GEBO Bodendeponie GmbHLiquidiert

33181 Bad Wünnenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 205263
Eingetragen
2.5.1995
Branche
Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen AbfällenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauErschließung von unbebauten Grundstücken
Gegenstand
das Verfüllen von Grundstücken mit Bodenaushub

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

GEBO Bodendeponie GmbH

Gera

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 15.620,73 15.620,73
I. Sachanlagen 15.620,73 15.620,73
B. Umlaufvermögen 29,18 61,61
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29,18 61,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.649,91 15.682,34

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 10.539,91 11.312,84
I. gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Bilanzverlust 15.535,98 14.763,05
davon Verlustvortrag 14.763,05 13.869,40
B. Rückstellungen 300,00 300,00
C. Verbindlichkeiten 4.810,00 4.069,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.810,00 4.069,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.649,91 15.682,34

Anhang

Anwendungen des Bilanzrichtliniengesetzes

- Für die G + V haben wir das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt § 275 S.1, 1 Halbj. HGB.

- Die Wertansätze des Vorjahres sind unverändert übernommen worden. § 252 Nr. 1 HGB.

- Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten erfaßt und werden voraussichtlich ihrer ND entsprechend abgeschrieben § 248 (2) HGB in Verbindung § 253 HGB.

- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten bewertet § 253 (2) in Verbindung § 255 HGB.

- Leistungsbedingte Wertminderung werden durch planmäßige Abschreibungen erfaßt, die auf der Grundlage steuerlicher anerkannter Höchstsätze bemessen werden. Soweit steuerlich zulässig, erfolgte z. T. auch degressive mit Übergang auf planmäßig lineare AfA § 254 in Verbindung § 279 (2) HGB.

- GwG's werden gem. § 6 (2) EStG abgeschrieben.

- Warenbestände sind zu Anschaffungskosten aktiviert § 253 (3) HGB. § 279 (2) HGB.

- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind bereinigt zum Nennwert erfolgt § 253 (1) HGB.

- Zinsansprüche bzw. Verpflichtungen sind den Darlehen zugerechnet.

- Alle übrigen erkennbaren kfm. Risiken sind durch die übrigen Rückstellungen berücksichtigt § 252 Nr. 4 HGB.

- Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert § 253 HGB

- Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2016 von den Geschäftsführern K.-H. Schmidt und E. Donschen unterzeichnet.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2016 festgestellt.

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