Bio-Energie-Rave Verwaltungs-GmbH

Westerholzer Weg 17, 24975 Ausacker, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 5615 FL
Eingetragen
22.12.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Firma Bio-Energie-Rave GmbH & Co. KG mit Sitz in 24975 Ausacker.

Historie

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Management

NameRolle
Ole Dietz
seit 27.6.2023
Geschäftsführer
Karl-Wilhelm Rave
seit 22.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Karl-Wilhelm Rave
Ausacker
12.500 €
50.00%
Ole Dietz
Ausacker
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bio-Energie-Rave Verwaltungs-GmbH

Ausacker

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 65.765,48 60.693,73
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.232,63 60.428,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 24.000,00 24.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 532,85 264,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 65.765,48 60.693,73

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 55.015,38 49.875,39
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 24.875,39 19.913,12
III. Jahresüberschuss 5.139,99 4.962,27
B. Rückstellungen 2.076,02 1.992,00
C. Verbindlichkeiten 8.674,08 8.826,34
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.674,08 8.826,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 65.765,48 60.693,73

Anhang

Bio-Energie-Rave Verwaltungs-GmbH, Westerholzer Weg 17, 24975 Ausacker

A. Allgemeine Angaben

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß §§ 266 und 275 HGB vorgenommen. Posten, die weder am Bilanzstichtag noch am Bilanzstichtag des Vorjahres einen Betrag ausweisen, wurden nicht aufgeführt.

Zum Bilanzstichtag wurden erstmalig die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) angewendet Es wurde grundsätzlich vom Beibehaltungswahlrecht Gebrauch gemacht; wesentliche Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich daher nicht.

Die bisher auf der Aktivseite ausgewiesenen nicht eingeforderten "Ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital" wurden nunmehr auf der Passivseite offen vom "Gezeichneten Kapital" abgesetzt; soweit sie bereits eingefordert sind, werden sie im Posten "Forderungen aus ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital" gesondert ausgewiesen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf.

Der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Für das latente Ausfallrisiko wurde keine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen gebildet.

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, wobei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre laut Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgezinst wurden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zu den Bilanz

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre

D. Sonstige Angaben

Die Geschäfte wurden von dem vertretungsberechtigten Geschäftsführer der Firma Bio-Energie-Rave Verwaltungs- GmbH Herrn K. W. Rave, Ausacker, geführt.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nur für die o. g. Verbindlichkeiten.

Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden am 31. Dezember 2012 nicht.

Bürgschaftsverpflichtungen sind nicht eingegangen worden.

 

Ausacker

gez. K.W. Rave, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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