Bonertz
Technik GmbH
Föhren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
696.754,00 |
674.764,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
696.751,00 |
674.761,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
414.791,02 |
370.785,03 |
| I.
Vorräte |
344.639,68 |
239.089,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.466,66 |
23.181,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.684,68 |
108.513,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.959,46 |
375,18 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
132.187,78 |
| Aktiva |
1.117.504,48 |
1.178.111,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.235,13 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
157.187,78 |
353.908,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
172.422,91 |
196.720,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
132.187,78 |
| B.
Rückstellungen |
25.754,84 |
20.136,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.051.514,51 |
1.157.975,56 |
| Passiva |
1.117.504,48 |
1.178.111,99 |
Anhang
1. Allgemeines
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 800,00 Eur) wurden gem. § 6
(2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach §
7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB
i.d.F. vor BilMoG.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko bewertet.
Die Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle
Verpflichtungen i.S.d. §§ 251, 268 (7), 285 Nr.
3a HGB (Bürgschaften,
Gewährleistungsverträge, Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.)
bestehen nicht.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder
Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des
Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen,
§ 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€), § 268 (4) HGB.
Von Gesellschaftern wurden keine Darlehen an die
Gesellschaft gewährt, § 285 Nr. 9c HGB, § 42
(3) GmbHG.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 329.394,13
€ (Vorjahr: 276.048,17 €), § 268 (5) HGB.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 669.937,91 € (Vorjahr: 770.097,64
€).
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
52.182,47 € (Vorjahr: 111.829,75 €), § 285
S. 1 Nr. 1a HGB.
Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in
Höhe von 949.465,19 € (Vorjahr: 1.089.409,23
€) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert, § 285 S. 1 Nr. 1b HGB:
- Darlehen VR-Bank # 4.123.0350 (190.913,82
€)
- Darlehen VR-Bank # 14.123.0350 (144.853,82 €)
- Darlehen VR-Bank # 24.123.0350 (87.419,00 €)
Sicherungsübereignung aller Werkzeuge und des
kompletten Warenbestandes sowie Globalzession
- Darlehen VR-Bank # 44.123.0350 (21.209,75
€)
Sicherungsübereignung des Traktors Arbos 3055
- Darlehen VR-Bank # 34.123.0350 (67.489,87
€)
Sicherungsübereignung von finanzierten
Anlagegütern:
CNC-Fräsmaschine DMU 50 BJ 2016
Lasermarkierer RayMarker RM2111
Dosan Treibgassstapler 25
- Darlehen SüdLeasing GmbH (55.864,88 €)
Sicherungsübereignung der Fräsmaschine
Hermle BAZ C 250
- Verbindlichkeiten ggü. Firma Hermle aus
Ratenkauf (402.923,80 €)
Eigentumsvorbehalt bzgl. der Fräsmaschine Hermle
C 400
4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der
Gesellschaft
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer betrug sieben Arbeitnehmer (Vorjahr:
fünf Arbeitnehmer); § 285 Nr. 7 HGB.
Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens
befreiter Geschäftsführer der Bonertz
Technik GmbH ist Herr Robert Bonertz, Werkzeugbauer.
Föhren, den 09.11.2024
für die Bonertz Technik GmbH
Robert Bonertz, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2024
festgestellt.
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