DreCo Steuerberatungsgesellschaft mbH
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bodo Dr. Gehrmann seit 20.6.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Trafo-Gesellschaft Tutow GmbHDöbelnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.05.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Trafo-Gesellschaft Tutow GmbH ist entsprechend der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt am 15. Mai 2012 und endet am 31. Dezember 2012. Soweit die §§ 266 und 275 HGB den Ausweis von Davon-Vermerken in Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung vorsehen, werden diese Angaben zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses gemäß § 265 Abs. 6 HGB vollständig im Anhang vorgenommen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB und unter Berücksichtigung des § 267 HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Dabei wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 274a, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das übrige Umlaufvermögen wurde mit dem Nennwert angesetzt. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit diese Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Betrag der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, auch soweit in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten, bestehen in Höhe von Euro 8.714,04. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen Euro 0,00. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen Euro 20.843,28. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren bestehen in Höhe von Euro 125.235,24 und sind durch Sicherungsansprüche am Anlagevermögen der Gesellschaft besichert. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Dipl.-Mathematiker Dr. Bodo Gehrmann als alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer wahrgenommen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde in Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 4.194,35 und wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
Bucha, den 12. November 2013 gez. Dr. B. Gehrmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.11.2013 |
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