Sterne-Bau GmbH
Philippsburger Straße 65, 76661 Philippsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Bentz seit 20.2.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sterne-Bau GmbHBischofsheim(vormals: Wiesbaden)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz 31. Dezember 2011Aktiva in €
Gewinn- und Verlustrechnung in € zum 31. Dezember 2011
Ralf Metzger Staatlich geprüfter Betriebswirt Goethestraße 4 65474 Bischofsheim Bischofsheim, 25.04.2014 Auftrag Die Geschäftsführung der
beauftragte mich als Buchhalter den vorliegenden Jahresabschluss 2011 ohne Prüfung und Plausibilitätsbeurteilung der übergebenen Unterlagen zu erstellen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB gebrauch gemacht. Der mir erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang zu erstellen. Auftragsdurchführung Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines Auftrags. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Celal Yildiz erbracht. Von der Geschäftsführung wurde mir in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung versichert, dass in dem Jahresabschluss alle bilanzpflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft vollständig und richtig enthalten sind. Art, Umfang und Ergebnis während meiner Auftragsdurchführung im einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen sind, soweit sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in meinen Arbeitspapieren festgehalten. Rechtliche Verhältnisse
Wesentliche Veränderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag liegen nicht vor. Steuerliche Verhältnisse
Das Unternehmen unterliegt auf Grund seiner Tätigkeiten der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß §§ 15 16 UStG. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen Ordnungsmäßiger Buchführung (GoB ). Die Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Lexware Financial Office ausgewertet. Die Entwicklung des Anlagevermögens soweit vorhanden mit Hilfe des gleichen Programms bearbeitet. Neben einer Beschreibung der einzelnen Gegenständen soweit vorhanden wird ein Bachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen insbesondere die Abschreibungen, wenn Vorhanden, geführt. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit Lexware Lohn- und Gehalt geführt. Die Organisation der Buchhaltung, das örtliche Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Saldenvorträge zum 01. Januar entsprechen den Ansätzen in der Bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres zum 31. Dezember. Jahresabschluss Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 268 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrecht beachtet. Das Abnutzbare Anlagevermögen soweit vorhanden wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wenn vorhanden werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gliederung und Bewertung der Bilanz und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung der Bewertungswahlrecht sind nicht zu verzeichnen. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Der Anhang erhält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung, soweit sie nicht. Bereits dort gemacht wurden, und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. AnhangAllgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH- Gesetzes beachtet. Soweit Wahlrecht für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Verfahren der Einzelaufstellung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größen handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht vorhanden. Dadurch entfällt die planmäßige Abschreibung. Vorräte sind nicht vorhanden. Der dokumentierte Wareneinkauf in Höhe von € 30.209,57 wurde bei den Bauleistungen direkt verarbeitet. Die Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände sind Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt. Steuerrückstellungen wurden nicht gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr sind keine abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorhanden. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung. 1. Forderungen Der Betrag in Höhe von € 3.236,6 der Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenstände werden voraussichtlich im Kalenderjahr 2012 durch das Finanzamt ausgeglichen. 2. Angaben zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten in Höhe € 2.729,92 sind offenstehende Materialrechnungen. Der Betrag der Verbindlichkeiten in Höhe von € 343,95 sind noch abzuführende Sozialleistungen. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von € 998,76 wurden durch Einlagen ausgeglichen. In dem Feststellungszeitraum wurden zwei Mitarbeiter auf Stundenbasis beschäftigt. Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung (Herr Yildiz) festgestellt. Die vorliegende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt übernommen. |
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