Skinomics
GmbH
Halle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
163.383,00 |
108.322,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
572,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
162.811,00 |
108.322,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
188.768,63 |
136.919,74 |
| I.
Vorräte |
8.500,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.992,15 |
66.271,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
111.276,48 |
70.648,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
625,00 |
625,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
352.776,63 |
245.866,74 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
245.199,03 |
145.044,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
120.044,11 |
113.255,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
100.154,92 |
6.789,09 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
37.150,00 |
31.167,00 |
| C.
Rückstellungen |
37.322,00 |
15.225,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
33.105,60 |
54.430,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.105,60 |
54.430,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
352.776,63 |
245.866,74 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Skinomics GmbH
für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
2. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr
keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die Bilanz und den
Anhang werden insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288
HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB
vollumfänglich in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden, auch nach erstmaliger
Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) geänderten Regelungen des HGB, weiterhin
soweit als möglich an den steuerlichen Bestimmungen
orientiert, um möglichst geringe Abweichungen zwischen
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung zu
generieren.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
4. Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr 2011 kam
die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 150,00 €
nicht übersteigen, folgt den steuerlichen Regelung des
§ 6 Abs. 2 S. 4 EStG und werden im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgaben zum Abzug gebracht. Der
Ausweis erfolgte unter den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen.
Abnutzbare, bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und
deren Anschaffungskosten die Wertgrenze des § 6 Abs. 2
S. 4 EStG von 150,00 € übersteigen, jedoch die
Grenze von 410,00 € nicht übersteigen, wurden
entsprechend der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2
S. 1 EStG im Jahr der Anschaffung in der
Anlagenbuchführung erfasst und in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgezogen. Die steuerbilanzielle
Vorschrift kann dabei nach herrschender Meinung für
die Handelsbilanz übernommen werden.
Umlaufvermögen
5. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "
Vorräte" ausgewiesenen
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB
angesetzt. Die Herstellungskosten wurden dabei entsprechend
dem Arbeitsfortschritt retrograd auf Basis der
Rechnungsendpreis ermittelt. Fremdkapitalzinsen wurden
nicht einbezogen.
6. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
7.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
8. Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Die
latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden
Differenzen:
- Inanspruchnahme steuerlicher
Sonderabschreibungen
- Unterschiedliche Auflösungsbeträge beim
Sonderposten für Zuschüsse aufgrund von
steuerlichen Sonderabschreibungen.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit
einem Steuersatz in Höhe von 31,575 %.
Verbindlichkeiten
9. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
C.
Angaben zur Bilanz
10. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis der
Posten der Bilanz erfolgte, mit Ausnahme der zwingenden
Änderungen durch die Erstanwendung des HGB in der
Fassung des BilMoG, im Vergleich zum Vorjahr stetig.
11. Die Darstellung eines
Anlagegitters wird nach § 274a Nr. 1 HGB
unterlassen.
12. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu
einem Jahr.
13. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen
in Höhe von 3.105,60 € mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 4.430,63 €).
Das unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene
Darlehen in Höhe von 30.000,00 € (Vorjahr:
50.000,00 €) wurde auf unbestimmte Zeit gewährt.
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind
30.000,00 € (Vorjahr: 50.000,00 €) durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Im
Einzelnen handelt es sich um folgende Sicherheiten:
- Sicherungsübereignung von
Gegenständen des Anlagevermögens
14. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
15. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
16. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine
Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
17. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2011 von
- Herrn Christian Sporn, Halle
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
06120 Halle (Saale), den 13. Februar 2012
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Skinomics GmbH
Christian Sporn
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2012 festgestellt.
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