Lottmann
Beteiligungsgesellschaft mbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.717,06 |
30.583,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.717,06 |
30.583,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.717,06 |
30.583,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.928,92 |
27.862,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.862,71 |
976,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.066,21 |
886,04 |
| B.
Rückstellungen |
1.332,67 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.455,47 |
1.520,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.455,47 |
1.520,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.717,06 |
30.583,55 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
Lottmann Beteiligungsgesellschaft mbH
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Lottmann
Beteiligungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz und Gewinn- und Ver-
lustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.455,47
(Vorjahr: Euro 1.520,84).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Als Gründe hierfür sind zu nennen:
positiver Geschäftsverlauf der Lottmann GmbH & Co
KG.
Gewinnvortrag
In der Bilanz 2010 wurde ein Gewinnvortrag von Euro
1.872,71 einbezogen.
D. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Oliver Lottmann
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name
|
Lottmann
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Sitz
|
Stettiner Str. 1, 31106
Paderborn
|
Rechtsform
|
GmbH & Co. KG
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Forderungen
|
31.717,06
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Paderborn, den
22.03.2011
Oliver Lottmann
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