Siegfried Kopp GmbHLiquidiert

97340 Marktbreit, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 1022
Eingetragen
12.1.1978
Branche
Herstellung von PolstermöbelnHerstellung von BüromöbelnHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
Gegenstand
die Raumausstattung und der Handel mit sämtlichen Raumausstattungsgegenständen, sowie die Herstellung und die Reparatur von Polstermöbeln.

Historie

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Management

NameRolle
Harald Kopp
seit 4.1.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Siegfried Kopp GmbH

Marktbreit

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.997,00 11.443,00
I. Sachanlagen 7.797,00 11.243,00
II. Finanzanlagen 200,00 200,00
B. Umlaufvermögen 38.311,26 65.487,34
I. Vorräte 22.148,00 18.196,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.551,24 46.256,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.612,02 1.034,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.090,65 1.282,65
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.062,11 33.631,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.461,02 111.844,61

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 11.000,00 11.000,00
III. Verlustvortrag 70.196,21 70.463,11
IV. Jahresüberschuss 13.569,51 266,90
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 20.062,11 33.631,62
B. Rückstellungen 16.721,87 51.795,00
C. Verbindlichkeiten 50.739,15 60.049,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.461,02 111.844,61

Anhang

1. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 ist nach den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 HGB aufgestellt.

Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.

Der vorligende Jahresabschluss wurde erstmals vollständig nach den geänderten Vorschriften des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Fassung vom 25.05.2009) aufgestellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB ist der Grundsatz der Stetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB im Jahr der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anwendbar. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2009 wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 aktiviert und über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Für Bestandsrisiken wurden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen. soweit Sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Vom Wahlrecht gemäß § 250 Abs. 3 HGB, ein Disagio als Rechnungsabgrenzungsposen auf der Aktivseite auszuweisen, wird Gebrauch gemacht.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Gesellschaft hat die Pensionsrückstellung durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der HDI Gerling Lebensversicherung AG unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften nach der sogenannten projected unit credit- Methode ermitteln lassen. Für zu erwartende Gehaltssteigerungen wurde eine Steigerungsrate von 1,5% zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet.

Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in Höhe von EUR 10.161,00. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,25% zugrunde gelegt. Die Gesellschaft entscheidet sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung von EUR 10.161,00 über den Zeitraum von 13 Jahren. Folglich wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von EUR 782,00 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2010 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung EUR 9.379,00.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2010 weist eine Erhöhung der Pensionsrückstellung für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 6.218,00 aus und basiert auf folgenden Parametern:

Zinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2010: 5,15%

Gehaltstrend: 1,5%

Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode

Biometrische Parameter: Richttafeln 2005G nach Heubeck

Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Geschäftsführer, Herrn Harald Kopp, am 02.05.1994 verpfändet wurde. Zum 31.12.2010 liegen die Voraussetzungen für eine Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vor. Der beizulegende Zeitwert beträgt EUR 41.249,13; die Anschaffungskosten belaufen sich auf EUR 38.452,49. Der Zuführungsbetrag, bezogen auf die fortgeführten Anschaffungskosten, beträgt zum 31.12.2010 EUR 2.796,64.

Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierte Ausweis in Bilanz und GuV:

Pensionsverpflichtung per 31.12.2010 53.442,00 EUR
Aktivwert Rückdeckungsversicherung (Planvermögen) per 31.12.2010 41.249,13 EUR
Passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 12.192,87 EUR
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung 3.077,00 EUR
Ertrag aus Planvermögen 2.796,64 EUR
Zinsertrag GuV 280,36 EUR

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

b) Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen EUR 36.374,95 (Vj. EUR 39.184,37). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten solche aus Steuern in Höhe von EUR 697,38 (Vj. EUR 135,22) und Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in Höhe von EUR 138,54 (Vj. EUR 0,00).

4. Haftungsverhältnisse

Unter den Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB werden zum Bilanzstichtag Avalverbindlichkeiten in Höhe von EUR 389,82 ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine Bankbürgschaft, die für die Ablösung von vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalten an den jeweiligen Bauherrn nach Abnahme der Bauleistung begeben wurde.

5. Sonstige Angaben und Erläuterungen

a) Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag Herrn Harald Kopp, Marktbreit.

b) Überschuldung

Es liegt eine Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters vor. Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

c) Aufstellungserleichterungen

Die Erleichterungen gemäß §§ 288, 325 HGB werden im weitestmöglichen Umfang in Anspruch genommen, soweit sich aus der Darstellung nichts anderes ergibt.

 

Marktbreit, den 08. Dezember 2011

Harald Kopp

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.

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