Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 21236
Eingetragen
7.3.1979
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Die Planung und Ausführung von Heizungs-, Lüftungs- Wärmerückgewinnungs-, Sonnenenergie-, Druckluft- und Sanitäranlagen und die Schwimmbadtechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ingo Brörmann
seit 14.1.2021
Geschäftsführer
Jürgen Böllinger
seit 14.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

54486 Mülheim, Talweg 8
51.129 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Faust Heizungsbau GmbH

Mülheim/Mosel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 162.634,00 83.886,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 152.632,00 61.384,50
III. Finanzanlagen 10.000,00 22.500,00
B. Umlaufvermögen 1.028.456,06 786.273,99
I. Vorräte 439.738,83 284.459,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 334.170,38 190.742,43
III. Wertpapiere 1.132,95 1.384,72
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 253.413,90 309.687,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.709,77 4.679,60
Aktiva 1.193.799,83 874.840,09

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 486.852,25 275.216,10
I. Gezeichnetes Kapital 51.200,00 51.200,00
II. Gewinnrücklagen 10.051,85 10.051,85
III. Bilanzgewinn 425.600,40 213.964,25
B. Rückstellungen 164.381,65 129.114,14
C. Verbindlichkeiten 539.737,81 465.619,23
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.828,12 4.890,62
Passiva 1.193.799,83 874.840,09

Anhang

1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 800,00 Eur) wurden gem. § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB i.d.F. vor BilMoG.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen, § 284 (3) S. 4 HGB.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der ausgewiesene Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 213.964,25 €, § 268 (1) HGB.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 268 (4) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 329.662,33 € (Vorjahr: 265.041,20 €), § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 164.198,46 € (Vorjahr: 133.839,73€).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 45.877,02 € (Vorjahr: 66.738,30 €), § 285 S. 1 Nr. 1a HGB.

Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 S. 1 Nr. 1b HGB.

Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251, 268 (7) HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.) bestehen i.H.v. 143.168,00 € (Vorjahr: 122.415,70 €).

Es wurde weder ein Posten für aktive latente Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Alleinige und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreite Geschäftsführer der Faust Heizungsbau GmbH sind die Herren Ingo Brörmann und Jürgen Böllinger.

Mülheim, den 14.10.2024

für die  Faust Heizungsbau GmbH 

__________________________________________________________________________
* Ingo Brörmann *  * Jürgen Böllinger *
(Geschäftsführer)          (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2024 festgestellt.

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