Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 3377
Eingetragen
19.8.1999
Branche
Vermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Der Betrieb von Hotels einschließlich Belieferung mit gastronomischen Einrichtungen und Durchführung von Veranstaltungen mit Speisen und Getränken sowie die Abwicklung von Makler- und Bauträgergeschäften nebst Vermietung von Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Katja Keller
seit 1.10.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Keller Hotel GmbH

Wettenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 76.073,00 88.137,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 29.775,00 38.427,00
II. Sachanlagen 46.273,00 49.685,50
III. Finanzanlagen 25,00 25,00
B. Umlaufvermögen 30.168,08 44.507,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.987,52 38.411,18
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.180,56 6.096,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.126,82 8.217,98
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 205.015,38 253.022,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 315.383,28 393.885,54

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 278.022,08 310.703,44
III. Jahresüberschuss 48.006,70 32.681,36
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 205.015,38 253.022,08
B. Rückstellungen 8.000,00 8.100,00
C. Verbindlichkeiten 307.383,28 385.785,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 129.617,05 192.389,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 315.383,28 393.885,54

Anhang

 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Keller Hotel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGBangegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögesn mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Jahr 2000 entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 15 Jahre festgelegt.


Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 112 (Vorjahr TEUR 166).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jarhen beträgt TEUR 40 (Vorjahr TEUR 50).

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Gießen mit den Kontonummern 600309215 und 200624075 sowie 605062005 haben sich die Eheleute Katja und Uwe Keller verbürgt. Im Fall einer etwaigen Inanspruchnahme als Bürgen haben die Eheleute Keller eine Rangrücktrittserklärung mit aufschiebend bedingtem Forderungsverzicht abgegeben

Die Verbindlichkeit gegenüber der Volksbank Mittelhessen mit der Kontonummer 668303 ist durch eine Grundschuld auf das Objekt Turnhallenstraße 1 in Wettenberg (Eigentümer Alfred Keller) abgesichert. Herr Alfred Keller hat für den Fall, dass er als Sicherungsgeber in Anspruch genommen wird, eine Rangrücktrittserklärung mit aufschiebend bedingtem Forderungsverzicht abgegeben.
Herr Willi Klar sowie die Eheleute Alfred und Irmgard Keller haben für ihre Forderungen gegenüber der Keller Hotel GmbH aufgrund der Inanspruchnahme als Bürgen eine Rangrücktrittsvereinbarung mit aufschiebend bedingtem Forderungsverzicht abgegeben.
Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:
Katja Keller
ausgeübter Beruf:
Hotelkauffrau


 Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit.

Ergänzende Angaben

Die buchmäßige Überschuldung in Form des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags stellt lediglich eine bilanzielle, nicht jedoch eine rechtliche Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne dar. Grund für diese Feststellung ist der Umstand, dass zum einen seitens der Gesellschafterin Katja Keller als auch von Uwe Keller eine Sicherheit zur Absicherung der Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft in Form einer persönlichen Bürgschaft gegeben wurde. Wegen des sich bei Verwertung der Sicherheit durch die Bank ergebenden Regressanspruchs haben sie eine Rangrücktrittserklärung mit aufschiebend bedingtem Forderungsverzicht erklärt. Zum anderen hat Herr Alfred Keller Sicherheiten in Form von Grundschulden an in seinem Eigentum stehenden Immobilien für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestellt und ebenfalls eine Rangrücktrittserklärung mit aufschiebend bedingtem Forderungsverzicht hinsichtlich seiner potentiellen Regressansprüche bei Verwertung der Grundschulden erklärt. Herr Willi Klar sowie die Eheleute Alfred und Irmgard Keller haben für ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft aufgrund der Inanspruchnahme als Bürgen eine Rangrücktrittsvereinbarung mit aufschiebend bedingtem Forderungsverzicht erklärt. Infolgedessen kann in dem zur Feststellung der Überschuldung aufzustellende Status einerseits die Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin außer Acht gelassen werden und andererseits können entsprechende Ausgleichsforderungen der Gesellschaft gegen die Sicherungsgeber aktiviert werden, wodurch der Betrag der bilanziellen Überschuldung in vollem Umfang kompensiert wird.

Unterschrift der Geschäftsführung

Gießen, den 17. September 2012
 
gez. Katja Keller
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2012 festgestellt.

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