REMKA GmbHLiquidiert

81825 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 179728
Eingetragen
8.6.2009
Branche
Reiseleiter und GästeführerKonzertveranstalterVermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Gegenstand
Betreuung von ausländischen Besuchern

Historie

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Management

NameRolle
Mykola Plitusiak
seit 29.4.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Pavel Olshanskiy
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kakharman Makhmudov
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

REMKA GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 22.854,04 1.667,88
I. Sachanlagen 22.854,04 1.667,88
B. Umlaufvermögen 46.038,71 44.485,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.800,00 28.813,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.238,71 15.672,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 426,00 426,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.318,75 46.579,77

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 45.615,01 30.026,58
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 5.026,58 0,00
III. Jahresüberschuss 15.588,43 5.026,58
B. Rückstellungen 12.825,24 4.766,95
C. Verbindlichkeiten 10.878,50 11.786,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.318,75 46.579,77

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,- ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Mykola Plitusiak.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

München, den 31. Mai 2011

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