m2m systems
GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.425,00 |
18.173,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.367,00 |
1.434,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.058,00 |
16.739,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
113.747,21 |
67.378,57 |
| I.
Vorräte |
15.860,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.130,56 |
54.088,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
799,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
756,65 |
13.290,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.350,00 |
2.130,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
152.522,21 |
87.682,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.349,40 |
2.122,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
42,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
8.307,40 |
-22.877,83 |
| davon
Verlustvortrag |
22.877,83 |
-3.246,18 |
| B.
Rückstellungen |
22.832,90 |
18.883,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.339,91 |
66.676,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.614,16 |
38.095,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
152.522,21 |
87.682,09 |
Anhang
ANHANG
zum 31. Dezember 2010
m2m systems GmbH
Würzburg
______________________________
1. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach
den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt
worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse größerer Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang
aufgeführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde erstmals
vollständig nach den geänderten Vorschriften des
BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Fassung
vom 25.05.2009) aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB ist der
Grundsatz der Stetigkeit nach § 252 Abs.1 Nr.6 HGB im
Jahr der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anwendbar.
Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden bei
Software drei bzw. fünf Jahre unterstellt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 5 Jahren
abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch
linear vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung bzw.
Herstellung wurde die Abschreibung monatsgenau vorgenommen
(pro rata temporis).
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und
EUR 1.000,00 aktiviert und über eine
Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Ab
dem Geschäftsjahr 2010 werden
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 410,00 im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten und den Abschreibungen
auch die angemessenen Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Vom Wahlrecht gemäß § 250 Abs.
3 HGB, ein Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite auszuweisen, wird Gebrauch gemacht.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Die Rückstellungen für
latente Steuern enthalten den Steueraufwand, der
aufgrund von Abweichungen zwischen Handels- und
Steuerbilanz erst zukünftig anfallen wird.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 39.032,39 (Vj. EUR 28.935,96) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 31.453,56 (Vj. EUR 24.226,58).
b) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen EUR 20.870,01 (Vj. EUR 26.204,01).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 47.641,32
(Vj. TEUR 42.595,24) und von mehr als fünf
Jahren EUR 7.000,00 (Vj. EUR 7.000,00).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 1.491,35
(Vj. EUR 1.491,35) enthalten. Die
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit betragen
EUR 291,91 (Vj. EUR 0,00).
4. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag
im Geschäftsjahr 2010 Herrn Rainer Herrmann, staatl.
geprüfter Elektrotechniker DV, Lauda-Königshofen.
b) Ergebnisverwendung
Die Angaben der Ergebnisverwendung entfallen unter
Hinweis auf § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.
Würzburg, den 30. Juni 2010
......................................................
Rainer Herrmann
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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