ArQ - Spiele und Event GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolas Sebastian Ehses seit 17.6.2025 | Prokura |
Detlev Beckedorf seit 7.8.2024 | Prokura |
Christian Wohn seit 7.8.2024 | Prokura |
Ann-Katrin Maciejewski seit 3.5.2024 | Prokura |
Andreas Dehlzeit seit 20.7.2023 | Geschäftsführer |
Christian Alpert seit 13.3.2020 | Geschäftsführer |
Ulrich Schartow seit 1.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gerhardus Georg KnoopGerhardus Knoop GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SozialFactoring GmbH (vormals: BFS Service GmbH)KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.20232.3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 17 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gemäß § 340k HGB haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (Anlage Jahresabschluss und Lagebericht) der SozialFactoring GmbH, Köln (bis 15. März 2024 BFS Service GmbH) unter dem Datum vom 18. April 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SozialFactoring GmbH, Köln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SozialFactoring GmbH, Köln (im Folgenden "Gesellschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." 2.4 Zusammenfassende Schlussbemerkungen 18 Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 340k HGB fassen wir wie folgt zusammen: 19 Die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch das unechte und echte Factoringgeschäft für Kunden aus dem Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, die endgültige Übernahme des unechten Factorings in die eigenen Bücher, die IT- Migration sowie die Abspaltung des Geschäftsbereich Beratung rückwirkend zum 1. Januar 2023. 20 Die Vermögenslage ist geordnet. Die Aktiva und Passiva sind in der Bilanz vollständig erfasst und nach den gesetzlichen Bestimmungen bewertet. Wir halten die gebildete Risikovorsorge zur Deckung der akuten Risiken für angemessen. 21 Die BFS Service war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachzukommen. 22 Die Ertragslage der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 gut. Sie war durch einen deutlich höheren Zinsüberschuss und den Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund der Abspaltung des Beratungsgeschäftes gekennzeichnet. Aufgrund der Abspaltung des Geschäftsbereich Beratung ist die Aufwandsseite nur bedingt zum Vorjahr vergleichbar. 23 Das Ergebnis vor gewinnabhängigen Steuern ist mit 5.503,2 TEUR gegenüber dem Vorjahr um 4,3 % zurückgegangen. Da eine Steuerumlage aufgrund der Organschaft nicht gebildet wurde, entspricht es der Gewinnabführung an die Muttergesellschaft. 24 Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 haben wir unter dem Datum vom 18. April 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 25 Nach der Ergebnisvorschaurechnung rechnet die Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr mit einem verbessertem Ergebnis aus dem Factoringgeschäft. Da auf Ausschüttungen der BFS Abrechnungs GmbH, Hildesheim verzichtet wird, wird mit einem rückläufigen Betriebsergebnis gerechnet. 26 Die Strategien der Gesellschaft sind auf deren nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. 27 Die BFS Service verfügt über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Die Geschäftsorganisation der BFS Service entspricht unter Berücksichtigung der festgelegten Strategien den Anforderungen an ein Finanzdienstleistungsinstitut dieser Größe und Struktur. Das Interne Kontrollsystem ist angemessen und wirksam. 28 Die eingerichteten Verfahren des Risikomanagements gewährleisten eine vorsichtige Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials. Auf dieser Grundlage ist die Risikotragfähigkeit unter den von der BFS Service definierten Risikoszenarien gegeben. 29 Besondere strukturelle Risiken im Factoringgeschäft bestehen nicht. 30 Die geldwäscherechtlichen Pflichten sowie die Pflichten zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen hat Gesellschaft insgesamt erfüllt. 31 Den weiteren unserer Prüfung unterliegenden Pflichten nach dem KWG sowie nach den sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften einschließlich der damit verbundenen Anzeigen wurde entsprochen. 32 Die Gesellschafterversammlung der BFS Service GmbH hat am 7. März 2024 beschlossen, die Firmierung in SozialFactoring GmbH zu ändern. Die Eintragung im Handelsregister ist am 15. März 2024 erfolgt. 12 Unterzeichnung des Prüfungsberichts Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 340k HGB der SozialFactoring GmbH, Köln (bis 15. März 2024 BFS Service GmbH) erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F. (10.2021)) sowie der PrüfbV. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist im Berichtsabschnitt Wiedergabe des Bestätigungsvermerks enthalten.
Düsseldorf, 18. April 2024 AWADO
GmbH
Dirk Berkau, Wirtschaftsprüfer Marius Eisel, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anlagespiegel vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die BFS Service GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 19279 registriert. Der Jahresabschluss der BFS Service GmbH ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB unter Beachtung der für Finanzdienstleistungsunternehmen besonderen Vorschriften nach den §§ 340 ff. HGB, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) und des GmbH- Gesetzes erstellt worden. Die BFS Service GmbH unterliegt der laufenden Aufsicht der BaFin und gemäß § 7 KWG der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Die Darstellung der Bilanz erfolgt nach dem Formblatt 1 RechKredV. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach der Staffelform (Formblatt 3) gemäß der RechKredV aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Der Geschäftsbereich Beratung wurde im Geschäftsjahr rückwirkend zum 1. Januar 2023 an die neue Schwestergesellschaft SozialGestaltung GmbH, Köln abgespalten. Der Vergleich mit den Vorjahreswerten ist insoweit teilweise erschwert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Barreserven und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten oder einem niedrigeren Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Als Beteiligungen werden Anteile an anderen Unternehmen bei Vorhandensein einer dauerhaften Halteabsicht (§ 271 Abs.1 HGB) bilanziert. Beteiligungsquoten unter 20 % bzw. Beteiligungen, welche nicht zweifelsfrei eine dauerhafte Halteabsicht aufweisen, werden in dem Bilanzposten sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, maximal zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten werden zum Nennwert bilanziert. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens - Sach- und Finanzanlagen - werden zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis EUR 250,00) sofort als Sachaufwand erfasst. Bewegliche, selbständig nutzbare Anlagewerte mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Die anderen Rückstellungen tragen allen bis zur Bilanzerstellung erkennbar gewordenen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Die Ermittlung der Jubiläumsrückstellungen wurde anhand des Bewertungsvereinfachungsverfahrens nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren sowie dem von der Deutschen Bundebank auf den Stichtag ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Geschäftsjahre in Höhe von 1,76 % (Vorjahr: 1,44 %) vorgenommen. Der Berechnung der Jubliäumsrückstellung liegen die nachfolgenden grundlegenden Berechnungsannahmen zugrunde: • Rechnungsgrundlagen Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. • Fluktuation Zur Berücksichtigung der Fluktuation wird, in Abhängigkeit von dem Alter und dem Geschlecht eines jeden jubliäumsberechtigten Mitarbeiters, ein unternehmensindividueller Fluktuationsabschlag berücksichtigt. • Trendannahmen Zur Berücksichtigung zukünftiger Erhöhungen, die der Berechnung der Jubläumsrückstellung zugrundeliegenden Gehälter, wurde ein Gehaltstrend von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) eingerechnet. • Bewertungsmethode Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 1 HGB wird als Teilwert der am Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften unter Berücksichtigung der vereinbarten Trendannahmen berechnet. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einzahlungen, soweit sie Einnahmen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln, werden latente Steuern ausschließlich auf Ebene des Organträgers gebildet. Zum Bilanzstichtag bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten in Fremdwährung. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen in Höhe von TEUR 148,0 (Vorjahr: TEUR 1.986,5) gegenüber der alleinigen Gesellschafterin, der Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln. Dabei handelt es sich ausschließlich um täglich fällige Guthaben. Die Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 91.298,2 (Vorjahr: TEUR 75.664,1) beinhalten Forderungen aus dem unechten Factoringgeschäft in Höhe von TEUR 75.252,8 (Vorjahr: TEUR 62.463,9) sowie Forderungen aus dem echten Factoringgeschäft in Höhe von TEUR 16.045,4 (Vorjahr: TEUR 13.200,2). Sämtliche Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Forderungen mit unbestimmter Laufzeit bestehen nicht. Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden Beteiligungen an anderen Unternehmen:
Gemäß § 6 RechKredV werden die im Rahmen des unechten Factorings im eigenen Namen und für Rechnung der Bank für Sozialwirtschaft AG angekauften Forderungen als Treuhandvermögen bzw. Treuhandverbindlichkeiten ausgewiesen. Das Volumen des Treuhandvermögens bzw. der Treuhandverbindlichkeiten beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 21,4 (Vorjahr: TEUR 716,5). Die in der Bilanz ausgewiesenen Treuhandkredite sowie Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt. Im Aktivposten Sachanlagen sind enthalten:
In den sonstigen Vermögensgegenständen werden Beteiligungen mit Kapitalanteilen in Höhe von TEUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 9,7) und ausstehende Forderungen in Höhe von TEUR 1.346,3 (Vorjahr: TEUR 917,1) ausgewiesen. Die sonstigen Forderungen beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.181,9 (Vorjahr: TEUR 615,8) sowie Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von TEUR 0,0 (Vorjahr: TEUR 71,4). Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Berichtsjahr von TEUR 74.582,5 auf TEUR 86.322,4 gestiegen. Sie beinhalten täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 74.891,4 (Vorjahr: TEUR 52.871,9) sowie Verbindlichkeiten mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe von TEUR 11.430,9 (Vorjahr: TEUR 21.710,7). Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 74.891,4 bestehen in Höhe von TEUR 64.865,4 (Vorjahr: TEUR 52.866,3) gegenüber der alleinigen Gesellschafterin, der Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln. Gegenüber der Unicredit Bank GmbH bestehen zum Bilanzstichtag täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.025,2 (Vorjahr: TEUR 0,00). Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln, beinhalten die Abführungsverpflichtung des Jahresüberschusses 2023 in Höhe von TEUR 5.267,8 (Vorjahr: TEUR 5.503,2), Verbindlichkeiten zur Refinanzierung des echten Factorings in Höhe von TEUR 919,9 (Vorjahr: TEUR 45,9), Verbindlichkeiten zur Refinanzierung des unechten Factorings in Höhe von TEUR 58.444,6 (Vorjahr: TEUR 47.270,1) sowie Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 71,9 (Vorjahr: TEUR 47,0). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist in Höhe TEUR 11.431,0 (Vorjahr: TEUR 21.710,7) gliedern sich wie folgt: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind von TEUR 2.653,8 auf TEUR 1.949,0 gesunken. Hierin enthalten sind Überzahlungen im Rahmen des unechten Factorings in Höhe von TEUR 41,6 (Vorjahr: TEUR 436,9). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 434,3 (Vorjahr: TEUR 519,2) beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 348,6 (Vorjahr: TEUR 431,3), Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern in Höhe von TEUR 79,2 (Vorjahr: TEUR 87,8) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehaltszahlungen in Höhe von TEUR 0,0 (Vorjahr: TEUR 0,1). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.191,8 (Vorjahr: TEUR 935,3) beinhaltet Abgrenzungen der Factoringgebühren aus dem unechten Factoring in Höhe von TEUR 1.005,3 (Vorjahr: TEUR 794,1) und Abgrenzungen von Factoringgebühren aus dem echten Factoring in Höhe von TEUR 186,5 (Vorjahr: TEUR 141,2). Die anderen Rückstellungen haben, mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellung, der Rückstellung für Zeitwertkonten, der Rückstellung für die Rückbauverpflichtung sowie die Rückstellung für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 9.500,0 (Vorjahr: TEUR 9.500,0) ist durch die alleinige Gesellschafterin, die Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln, voll eingezahlt. Die am 13.06.2023 von der alleinigen Gesellschafterin beschlossene Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 3.000,0 EUR ist durch Einlage am 26.07.2023 erbracht und in voller Höhe in die Kapitalrücklage eingezahlt worden. Im Zuge der Abspaltung des Teilbetriebs Beratung auf die SozialGestaltung GmbH ist ein Anteil in Höhe von TEUR 500,0 auf die SozialGestaltung übergegangen, sodass der Wert der Kapitalrücklage zum Stichtag TEUR 2.500,0 (Vorjahr: TEUR 0,0) beträgt. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinserträge resultieren ausschließlich aus dem Factoringgeschäft und werden ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erzielt. Die Gesellschaft konnte im Jahr 2023 Zinserlöse von TEUR 16.105,2 (Vorjahr: TEUR 11.442,4) erzielen. Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen aus dem unechten Factoringgeschäft in Höhe von TEUR 13.967,2 (Vorjahr: TEUR 9.922,2). Im Rahmen des echten Factorings auf den Namen und auf Rechnung der Gesellschaft wurden Zinserträge in Höhe von TEUR 2.138,0 (Vorjahr: TEUR 1.520,2) erzielt. Die Zinsaufwendungen sind auf TEUR 4.223,1 (Vorjahr: TEUR 2.787,2) gestiegen. In den laufenden Erträgen aus Beteiligungen ist die Ausschüttung (einschließlich anrechenbarer Ertragsteuern) der BFS Abrechnungs GmbH, Hildesheim, enthalten. Die Anrechnung der Ertragsteuern erfolgt im Rahmen der Veranlagung beim Organträger. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Geschäftsführungsvergütung der BFS Abrechnungs GmbH, Hildesheim, in Höhe von TEUR 60,0 (Vorjahr: TEUR 60,0) sowie die Sachbezüge aus der Fahrzeug-Gestellung an Mitarbeiter in Höhe von TEUR 22,9 (Vorjahr: TEUR 22,7). Aufgrund der Teilabspaltung des Geschäftsbereichs Beratung sind keine Erlöse aus der Erstellung von Gutachten und Sozialmarktanalysen sowie der Erbringung von Beratungsleistungen (im Vorjahr: TEUR 4.443,0) und Erlöse aus Seminaren (Vorjahr: TEUR 293,8) erwirtschaftet worden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die freiwilligen sozialen Aufwendungen an Mitarbeiter in Höhe von TEUR 12,3 (Vorjahr: TEUR 23,4) sowie sonstigen Aufwendungen an Mitarbeiter EUR 6,0 (Vorjahr: TEUR 6,4). Der Aufwand für laufende Gehälter sank im Berichtsjahr von TEUR 5.042,1 auf TEUR 3.709,1, die sozialen Abgaben und die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sanken ebenfalls von TEUR 1.215,8 auf TEUR 803,4. Der gesunkene Personalaufwand ist im Wesentlichen auf den Personalabgang durch die Abspaltung des "Teilbetriebs Beratung" zum 01. Januar 2023 zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von TEUR 305,3 (Vorjahr: TEUR 83,1), periodenfremde Aufwendungen TEUR 121,1 (Vorjahr: TEUR 44,2), Aufwendungen für Fremdleistungen in Höhe von TEUR 686,1 (Vorjahr: TEUR 274,3), für EDV-Service, für EDV-Wartung sowie für Lizenzgebühren in Höhe von TEUR 805,1 (Vorjahr: TEUR 410,7), für Mieten für Bürofläche in Höhe von TEUR 357,6 (Vorjahr: TEUR 483,7), für Mieten für bewegliche IT-Wirtschaftsgüter in Höhe von 239,9 (Vorjahr: TEUR 38,4), für Werbung und Messekosten in Höhe von TEUR 106,3 (Vorjahr: TEUR 150,3), für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 249,7 (Vorjahr: 484,7) sowie für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 53,4 (Vorjahr: TEUR 54,7). Anrechenbare Kapitalertragsteuern einschließlich Solidaritätszuschlag werden als Ergebnis der letzten Betriebsprüfung aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft nicht mehr separat auf Ebene der BFS Service GmbH ausgewiesen, sondern - als Vorauszahlung auf die Steuerschuld - direkt auf Ebene des Mutterunternehmens erfasst. Daher zeigt die Organgesellschaft - mangels eigener Steuerschuldnerschaft - grundsätzlich keinen Ertragssteueraufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die geringfügig ausgewiesene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag basieren auf dem Ertragsteuereinbehalt der DZ BANK AG aus den Guthabenzinsen des Kontokorrentverhältnisses. Nachtragsbericht Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung gem. § 285 Nr. 33 HGB ergeben. Sonstige Angaben Die Anteile an der Gesellschaft werden zu 100% von der Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln, gehalten. Im Mai 2018 haben beide Gesellschaften dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln, und der BFS Service GmbH zugestimmt. Der Jahresüberschuss für das laufende Geschäftsjahr der BFS Service GmbH in Höhe von 5.267.810,35 EUR wird daher an die Bank abgeführt. Aufgrund des vorliegenden Gewinnabführungsvertrages vom 20. August 2018 verzichtet die Muttergesellschaft auf eine interne Leistungsverrechnung für die ausgelagerten Aufgaben und Tätigkeiten. Die "sonstigen finanziellen Verpflichtungen" in Form von langfristigen Miet- und Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 732,3 p.a. (Vorjahr: TEUR 3.443,9). Die BFS Service GmbH wird in den Konzernabschluss der Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Honorar des Abschlussprüfers 2023 beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 22 zzgl. Umsatzsteuer und betrifft Abschlussprüfungsleistungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die BFS Service GmbH hat im Berichtsjahr neben den Geschäftsführern durchschnittlich 36 Vollzeitkräfte und 6 Teilzeitkräfte (Vorjahr: 58 Vollzeit/10 Teilzeit) beschäftigt. Der Rückgang der Anzahl der Mitarbeiter resultiert aus dem Abgang des Teilbetriebs Beratung. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Geschäftsführer Christian Alpert wird ausschließlich von der Muttergesellschaft Bank für Sozialwirtschaft AG, Berlin und Köln, vergütet. Geschäftsführer im Berichtsjahr 2023 waren:
Köln, den 08. März 2024 BFS Service GmbH Andreas Dehlzeit, Geschäftsführer Ulrich Schartow, Geschäftsführer Christian Alpert, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Instituts Die BFS Service GmbH ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bank für Sozialwirtschaft AG mit Sitz in Köln. Seit ihrer Gründung im Jahr 1988 hat die BFS Service GmbH ihre Aktivitäten auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft konzentriert. Die langjährigen Erfahrungen mit den Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft haben zu Lösungen beigetragen, die auf die Einzelbranchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft zugeschnitten sind. Nach der rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgten Abspaltung des Geschäftsbereichs Beratung an die neue Schwestergesellschaft SozialGestaltung GmbH, Köln konzentriert sich die BFS Service GmbH ausschließlich auf das Factoringgeschäft. Größter Umsatzträger der BFS Service GmbH hierbei ist das Finanzierungsangebot "online-factoring". Im Rahmen des unechten Factorings werden hauptsächlich Forderungen aus der ambulanten Pflege angekauft, die gegenüber den gesetzlichen Leistungsträgern entstehen. Das Vorfinanzierungsangebot "Ausschnittsfactoring" richtet sich vorwiegend an Krankenhäuser und Reha-Kliniken. Bei diesem Angebot verkauft der Kunde nicht alle Forderungen, sondern nur Forderungen gegenüber ausgewählten Debitoren. Beim Finanzierungsangebot "factomat®" handelt es sich um echtes Factoring, das sich insbesondere an sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen richtet. Es verfolgt eine Lean- Factoring-Philosophie und positioniert sich als integrativer Finanzierungsbestandteil bei der Rezeptabrechnung gegenüber Krankenkassen. Ähnlich wie bei Direktbanken laufen nahezu alle Geschäftsprozesse internetgestützt und vom Kunden initiiert automatisch ab. Ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg sind vor allem qualifizierte und langjährige Mitarbeiter, die mit den Besonderheiten der Sozial- und Gesundheitswirtschaft vertraut sind. Insbesondere durch laufende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen stellt die BFS Service GmbH sicher, dass die fachlichen Anforderungen und die Kundenerwartungen erfüllt werden können. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 ihre im Vorjahr noch zu verzeichnende Erholung vom Pandemie-Einbruch 2020 nicht fortsetzen. Denn das Umfeld war weiterhin von Krisen geprägt. Neben dem andauernden Ukraine-Krieg eskalierte auch der Nahost-Konflikt im Oktober erneut. Weiterhin hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen, ungünstige Finanzierungsbedingungen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland bremsten die konjunkturelle Entwicklung. Und während sich die in den Vorjahren aufgetretenen gravierenden Liefer- und Materialengpässe durch die eingeleiteten Diversifizierungsmaßnahmen in den Lieferketten entspannten, zeigte sich beim Fachkräftemangel weiterhin keine Besserung der Situation. Insgesamt stagnierte daher die Wirtschaftsleistung, was sich nach vor-läufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in einem preisbereinigten Rückgang des BIP um 0,3 % ausdrückt. 1 Der durch die EZB Mitte 2022 eingeleitete scharfe geldpolitische Straffungskurs wurde fortgesetzt und erreichte im September mit der Festsetzung des Leitzinses auf 4,5 % seinen bisherigen Höhepunkt, da die EZB im letzten Quartal keine weiteren Änderungen vornahm. 2 Hinsichtlich der beabsichtigten Eindämmung des Preisauftriebs zeigten die Maßnahmen Wirkung. So sank die Inflationsrate von 6,9 % (2022) auf 5,9 % bei einem Dezemberwert von 3,7 %. Allerdings ist auch diese Größe noch deutlich vom Zielwert von 2,0 % entfernt. Hinzu kommt, dass die rückläufige Entwicklung nicht anhielt, da der Wert des Vormonats (3,2 %) überschritten wurde. 3 Angesichts der weiterhin hohen Kerninflation besteht unter den Marktteilnehmern Uneinigkeit darüber, ob und wie schnell die EZB das Zinsniveau wieder absenken wird. Während optimistische Stimmen von einer schnellen Lockerung der Geldpolitik ausgehen, erwarten zurückhaltendere Beobachter eine geldpolitische Wende erst im IV. Quartal. 4 Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung werden auch in 2024 herausfordernd bleiben. Neben der geopolitischen Lage und damit schlechten Bedingungen im Welthandel belasten jedoch hausgemachte Probleme wie insbesondere die Komplikationen rund um den Bundeshaushalt die Situation zusätzlich. Die Prognosen der Ökonomen der meisten Institute und Banken fallen entsprechend verhalten aus. Während die Bundesregierung selbst ein Wachstum von 1,3 % sieht, rechnet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im laufenden Jahr mit einer Schrumpfung von -0,5 %. 5 Dieser pessimistischere Blick korrespondiert mit dem Urteil der OECD-Experten, die Deutschland aufgrund seines angeschlagenen Wirtschaftsmodells hinter die Entwicklung der übrigen G20-Staaten zurückfallen sehen. 6 Bei allen Variablen bleibt eine Komponente konstant - die Sozial- und Gesundheitswirtschaft ist einer der größten Wirtschaftssektoren und zugleich ein starker Wachstumstreiber im makroökonomischen Kontext. Die Bedeutung dieses Sektors wird in den nächsten Jahren für die deutsche Wirtschaft weiterhin zunehmen. Die demographische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt und das grundlegende Verständnis der Menschen für Gesundheit und Lebensqualität im Alter sind die heutigen und auch zukünftigen Wachstumstreiber in diesem Sektor. Dieser Sektor mit seinem überproportionalen Wachstum, gemessen an Beschäftigung und Wertschöpfung, trägt dazu bei, dass auch andere Sektoren der deutschen Wirtschaft, wie beispielsweise industrielle Zulieferer und Dienstleistungsunternehmen, davon profitieren. 7 Während in den Vorjahren die Corona-Pandemie massiven Einfluss auf den operativen Betrieb der Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft hatte, steht das Jahr 2023 für den Übergang in die Post-Pandemie-Ära. Damit rücken auch die grundlegenden Herausforderungen, denen sich die Branche gegenüber sieht, wieder stärker in den Fokus der Betrachtung. Es zeigt sich, dass sich nach dem Auslaufen diverser Rettungsschirme und durch Sondergesetze induzierte Stützungsmaßnahmen die wirtschaftliche Lage der Unternehmen des Sektors deutlich verschlechtert hat. Hierfür maßgeblich ist insbesondere die auseinanderlaufende Entwicklung von inflationsbedingten Kostensteigerungen einerseits und stagnierenden Vergütungen andererseits. Die Forderungen nach einer angemessenen Finanzierung der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind damit akuter denn je. 8 Unter den genannten wirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen agiert die BFS Service GmbH mit ihren Angeboten, wobei gerade die hervortretenden Belastungen für die Liquidität der Marktteilnehmer die Bedeutung und die positiven Perspektiven des Factoring deutlich machen. Branchenübergreifend hat sich Factoring als wichtiger Finanzierungsbaustein für Unternehmen etabliert und verzeichnete in den zurückliegenden Jahren eine positive Entwicklung. Entgegen des gesamtwirtschaftlichen Trends hielt der Wachstumspfad auch in 2023 an. So wuchs das nationale Factoringgeschäft im ersten Halbjahr um solide 5,7 %. Dass sich jedoch auch die Factoring-Branche nicht untangiert vom krisenhaften Umfeld zeigt, beweist der Vergleich mit dem Vorjahreswert (+ 18,8 %). 9
1
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2024/bip2023/pm-bip.pdf
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8
https://www.sozialbank.de/news-events/publikationen/bfs-trendbarometer
2. Geschäftsverlauf Maßgeblich für den Geschäftsverlauf der BFS Service GmbH im Geschäftsjahr 2023 war die seit dem 01.01. erfolgende Führung des gesamten Factoring-Geschäftes im eigenen Buch, die im Januar realisierte Migration der IT von der Bank für Sozialwirtschaft AG zu einer komplett eigenständigen Struktur, die rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgte Abspaltung des Geschäftsbereiches Beratung sowie der Eintritt des neuen Geschäftsführers Markt im Juli 2023 in Vorbereitung der zum Jahresende umgesetzten ruhestandsbedingten Nachfolgeregelung. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Betriebsergebnis von 5,27 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahresergebnis (5,50 Mio. EUR). Auch wenn dies angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen und Sonderfaktoren isoliert betrachtet ein akzeptables Ergebnis darstellt, wurde damit die ambitionierte Zielsetzung von 7,19 Mio. EUR deutlich verfehlt. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages wird die BFS Service GmbH 5,27 Mio. EUR an die Bank für Sozialwirtschaft AG abführen. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 12.920 TEUR von 90.122 TEUR auf 103.042 TEUR und lag damit deutlich (14,3 %) über dem Niveau des Vorjahres. Maßgeblich hierfür sind auf der Aktivseite die Forderungen an Kunden aus dem unechten Factoring, das nach der Übernahme in das eigene Buch der BFS Service GmbH nun an Stelle der Position Treuhandvermögen das Kerngeschäft abbildet, sowie auf der Passivseite die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die an die Stelle der Treuhandverbindlichkeiten getreten sind. Das angekaufte Forderungsvolumen im unechten Factoring ist mit 1.384.830 TEUR um 17,0 % gegenüber dem Niveau des Vorjahres (1.183.877 TEUR) angestiegen. Nahezu parallel verlief die Entwicklung beim echten Factoring, das eine Steigerung um 18,0 % von 152.176 TEUR auf 179.558 TEUR angekauftes Forderungsvolumen verzeichnete. Aktivgeschäft Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten schmolzen von 1.987 TEUR (Vorjahr) auf 150 TEUR ab. Ursache ist die nahezu vollständig abgeschlossene Abwicklung des vorherigen Treuhandmodells, das inzwischen nur noch einen minimalen Restbestand aufweist. Die Forderungen gegenüber Kunden erhöhten sich um 15.634 TEUR von 75.664 TEUR auf 91.298 TEUR und korrespondieren mit der Steigerung beim angekauften Volumen und einer höheren Inanspruchnahme der Linien sowohl im unechten als auch im echten Factoring, die Folge des steigenden Finanzierungsbedarfs unserer Kunden ist. Der Buchwert der immateriellen Anlagewerte hat sich nach dem im Vorjahr erfolgten Sprung von 47 TEUR auf 459 TEUR mit 65 TEUR wieder auf dem langjährigen Niveau eingependelt, da die im Vorfeld mit der IT-Migration von der Bank für Sozialwirtschaft AG als zentralem Auslagerungsdienstleister zu einem konzernfremden Anbieter vollzogenen Investitionen bereits wieder weitgehend abgeschrieben sind. Der Buchwert für Sachanlagen reduzierte sich weiter auf 1.040 TEUR (Vorjahr 1.230 TEUR). Dies ist hauptsächlich auf die erfolgte planmäßige Abschreibung für den Büroumbau zurückzuführen, gefolgt von Abschreibungen für sonstige in einem Sammelposten zusammengefasste Wirtschaftsgüter. Die Sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 1.346 TEUR (Vorjahr 927 TEUR). Maßgeblich hierfür sind Forderungen aus der erfolgten Abspaltung des Geschäftsbereichs Beratung an die Sozial-Gestaltung GmbH in Höhe von 359 TEUR. Größte Einzelposition sind jedoch weiter die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 793 TEUR (Vorjahr 616 TEUR), insbesondere gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG. Dies resultiert aus der steuerlichen Verarbeitung der KEST in Zusammenhang mit der Ausschüttung der BFS Abrechnungs GmbH, die von 1.886 TEUR auf 2.516 TEUR anstieg. Passivgeschäft Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen von 74.583 TEUR (Vorjahr) auf 86.322 TEUR. Kongruent zur Aktiva liegt die Ursache hierfür in der Ausweitung unseres Geschäftes durch gestiegene Volumina bei den angekauften Forderungen und einer höheren Inanspruchnahme ihrer Linie durch unsere Kunden. Dies bedingt ausgeweitete Refinanzierungslinien unsererseits, die wir inzwischen neben der Bank für Sozialwirtschaft AG und der DZ BANK AG auch mit der HypoVereinsbank vereinbart haben. Diese waren am Bilanzstichtag mit 59.364 TEUR (BFS), 10.000 TEUR (DZ) bzw. 10.025 TEUR (HV) in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG bestehende Verbindlichkeiten aus dem noch abzuführenden Gewinn in Höhe von 5.268 TEUR für das Geschäftsjahr 2023 sowie aus einem Darlehen über 1.349 TEUR, mit dem die Umbaumaßnahme der Büroräume im Rheinauhafen finanziert wurde, bilanziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich auf 1.949 TEUR (Vorjahr 2.653 TEUR) verringert. Hauptgrund für diesen Rückgang sind die Überzahlungen aus dem unechten Factoring, die sich von 437 TEUR auf 42 TEUR vermindert haben sowie ebenfalls von 2.080 TEUR auf 1.825 TEUR rückläufige Verbindlichkeiten aus dem echten Factoring. Der Rechnungsabgrenzungsposten lag mit 1.192 TEUR deutlich über dem Vorjahreswert (935 TEUR). Entscheidender Treiber war hier eine höhere Position bei der Abgrenzung der Erträge im unechten Factoring über 1.005 TEUR (Vorjahr 794 TEUR). Die Rückstellungen reduzierten sich im Vorjahresvergleich von 1.215 TEUR auf 1.123 TEUR. Unverändert ist die Rückstellung für Gratifikationen/Tantiemen (422 TEUR) als größte Einzelposition zu nennen. Während die im Vorjahr noch mit 312 TEUR dotierte Rückstellung für Jubiläen in diesem Jahr aufgrund der Abspaltung des Teilbetriebs Beratung nur mit 117 TEUR zu quantifizieren war, findet sich mit der Rückstellung für Zeitwertkonten (94 TEUR) ein gegenüber 2022 völlig neuer Wert. Das Eigenkapital erhöhte sich durch eine Einzahlung über 3.000 TEUR in die Kapitalrücklage, von denen 500 T€ im Rahmen der Abspaltung des Teilbetriebs Beratung an die SozialGestaltung GmbH übertragen wurden, von 9.500 TEUR auf 12.000 TEUR. Außerbilanzielles Geschäft Zum Stichtag bestanden keine Bürgschafts- und Garantieverpflichtungen. Personalbereich Zum Bilanzstichtag waren 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 71) inklusive der Geschäftsführung beschäftigt. Der ausgewiesene Rückgang der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Abspaltung des Teilbetriebs Beratung zurückzuführen. Im Vergleich mit der isoliert auf den Geschäftsbereich Factoring entfallenden Vorjahresanzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (41) wird dagegen der hier vollzogene Stellenaufbau deutlich. Die zusätzlichen Stellen gehen überwiegend auf den Ausbau unserer Bearbeitungskapazitäten im Vertrieb und der Kundenbetreuung (7 MAK) sowie eine Stärkung der IT (4 MAK) zurück. Ansonsten war das Geschäftsjahr 2023 erneut durch eine geringe Mitarbeiterfluktuation geprägt. Wie in den Jahren zuvor hat die BFS Service GmbH im Berichtsjahr in die aufgabenbezogene und persönliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Das gezeichnete Kapital blieb im Berichtsjahr konstant bei 9.500 TEUR. Hinzu kam die Einstellung einer Kapitalrücklage von 3.000 TEUR, von der im Rahmen der Abspaltung des Teilbetriebs Beratung 500 T€ an die SozialGestaltung GmbH übertragen wurde, so dass die BFS Service GmbH nun über ein Eigenkapital von 12.000 TEUR verfügt. Die Eigenkapitalquote beträgt 11,65 % zum Stichtag. Finanz- und Liquiditätslage Die zukünftige Liquidität der BFS Service GmbH war durch die jederzeitige Refinanzierungsmöglichkeit innerhalb der Unternehmensgruppe aufgrund der von der Bank für Sozialwirtschaft AG zugesagten Kreditlinien in Höhe von 106.327 TEUR sowie durch zusätzliche Kreditlinien von jeweils 30.000 TEUR bei der DZ BANK AG und HypoVereinsbank sichergestellt. Die Zahlungsbereitschaft war zu jeder Zeit gegeben. Ertragslage Die Zinserträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um rund 41 % auf 16.105 TEUR (Vorjahr 11.442 TEUR). Auch die Zinsaufwendungen erhöhten sich stark um rund 52 % auf 4.223 TEUR (Vorjahr 2.787 TEUR). In der Folge stieg das Zinsergebnis um ca. 37 % auf 11.882 TEUR (Vorjahr 8.655 TEUR). Die BFS Abrechnungs GmbH hat im vergangenen Jahr eine Gewinnausschüttung in Höhe von 5.134 TEUR (Vorjahr 3.849 TEUR) vorgenommen. Gemäß dem Beteiligungsverhältnis wurden davon 2.516 TEUR (Vorjahr 1.886 TEUR) an die BFS Service GmbH ausgeschüttet und werden in der Position "laufende Erträge aus Beteiligungen" ausgewiesen. Die Sonstigen betrieblichen Erträge gingen von 4.944 TEUR (Vorjahr) auf 138 TEUR zurück. Begründet liegt dies in der Abspaltung des Geschäftsbereichs Beratung, dessen Erträge zuvor unter dieser Position erfasst wurden. Abweichend von den Positionen der Aktiva und Passiva der Bilanz und den Erträgen der Gewinn- und Verlustrechnung, die aufgrund ihrer eindeutigen Zuordbarkeit trotz der Abspaltung des Geschäftsbereichs Beratung einen sinnvollen Vergleich mit den jeweiligen kumulierten Vorjahreswerten zulassen, ist dieser in Bezug auf die Aufwandsseite nur eingeschränkt möglich, da diverse Posten im Vorjahr Aufwand aus beiden Sphären enthalten. Sinnvoll erscheint vor diesem Hintergrund daher ein Vergleich mit den separierten Aufwandspositionen des Geschäftsbereichs Factoring aus der Gewinn- und Verlustrechnung des vorherigen Geschäftsjahres 2022. Demnach ist der allgemeine Verwaltungsaufwand unter Berücksichtigung der Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen nicht auf 8.334 TEUR gesunken (vom kumulierten Wert 9.522 TEUR) sondern von 7.906 TEUR (separierter Wert Geschäftsbereich Factoring) angestiegen. Größter Aufwandstreiber war in Folge der in 2023 erstmals eigenbetriebenen Strukturen die IT mit deutlich gestiegenem Aufwand bei der Software-Wartung 493 TEUR (Vorjahr 186 TEUR), Mieten für bewegliche IT-Wirtschaftsgüter von 240 TEUR (Vorjahr 22 TEUR) und dem Aufwand für Lizenzen 262 TEUR (Vorjahr 114 TEUR). Aber auch die sich auf 686 TEUR (Vorjahr 230 TEUR) belaufenden sonstigen Fremdleistungen enthalten mit 229 TEUR einen durch die Inanspruchnahme externer Dienstleister bedingten signifikanten IT- Aufwand. Darüber hinaus ist der Anstieg der sonstigen Fremdleistungen insbesondere auf die Inanspruchnahme von Personaldienstleistern im Rahmen von Zeitarbeit und zur Besetzung von vakanten Planstellen zurückzuführen. Wie bei einem Dienstleistungsunternehmen systemimmanent, war die größte aufwandsseitige Einzelposition der Personalaufwand mit 4.512 TEUR. In Bezug hierauf führt jedoch nicht nur die kumulierte Vorjahres-Vergleichszahl (6.258 TEUR) sondern auch der für das Factoring separierte Wert von 4.970 TEUR nicht zu einer nutzbaren Interpretationsbasis. Ursache hierfür ist der Umstand, dass dem Geschäftsbereich Factoring (der BaFin-Regulatorik unterliegendes Finanzdienstleistungsgeschäft) aus Gründen der historischen Entwicklung auch untergeordnete Organisationseinheiten wie Fortbildung und Innovationswerkstatt zugeordnet waren, die ebenfalls zur SozialGestaltung (nicht reguliertes Beratungsgeschäft) abgespalten wurden. Insofern bildet der Jahresabschluss 2023 die Basis für zukünftig wieder direkt vergleichbare Zahlen. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages verzichtet die Muttergesellschaft auf eine interne Leistungsverrechnung für die ausgelagerten und zentral wahrgenommenen Tätigkeiten. Inhalte und Umfang der ausgelagerten Tätigkeiten wurde im Auslagerungsvertrag vom 18.08.2023 aufgrund des Entfalls der Auslagerungen in den Bereichen Marktfolge und IT an den neuen, deutlich reduzierten Leistungsumfang angepasst. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung der BFS Service GmbH werden finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (Key-Performance-Indikatoren) herangezogen. Hierzu werden beispielsweise die Cost-Income-Ratio und die Eigenkapitalrendite ermittelt. Leistungsindikatoren
Im Rahmen der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nimmt die Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit einen besonders hohen Stellenwert ein. Die Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen und ihr Engagement sowie ihre Innovationskraft stellen den entscheidenden Erfolgsfaktor dar. Die Anzahl der Mitarbeiter im Factoringgeschäft wurde ausgebaut. Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Das Geschäftsjahr 2023 war zum einen dadurch geprägt, nach der abgeschlossenen Überführung des Factoringgeschäfts in das eigene Buch den Regelbetrieb im ersten vollen Geschäftsjahr störungsfrei zu etablieren und parallel in lfd. Reflexion der Arbeitsprozesse an der Hebung erkennbar werdenden Optimierungspotenzials zu arbeiten. Zum anderen galt es, die nun eigenständig betriebene IT-Infrastruktur durch eine koordinierte und effiziente Steuerung der externen Dienstleister jederzeit betriebsbereit und adäquat performant zu halten. Kongruent hierzu wurden durch ein Soll-/Ist-Analyse die aus der neuen Konstellation resultierenden Handlungsnotwendigkeiten hinsichtlich der nachhaltigen Sicherstellung aufsichtsrechtlicher Anforderungen identifiziert und in entsprechende Maßnahmepläne überführt. Darüber hinaus wurde die Abspaltung des Geschäftsbereichs Beratung zur SozialGestaltung GmbH neben der rein formalen auch auf organisatorisch-technischer Ebene umgesetzt. Die Vorjahresprognose des Betriebsergebnisses (nur Factoring) von 7,19 Mio. EUR wurde mit einem Betriebsergebnis in Höhe von 5,27 Mio. EUR deutlich verfehlt. Zwar konnte das Zinsergebnis trotz des weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes, des scharfen EZB- Zinserhöhungskurses, den zu bewältigenden internen Projekten und der Abspaltung des Geschäftsbereiches Beratung um ca. 37 % gesteigert werden, jedoch stiegen die Verwaltungsaufwendungen, angetrieben vor allem vom Bereich IT, in annähernd gleicher Weise, so dass das Betriebsergebnis in etwa auf dem Vorjahresniveau konsolidiert werden konnte, die angestrebte Steigerung sich dagegen nicht realisieren ließ. Im Kontext der skizzierten spezifischen Einflussfaktoren haben sich die Geschäfte aus Sicht der Geschäftsführung akzeptabel entwickelt. Die BFS Service GmbH verfügte angesichts der zuvor dargestellten Leistungsindikatoren jederzeit über eine ausreichend gute Finanz- und Vermögenslage. Die Ertragslage wird daher als gut beurteilt.Im Kontext der skizzierten spezifischen Einflussfaktoren haben sich die Geschäfte aus Sicht der Geschäftsführung akzeptabel entwickelt. Die BFS Service GmbH verfügte angesichts der zuvor dargestellten Leistungsindikatoren jederzeit über eine ausreichend gute Finanz- und Vermögenslage. Die Ertragslage wird daher als gut beurteilt. IV. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 1. Risikomanagementsystem Das Risiko-Management ist ausgerichtet auf die Umsetzung strategischer Leitlinien, wie sie in der Geschäfts- und Risikostrategie und im Organisationshandbuch bzw. der schriftlich fixierten Ordnung der BFS Service GmbH formuliert sind. Zur Überwachung und Steuerung der Risiken verfügt die BFS Service GmbH über ein Controlling- und Risikosystem. Durch ein Reporting werden die Geschäftsabläufe und -prozesse kontinuierlich überwacht und gesteuert. Die angekauften Forderungen unterliegen einer automatisierten Kontrolle, die über kundenbezogene Parameter im revolvierenden Abrechnungsverfahren gesteuert werden. Eventuelle Veritätsrisiken werden somit innerhalb des Abrechnungsverfahrens erkannt. Um mögliche Gefährdungen für die BFS Service GmbH auch zukünftig ausschließen zu können, werden die implementierten Verfahren überprüft und verbessert. Den kontinuierlich steigenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen begegnet die BFS Service GmbH durch eine Auslagerung von zentralen Aufgaben an ihre Muttergesellschaft. Diese Aufgaben werden von den Stabsstellen der Muttergesellschaft in Köln wahrgenommen. Auslagerungsgegenstände waren Organisation, Personalverwaltung, Datenschutz, Geldwäsche inkl. Zentrale Stelle gemäß § 25h KWG, Beschwerdemanagement und Hinweisgeber-System. In den Bereichen IT und Rechnungswesen erfolgte ein Wechsel zu den externen Dienstleistern noris network AG, Nürnberg (IT) und Steuerberatung Gell GmbH, Köln (Rechnungswesen). Die Berichterstattung über die ausgelagerten Funktionen erfolgt durch die der Geschäftsführung gem. Revisionsplanung vorgelegten Revisionsberichte sowie über die im Rahmen der Auslagerungssteuerung jährlich durch den Auslagerungsverantwortlichen vorgenommene Beurteilung der ausgelagerten Bereiche. Die Interne Revision erbringt im Rahmen der Überwachungsaufgabe der Geschäftsführung unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu optimieren und sicherer zu gestalten. Das Gesamtrisikoprofil ergibt sich aus den als wesentlich definierten Risikoarten. Das den Risikoarten inhärente Risiko wird nach den speziellen Anforderungen und Methoden der jeweiligen Risikoart gemessen. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoinventur wird das Gesamtrisikoprofil auf seine Vollständigkeit und Wirksamkeit hin überprüft. Unter Risiko versteht die BFS Service GmbH grundsätzlich zukünftige Entwicklungen, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags-, Sicherheiten- oder Liquiditätslage auswirken können. 2. Risikokategorien Neben dem allgemeinen Risiko einer unternehmerischen Tätigkeit bestehen für das Factoringgeschäft spezifische Risiken. Hierzu zählen u.a. die wesentlichen Risiken Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken, Geschäftsrisiken (strategisches Risiko) und sonstige Risiken (Reputations-, Vertriebsrisiken), welche im Rahmen der Risikoberichte und der Risikoinventur regelmäßig betrachtet werden. Liquiditätsrisiken werden seitens der Gesellschaft nicht als wesentliches Risiko angesehen. Adressenausfallrisiko Im Rahmen des "online-factoring"-Verfahrens werden überwiegend Forderungen gegenüber Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialämtern vorfinanziert. Weiterhin erwirbt die BFS Service GmbH im Rahmen des echten Factorings Forderungen gegenüber gesetzlichen Leistungsträgern. Seit dem Jahr 2010 sind Krankenkassen gem. dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) insolvenzfähig; somit besteht für die BFS Service GmbH eine Insolvenzgefahr auf der Debitorenseite. Im Fall einer Insolvenz gelten jedoch Sonderregelungen für die Ansprüche der Leistungserbringer und Versicherten. Haften müssen in diesem Fall in erster Linie die Kassen der gleichen Kassenart. Erst wenn diese dazu nicht mehr in der Lage sind, werden die Krankenkassen der anderen Kassenarten und damit die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt herangezogen. Ebenfalls sind Finanzhilfen für Krankenkassen vorgesehen, die über den Spitzenverband Bund gewährt werden, um alle Verpflichtungen gegenüber Leistungserbringern und Versicherten zu erfüllen. Folglich sind die Ausfallrisiken im Bereich des echten Factorings als gering anzusehen. Beim Online-Factoring-Verfahren bestehen für die BFS Service GmbH aus dem Factoringgeschäft keine Adressenausfallrisiken. Ausfallrisiken können bei einer Insolvenz eines Kunden entstehen, wenn die Forderungen keinen rechtlichen Bestand (Verität) haben. Um dies zu verhindern, wird die Bonität eines Kunden vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und einmal jährlich während der Vertragslaufzeit überprüft. Um das Veritätsriskio niedrig zu halten, werden eingereichte Forderungen elektronisch mit Erfahrungswerten abgeglichen. In Einzelfällen und bei Auffälligkeiten in der Geschäftsbeziehung erfolgt eine Überprüfung des rechtlichen Bestands der Forderungen (Anschreiben an die Leistungsträger). Die Bewilligung der Factoring-Linien erfolgt nach vorgegebenen Kompetenzstufen. Bei Hinweisen auf Ausfallrisiken werden - in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Kompetenzträger - geeignete Maßnahmen zur Risikominderung beschlossen und durchgeführt. Insbesondere die kurze Vertragslaufzeit, die zwischen dem Kunden und der BFS Service GmbH vereinbart wurde, bietet die Chance, das Engagement frühzeitig zu beenden. Die Messung des Adressenausfallrisikos erfolgt in Bezug auf das Volumen der Forderungen gegenüber Kunden (91.298 TEUR zum 31.12.2023), von dem 1,5 % als Adressenausfallrisiko quantifiziert werden. Die Messung der Risikokonzentrationen stellt im unechten Factoring auf einen am Ratingverfahren orientierten Kriterienkatalog, im echten Factoring auf die Absetzungsquoten ab. Je nach Stufe bzw. Quote wird der Kunde dann einer hierfür vordefinierten Risikoklasse zugeordnet. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Debitoren (Krankenkassen, Pflegekassen, Kommunen) konnte auf eine differenzierte Analyse im Bereich Adressausfallrisiko verzichtet werden. Operationelle Risiken In diese Kategorie fallen Risiken, die im laufenden Betrieb auftreten können. Auslöser sind externe und interne Störungen, fehlerhafte Abläufe, Betrug durch Einreichung nicht werthaltiger Rechnungen und unzureichende interne Kontrollen. Der Zugang von Mitarbeitern zu Informations-, Kommunikations- und Bearbeitungssystemen wird durch Berechtigungsstufen festgelegt. Die BFS Service GmbH setzt Sicherheitsstandards und Softwaretechnologien ein, die zur Sicherstellung der Anforderungen notwendig sind. Zur kontinuierlichen Gewährleistung der Sicherheitsstandards werden alle Systeme überwacht und weiterentwickelt. Betrugsversuchen auf Rechnungsebene begegnet die BFS Service GmbH durch die laufende Ermittlung der Absetzungsquote. Diese zeigt an, welcher Prozentsatz nicht von den gesetzlichen Leistungsträgern gezahlt wird. Sind dabei erhöhte Absetzungen auf Rechnungsebene sichtbar, werden risikominimierende Maßnahmen eingeleitet: Dazu zählen u.a. eine Bonitätsüberprüfung, eine Reduzierung der Auszahlungsquote, das Einholen zusätzlicher Sicherheiten und eine Limit-Reduzierung. Darüber hinaus werden auftretende Schäden in der Schadensdatenbank der Muttergesellschaft festgehalten, dokumentiert und überwacht. Durch die Flexibilisierung der Arbeitsmodelle ist die Gewährleistung von (zeit-)kritischen Prozessen beim Ankauf von Forderungen und allen anderen Prozessen zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit gestärkt worden. Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden kann inzwischen mobil arbeiten. Sie sind dazu mit Hardware und mobilen Telefonen ausgestattet. Liquiditätsrisiken extern Seit dem Abschluss von Kreditlinien außerhalb der Bank für Sozialwirtschaft AG (aktuell bei der DZ BANK AG und der HypoVereinsbank) wird das hiermit verbundene Risiko eines Entfalls der zusätzlichen Refinanzierungsmöglichkeiten als weitere Risikoposition quantifiziert. Als Bezugsgröße wird der Zinsüberschuss des referenzierten Quartals im Verhältnis des Anteils der Kreditlinien von Bank für Sozialwirtschaft und externen Banken gesplittet und vom auf die externen Banken entfallenden Anteil 10 % in Ansatz gebracht. Marktpreisrisiken Das Factoringgeschäft wird kurzfristig maßgeblich über die Muttergesellschaft sowie ergänzend über die DZ BANK AG sowie HypoVereinsbank refinanziert. Die Konditionen im jeweiligen Kundenvertrag können entsprechend der allgemeinen Zinsentwicklung angepasst werden. Insofern bestehen nur geringe Zinsänderungsrisiken für die BFS Service GmbH, weshalb dieses Risiko als unwesentlich im Rahmen der Risikoinventur klassifiziert wurde. Als wesentliches Marktpreisrisiko hat die BFS Service GmbH das Risiko einer verspäteten Zinsanpassung bezüglich der Factoring-Gebühren, welches zu negativen Ergebnisauswirkungen führen kann, eingestuft. Dieses Risiko wird mit jeweils 15 % des durchschnittlichen monatlichen Zins- überschusses quantifiziert. Risiken aus Wechselkursschwankungen bestehen bei der Gesellschaft nicht, da keine Fremdwährungsforderungen angekauft werden. Geschäftsrisiken Ertragseinbußen können sich durch die Veränderung von Marktpreisen für Factoring- Angebote ergeben. Aufgrund des hohen Automatisierungsgrades in den Prozessebenen hat die BFS Service GmbH ein Wirtschaftlichkeitspotenzial, um gegebenenfalls preisliche Anpassungen vorzunehmen. Die finanziellen Ergebnisziele werden jährlich und mittelfristig geplant. Monatliche Soll-Ist-Abweichungsanalysen ermöglichen es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und gezielte Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Risikos wird das Betriebsergebnis des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres herangezogen und 10 % hiervon in Ansatz gebracht. Sonstige Risiken Sämtliche Ereignisse und Entwicklungen, die sich auf den aktuellen Kundenbestand und auf die künftigen Angebote der BFS Service GmbH auswirken, werden als Reputations- bzw. Vertriebsrisiko gesehen und unter der Risikokategorie "Sonstige Risiken" ausgewiesen. Ein verändertes Verhalten der Wettbewerber oder eine Krise in der Gesundheitswirtschaft, deren Wirkungen die Attraktivität der Dienstleistungen und Produkte betreffen, sind als Vertriebsrisiko einzustufen. Die Messung, Steuerung und Überwachung von Vertriebsrisiken ist in das zentrale Risikomanagementsystem der Bank für Sozialwirtschaft AG eingebunden, so dass ständig alle wesentlichen Risiken beobachtet werden, die durch die Veränderung des Marktes ausgelöst werden können. In die Risikotragfähigkeitsberechnung der BFS Service GmbH fließen diese Risiken mit einem Pauschalwert von gegenwärtig 700 TEUR ein. Dieser orientiert sich unter konservativer Risikobetrachtung am ermittelten Risikodeckungspotential, von dem ein 5 %-Anteil angesetzt wird (Rundungswert). Zum Stichtag 31.12.2023 ergibt sich nach dem Going-Concern-Ansatz damit folgende Risikosituation: Risikodeckung
Die darüber hinaus bestehenden und nachfolgend dargestellten Risiken werden zwar betrachtet, fließen aufgrund ihrer fehlenden Relevanz für die BFS Service GmbH jedoch nicht mit quantifizierten Werten in die Risikotragfähigkeitsberechnung ein. Hierbei handelt es sich um: Refinanzierungsrisiken Ein Refinanzierungsrisiko kann entstehen, wenn die BFS Service GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann. Als Tochterunternehmen der BFS AG ist dieses Risiko gering, da die Refinanzierung und Liquidität maßgeblich durch die Bank für Sozialwirtschaft AG und die von ihr bereitgestellten und unbefristeten Kreditlinien sichergestellt wird. Die zusätzlich mit der DZ BANK AG und der HypoVereinsbank vereinbarten Kreditlinien dienen der prophylaktischen Abdeckung möglicher Spitzen im Ankaufsvolumen. Das hiermit in Zusammenhang stehende Liquiditätsrisiko wird über die Position Liquiditätsrisiken extern quantifiziert. Rechtliche und andere Risiken Rechtsrisiken können entstehen, wenn Ansprüche gegen Vertragspartner nicht in vollem Umfang oder nicht in geeigneter Weise vertraglich fixiert sind und/oder unbeabsichtigt rechtliche Verpflichtungen entstehen oder Rechte nicht wahrgenommen werden. Zur Abwehr dieser Risiken werden vertragliche Regelungen in geeigneter Form - auch unter Hinzuziehung externer Berater - geprüft. Vertragswerke werden regelmäßig vor dem Hintergrund bestehender und neuer gesetzlicher Regelungen und aktueller Rechtsprechung überprüft. Der Compliance Officer der BFS Service überwacht die Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen. Zusammenfassende Risikoeinschätzung Die getroffenen Sicherungsmaßnahmen sind aus unserer Sicht ausreichend, um die identifizierten Risiken auf ein für die BFS Service GmbH annehmliches Maß zu begrenzen. Nach der derzeitigen Einschätzung werden sie auch die künftige Entwicklung der BFS Service GmbH nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Risikotragfähigkeit, die quartalsweise und anlassbezogen ermittelt wird, war im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der laufenden Ertragskraft und des hohen Eigenkapitals jederzeit gegeben. 3. Prognose des Geschäftsverlaufs sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Wir erwarten eine steigende Anzahl an Kunden und somit auch eine Ausweitung der Geschäftsvolumina, die zu einer spürbaren Steigerung des Betriebsergebnisses beitragen sollen. Diese Annahmen lassen für die Ertrags-, Finanz- und Liquiditätslage in den nächsten beiden Geschäftsjahren eine positive Entwicklung auf hohem Niveau erwarten. Natürlich sind kurzfristige Ertragseinbußen und eine sich dadurch verschlechternde Bonität der Kunden weiter möglich. Darüber hinaus bringt die Führung des unechten Factorings im eigenen Buch der BFS Service GmbH sowie der vollzogene Wechsel der Dienstleister in den Bereichen IT und Buchhaltung veränderte Anforderungen an die Steuerung und Sicherstellung interner prozessualer Abläufe mit sich. Die hieraus resultierenden Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementsystems, des Notfall-Manage-ments sowie der Unternehmenssteuerung analysiert, präventiv begleitet und durch operative Gegenmaßnahmen gesteuert. Daher ist die Fortführung unseres Geschäftsmodells bzw. die Möglichkeit der Fortführung unserer Geschäfts- und Risikostrategie im absehbaren mittelfristigen Planungszeitraum nicht gefährdet. Die prognostizierten Geschäftsmöglichkeiten lassen für die Ertrags-, Finanz- und Liquiditätslage in den nächsten Geschäftsjahren eine positive Entwicklung erwarten. In Abhängigkeit von nicht steuerbaren externen Entwicklungen wie etwa einer weiteren Eskalation des Russland-Ukraine-Krieges, des Nahost-Konfliktes oder unvorhersehbaren makroökonomischen Entwicklungen, durch welche sich die EZB dann zu extremen Maßnahmen bei ihrer Zinspolitik veranlasst sieht, ist eine negative Abweichung zur nachfolgenden Prognose aber nicht ausgeschlossen. Vermögenslage Die Vermögenslage war zu jeder Zeit ausreichend und geordnet. Die durchgeführten Planungsrechnungen kommen für das Jahr 2024 sowie auch für die Folgejahre bis einschließlich 2028 zum gleichen Ergebnis. Finanz- und Liquiditätslage Die Zahlungsfähigkeit sowie eine angemessene Liquiditätsreserve waren im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Wir erwarten keine Beeinträchtigung der Liquiditätslage für das Jahr 2024 aufgrund einer planvollen Liquiditätsvorsorge sowie durch die Einbindung und den vorhandenen Refinanzierungsmöglichkeiten der Muttergesellschaft ergänzt um die DZ BANK AG und HypoVereinsbank. Ertragslage Auf Grundlage des prognostizierten Neukundengeschäftes und unter Berücksichtigung der dargestellten Eckdaten und Erwartungen wird für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Zinsergebnis von 13,7 Mio. EUR gerechnet. Die Ausschüttung der BFS Abrechnungs GmbH als aus den Vorjahren bekannte weitere relevante Ertragsgröße entfällt für 2024, da die Gesellschaft ihren Jahresüberschuss zur Stärkung der Eigenkapitalbasis thesaurieren wird. Die Verwaltungsaufwendungen werden nach dem IT-bedingten Anstieg in 2023 auf kalkulierte 9,1 Mio. EUR zulegen. Dazu trägt aufgrund des schwerpunktmäßigen Ausbaus unserer Bearbeitungskapazitäten im Vertrieb und der Kundenbetreuung der voraussichtliche Personalaufwand in Höhe von 6,2 Mio. EUR, bedingt durch Neueinstellungen und Tariferhöhungen, bei. Aufgrund der genannten Annahmen wird das Betriebsergebnis der BFS Service GmbH voraussichtlich 4,6 Mio. EUR betragen. Bei Realisierung dieser Planung sinkt die Eigenkapitalrendite auf 38,1 % bei einer Cost- Income-Ratio von 66,4 %. Eine weiter zunehmende Bilanzsumme (+10 %) wird zu einer Reduktion sowohl der Eigenkapitalquote (auf 10,59 %) als auch der Fremdkapitalquote (auf 1,0 %) führen. 4. Zusammenfassende Beurteilung Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft schätzt die BFS Service GmbH ihre Wachstumsperspektiven als gut ein.
Köln, den 08. März 2024 BFS Service GmbH Andreas Dehlzeit, Geschäftsführer Ulrich Schartow, Geschäftsführer Christian Alpert, Geschäftsführer |
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