Keller
Hotel GmbH
Wettenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
76.073,00 |
88.137,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
29.775,00 |
38.427,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.273,00 |
49.685,50 |
| III.
Finanzanlagen |
25,00 |
25,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.168,08 |
44.507,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.987,52 |
38.411,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.180,56 |
6.096,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.126,82 |
8.217,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
205.015,38 |
253.022,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
315.383,28 |
393.885,54 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
278.022,08 |
310.703,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
48.006,70 |
32.681,36 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
205.015,38 |
253.022,08 |
| B.
Rückstellungen |
8.000,00 |
8.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
307.383,28 |
385.785,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
129.617,05 |
192.389,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
315.383,28 |
393.885,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Keller Hotel GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung
steuerlicher Vorschriften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGBangegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögesn mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der im Jahr 2000 entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 15 Jahre
festgelegt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 112
(Vorjahr TEUR 166).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jarhen beträgt
TEUR 40 (Vorjahr TEUR 50).
Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber
der Sparkasse Gießen mit den Kontonummern 600309215
und 200624075 sowie 605062005 haben sich die Eheleute Katja
und Uwe Keller verbürgt. Im Fall einer etwaigen
Inanspruchnahme als Bürgen haben die Eheleute Keller
eine Rangrücktrittserklärung mit aufschiebend
bedingtem Forderungsverzicht abgegeben
Die Verbindlichkeit gegenüber der Volksbank
Mittelhessen mit der Kontonummer 668303 ist durch eine
Grundschuld auf das Objekt Turnhallenstraße 1 in
Wettenberg (Eigentümer Alfred Keller) abgesichert.
Herr Alfred Keller hat für den Fall, dass er als
Sicherungsgeber in Anspruch genommen wird, eine
Rangrücktrittserklärung mit aufschiebend
bedingtem Forderungsverzicht abgegeben.
Herr Willi Klar sowie die Eheleute Alfred und Irmgard
Keller haben für ihre Forderungen gegenüber der
Keller Hotel GmbH aufgrund der Inanspruchnahme als
Bürgen eine Rangrücktrittsvereinbarung mit
aufschiebend bedingtem Forderungsverzicht abgegeben.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Katja Keller
|
ausgeübter Beruf:
|
Hotelkauffrau
|
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 HGB befreit.
Ergänzende Angaben
Die buchmäßige Überschuldung in Form
des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags stellt
lediglich eine bilanzielle, nicht jedoch eine rechtliche
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne dar. Grund
für diese Feststellung ist der Umstand, dass zum einen
seitens der Gesellschafterin Katja Keller als auch von Uwe
Keller eine Sicherheit zur Absicherung der
Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft in Form einer
persönlichen Bürgschaft gegeben wurde. Wegen des
sich bei Verwertung der Sicherheit durch die Bank
ergebenden Regressanspruchs haben sie eine
Rangrücktrittserklärung mit aufschiebend
bedingtem Forderungsverzicht erklärt. Zum anderen hat
Herr Alfred Keller Sicherheiten in Form von Grundschulden
an in seinem Eigentum stehenden Immobilien für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestellt und ebenfalls
eine Rangrücktrittserklärung mit aufschiebend
bedingtem Forderungsverzicht hinsichtlich seiner
potentiellen Regressansprüche bei Verwertung der
Grundschulden erklärt. Herr Willi Klar sowie die
Eheleute Alfred und Irmgard Keller haben für ihre
Forderungen gegenüber der Gesellschaft aufgrund der
Inanspruchnahme als Bürgen eine
Rangrücktrittsvereinbarung mit aufschiebend bedingtem
Forderungsverzicht erklärt. Infolgedessen kann in dem
zur Feststellung der Überschuldung aufzustellende
Status einerseits die Verbindlichkeit gegenüber der
Gesellschafterin außer Acht gelassen werden und
andererseits können entsprechende
Ausgleichsforderungen der Gesellschaft gegen die
Sicherungsgeber aktiviert werden, wodurch der Betrag der
bilanziellen Überschuldung in vollem Umfang
kompensiert wird.
Unterschrift der Geschäftsführung
Gießen, den 17.
September 2012
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gez. Katja Keller
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2012 festgestellt.
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