Jurke DV
Systeme GmbH
Wülfrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.428,50 |
2.528,50 |
| I.
Sachanlagen |
2.428,50 |
2.528,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
133.355,53 |
82.207,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.421,52 |
75.643,91 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.934,01 |
6.563,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
645,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
135.784,03 |
85.381,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.846,71 |
60.587,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.022,43 |
35.179,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.259,69 |
-156,72 |
| B.
Rückstellungen |
5.873,49 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.063,83 |
20.794,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
58.063,83 |
20.794,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
135.784,03 |
85.381,87 |
Anhang
A. Größenklassenzuordnung
Nach den Bestimmungen des § 267 HGB gilt die
Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft.
Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vereinfachungsregelungen wurden unter Berücksichtigung
einer umfassenden Darstellung der wirtschaftlichen
Situation der Gesellschaft angewendet.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz- und der Gewinn- und
Verlustrechnungsposten wurde entsprechend den Bestimmungen
des § 266 und § 275 HGB vorgenommen.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluß wurde unter Beachtung der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts erstellt. Soweit steuerrechtliche
Bestimmungen eine niedrigere Bewertung im Sinne des §
254 HGB zulassen, wurde hiervon Gebrauch gemacht.
Dabei wurden folgende Bewertungsgrundsätze
beachtet:
- die formelle Bilanzkontinuität,
- das Goingconcern-Prinzip,
- das Stichtagsprinzip,
- der Grundsatz der Einzelbewertung,
- das Vorsichtsprinzip und als Ausdruck dessen das
Imparitätsprinzip sowie
- das Realisationsprinzip.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
wurden in einen Sammelposten aufgenommen und werden mit
einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
D. Erläuterungen zur Bilanz
Von den ausgewiesenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den
sonstigen
Vermögensgegenständen sind keine Posten
fällig mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
enthalten.
Die
liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
F. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Frank-Peter Jurke als EDV-Ingenieur geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte aus Darlehen:
Stand zum Beginn des
Geschäftsjahres
|
27 Tsd€
|
Tilgungen
|
1 Tsd€
|
Erhöhungen
|
4 Tsd€
|
Stand zum Ende des
Geschäftsjahres
|
30 Tsd€
|
Darlehenskonditionen
|
6% p.a.
|
Wülfrath, den 12.04.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|