Wirths Transport GmbHLiquidiert

Walberfeldstraße 1A, 51545 Waldbröl, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 7796
Eingetragen
21.1.2003
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb eines Transport- und Speditionsgeschäfts im Nah- und Fernverkehr, die Vermietung von eigenen Fahrzeugen mit oder ohne Fachpersonal an Dritte gegen Entgelt, die Nutzung fremder Fahrzeuge mit oder ohne Fachpersonal sowie der Handel und die Lagerung von Baustoffen.

Historie

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Management

NameRolle
Ingeburg Wirths
seit 12.8.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

40.00% identifiziert60.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
40.00%

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Erbengemeinschaft nach Kurt Wirths
55.00%
Erbengemeinschaft nach Kurt Wirths
5.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Kurt Wirths
Walberfeldstr. 1a, 51545 Waldbröl
60.00%
Ingeburg Wirths
Walberfeldstr. 1, 51545 Waldbröl
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wirths Transport GmbH

Waldbröl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 25.06.2014

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

66,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

40.228,63

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4,91

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.289,06

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.192,11

Summe Aktiva

44.780,71



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Eigenkapital

I. eingefordertes Kapital

13.217,71

II. Verlustvortrag

-9.911,80

III. Jahresfehlbetrag

-6.498,02

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.192,11

B. Rückstellungen

13.400,00

C. Verbindlichkeiten

31.380,71

Summe Passiva

44.780,71

ANHANG für das Geschäftsjahr bis 25.06.2014

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Wirths Transport GmbH zum 31.12.2013 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Rechnungs abgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Ingeborg Wirths.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Waldbröl, den 30.06.2015

 

Waldbröl, den 30. Juni 2015

gez. Ingeborg Wirths

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2015

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