Dolcera GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Larissa Antonia Pohl seit 15.6.2020 | Geschäftsführer |
Ingo Sánchez Kuhlmann seit 16.10.2017 | Prokura |
Robert Valek seit 2.9.2015 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
J. Walter Thompson GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.20095 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSWir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 der J. Walter Thompson GmbH (vormals: J. Walter Thompson GmbH & Co. KG), Frankfurt am Main, in der Fassung der Anlage 1 den folgenden, unter dem 12. Juli 2010 unterzeichneten, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der J. Walter Thompson GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschritten liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der J. Walter Thompson GmbH, Frankfurt am Main, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." 6 SCHLUSSBEMERKUNGDen vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 der J. Walter Thompson GmbH (vormals: J. Walter Thompson GmbH & Co. KG), Frankfurt am Main, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard des lnstituts der Wirtschaftsprüfer - lDW PS 450). Zu dem von uns unter dem 12. Juli 2010 erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt 5 "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks".
Frankfurt am Main, 12. Juli 2010 Deloitte
& Touche GmbH
ppa. Lampert, Wirtschaftsprüfer ppa. Anthes, Wirtschaftsprüfer Für Veröffentlichungen oder die Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Legeberichts in einer von der testierten Fassung abweichenden Form sowie für den Fall der Übersetzung in andere Sprachen bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, falls dabei der von uns erteilte Bestätigungsvermerk zitiert wird oder ein Hinweis auf unsere Jahresabschlussprüfung erfolgt; wir weisen hierzu auf die Bestimmungen des § 328 HGB hin. |
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