Wärmepartner QL GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Diekemper seit 1.7.2013 | Prokura |
Jürgen Heinz Dipl.-Kfm. Eismar seit 18.1.2013 | Prokura |
Cord Günter Meyer seit 25.6.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Düren | 50.10% |
| 49.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leitungspartner GmbHDürenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGeschäftstätigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen Die Leitungspartner GmbH (Leitungspartner) wurde am 15.06.2012 mit Sitz in Düren gegründet. Die satzungsgemäße Geschäftstätigkeit der Leitungspartner umfasst die Planung, die Errichtung, den Betrieb, die Instandhaltung, den Ausbau, den Erwerb, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen, sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energieträger, Energie (Gas, Strom, Wärme) und Wasser und Netzanlagen und sonstigen Verteilungssystemen für Telekommunikationsnetze sowie die Erbringung und Vermarktung von unmittelbar verbundenen Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Die Leitungspartner ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Düren GmbH (SWD) mit Sitz in Düren, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Entscheidung der Gesellschafterin, den Netzbetrieb eigenständig zu führen, steht in Zusammenhang mit regulatorischen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA). SWD hat die Nutzungsrechte an der Netzinfrastruktur durch Abschluss von Pachtverträgen auf die Leitungspartner übertragen. Darüber hinaus erbringen SWD und Leitungspartner auf der Grundlage entsprechender Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträge wechselseitig Dienstleistungen. Zähler und sonstige Messgeräte befinden sich im Eigentum der Leitungspartner. SWD hat insofern die Funktionen des Verteilnetz- und grundzuständigen Messstellenbetreibers in eine eigenständige Gesellschaft ausgegliedert. Entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschafts- und Messstellenbetriebsgesetzes sowie den zugeordneten Verordnungen erfüllt Leitungspartner damit die Aufgabe, allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten. Vorgelagerte Netzbetreiber sind für Strom die Westnetz GmbH sowie für Gas die Thyssengas GmbH. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Ende letzten Jahres ging das ifo Institut in seiner Winter-Konjunkturprognose bzgl. der konjunkturellen Entwicklung der deutschen Wirtschaft für das Berichtsjahr einerseits von einer schwächelnden Konsumgüternachfrage und Baukonjunktur aus. Andererseits sollte das Verarbeitende Gewerbe dank der hohen Auftragsbestände und dem allmählichen Auslaufen von Lieferengpässen wieder deutlich kräftiger expandieren. Alles in allem sollte das Bruttoinlandsprodukt laut ifo Institut nach einem Anstieg 2022 im Jahr 2023 geringfügig um 0,1% schrumpfen. Zudem erwartete das ifo Institut insbesondere als Folge der staatlichen Strom- und Gaspreisbremsen, dass die Inflationsrate von 7,8% im Vorjahr auf 6,4% im Jahr 2023 sinken sollte. In ihren Konjunkturprognosen für das Frühjahr und den Sommer 2023 bestätigte das ifo Institut seine Erwartungshaltung bzgl. des Bruttoinlandsprodukts und der Inflationsrate für das Jahr 2023 weitgehend. Konkret fasst das ifo Institut seine Sommer-Konjunkturprognose dahingehend zusammen, dass trotz der langsam auf 5,8% abflauenden Inflationsrate, die konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft noch lahmt. In Ihrer Herbst-Konjunkturprognose berichtet das ifo Institut dann davon, dass - anders als noch im Sommer angenommen - von einem Ausbleiben der konjunkturellen Erholung in der zweiten Jahreshälfte auszugehen ist und sich die konjunkturelle Abkühlung fortsetzen werde. Insofern erwartete das ifo Institut für das Jahr 2023 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,4% und eine Inflationsrate von 6,0%. Mit ihrer aktuellen Winter-Konjunkturprognose vom 14.12.2023 bestätigt das ifo Institut weitestgehend seine Einschätzungen aus der Herbst-Konjunkturprognose. Die Weichen für die deutsche Wirtschaft seien zwar auf Besserung gestellt, die Konjunkturerholung verzögere sich aber weiterhin. Alles in allem wird das Bruttoinlandsprodukt laut ifo Institut in diesem Jahr um 0,3% zurückgehen und im kommenden Jahr um 0,9% zunehmen. Im Jahr 2025 dürfte sich die Konjunktur dann normalisieren und das Bruttoinlandsprodukt um 1,3% zulegen. In ihrer Winter-Konjunkturprognose ging das ifo Institut allerdings von der Annahme aus, dass ungeachtet der Haushaltslücke infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Umschichtung der aus der Corona-Pandemie noch verbliebenen Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), alle bisher geplanten finanzpolitischen Maßnahmen umgesetzt werden. Da sich die Bundesregierung Mitte Dezember nunmehr allerdings auf Konsolidierungsmaßnahmen zur Schließung der Haushaltslücke verständigt hat, die sich ggfs. abweichend zur Einschätzung des ifo Instituts auf die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Wirtschaft auswirken werden, stellen die finanzpolitischen Rahmenbedingungen ein bedeutendes Risiko für die vorliegende Winter-Konjunkturprognose des ifo Instituts dar. So beziffert selbst das ifo Institut in seiner Winter-Konjunkturprognose, dass finanzpolitische Konsolidierungsmaßnahmen zur Aufstellung eines verfassungskonformen Haushalts im Umfang von beispielsweise 20 Mrd. Euro mit einem Wachstumsverlust von rund 0,2 Prozentpunkten im kommenden Jahr einhergehen. Damit läge der Anstieg des Bruttoinlandsprodukts im kommenden Jahr nur noch bei 0,7%. Passend zur laut ifo Institut im Berichtsjahr stagnierenden deutschen Wirtschaft berichtet auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen in ihrem Konjunkturbericht mit Stand Herbst 2023, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer der Region Aachen äußerst pessimistisch in die Zukunft blicken. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die weiterhin hohen Energiekosten sowie die starke Inflation führen zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung und einem Nachfragerückgang, was wiederum die Planungssicherheit der Unternehmen belastet. In der Industrie haben laut IHK Aachen inzwischen bereits 15% aller Betriebe Kurzarbeit angemeldet, weitere 5% rechnen damit kurzfristig. Trotz aller Sorgen bleiben die Investitionspläne der Unternehmen laut IHK Aachen allerdings weitgehend stabil. Gleiches gilt für die Beschäftigungsabsichten. Aufgrund des unverminderten Arbeits- und Fachkräftemangels bemühen sich die Unternehmen, das Personal trotz der schwierigen konjunkturellen Lage zu halten. Gleichzeitig geben viele Unternehmen an, dass sie offene Stellen gegenwärtig nicht besetzen können. Insgesamt berichtet die IHK Aachen, dass die gegenwärtigen Herausforderungen sich verschlechternd auf die Ertragslage der Unternehmen auswirken. Geschäftsverlauf der Leitungspartner Für den Geschäftsverlauf eines Verteilnetzbetreibers sind die Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Umfeld von hoher Bedeutung. Neben den durch Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägten regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflussen Entscheidungen der Regulierungsbehörden den Unternehmenserfolg nachhaltig. Als Aufsichtsbehörde für das Strom- und Gasnetz der Gesellschaft fungiert die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen (LRegK NRW). Die Netzentgelte Gas beruhen für das Jahr 2023 erstmals auf dem von der LRegK NRW festgestellten Ausgangsniveau für die 4. Regulierungsperiode. Mit der Landesregulierungskammer konnte ein einvernehmliches Ergebnis erzielt werden, der Bescheid zur Erlösobergrenze steht jedoch noch aus. Die Erlösobergrenze Gas steigt gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mio. €. Davon beruhen 1,4 Mio. € auf gestiegenen Kosten für das vorgelagerte Netz, die Bestandteil der Erlösobergrenze sind. Für die Sparte Gas sind im Jahr 2023 erstmals die niedrigeren Eigenkapitalzinsen für die 4. Regulierungsperiode in Ansatz gebracht worden. Dadurch ergeben sich sinkende Kapitalkosten von 0,4 Mio. € im Ausgangsniveau. Zudem sinkt der positive Effekt aus dem Kapitalkostenabgleich um 0,3 Mio. €. Dies konnte jedoch durch den Anstieg der Betriebskosten im Zuge der Kostenprüfung zur 4. Regulierungsperiode kompensiert werden. Die Netzentgelte Strom für das Berichtsjahr beruhen auf der Festlegung zur Erlösobergrenze Strom für die 3. Regulierungsperiode auf Basis des Jahres 2016. Bezüglich der Höhe des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenze Strom besteht mit der LRegK NRW Einvernehmen, der finale Bescheid steht jedoch weiterhin aus. Die Erlösobergrenze Strom 2023 steigt gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. € an. Gründe hierfür sind im Wesentlichen der Anstieg der vorgelagerten Netzkosten um 0,4 Mio. € sowie die um 1,2 Mio. € gestiegenen Beschaffungskosten für Verlustenergie. Im Strom profitiert die Gesellschaft für 2023 noch von den höheren Zinsen der 3. Regulierungsperiode und einem positiven Effekt aus dem Kapitalkostenabgleich von 0,9 Mio. €. Für die Zukunft geht Leitungspartner für die Sparte Strom von weiter steigenden Kapitalkosten auf Basis des erheblichen Investitionsbedarfs aus. Zwar sinken die Zinsen für die Bestandsanlagen im Strom auch mit Beginn des Jahres 2024, für die Investitionen ab 2024 hat die BNetzA aber sowohl im Strom als auch im Gas höhere Zinsen festgelegt bzw. angekündigt, die sich positiv auf den Kapitalkostenaufschlag auswirken werden. Insgesamt erwartet Leitungspartner für 2024 einen weiteren Anstieg der Erlösobergrenze Strom aufgrund des zufriedenstellenden Ergebnisses der Kostenprüfung zur 4. Regulierungsperiode und weiter steigenden vorgelagerten Netzkosten sowie Verlustenergiekosten. Für das im Jahr 2022 begonnene Projekt der Marktraumumstellung hat Leitungspartner im laufenden Jahr wesentliche Weichenstellungen vorgenommen. Gemeinsam mit den Fernleitungs- und Versorgungsnetzbetreibern der Region konnte ein verbindlicher Umstellungsfahrplan erarbeitet werden, der den Verlauf bezüglich Gasmengenverteilung für L- und H-Gas und die Umstellungszeitpunkte der einzelnen Bezirke detailliert regelt. Die Stichtage für die Umstellung wurden dabei für das nördliche Netzgebiet auf den 16.03.2027 und für den südlichen Teil auf den 08.06.2027 fixiert. Nach Aufsetzen der vollständigen Projektorganisation hat die Projektleitung einen Finanzierungsplan über die Laufzeit der Umstellung erarbeitet und mit den betroffenen Fachbereichen abgestimmt. Dieser bildet die Basis für die Rückerstattung der Kosten durch den vorgelagerten Netzbetreiber und die Anerkennung der Kosten durch die LRegK NRW. Mit juristischer Unterstützung wurden europaweite Ausschreibungen für die Leistungspakete Technisches Projektmanagement (TPM), Erhebung und Anpassung (EA) und Qualitätssicherung (QS) durchgeführt. Hierbei konnte sich die Gesellschaft Dienstleisterkapazitäten bei fachlich sehr kompetenten Unternehmen sichern. In den weiteren Arbeitsschritten wird die Datenbasis für die im Jahr 2025 stattfindende Geräteaufnahme aufgebaut, Gespräche mit den identifizierten aufwendiger umzustellenden Sonderletztverbrauchern geführt und eine detaillierte Kommunikationsstrategie für alle Kunden und Innungsfachbetriebe erstellt. Ein beherrschendes Thema im vorherigen Geschäftsjahr war die Gaskrise durch die Einstellung der Erdgaslieferungen durch Russland. Dank der Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland, alternative Bezugsquellen zu erschließen und den Einsparbemühungen von privaten, gewerblichen und industriellen Verbrauchern, konnte eine Gasmangellage abgewendet werden. Auch die Gaskunden in Düren haben im Herbst und Winter 2022/23 ihren Verbrauch gegenüber dem Vorjahr um etwa 20% reduziert. Seit Juni 2017 nimmt Leitungspartner die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers im eigenen Netzgebiet wahr und ist verpflichtet, den Smart-Meter-Rollout gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchzuführen. Die Gesellschaft begann im September 2017 mit dem Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) und wird bis zum Jahresende 2023 ca. 19.300 mME installiert haben. Seit November 2020 befindet sich die Gesellschaft zusätzlich im Rollout für intelligente Messsysteme (iMSys) und wird bis zum Jahresende 2023 ca. 1.000 iMSys installiert haben. Die bisher gesetzlich geforderten Mindestquoten für mME und iMSys wurden vorzeitig erfüllt. Die Gesellschaft hat damit ein wichtiges Zwischenziel für die dauerhafte Wahrnehmung der Grundzuständigkeit im Messwesen erreicht. Der Gesetzgeber hat mit der Initiative zum "Neustart der Digitalisierung der Energiewende" im Sommer 2023 u. a. auch eine aktualisierte Fassung des MsbG, mit neuen Fristen, anders zusammengesetzten Rollout-Gruppen und neu definierten Verpflichtungen vorgelegt, die dem Smart-Meter-Rollout wieder eine gesetzliche Verbindlichkeit geben. Gemeinsam mit den im Frühjahr 2023 beschlossenen Gesetzesänderungen des sog. Osterpakets, welches u. a. Ausbauannahmen für Wärmepumpen und Ladepunkte vorgibt, ergeben sich komplett neue Rolloutszenarien für die Ausbringung der Smart-Meter-Technologie, was sich in deutlich erhöhten Stückzahlen für iMSys niederschlägt. Da Leitungspartner im Jahr 2022 den Rollout "freiwillig" fortgesetzt hat, ist die Gesellschaft zuversichtlich, die gesetzlich geforderten Pflichteinbaufälle auch nach den neuen Vorgaben fristgerecht erfüllen zu können. Der Umfang der im MsbG neu definierten "verpflichtenden Zusatzleistungen" (z.B. Zählereinbau auf Kundenwunsch) und der möglichen Ausbaumengen für Wärmepumpen und Ladepunkte im Kontext des Osterpakets bleibt aus Sicht von Leitungspartner nur schwer abschätzbar. Leitungspartner ist hierzu mit anderen Marktpartnern im engen Austausch, um jederzeit die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. Im Geschäftsfeld Netzdienstleistungen verzeichnet die Gesellschaft im abgeschlossenen Geschäftsjahr einen guten Geschäftsverlauf und kann somit an das erfolgreiche Vorjahresergebnis anknüpfen. Das Jahr 2023 wurde dabei von Projekten im Rahmen von Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen für regionale sowie überregionale Industrieunternehmen geprägt. Beispielhaft zu nennen sind hier diverse Montage- und Ingenieursleistungen bei Industriekunden, die Planung und Lieferung kompakter sowie begehbarer Transformatorenstationen für verschiedene mittelständische Unternehmen, die ihre Produktion erweitern oder in erneuerbare Energien bzw. Ladeinfrastruktur investiert haben. Ergänzt wurde das Projektvolumen durch die Planung und Errichtung weiterer Mittelspannungskompaktstationen für den Bereich des produzierenden Gewerbes sowie für diverse Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen. In der Produktlinie Instandhaltung konnte die Gesellschaft 2023 weitere Betriebsführungs- und Wartungsverträge abschließen. Zudem erfolgten mehrere Bereitschaftseinsätze nebst geplanter wie auch ungeplanter Instandsetzungsarbeiten an Gas-, Wasser- und Stromkundenanlagen. In der Produktlinie Qualitätssicherung/Bauüberwachung hat Leitungspartner ebenso Neukunden akquiriert und erbringt hier nun regelmäßige Dienstleistungen sowohl regional als auch überregional. Für das folgende Geschäftsjahr wurden bereits mehrere Projekte akquiriert. Hierbei führen lange Lieferzeiten gegenwärtig noch zu etwas Verunsicherung, dennoch ist im Geschäftsfeld Netzdienstleistungen das Fundament zum Erreichen der Planansätze für das Geschäftsjahr 2024 bereits vorhanden. Die BNetzA hat mit der Vorlage des IT-Sicherheitskatalogs auf Basis des § 11 Abs. 1a des EnWG die Schutzziele und Anforderungen an die IT-Sicherheit von Strom- und Gasnetzbetreibern definiert. Im April 2023 wurde dazu das 2. Überwachungsaudit dieses IT-Sicherheitskatalogs erfolgreich durchgeführt und damit die Wirksamkeit des bei den Leitungspartnern implementierten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) erneut bestätigt. Darüber hinaus wurde im Mai 2023 erstmals ein externes Audit nach § 11 Abs. 1f EnWG durchgeführt. Im Rahmen dieses Audits wurde die Wirksamkeit der Systeme zur Angriffserkennung (SzA) überprüft. Das ISMS-Team der Leitungspartner konnte durch die Beantwortung von 140 Fragen nachweisen, dass ein entsprechendes regelkonformes System vorhanden ist. Ein wichtiger Baustein bei der Auditierung der SzA war das in diesem Jahr neu eingerichtete Security Operation Center (SOC). Das SOC besteht aus einem externen Team von IT-Sicherheitsexperten, das bestimmte IT-Infrastrukturen rund um die Uhr überwacht, um Cybersicherheitsvorfälle in Echtzeit zu erkennen, zu melden und diesen möglichst schnell und effektiv entgegenzuwirken. Im kommenden Frühjahr 2024 startet zum dritten Mal eine neue dreijährige ISMS-Zertifizierung. Eine besondere Herausforderung wird dabei die Anpassung des ISMS an die Änderungen der dem Audit zugrunde liegenden Normen sein. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche neuen Aufgaben und Herausforderungen im Bereich der IT-Sicherheit durch die NIS-2-Richtlinie der EU auf Leitungspartner zukommen werden. Über die Umsetzung in deutsches Recht soll 2024 entschieden werden. Nach den derzeitigen Referentenentwürfen könnte ein ISMS für alle Prozesse der Gesellschaft erforderlich werden (derzeit nur für Gas und Strom). Die Gewährleistung der Kommunikationsfähigkeit in einem Krisenfall (bspw. während eines Blackouts) hat 2021 zum Beitritt der Leitungspartner als Kommanditistin zur Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bonn, geführt. Die Betreibergesellschaft 450connect GmbH, Köln, treibt den Aufbau des Funknetzes und der Betriebssysteme mit großer Energie voran. Dennoch liegt die Erschließung hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurück. Mit der Aufnahme des operativen Funknetz-Betriebs wird für den Raum Düren etwa Mitte 2024 gerechnet. Der Aufsichtsrat der Muttergesellschaft SWD hat Ende 2022 die Zustimmung erteilt, ein Tiefbauunternehmen als Tochtergesellschaft der Leitungspartner zu gründen. Das Kooperationsmodell mit einem in Düren ansässigen Tiefbauunternehmen wurde nach der notwendigen kommunalrechtlichen Prüfung durch die Kreisverwaltung Düren im August unter dem Namen Tiefbaupartner SL GmbH, Düren, in das Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Axel Schömer, Inhaber des Kooperationsunternehmens Bauunternehmung Schömer. Er hält 51% der Unternehmensanteile, die Leitungspartner 49%. Das Unternehmen ist ausschließlich für die SWD-Gruppe tätig und nimmt nicht an öffentlichen Ausschreibungen teil. Im September 2023 wurde der operative Betrieb begonnen. Nach nur 4 Monaten kann bereits festgestellt werden, dass dieses Kooperationsmodell sehr erfolgreich ist. Ertrags-, Vermögens-, Finanzlage Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die obersten Unternehmensziele nutzt Leitungspartner verschiedene Kennzahlen. Im finanzbezogenen Bereich werden dabei im Wesentlichen die Umsatzerlöse und das betriebliche Ergebnis als Steuerungsgrößen verwendet. Die Umsatzerlöse werden beeinflusst durch Mengen- und Preiseffekte. Während die Preise in der Elektrizitäts- und Gasverteilung durch die Festlegung der Erlösobergrenzen nahezu feststehen, können die Preise in anderen Geschäftsfeldern von der Gesellschaft beeinflusst werden. Die der Preisbildung zugrunde liegenden Mengenansätze können von der Gesellschaft zwar prognostiziert werden, allerdings determinieren nicht beeinflussbare Faktoren wie Konjunkturentwicklung und Witterung die tatsächliche Entwicklung. Das betriebliche Ergebnis wird ermittelt aus dem Saldo aus Aufwendungen und Erträgen, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben. Das Finanzergebnis und die Steuern sind nicht enthalten. Arbeitssicherheit ist bei Leitungspartner fester Bestandteil der Unternehmenskultur und wird als Managementaufgabe verstanden. Im nicht finanzbezogenen Bereich steuert Leitungspartner daher die unternehmerischen Aktivitäten mit Hilfe der Kennzahl LTIF. Die Kennzahl LTIF ist definiert als die Anzahl der Unfälle mit mindestens einem Ausfalltag je 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden. Die Erarbeitung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen für die Gewährleistung und laufende Verbesserung der Arbeitssicherheit hat dazu geführt, die Unfallzahlen deutlich zu minimieren. Im Geschäftsjahr 2023 ereignete sich ein Unfall, sodass Leitungspartner zum Bilanzstichtag 103 Tage unfallfrei ist. Absatz und Ertragslage Die durchgeleiteten Strom- und Gasmengen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Strommengen
Gasmengen
Legende: RLM: Kunden mit registierender Leistungsmessung SLP: Standard- Lastprofilkunden TLP: Temperaturabhängige Lastprofilkunden Sowohl im Strom- als auch im Gasbereich verzeichnet die Gesellschaft über alle Kundensegmente hinweg sinkende Mengen. Hinsichtlich der - insbesondere im Gasbereich - Witterungsabhängigkeit der Mengen kann festgehalten werden, dass das Berichtsjahr 2023 insgesamt kein sonderlich kaltes Jahr gewesen ist. 2023 liegt damit bezogen auf die Durchschnittstemperaturen in etwa auf dem Vorjahresniveau. Insofern führt die Gesellschaft die Mengenrückgänge bei den RLM- und SLP-Kunden insbesondere auf die Einsparbemühungen der Kunden als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise zurück. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Leitungspartner für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023 stellt sich wie folgt dar (Werte in Tsd. €):
Die Umsatzerlöse (nach Abzug von Strom- und Energiesteuer) betragen im Berichtsjahr 88,4 Mio. € und liegen damit um 13,1 Mio. € über den Vorjahreserlösen. Dies kann hauptsächlich auf die nachfolgend beschriebenen Einzelsachverhalte zurückgeführt werden. Die Gesellschaft verzeichnet im Berichtsjahr infolge der gestiegenen Erlösobergrenzen steigende Strom- (36,8 Mio. €; Vj. 34,0 Mio. €) und Gasnetzentgelte (14,4 Mio. €; Vj. 12,0 Mio. €). Darüber hinaus steht der Anstieg der Strom- und Gasnetzentgelte im Wesentlichen im Zusammenhang mit Einsparbemühungen der Kunden infolge der hohen Energiepreise und zur Abwendung einer drohenden Gasmangellage im Vorjahr. Im Berichtsjahr wurden die zu erwartenden Einspareffekte bereits bei der Kalkulation der Netzentgelte berücksichtigt. Des Weiteren steigen - sowohl mengen- als auch preisbedingt - die Erlöse aus der Mehr-Mindermengenabrechnung Strom und Gas (10,7 Mio. €; Vj. 4,7 Mio. €). Zudem steigen die Erlöse aus der Abrechnung aktivierungspflichtiger Baumaßnahmen in den gepachteten Leitungsnetzen, Anlagen und Gebäuden an die Muttergesellschaft SWD (7,0 Mio. €; Vj. 4,2 Mio. €) insbesondere aufgrund des Neubaus eines Schalthauses an der 20kV-Umspannanlage Huchem-Stammeln sowie der Erschließung verschiedener Gewerbegebiete in der Stadt Düren und der Gemeinde Merzenich mit LWL-Netzen. Der Wirtschaftsplan sah für 2023 ein Umsatzvolumen von 74,7 Mio. € vor. Die Istumsatzerlöse liegen damit - bereinigt um die im Wirtschaftsplan aufgrund des Charakters eines durchlaufenden Postens nicht berücksichtigten Erlöse aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung (Istumsatzerlöse 10,7 Mio. €) - oberhalb des Planniveaus. Wesentliche Planabweichungen stellen die Mehrerlöse aus der Abrechnung aktivierungspflichtiger Baumaßnahmen an die Muttergesellschaft SWD sowie die gestiegenen Netzentgelte Strom und Gas infolge der gegenüber den Planansätzen gestiegenen Kosten für die vorgelagerten Netze dar. Bei den Netzentgelten Strom verzeichnet Leitungspartner zudem mengenbedingte Mehrerlöse. Der Rückgang der aktivierten Eigenleistungen basiert im Wesentlichen auf den zurückgehenden Bau von Netzanschlüssen. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Mit 62,3 Mio. € liegt der Materialaufwand 12,9 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (22,7 Mio. €; Vj. 13,5 Mio. €) als auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen (39,6 Mio. €; Vj. 35,9 Mio. €) sind gestiegen. Korrespondierend zur Entwicklung der Umsatzerlöse verzeichnet die Gesellschaft steigende Aufwendungen aus der Mehr-Mindermengenabrechnung Strom (einschl. der Differenzbilanzkreisbewirtschaftung) und Gas (11,3 Mio. €; Vj. 4,5 Mio. €) sowie Mehrkosten für die vorgelagerten Netze Strom und Gas (19,6 Mio. €; Vj. 17,3 Mio. €). Darüber hinaus steigen - im Wesentlichen infolge der Börsenpreisentwicklung - die Kosten für die Verlustenergiebeschaffung des Stromnetzes (1,8 Mio. €; Vj. 0,7 Mio. €). Ebenso korrespondierend zur Entwicklung der Umsatzerlöse verzeichnet die Gesellschaft steigende Aufwendungen für bezogene Leistungen und Materialien (10,9 Mio. €; Vj. 7,7 Mio. €) im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Neubau eines Schalthauses an der 20kV-Umspannanlage Huchem-Stammeln sowie der Erschließung verschiedener Gewerbegebiete in der Stadt Düren und der Gemeinde Merzenich mit LWL-Netzen. Der Personalaufwand liegt mit 14,0 Mio. € um 0,9 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Dies kann im Wesentlichen auf den leicht gestiegenen Personalbestand der Belegschaft, die tariflichen Anpassungen, die steigenden Zuführungen zu Personalrückstellungen (1,2 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €) sowie auf die im Berichtsjahr ausgezahlten Inflationsausgleichsprämien in Höhe von 0,25 Mio. € zurückgeführt werden. Der durchschnittliche Personalbestand 2023 betrug 161 Personen, bestehend aus 158 Mitarbeitenden (Belegschaft) und 2 Mitarbeitenden, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden und der Geschäftsführung (Vj. 162 Personen; davon Belegschaft 156; 5 Personen in der Passivphase der Altersteilzeit und Geschäftsführung). Während die Anzahl der Mitarbeitenden, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden, gesunken ist, verzeichnet die Gesellschaft bei den aktiven Mitarbeitenden (Belegschaft) einen geringfügigen Aufbau. Dieser Aufbau steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Anpassung der Organisation an die Anforderungen der Transformation der Verteilnetze im Zuge der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende. Sowohl als Teil eines Nachfolgekonzepts als auch als eine mögliche Antwort auf den Fachkräftemangel bildet Leitungspartner bereits seit vielen Jahren über den eigenen Bedarf hinaus aus. Im Berichtsjahr betrug der durchschnittliche Bestand der Auszubildenden 12 (Vj. 12) junge Menschen. Damit lag die Ausbildungsquote bei 7,8% (Vj. 7,7%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 12,2 Mio. € (Vj. 11,4 Mio. €). Trotz der rückläufigen Aufwendungen aus der Dienstleistungsverrechnung mit der Muttergesellschaft SWD steigen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen durch die vermehrte Inanspruchnahme technischer Beratungsleistungen, den gegenüber 2022 gestiegenen Kosten für die Modernisierung des Verwaltungsgebäudes, den erhöhten Aufwendungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie den Kosten für den Abriss eines Gebäudes der Wasserversorgung. Auf der Basis vorgenannter Erläuterungen erwirtschaftete Leitungspartner im Geschäftsjahr 2023 ein betriebliches Ergebnis in Höhe von - 1,7 Mio. € und damit ein gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. € verschlechtertes betriebliches Ergebnis. Den im Wirtschaftsplan für 2023 im Vergleich zum Vorjahr angestrebten Ergebnisanstieg um 0,1 Mio. € auf ein nahezu ausgeglichenes betriebliches Ergebnis hat die Gesellschaft insofern verfehlt. Wesentliche Ursachen für den Ergebnisrückgang sowohl im Vorjahresvergleich als auch im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 sind die steigenden Personalaufwendungen, die steigenden Abschreibungen, die rückläufigen aktivierten Eigenleistungen, der preisbedingte Ergebniseffekt aus der Mehr-Mindermengenabrechnung Strom (einschl. der Differenzbilanzkreisbewirtschaftung), die vorgenannten Gebäudeabrisskosten, vermehrte Rückstellungsbildungen im Wesentlichen wegen unterlassener Instandhaltungsarbeiten sowie der Kostenanstieg aus der vermehrten Inanspruchnahme technischer Beratungsleistungen. Gemildert wird der Ergebnisrückgang im Wesentlichen durch die aktualisierte Dienstleistungsverrechnung zur Muttergesellschaft SWD, der Bestandserhöhung unfertiger Erzeugnisse sowie - allerdings nur im Vorjahresvergleich - den im Vorjahr rückläufigen Erlösen aus Netzentgelten Gas. Leitungspartner erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von - 1,7 Mio. €, der im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der Gesellschafterin SWD übernommen wird. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2023 eine Bilanzsumme von 20,0 Mio. € (Vj. 18,0 Mio. €) aus und gliedert sich in nachfolgende wesentliche Bilanzpositionen: Aktivseite
Die Entwicklung des Bestandes der immateriellen Vermögensgegenstände ist durch kurze Abschreibungsdauern, einen am Bilanzstichtag deutlich gestiegenen Bestand im Aufbau befindlicher Anlagezugänge sowie eine im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gesunkene Investitionstätigkeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gekennzeichnet. Der Bestand der Sachanlagen steigt infolge der Investitionstätigkeit der Gesellschaft bei gleichzeitig mittel- bis langfristigen Nutzungsdauern gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. € an. Der Anstieg der Finanzanlagen steht im Zusammenhang mit der Zahlung des dritten Teilbetrages der Kommanditisten-Einlage an die Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bonn sowie den Zahlungen des Stammkapitalanteils und eines Gesellschafterdarlehens an die 2023 neu gegründete Tiefbaupartner SL GmbH, Düren. Die Entwicklung des Umlaufvermögens ist im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände infolge einer im Vorjahr geleisteten Anzahlung im Zusammenhang mit dem Neubau eines Schalthauses an der 20kV-Umspannanlage Huchem-Stammeln geprägt. Aufgrund des mit der Gesellschafterin bestehenden Ergebnisabführungsvertrages ist das Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Rückstellungsbestand beträgt am Bilanzstichtag 4,9 Mio. € und liegt damit um 1,2 Mio. € höher als im Vorjahr. Dies kann im Wesentlichen auf gestiegene Pensionsverpflichtungen für Strom- und Gasdeputate infolge der Börsenpreisentwicklung, vermehrte Rückstellungsbildungen wegen unterlassener Instandhaltungsarbeiten sowie auf gestiegene Verpflichtungen gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion im Zuge der Verrechnung der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen zurückgeführt werden. Die Verbindlichkeiten betragen am Bilanzstichtag 9,0 Mio. € und liegen damit 0,2 Mio. € über dem Vorjahresbestand. Im Wesentlichen kann dies darauf zurückgeführt werden, dass der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin SWD im Kontext mit einer Cash-Management-Vereinbarung und dem Ergebnisabführungsvertrag (+1,3 Mio. €) nahezu vollständig durch die rückläufigen Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten (1,2 Mio. €) ausgeglichen wird. Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich ausschließlich um abgegrenzte Baukostenzuschüsse und Zuschüsse zu Hausanschlusskosten. Die Gesellschaft besitzt seit Ihrer Gründung eine Cash-Management-Vereinbarung mit Ihrer Muttergesellschaft SWD. Die Zahlungsfähigkeit war somit kontinuierlich gewährleistet. Daneben finanziert sich Leitungspartner über die von Kunden erhaltenen Abschlagszahlungen. Insgesamt wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft durch die Geschäftsführung als stabil beurteilt. Während bereits frühzeitig im Geschäftsjahresverlauf absehbar war, dass auch im Winter 2023/24 keine Gasmangellage droht, sorgen Lieferengpässe bei elektrischen Betriebsmitteln teilweise immer noch für Risiken für die Gesellschaft. Prägend für den Geschäftsjahresverlauf der Gesellschaft waren die Vorbereitungen und Arbeiten zur anstehenden Transformation der Strom- und Gasnetze im Zuge der Energie-, Verkehrs- und der Wärmewende. Besonders hilfreich ist in diesem Zusammenhang, der in den letzten Jahren, entwickelte digitale Zwilling der Verteilnetze der Gesellschaft. Kritisch sieht die Geschäftsführung allerdings, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen nur zum Teil den gestiegenen Anforderungen an die Energieverteilnetze gerecht werden. Sorge bereitet der Geschäftsführung zudem der zunehmende Fachkräftemangel, auch wenn im abgelaufenen Geschäftsjahr offene Stellen besetzt werden konnten und damit die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jeder Zeit sichergestellt war. Mit Blick auf das auch in diesem Jahr wieder sehr hohe Engagement der Belegschaft schaut die Geschäftsführung insgesamt positiv in die Zukunft. Investitionstätigkeit Im Jahr 2023, wurden Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen in Höhe von 3,1 Mio. € (Vj. 3,6 Mio. €) realisiert. Der Rückgang der Investitionen kann im Wesentlichen auf rückläufige Investitionen in Strom- und Gasnetzanschlüsse sowie zurückgehende Investitionen in die IT- und TK-Systeme zurückgeführt werden. Tätigkeitsabschluss Leitungspartner hat als Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber sog. Tätigkeitsabschlüsse zu erstellen und auf diese im Lagebericht einzugehen (§ 6b Absatz 3 und 7 EnWG sowie § 3 Absatz 4 Satz 2 MsbG). Nach § 6b Absatz 3 EnWG sowie § 3 Absatz 4 Satz 2 MsbG ergeben sich für die Gesellschaft folgende Unternehmenstätigkeiten: • Elektrizitätsverteilung • Gasverteilung • grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme • Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Zur Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse wurden die Posten des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den vorgenannten Unternehmenstätigkeiten direkt oder durch geeignete Schlüsselungen zugeordnet. Zudem hat Leitungspartner auf der Grundlage der Festlegungen der LRegK NRW zu den Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Tätigkeitsabschlüssen vom 09.09.2021 zu den in den Festlegungen jeweils unter den Tenorziffern 4.1 bis 4.6 genannten Punkten ergänzende Angaben und Erläuterungen bezüglich der Unternehmenstätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung vorgenommen. Zu den wesentlichen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors gehört neben dem Betrieb des Wassernetzes der Betrieb des LWL-Netzes, die Erbringung von Netzdienstleistungen sowie die Betriebsführungen für die Wassergewinnungs-/Wasseraufbereitungs- und Contractinganlagen der SWD. Das Jahresergebnis nach Tätigkeitsbereichen entsprechend der Ziffern 2. und 4. des § 6b Absatz 3 EnWG betrug für die Elektrizitätsverteilung - 1,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €); der Tätigkeitsbereich Gasverteilung erzielte ein Ergebnis von - 0,7 Mio. € (Vj. - 1,4 Mio. €). Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme weist die Gesellschaft ein Ergebnis von - 0,1 Mio. € (Vj. - 0,1 Mio. €) aus. Der Ergebnisrückgang im Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung kann im Wesentlichen darauf zurückgeführt werden, dass steigende Kosten (mit Ausnahme der Kosten für das vorgelagerte Netz sowie die Beschaffungskosten der Verlustenergie) nicht vollständig zu steigenden Erlösen aus Netzentgelten geführt haben. Hinzu kommt der negative preisbedingte Ergebniseffekt aus der Mehr-Mindermengenabrechnung einschl. der Differenzbilanzkreisbewirtschaftung. Im Tätigkeitsbereich Gasverteilung profitierte die Gesellschaft im Wesentlichen vom Wegfall der Mindererlöse aus rückläufigen Netzentgelten Gas im Vorjahr. Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung liegt - im Wesentlichen infolge gestiegener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - mit 7,2 Mio. € über dem Vorjahresniveau (Vj. 6,8 Mio. €). Die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereiches Gasverteilung (5,8 Mio. €; Vj. 5,7 Mio. €) ist dagegen gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Bilanzsumme des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme beträgt im Berichtsjahr 2,7 Mio. € (Vj. 2,3 Mio. €) und ist geprägt vom Ausweis der beschafften modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme im Anlagevermögen. Umweltmanagement und Klimaschutz Unsere Umwelt zu schützen und das Unternehmen umweltbewusst zu führen, ist Teil unserer Unternehmenskultur. Unter Berücksichtigung sozialer, ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte wirtschaften wir nachhaltig, unterstützen umweltgerechtes Handeln und sichern die Beschäftigung langfristig. In unserem täglichen Tun setzen wir konkrete Maßnahmen zum Umweltschutz nach den Richtlinien des Umweltzertifizierungsverfahrens, entsprechend der internationalen Norm DIN EN ISO 14001:2015, um. Die geltenden Regeln für den Umweltschutz, die Qualitätssicherung und die Arbeitssicherheit sind in einem Umweltmanagementhandbuch beschrieben. Im Dezember 2023 hat Leitungspartner zudem das im dreijährigen Zyklus anstehende Re-Zertifizierungsaudit durch den TÜV Nord erfolgreich absolviert. Wir sehen den Klimawandel als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit an. Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, beeinflussen daher unsere Unternehmensstrategie und unser unternehmerisches Handeln. Klimaschutz und die damit einhergehende Reduktion von Treibhausgas-Emissionen ist für Leitungspartner von hoher Bedeutung. Daher hat sich die Gesellschaft gemeinsam mit ihrer Muttergesellschaft SWD im Laufe des Jahres 2023 in diesem Bereich ambitionierte Ziele gesetzt. Wir wollen bis Ende 2035 in den Emissions-Kategorien Scope 1 (Emissionen aus Quellen, die direkt in unserem Geltungsbereich sind) und Scope 2 (Emissionen aus der Nutzung von Energie, die wir einkaufen) gemäß dem Greenhouse Gas Protocol klimaneutral werden. Damit liegt unser angestrebtes Zieljahr zehn Jahre vor dem der Bundesregierung für die Klimaneutralität Deutschlands. Chancen- und Risikobericht Risikomanagement Jedes unternehmerische Handeln birgt neben Chancen auch Risiken. Ziel der Leitungspartner ist es, Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können. Leitungspartner ist in das ganzheitlich organisierte Risikomanagementsystem der SWD integriert. Der Umgang mit Risiken stellt einen integralen Bestandteil der Unternehmensführung und -kultur der Leitungspartner dar. Damit sind die Identifikation, Bewertung und Begrenzung von Risiken kontinuierlich gewährleistet. Die potenziellen Risiken werden regelmäßig hinsichtlich ihrer möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und nach Risikokategorien zugeordnet. Risikomanagementziele und -methoden in Bezug auf Finanzinstrumente Zu den wesentlichen Finanzinstrumenten der Gesellschaft zählen insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen(über) verbundene(n) Unternehmen. Grundsätzliches Ziel der Gesellschaft ist es, finanzielle Risiken zu vermeiden oder zu verringern. Insofern erfolgt eine kontinuierliche Überwachung von Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Risiken Das Risikopotenzial bezogen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage wird wie folgt ausgedrückt:
Es bestehen für Leitungspartner im Wesentlichen folgende Risiken: Umfeld- und Marktrisiken Aus den Auswirkungen des russisch-ukrainischen Krieges ergeben sich auch im Jahr 2023 Risiken für Leitungspartner. Auch wenn derzeit für den Winter 2023/24 nicht von einer Gasmangellage auszugehen ist, hat Leitungspartner die möglichen Folgen der besonderen Situation frühzeitig erkannt und bereits im Vorjahr eine entsprechende Task Force eingerichtet, um den aus einer Gasmangellage resultierenden potenziellen Herausforderungen zu begegnen. Sollte der derzeit eher unwahrscheinliche Fall einer Gasmangellage dennoch auftreten und die dritte Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannten Notfallstufe, in Kraft treten, kann die BNetzA als sog. Bundeslastverteiler verschiedene Maßnahmen abwägen, um eine Engpasszone im Gasnetz aufzulösen. Die jeweiligen Entscheidungen werden in Form von Allgemein- und Individualverfügungen gegenüber unterschiedlichen Zielgruppen erlassen. Leitungspartner ist darauf vorbereitet, die ihr vom Bundeslastverteiler zugedachten Aufgaben zur Umsetzung von Allgemein- und Individualverfügungen nachkommen zu können. In Folge des Ukraine-Krieges führt die hohe Inflation zu Kostensteigerungen bei Materialien und Betriebsmitteln für Leitungspartner und hat insofern Auswirkungen auf die Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungspläne sowie die Investitionsplanung der Gesellschaft. Für das Strom- und Gasnetz wird das Risiko aus Preissteigerungen bei Leitungspartner mittelfristig durch die regulatorische Anpassung der Erlösobergrenzen um einen neuen Verbraucherpreisindex teilweise aufgefangen. Die hohe Inflationsrate kann zudem zu vermehrten Insolvenzen bei Industrie- und Gewerbekunden und damit zeitlich verzögerten oder wegfallenden Einnahmen aus Netzentgelten für Leitungspartner führen. Ebenso können Einsparbemühungen aller Kunden bspw. zur Vermeidung einer Gasmangellage bzw. als Reaktion auf die hohen Strom- und Gaspreise zu zeitlich verzögerten Einnahmen aus Netzentgelten führen. Leitungspartner hat mögliche Mengenrückgänge der Kunden bereits in der Kalkulation der Erlösobergrenzen zum 01.01.2023 antizipiert. Insofern verzeichnet die Gesellschaft im Berichtsjahr keine weiteren darüberhinausgehende nennenswerte mengenbedingte Erlösausfälle bei den Netzentgelten Strom und Gas. Auch wenn der seit Ende 2021 signifikante Preisanstieg für Strom und Gas im Jahr 2023 vorerst gestoppt werden konnte, haben Insolvenzen diverser Händler gezeigt, dass Zahlungsausfälle für Netzbetreiber ein spürbares Risiko darstellen. Leitungspartner versucht, die Zahlungsausfallrisiken durch ein konsequentes Forderungsmanagement zu vermeiden bzw. zumindest zu vermindern. Für 2023 verzeichnet Leitungspartner keine nennenswerten Risiken aus Händlerinsolvenzen und geht daher auch für das Jahr 2024 von keinen wesentlichen Forderungsausfällen über den normalen Geschäftsverkehr hinaus aus. Risikobewertung Energiemarkt- und Energiepreiskrise: Bezogen auf das gesamte Schaenspotenzial der Energiemarkt- bzw. Energiepreiskrise sowie der Auswirkungen des russisch-ukrainischen Krieges sieht die Gesellschaft ein spürbares Risiko bei derzeit sinkenden Eintrittswahrscheinlichkeiten. Nach langen Diskussionen wurde im September 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Bundestag verabschiedet. Seit November 2023 ist nun auch das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossene Sache. Beide Gesetze werden am 01.01.2024 in Kraft treten. Eine Besonderheit dabei ist die Verzahnung von GEG und WPG. Die Verpflichtungen des GEG für einen Heizungstausch gelten für den Einzelnen erst nachdem eine Wärmeplanung vor Ort durchgeführt wurde. Beide Gesetze sind wesentliche Bausteine zur Sicherstellung des Ziels, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Aus Sicht der Gesellschaft stellt das WPG zusammen mit dem GEG in aktueller Form eine Bedrohung für den Weiterbetrieb von Gasverteilnetzen bzw. deren Umstellung auf klimaneutrale Gase dar. Die mangelnde Technologieoffenheit beider Gesetze führt aus Sicht von Leitungspartner zu einer einseitigen Fokussierung auf die Elektrifizierung des Wärmemarktes sowie Wärmenetze. In der aktuellen Form werden beide Gesetze zu einer grundlegenden Transformation der heutigen Gasnetze verbunden mit erheblichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Leitungspartner führen. Risikobewertung Transformation der Gasnetze: Bezogen auf das gesamte Schadenspotenzial möglicher Auswirkungen des WPG und GEG auf das Gasverteilnetz sieht die Gesellschaft ein mittleres Risiko bei derzeit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Lieferketten von Leitungspartner werden aktuell durch einige Faktoren negativ beeinflusst, bspw. durch Verknappung von Vorprodukten/-materialien sowie den Krieg in der Ukraine. Zusätzliche Verknappungseffekte ergeben sich aus begrenzten Produktionskapazitäten der Vorlieferanten bspw. als Folge des Fachkräftemangels. Um einkaufsbezogene Risiken wie Lieferengpässe zu verringern, beschafft Leitungspartner wichtige Materialien - zum Teil auf Basis langfristiger Lieferverträge - frühzeitig und erhöht seine Lagerbestände. Risikobewertung Lieferketten: spürbar In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2023 verzeichnete die Gesellschaft so gut wie keine Risiken aus der COVID-19-Pandemie. Im vierten Quartal 2023 registrierte die Gesellschaft allerdings eine steigende Anzahl der Infektionszahlen in der Belegschaft. Leitungspartner hat daher wieder konkrete Schutzmaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos wie bspw. das Angebot von kostenlosen Selbsttests für die Belegschaft beschlossen. Auch im vierten Jahr verbleiben insofern aus der Corona-Pandemie Risiken für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft. Risikobewertung Corona-Pandemie: gering Netzbetreiber sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden ausgesetzt. Absenkungen der Erlösobergrenzen aufgrund von Kostenerhebungen oder veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen führen in der Regel zu Erlöseinbußen. Bei allen genannten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass es bei den Erträgen aus dem Netzgeschäft im Saldo zu weiteren Minderungen kommt. Insoweit sind die Netzbetreiber und Dienstleister für die Netzbereiche aufgefordert, diesen negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Rahmen der Strom- und Gasnetze entsprechende Kosteneinsparungen und/oder Effizienzsteigerungen entgegenzusetzen. Risikobewertung aus regulatorischen Risiken: Trotz entsprechender Gegenmaßnahmen geht die Gesellschaft von einem mittleren Risikopotential aus. In ihrer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist Leitungspartner dem Risiko von Erlöseinbußen ausgesetzt, sofern Dritte als sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb von Messstellen übernehmen. Risikobewertung grundzuständiger Messstellenbetrieb: spürbar Betriebsrisiken Die Verteilungsanlagen des Netzbereiches sind technisch komplexe Anlagen. Längere Betriebsstörungen oder der Ausfall von Anlagen oder Komponenten könnten die Ertragslage beeinträchtigen. Kontinuierliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sowie ein Investitionsprogramm und die regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeitenden tragen zur Minderung dieses Risikos bei. Zudem ist Leitungspartner bereits seit 2013 in den Bereichen Strom, Gas und Wasser TSM-zertifiziert. Planmäßig hat im Berichtsjahr die Rezertifizierung stattgefunden. Wetterbedingte Extremsituationen können große Schäden an den technischen Anlagen der Gesellschaft verursachen. Als Folge kann es zu flächendeckenden Versorgungsunterbrechungen kommen. Um die Auswirkungen einer Störung so eng wie möglich zu begrenzen, hat Leitungspartner ein IT-gestütztes Störungs- und Krisenmanagementsystem eingerichtet, dessen Wirksamkeit regelmäßig getestet und verbessert wird. Risikobewertung technischer Anlagenbetrieb: Aus den unvermeidlichen Restrisiken im Zusammenhang mit dem Betrieb der technischen Anlagen und Netzinfrastrukturen ergibt sich in Bezug auf das aggregierte Schadenspotenzial ein mittleres Risikopotential bei einer insgesamt geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. Komplexe Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) erlangen in Unternehmen eine immer stärkere Bedeutung. Ihr Einsatz bedingt jedoch auch eine zunehmende Abhängigkeit. Ausfälle oder Störungen der Systeme können den Betrieb erheblich beeinträchtigen. Die Risiken aus dem IKT-Bereich werden durch die Umsetzung umfangreicher Redundanzkonzepte auf ein Minimum reduziert. Immer häufiger werden seitens der Gesellschaft u.a. auch zur Risikominimierung Tätigkeitsbereiche der IKT an Fremddienstleister ausgelagert. Risikobewertung IKT: Geringes Risikopotential mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit. Bezüglich Cyberangriffen und Sabotageakten hat sich die Bedrohungslage für die Netz- und IT-Infrastruktur verschärft. Leitungspartner ist durch den Betrieb nach den Regeln des DIN EN ISO 27001-zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems und durch starke Sicherheitsvorkehrungen unter Beachtung der Hinweise aus den Sicherheitsbehörden für dieses Risiko gut aufgestellt. Es wurden organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse etabliert. Risikobewertung Cyberangriffe und Sabotageakte: Trotz Berücksichtigung von getroffenen Gegenmaßnahmen geht die Gesellschaft derzeit von einem spürbaren Risikopotential, bei gleichzeitig steigender Eintrittswahrscheinlichkeit, aus. Konzessionsrisiken Von sehr hoher Bedeutung wäre für Leitungspartner die Aufhebung der Pachtverträge für die Strom-, Gas- und Wassernetze infolge des Verlusts der Konzessionsverträge der Muttergesellschaft SWD. Vor einigen Jahren wurden die Konzessionsverträge sowohl mit der Gemeinde Merzenich als auch mit der Stadt Düren verlängert; zuletzt 2017 der Konzessionsvertrag Wasser mit der Stadt Düren. Die Konzessionsverträge sind für einen langfristigen Zeitraum abgeschlossen. Jedoch wird aufgrund von Optionen bzgl. vorzeitiger Kündigungsmöglichkeiten in den aktuell bestehenden Konzessionsverträgen das Risiko auch in den nächsten Jahren teilweise aktuell bleiben. Gemeinsam mit der Muttergesellschaft SWD wirkt Leitungspartner dem Risiko u. a. mit Kooperationsangeboten entgegen. Risikobewertung Konzession: Sehr hohes Risikopotential mit einer sehr niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit. Angesichts der demografischen Entwicklung sowie der Altersstruktur der Gesellschaft sieht Leitungspartner in der Sicherung des Fachkräftebedarfs eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre. Die aktuelle Fachkräftenot kann den Erfolg der wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung von Leitungspartner insbesondere in Bezug auf die Zukunftsaufgaben der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende und der damit zusammenhängenden digitalen Transformation und dem Ausbau der Netzinfrastrukturen gefährden. Risikobewertung Fachkräftemangel: Auch vor dem Hintergrund bereits durchgeführter Maßnahmen zur Besetzung offener Stellen geht Leitungspartner derzeit noch von einem geringen Risikopotential aus, welches kurz- bis mittelfristig ansteigen wird. Trotz Einleitung von Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -verminderung werden vorgenannte Risikosachverhalte auch in den kommenden Jahren weiter Bestand haben. Weiterhin wird den erkennbaren Risiken, soweit handelsrechtlich zulässig, durch Bildung angemessener Rückstellungen wie auch durch einen umfangreichen Versicherungsschutz ausreichend Rechnung getragen. Die kritische Prüfung des Risikoportfolios lässt die Feststellung zu, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben und nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch für das Geschäftsjahr 2024 nicht erkennbar sind. Bestandsgefährdende Ereignisse sind der Leitungspartner derzeit nicht bekannt. Chancen Während die Transformation der Gasnetze im Zuge der Sicherstellung des Ziels der Klimaneutralität Deutschlands bis Ende 2045 Risiken für Leitungspartner birgt, kann die zunehmende Verantwortung für Netzbetreiber bei der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende zu zusätzlichen Erlöschancen sowohl im regulatorischen Umfeld als auch bei Netzdienstleistungen für Kunden führen. Die Gesellschaft sieht zudem Chancen in der Umsetzung von Erkenntnissen aus der regelmäßigen Teilnahme an Projekten, Best-Practice-Arbeitsgruppen und Benchmark-Vergleichen. Mit ihrer Teilnahme versucht die Gesellschaft sowohl Potenziale zur Effizienzsteigerung aufzudecken als auch strategische Ansätze zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesellschaft ableiten zu können. Basierend auf bereits in verschiedenen Bereichen realisierten Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Institutionen, hält es die Gesellschaft - nicht zuletzt aufgrund des Kostendrucks im Rahmen der Umsetzung der ARegV - für unerlässlich, auch in Zukunft möglichst weitere Effizienz- und Synergiepotentiale durch Kooperationsmöglichkeiten zu realisieren. Außerdem sieht die Gesellschaft Chancen in der fortlaufenden Optimierung der Geschäftsprozesse, die eine nachhaltige Kostensenkung sicherstellen. Insbesondere in der Digitalisierung von Prozessen, dem Einsatz robotergesteuerter Prozessautomatisierung sowie speziell in den kommenden Jahren durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz bestehen aus Sicht von Leitungspartner erhebliche Potenziale. Gleichzeitig sind Investitionen in neue technische Betriebsmittel und intelligente Netzsteuerungen notwendig, um die Potenziale neuer Geschäftsmodelle aus der Digitalisierungnutzen zu können und höhere Investitionen in den klassischen Netzausbau zu vermeiden. Die Generierung von Effizienzgewinnen sowie Produktivitätssteigerungen intensiviert die Gesellschaft seit 2022 zudem durch den verstärkten Einsatz von Lean-Management-Instrumenten. Gemeinsam mit der Muttergesellschaft SWD sieht Leitungspartner Chancen in der Ausgestaltung von neuen Geschäftsfeldern und -modellen, die sich aus der grundlegenden Veränderung der Energiemärkte ergeben können. Daher ist die Entwicklung von zukünftig neuen Geschäftsfeldern und -modellen in einen systematischen Innovationsmanagement-Prozess eingebunden, um Marktchancen laufend und frühzeitig erkennen sowie Risiken rechtzeitig entgegenwirken zu können. Darüber hinaus sieht die Gesellschaft in ihren Beschwerdeverfahren gegen die BNetzA, im Wesentlichen hinsichtlich der Festlegungen zu den Eigenkapitalzinssätzen Strom und Gas geringe Chancen, ihre Erlöse aus Netzentgelten zu erhöhen. Öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung Leitungspartner hat 2023 die ihr von der Stadt Düren im Rahmen der Daseinsvorsorge übertragene öffentliche Zwecksetzung nachhaltig erfüllt. Durch die wirtschaftliche und strategische Ausrichtung der Gesellschaft ist die Versorgungssicherheit und -zuverlässigkeit auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse gewährleistet und die wirtschaftliche und nachhaltige Energie- und Wasserversorgung sichergestellt, in den Grenzen und auf dem Niveau, welche durch die Anreizregulierung gesetzt werden. Ausblick / Ergebnisentwicklung Die aktuellen energiewirtschaftlichen Entwicklungen bestätigen den auch für 2024 zu erwartenden dynamischen Wandel der Energiewirtschaft in Deutschland. Die Energiekrise im Jahr 2022 war ein Beschleuniger der Energiewende, da die Notwendigkeit der nachhaltigen Energieproduktion noch stärker in den Fokus gerückt ist. Die Energiewende ist somit nicht nur eine dringend benötigte Antwort auf den Klimawandel, sondern auch eine große Chance für Europa und Deutschland, um wettbewerbsfähig und resilient zugleich zu bleiben und so einen nachhaltigen Weg heraus aus der Energiekrise zu begründen. Nicht zuletzt zeigen auch die politischen Beschlüsse im Hinblick auf das Osterpaket, dass der Fokus auf Energiesicherheit und Energieunabhängigkeit sowie eine dafür erforderliche resiliente und digitale Energieinfrastruktur noch weiter an Bedeutung gewonnen hat. Die Krise hat zudem dazu geführt, dass Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie stets zusammen gedacht werden muss. Mit dem Abschalten der letzten Kernenergieanlagen in Deutschland im April 2023 sowie dem Ausstiegspfad für Kohle bis 2030 wird dies immer bedeutender. Ohne diese Back-up Reserven ist Deutschland noch stärker als bisher vom Energieimport aus dem europäischen Ausland abhängig. Eine Reduktion dieser Abhängigkeit und gleichzeitige Sicherstellung der Versorgungssicherheit sowie Bezahlbarkeit von Energie kann nur durch den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien gelingen. Dieser Ausbau wiederum fördert die Nachhaltigkeit, kann aber nur erfolgreich sein, wenn er parallel durch einen deutlich gesteigerten und schnelleren Ausbau von Netzen begleitet wird. Darüber hinaus befindet sich die Energiewirtschaft nun an einem Wendepunkt. Die Energiewende ist nicht mehr nur eine Energiewende allein, sondern vor allem eine Wärmewende, von der jeder Einzelne unmittelbar bereits betroffen ist oder zukünftig sein wird. Diese Wende zu schaffen, ist eine der größten Herausforderungen der nächsten Dekade. Zentrale Bausteine für die Wärmewende, welche eine umfassende Infrastrukturwende erfordert, zu meistern und das energiewirtschaftliche Dreieck in Balance zu halten, sind und bleiben die Themen Netze und eine entsprechend notwendige Digitalisierung. Für eine belastbare Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ist eine Betrachtung der relevanten finanziellen Leistungsindikatoren erforderlich. Diese beinhalten insbesondere die erwarteten Umsatz- und Ergebnisziele. Nach den Zahlen des Wirtschaftsplans des Jahres 2024 ergibt sich für Leitungspartner der nachfolgende Ausblick: Für das Geschäftsjahr 2024 prognostiziert die Gesellschaft ein betriebliches Ergebnis in Höhe von 1,2 Mio. € und damit gegenüber dem Berichtsjahr einen deutlichen Ergebnisanstieg. Neben der Tatsache, dass die Planungsrechnungen zum Wirtschaftsplan keine Ergebniseffekte aus der Mehr-Mindermengenabrechnung sowie Mehr- bzw. Mindererlöse bei den Netzentgelten Strom und Gas berücksichtigen, sind der Wegfall der einmalig im Berichtsjahr angefallen Abrisskosten für ein Gebäude der Wasserversorgung sowie die vermehrten Rückstellungsbildungen für unterlassene Instandhaltungsarbeiten im Berichtsjahr wesentliche Ursachen für den geplanten Ergebnisanstieg im Jahr 2024. Hinzu kommen die steigenden Netzentgelte Strom infolge des neu verhandelten Ausgangsniveaus zum Beginn der vierten Regulierungsperiode sowie ein positiver Regulierungskontoeffekt bei den Netzentgelten Gas. Nach Bereinigung der planerisch nicht berücksichtigten Effekte aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung (Istumsatzerlöse 2023: 10,7 Mio. €) rechnet die Gesellschaft 2024 mit einem Anstieg der Umsatzerlöse um 3,5 Mio. € auf 81,2 Mio. €. Im Wesentlichen resultiert dieser Anstieg aus Mehrerlösen gegenüber der Muttergesellschaft SWD sowohl im Zusammenhang mit den Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen als auch der Weiterberechnung aktivierungspflichtiger Baumaßnahmen in den gepachteten Leitungsnetzen, Anlagen und Gebäuden. Eine Voraussetzung für die Erreichung der geplanten Umsatz- und Ergebnisziele im Folgejahr stellt der weitestgehende Eintritt der in der Planung berücksichtigten Annahmen bspw. zur konjunkturellen und witterungsbedingten Entwicklung sowie der regulatorischen Rahmenbedingungen dar. Analog zu den Vorjahren hat sich Leitungspartner für das Jahr 2024 zum Ziel gesetzt, wieder einen LTIF von Null zu erreichen. Die Umsetzung der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland, die eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorsehen, führen auch im kommenden Jahr zu umfangreichen Projektarbeiten bei Leitungspartner. Mit dem Wärmeplanungsgesetz, welches nach intensiven Beratungen gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wird die Klimaneutralität in Wärmenetzen, sowie klimaneutrales Heizen in Gebäuden angestrebt. Das Wärmeplanungsgesetz richtet sich an die Kommunen, die entsprechende Transformationspläne - je nach Größe der Kommune - bis spätestens 2028 erstellen müssen. Die Stadt Düren hat beschlossen, die kommunale Wärmeplanung (kWP) bereits 2023 zu beginnen und den Auftrag dazu an die Leitungspartner erteilt. Anfang November wurden die Arbeiten an der kWP begonnen, die folgende Arbeitspakete umfasst: Analyse des Gebäudebestandes, Potenzialanalyse, Szenarienbildung und Maßnahmenfestlegung. Darüber hinaus sind lokale Akteure einzubinden, sowie eine Verstetigungsstrategie zu entwickeln. Die Arbeiten an der kWP sollen innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Auf Grundlage der im Osterpaket der Bundesregierung formulierten Ausbauziele für erneuerbare Energien und den von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Szenarien für die Bedarfsentwicklung in der Stromversorgung, hat die Gesellschaft mit Unterstützung der Westenergie AG, Essen, eine sogenannte Regionalisierung der entsprechenden Zuwächse bezogen auf das Netzgebiet der Gesellschaft durchgeführt. Mit diesen Daten sollen bis Anfang 2024 die notwendigen Investitionen in den Spannungsebenen Nieder- bis Mittelspannung ermittelt werden. Unter der Voraussetzung, dass die prognostizierten Entwicklungen tatsächlich auch so eintreten und keine Umstände hinzukommen, die eine Umsetzung hemmen, müssen erheblich höhere Investitionsmittel für die Ertüchtigung der Stromnetze durch Leitungspartner und deren Gesellschafterin SWD bereitgestellt werden. In diesem Kontext kommt der im November von der BNetzA festgelegten "Netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen" (§14a EnWG) erhebliche Bedeutung zu. Mit dieser Regelung ist es möglich, Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen zeitweilig zu "dimmen", also in der Leistungsaufnahme zu begrenzen, um Netzengpässe oder drohende Netzzusammenbrüche in der Niederspannung zu verhindern. Mit diesem Instrument ist es möglich, Investitionen zu strecken, bzw. zu vergleichmäßigen. Die Gesellschaft wird zu Jahresbeginn 2024 mit der Umsetzung der aus §14a EnWG resultierenden Anforderungen beginnen. Der Gesetzgeber hat im November 2023 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet, in der es hauptsächlich um die Umsetzung des EuGH-Urteils vom 2. September 2021 zur Unabhängigkeit der BNetzA ging. Im Wesentlichen sieht die EnWG-Novelle die Aufhebung von verschiedenen Rechtsverordnungen der Bundesregierung gemäß § 24 EnWG alter Fassung mit Übergangsfristen vor. Bis zum Ende der vierten Regulierungsperiode (Gas: 31.12.2027; Strom: 31.12.2028) gilt der bisherige Verordnungsrahmen grundsätzlich weiter. Gleichwohl hat die BNetzA die Möglichkeit, bereits während der Übergangszeit aus ihrer Sicht erforderliche Änderungen am Verordnungsrahmen vorzunehmen. Mit der neu gewonnenen Unabhängigkeit erhält die BNetzA eine große Verantwortung. Zukünftig kann die Behörde bundesweit einheitliche Festlegungen bzgl. der Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang sowie einer näheren Ausgestaltung des Anreizregulierungsmodells treffen. Die Kompetenzen für Landesregulierungsbehörden sind insoweit auf Individualfestlegungen sowie einer Äußerungsmöglichkeit zu den BNetzA-Festlegungen beschränkt. Die zukünftigen Festlegungen der BNetzA insbesondere bei der Kostenregulierung werden entscheidend sein, ob den Verteilnetzbetreibern die Finanzierung der anstehenden Investitionen in die Transformation der Netze gelingen kann. Zudem muss aus Sicht von Leitungspartner sichergestellt sein, dass das Handeln der Behörde transparent und nachvollziehbar ist. Nur mit ausgewogenen und überprüfbaren Entscheidungen entstehen verlässliche Rahmenbedingungen, die für die Verteilnetzbetreiber dringend notwendig sind. Der neu zu gründenden "Großen Beschlusskammer" der BNetzA wird hier eine wichtige Aufgabe zukommen. Auch eine frühe Einbeziehung der Praxis, also den betroffenen Verteilnetzbetreibern, ist für gute Regulierungsentscheidungen unverzichtbar. Gemäß § 4 ARegV sind Netzbetreiber verpflichtet, zum 01. Januar eines Kalenderjahres die festgelegte Erlösobergrenze zu überprüfen und bei Änderungen der in § 4 Absätze 3 bis 5 ARegV genannten Parameter anzupassen. Während die Gesellschaft aufgrund der zu erwartenden Einsparbemühungen der Kunden insbesondere infolge der öffentlichen Aufrufe zum Energiesparen als auch der hohen Preise für Strom und Gas für 2023 noch von signifikanten Mengenrückgängen bei den SLP- und RLM-Kunden sowie zudem von Leistungsreduzierungen bei den RLM-Kunden ausging, unterstellt die Gesellschaft für das kommende Jahr 2024 keine weiteren Mengen- und Leistungsreduzierungen der Kunden. Hintergrund dieser Annahmen sind die sinkenden Strom- und Gaspreise, die Unwahrscheinlichkeit des Eintritts einer Gasmangellage im Winter 2023/24 sowie die Tatsache, dass mögliche Einsparpotentiale durch die Kunden in den Jahren 2022 und 2023 bereits realisiert wurden und daher weitere Einsparbemühungen der Kunden für 2024 eher nicht zu erwarten sind.
Düren, 7. Februar 2024 Leitungspartner GmbH Meyer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung II. Erläuterungen zu Ausweis, Bilanzierung und Bewertung der Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2. Angaben zu den Posten der Bilanz 3. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung III. Angaben zum Jahresergebnis IV. Ergänzende Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen/ Haftungsverhältnisse 2. Außerbilanzielle Geschäfte 3. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG 4. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers 5. Zusammensetzung der Geschäftsführung 6. Konzernzugehörigkeit 7. Belegschaft 8. Nachtragsbericht I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Leitungspartner GmbH mit Sitz in Düren ist als Netzbetreiber tätig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6355 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Die Leitungspartner GmbH erfüllt die Vorschriften des § 6b EnWG. In Anlehnung an die für Eigenbetriebe geltenden Formblätter für die Gliederung des Anlagevermögens ergeben sich bei der Darstellung des Sachanlagepostens "Technische Anlagen und Maschinen" für die Gesellschaft ausschließlich Werte im Bereich Verteilungsanlagen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alleiniger Gesellschafter der Leitungspartner GmbH ist die Stadtwerke Düren GmbH (SWD). II. Erläuterungen zu Ausweis, Bilanzierung und Bewertung der Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der notwendigen Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Für Verteilungsanlagen werden Nutzungsdauern von 12,5 bis 17,5 Jahren angesetzt, für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung von bis zu 20 Jahren. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst; zwischen 250 € und 800 € erfolgt eine Aufnahme im Anlagevermögen mit voller Abschreibung im Zugangsjahr und darauffolgender Abgangsbildung. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Für die Bewertung des Umlaufvermögens ist das strenge Niederstwertprinzip angewandt worden. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungswerten oder zum niedrigeren Tagespreis angesetzt. Dabei wurde ggf. auch die Lagerdauer durch Anwendung eines Gängigkeitsabschlags berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener notwendiger Gemeinkosten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Pauschalwerberichtigung ist insoweit mit 1 % bemessen. Innerhalb der Forderungen sind erhaltene Abschlagszahlungen verrechnet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse steht im Zusammenhang mit einem Förderprojekt und wird entsprechend den Abschreibungen der damit finanzierten Wirtschaftsgüter erfolgswirksam aufgelöst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln, - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz wurde unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung auf den 31.12.2023 extrapoliert und beträgt 1,82 % (Vorjahr 1,78 %). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17.03.2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Anwendung des 7-Jahresdurchschnittszinsatzes und des 10-Jahrsdurchschnittszinssatzes liegt bei 21 T€ (Vj. 91 T€). Einige Mitarbeiter erhalten aufgrund einer Betriebsvereinbarung auch über die aktive Dienstzeit hinaus einen Nachlass auf die Energieverbrauchsabrechnung. Die für diese Verpflichtungen gebildeten Rückstellungen wurden ebenso wie die für die Beschäftigten gebildeten Rückstellungen für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) zum Barwert angesetzt (Abzinsungssatz Energiepreisvergünstigung: 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst; Abzinsungssatz Altersteilzeitrückstellung 1,08 %, Vorjahr 0,59 %). Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von der Heubeck Richttafeln GmbH, Köln, mit einem Rechnungszinssatz von 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden auch hier unverändert jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % bzw. im Falle der Deputate eine Trendannahme von 2,20 % in der Rentenphase einkalkuliert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die langfristigen Rückstellungen sind mit dem von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst worden. Aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Düren GmbH werden passive latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei der Organträgerin ausgewiesen. Baukostenzuschüsse (BKZ) und Anschlusskostenbeiträge für Strom- und Gashausanschlüsse werden als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert und linear über den Zeitraum von 20 Jahren über eine Erfassung in den Umsatzerlösen aufgelöst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Energiesteuern In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Strom- und Erdgassteuer in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen ausgewiesen. 2. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage gezeigt. Es wurden keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB aktiviert. Unter Finanzanlagen sind die 0,7 %ige Beteiligung an der Versorgerallianz 450 Beteiligungs GmbH in Höhe von 252 T€ sowie die 49%ige Beteiligung an der Tiefbaupartner SL GmbH in Höhe von 12 T€ enthalten. Die Gesellschaft wurde in 2023 neu gegründet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in der Regel eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Ein Teil der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Gehaltsvorschüsse hat eine Restlaufzeit größer einem Jahr (28 T€ / Vj. 20 T€). Der Bilanzposten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus der Durchleitung von Strom und Gas in den jeweiligen Verteilnetzen. Neben den unterjährig abgerechneten tatsächlichen Durchleitungsmengen wird für den Teil der Kunden, für den - aufgrund der Fast-Close-Abschlusserstellung - am Bilanzstichtag noch keine Ablesedaten vorlagen, die Durchführung einer bilanziellen Abgrenzung auf der Grundlage der aktuellen Netzentgelte und eines angenommen Verbrauchsverhaltens notwendig. Von den so ermittelten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die erhaltenen Abschlagszahlungen aktivisch abgesetzt. Die bilanzielle Abgrenzung der für die Muttergesellschaft durchgeleiteten Strom-, Gas- und Wassermengen erfolgt nach gleicher Methodik. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 200 T€ (Vj. 57 T€) und betreffen Netznutzungsentgelte sowie den laufenden Liefer- und Leistungsverkehr. Das gezeichnete Kapital blieb im Geschäftsjahr unverändert und ist in Höhe von 100 T€ im Handelsregister eingetragen. Die Anteile werden mit 100,0 % von der Stadtwerke Düren GmbH gehalten. Die Anteile sind voll eingezahlt. Für Verpflichtungen für Deputatsleistungen wird eine Pensionsrückstellung in Höhe von 1.507 T€ bilanziert (VJ. 1.223 T€). Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: • 40 T€ Altersteilzeit • 825 T€ Lohn- und Urlaubsverpflichtungen gegenüber Betriebsangehörigen • 121 T€ Jubiläumszuwendungen an Betriebsangehörige • 81 T€ interne und externe Prüfungskosten • 389 T€ Verpflichtungen im Zusammenhang mit der KWK Einspeisung • 270 T€ Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Wassernetz • 137 T€ aus ausstehenden Kostenbescheiden und Rechtsstreitigkeiten • 870 T€ im Zusammenhang mit dem Stromnetz • 388 T€ Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Regulierungskonto • 252 T€ für unterlassene Instandhaltung Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten mit folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (1.730 T€, Vj. 1.874 T€), sowie aus dem Cash Pooling (5.541 T€, Vj. 2.668 T€). Gegenläufig wirkt sich der Ergebnisabführunsvertrag aus (1.664 T€, Vj. 126 T€). Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse erfasst worden. 3. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse einschließlich der Stromsteuer betragen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 88.438 T€ (davon 739 T€ periodenfremd). Im Einzelnen entfallen: • 47.791 T€ auf die Stromverteilung • 24.625 T€ auf die Gasverteilung • 16.022 T€ auf andere Tätigkeiten In den Umsätzen sind Erlöse für Dienstleistungserbringungen in den Bereichen Wassergewinnung, Contracting und Querschnittsfunktionen gegenüber dem verbundenen Unternehmen SWD in Höhe von zusammen 6.251 T€ (Vj. 6.160 T€), sowie gegenüber dem verbundenen Unternehmen Energierevolte im Bereich Querschnittsfunktionen in Höhe von 15 T€ (Vj. 23 T€) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 44 T€ periodenfremde sonstige Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung von Rückstellungen enthalten (Vj. 83 T€). Der Materialaufwand beinhaltet Konzessionsabgaben in Höhe von 3.319 T€ (Vj. 4.918 T€) und hat insgesamt einen periodenfremden Anteil in Höhe von 215 T€ (Vj. 11 T€). In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind 8.332 T€ (Vj. 8.583 T€) Pachtaufwendungen an SWD enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Servicedienstleistungen und Mietaufwendungen in Höhe von zusammen 3.911 T€ gegenüber dem verbundenen Unternehmen SWD (Vj. 4.800 T€). III. Angaben zum Jahresergebnis Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird der Verlust des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 1.664 T€ von der Stadtwerke Düren GmbH übernommen. IV. Ergänzende Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen/ Haftungsverhältnisse Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 13.411 T€ (Vj. 14.808 T€). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Leasingverträge für Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 867 T€ (Vj. 774 T€) bei Restlaufzeiten bis zu 70 Monaten. Aus Pachtverträgen für Strom-, Gas-, Wasser- und LWL-Netze besteht eine Verpflichtung in Höhe von 8.331 T€ (Vj. 8.583 T€). Aus Dienstleistungs- und Mietverträgen eine Verpflichtung in Höhe von 3.911 T€ (Vj. 4.800 T€). Beide Positionen betreffen verbundene Unternehmen. Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt 301 T€ (Vj. 652 T€). 2. Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, vor. 3. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der E.ON SE getätigt: Die Gesellschaft hat Strom-, Gas-, LWL und Wassernetze von der Stadtwerke Düren GmbH gepachtet (Pachtentgelt: 8.351 T€). Aus der technischen Betriebsführung in den Bereichen Wassergewinnung und Contracting sowie aus Dienstleistungen bei verschiedenen Querschnittsfunktionen, beides gegenüber der Stadtwerke Düren GmbH, entstanden Erlöse in Höhe von 6.251 T€. Für die Miete von Teilen eines Verwaltungsgebäudes sowie für Dienstleistungen im Bereich verschiedener Querschnittsfunktionen entstand ein Aufwand in Höhe von 3.911 T€ gegenüber der Stadtwerke Düren GmbH. 4. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers Auf Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird nach § 285 Nr.17 HGB verzichtet, da dieses im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens enthalten ist. 5. Zusammensetzung der Geschäftsführung Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Cord Meyer kfm. und techn. Geschäftsleitung Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird gemäß §286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Geschäftsführerbezüge sind nicht individualisiert angegeben. Die gesellschaftsvertragliche Vorschrift mit Bezug auf § 108 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, stellt nach Auffassung der Geschäftsführung eine Regelung dar, die es erlaubt, im mit der Geschäftsführung geschlossenen Dienstvertrag keine Offenlegung der Bezüge zu vereinbaren. Geschäftsführer und Gesellschafter haben deshalb von einer ausdrücklichen Vereinbarung zur Offenlegung der Bezüge im Dienstvertrag des Geschäftsführers abgesehen. 6. Konzernzugehörigkeit Die Leitungspartner GmbH wird als verbundenes Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196 des Amtsgerichts Essen) als kleinster und größter Konsolidierungskreis einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. 7. Belegschaft Die in der Altersteillzeit befindlichen und die in der Elterzeit befindlichen Personen (ruhende Arbeitsverhältnisse) sind nicht in der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer miteinbezogen. Von der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (146 ) waren im Geschäftsjahr 2023 46 Lohnempfänger und 100 Gehaltsempfänger sowie zusätzlich 12 Auszubildende. Von der Gesamtzahl waren 136 männlich und 22 weiblich. Im Vorjahr war die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer 144, davon 44 Lohnempfänger und 100 Gehaltsempfänger und 12 Auzubildende. Die Leitungspartner GmbH ist Mitglied in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die Mitgliedsunternehmen unterliegen der jeweiligen Satzung der RZVK. Der Umlagesatz - der vollumfänglich vom Arbeitgeber getragen wird - beträgt für das Jahr 2023 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Darüber hinaus übernimmt der Arbeitgeber steuerfreie pauschale Sanierungsgelder in Höhe von 3,5 %, die von der RZVK in Form einer Zusatzumlage zur Deckung eines über die Umlagen hinausgehenden Finanzierungsbedarfes erhoben werden. Die Summe des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts betrug im Berichtszeitraum 9.738 T€. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt entfällt vollständig auf anspruchsberechtigte Arbeitnehmer. Ein Fehlbetrag ist gemäß Artikel 28 EGHGB nicht ausgewiesen. 8. Nachtragsbericht Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.
Düren, 7. Februar 2024 Leitungspartner GmbH Meyer Anlagevermögen Geschäftsjahr 2023 nach HGB
Bilanz Tätigkeitsabschlüsse
Tätigkeitsabschlüsse (GuV) der Leitungspartner GmbH gem. § 6b Absatz 3 EnWGGeschäftsjahr 01.01. - 31.12.2023 (Vorjahr 01.01. - 31.12.2022)
Erläuterung zu den TätigkeitsabschlüssenTätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023 Definition der Unternehmenstätigkeiten Elektrizitätsverteilung Der Elektrizitätsverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Mittel- und Niederspannungsnetz (≤ 110 kV) stehenden Aktivitäten zugeordnet. Das Netz wurde von der Stadtwerke Düren GmbH, Düren, gepachtet. Gasverteilung Der Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Gasnetz des Nieder-, Mittel-und Hochdrucks (bis einschließlich 5 PN (DP)) stehenden Aktivitäten zugeordnet. Das Netz wurde von der Stadtwerke Düren GmbH, Düren, gepachtet. Grundzuständiger Messstellenbetreiber Dem grundzuständigen Messstellenbetreiber werden die mit der Übernahme der Grundzuständigkeit nach § 3 MsbG stehenden Aktivitäten zugeordnet. Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors Unter den anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors betreibt die Leitungspartner GmbH die Verteilungsnetze der Wasserversorgung sowie die Glasfasernetze für die Breitbandkommunikation im Stadtgebiet von Düren und der Gemeinde Merzenich. Das Wasserversorgungsnetz sowie die Glasfasernetze für die Breitbandkommunikation werden von der Stadtwerke Düren GmbH, Düren, gepachtet. Zudem hat die Leitungspartner GmbH ihre Betriebsführungen für die Wassergewinnungs- und Contractinganlagen der Stadtwerke Düren GmbH sowie ihr Geschäftsfeld Netzdienstleistungen den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet. Grundsätze einschließlich der Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet wurden Auf Grund der Organisationsstruktur der Leitungspartner GmbH werden grundsätzlich die Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung nach einem adäquaten Schlüssel, der eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht und der aus der Aufteilung eines vergleichbaren Postens der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet wurde. Die Residualgröße aus der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen aus der Zuordnung von Aktiva und Passiva wird im Eigenkapital gezeigt. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Abschreibungsmethoden sind im Jahresabschluss der Leitungspartner GmbH ersichtlich. Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen der Leitungspartner GmbH zum 31. Dezember 2023 Allgemeine Erläuterungen Die Leitungspartner GmbH betreibt die Verteilungsnetze der Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie die Glasfasernetze für die Breitbandkommunikation im Stadtgebiet von Düren und der Gemeinde Merzenich. Zudem erbringt die Leitungspartner GmbH Betriebsführungsleistungen für die Wassergewinnungs- und Contractinganlagen der Stadtwerke Düren GmbH sowie Netzdienstleistungen. Hierunter sind Dienstleistungen zu verstehen, die Leitungspartner aus ihrer Kernkompetenz heraus an innerbetrieblichen Verteilungsanlagen und -netzen im Eigentum von Industriekunden oder anderen Versorgungsunternehmen erbringt. Die Tätigkeitsabschlüsse der Leitungspartner GmbH sind nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung regelt die Anreizregulierungsverordnung in Verbindung mit StromNEV und GasNEV die Netzkostenermittlung. Als Grundlage ist hierzu die Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahresabschlusses gemäß § 6b EnWG festgeschrieben. Gemäß § 4 Abs. 4 StromNEV bzw. GasNEV ist bei nicht direkt zuzuordnenden Kosten eine sachgerechte Schlüsselung möglich, die jedoch dem Grundsatz der Stetigkeit unterliegen muss. Hierbei wird: • ein Umsatzschlüssel auf Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung verwendet für die Schlüsselung der nicht direkt zuordnungsfähigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände, des Postens Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und der Umsatzsteuerzahllast gegenüber der Finanzbehörde • ein Umlageschlüssel auf Grundlage von personengenauen Zuordnungen der Mitarbeiter auf die Unternehmenstätigkeiten verwendet für die Schlüsselung der nicht direkt zuordnungsfähigen Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen Verbindlichkeiten (Ausnahme Umsatzsteuerzahllast) und sonstigen Vermögensgegenstände • ein Lagerschlüssel auf Grundlage der Lagerumsätze verwendet für die Schlüsselung der nicht direkt zuordnungsfähigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe • ein Schlüssel für Anlagegüter auf Grundlage der direkt zurechenbaren Anlagegüter verwendet. Aus dem mit der Stadtwerke Düren GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrag resultierende Forderungen und Verbindlichkeiten hat die Leitungspartner GmbH den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet. Erläuterungen zur Bilanz Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 13,4 Mio. €. Diese resultieren in Höhe von 12,2 Mio. € aus Dienstleistungs- und Pachtverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen. Insgesamt entfallen 5,0 Mio. € auf die "Elektrizitätsverteilung", 3,5 Mio. € auf die "Gasverteilung" sowie 4,9 Mio. € auf die "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors".
Düren, 7. Februar 2024 Leitungspartner GmbH Meyer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Leitungspartner GmbH, Düren Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Leitungspartner GmbH, Düren, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Leitungspartner GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 7. Februar 2024 KPMG
AG
Hillesheim, Wirtschaftsprüfer Biermann, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Leitungspartner GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde am 29. Juli 2024 festgestellt. |
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