kumulierte Abschreibungen auf Zugänge







Umbuchungen - - - -
Stand am 31.12.2023
2.240

1.324

21

Buchwert am 31.12.2022
643

88


1
Buchwert am 31.12.2023
601

117


1

ALS SICHERHEITEN ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:

  31.12.2023 31.12.2022
  TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.362 14.561


Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft in voller Höhe abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

I. POSTENBEZOGENE ANGABEN

PROVISIONSERTRÄGE

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile).

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten einen wesentlichen Betrag in Höhe von 169 TEUR aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen. Es handelt sich hierbei um Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind.

BILANZGEWINN

a) Ausschüttungsgesperrte Beträge

Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den Betrag von 83 TEUR gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre.

b) Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG.

D. SONSTIGE ANGABEN

VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG, DIE NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRS EINGETRETEN UND WEDER IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG NOCH IN DER BILANZ BERÜCKSICHTIGT SIND

Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs sind Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Im Mai 2024 erfolgten turnusmäßige aktualisierte Immobilienbewertungen zu den im Eigenbestand befindlichen Immobilienspezialfonds durch die Fondsgesellschaft mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024.

Das Gesamtabwertungsvolumen der betroffenen Fonds zum 28. Juni 2024 belief sich auf 857 TEUR.

Ursächlich hierfür sind die volkswirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die extreme Zinsentwicklung sowie der damit verbundenen Anpassung der wertbeeinflussenden Liegenschaftszinssätze bei der Immobilienbewertung. Auf der Ertragsseite entwickeln sich die Fondsimmobilien aktuell zufriedenstellend. Derzeit bestehen keine Probleme in der Vermietung und es werden stetig steigende Mieten vereinnahmt. Wir gehen davon aus, dass sich bei Beruhigung des Zinsumfelds, die Fondspreise mittelfristig wieder erholen.

NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich.

Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig.

Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen Finanzgruppe Hessen Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverbandes Hessen Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ART. 28 EGHGB

Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der KVK ZusatzVersorgungsKasse Kassel (ZVK).

Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,0 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 7,85 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,65 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 2.055 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 120 TEUR zuzüglich 59 TEUR Sanierungsentgelt.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 5.238 TEUR.


Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richt- tafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER

Die Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:

  erfolgsunabhängige
Komponenten
erfolgsbezogene
Komponenten
Gesamtbezüge
  in TEUR in TEUR in TEUR
Herr Gläser 139 - 139
Herr Below 114 - 114
Gesamtbezüge 253

Vorstandsbezüge waren im Geschäftsjahr 2023 in voller Höhe erfolgswirksam.

Die Vorstandsmitglieder haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund § 20 Absatz 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des SGVHT. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruches bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigenden Prozentsatz.

Renten werden in vollem Umfang auf das Ruhegehalt angerechnet. Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet.

Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 22 TEUR.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 255 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 3.818 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung.

KREDITE AN ORGANE

An Vorstandsmitglieder wurden Ende 2023 keine Vorschüsse und Kredite gewährt. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 313 TEUR gewährt.

MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

  2023 2022
Vollzeitkräfte 25 24
Teilzeit- und Ultimokräfte 18 19
  43 43
Auszubildende 2 1
Insgesamt 45 44

ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGB

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:

  TEUR
Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 118
Honorar für andere Bestätigungsleistungen 1
Insgesamt 119
(darunter für das Vorjahr) (3)

ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGB

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 104 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren zu rund 47 % aus festverzinslichen Wertpapieren und zu rund 53 % aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren.

Die wesentlichen künftigen Steuerentlastungen resultieren zu rd. 77 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu rd. 15 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Kundenforderungen und zu rd. 8 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 27,497 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND

VERWALTUNGSRAT

Vorsitzender                                                                             

Christian Klein, Battenberg (Bürgermeister der Stadt Battenberg)

Stellvertretender Vorsitzender

Claus Junghenn, Allendorf (Pensionär, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Allendorf-Eder)

Mitglieder

Günther Belz, Battenberg (Gießereiarbeiter im Ruhestand)


Norbert Bötzel, Allendorf (stv. Leiter Fachdienst Schule und Bildung Landkreis Waldeck- Frankenberg im Ruhestand)

Karl-Friedrich Frese, Bromskirchen (1. Kreisbeigeordneter Landkreis Waldeck-Frankenberg)

Sebastian Grunewald, Battenberg (Leiter Zentrale Kreditabteilung Sparkasse Battenberg)

Stephanie Henry, Bromskirchen (stv. Leiterin Marktfolge Kredit Sparkasse Battenberg)

Klaus Hinrichs, Battenberg (Privatier, ehem. Geschäftsführer CENA Kunststoff GmbH)

Andreas Hoffmann, Allendorf (stv. Leiter Zentrale Kreditabteilung Sparkasse Battenberg)

Dirk Junker, Allendorf (Bürgermeister der Stadt Hatzfeld)

Gerhard Siarkowski, Hatzfeld (Leiter Rechnungswesen Sparkasse Battenberg) bis 30. Juni 2024

Ottmar Vöpel, Bromskirchen (Pensionär, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Bromskirchen)

Thomas Rumpf, Battenberg (Leiter Risikomanagement Sparkasse Battenberg) ab 01. Juli 2024

Vorstand

Vorsitzender Mitglied
Gert Gläser, Biedenkopf Harald Below, Frankenberg

 

Battenberg, den 12. Juli 2024

Der Vorstand

Gläser

Below

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung"

Die Sparkasse Battenberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Battenberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Sparkasse Battenberg definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 6.691 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 36.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 733 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 432 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern.

Die Sparkasse Battenberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat nahm im Jahre 2023 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben wahr.

Er wurde durch den Vorstand in sechs Sitzungen über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sowie über alle besonderen Vorgänge unterrichtet.

Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2023 vorgelegt.

Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In seiner Sitzung am 18. September 2024 hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Die Verwendung des Bilanzgewinnes in Höhe von 295 TEUR erfolgt entsprechend § 16 HSpG. Er wird der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

Battenberg (Eder), den 18. September 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Klein
(Bürgermeister)

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Sparkasse Battenberg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Battenberg bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lage- bericht der Sparkasse Battenberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lage- bericht beigefügten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑ und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‑Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU‑APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU‑APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU‑APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Bewertung von Forderungen und Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

a) Sachverhalt und Problemstellung:


Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 162,7 Mio EUR 58,8 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 16,0 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kredit- sicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte.

Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauffolgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben.

Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen insbesondere im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b) Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt.

Daneben haben wir anhand einer bewussten Auswahl von "bemerkenswerten Kreditengagements" i. S. v. § 34 der "Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)" das Erfordernis von bilanziellen Bewertungsmaßnahmen geprüft.

Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen") (IDW RS BFA 7) ermittelt wurden.

Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung.

c) Verweis auf weitergehende Informationen:

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind in den Anhangangaben zu Aktiva 4 (Abschnitte A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und B. "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich, I. Postenbezogene Angaben") enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Kapitel "A. 1.6 Darstellung der Geschäftsentwicklung", "A. 2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" und "C. 1.1.2. Adressenrisiko").

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Battenberg im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz‑ und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‑APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz‑ und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU‑APrVO

Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Battenberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU‑APrVO im Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung der Vorgaben des § 84 WpHG zur Vermögensverwahrung und zu Finanzsicherheiten.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Brüstlin.

 

Frankfurt am Main, den 24. Juli 2024

Sparkassen‑ und Giroverband Hessen‑Thüringen
- Prüfungsstelle -

Brüstlin
Wirtschaftsprüfer

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